Blattlinie

Die Blattlinie ist ein Begriff aus dem österreichischen Medienrecht und bezeichnet nach der Legaldefinition in § 25 Abs. 4 Mediengesetz[1] die grundlegende Richtung eines periodischen Druckwerks.

Die Blattlinie beschreibt die politisch-weltanschauliche Ausrichtung einer Zeitung oder Zeitschrift[2] und muss von dem Medieninhaber im Impressum veröffentlicht werden. Sie wird von dem Herausgeber bestimmt und mit den Redakteuren in einem Statut durch Betriebsvereinbarung festgelegt.[3]

In der Bundesrepublik Deutschland ist der Begriff Tendenzschutz üblich.

§ 14 Abs. 8 ORF-Gesetz[4] legt fest, dass Fernsehwerbung für periodische Druckwerke auf den Titel und die Blattlinie, nicht aber auf deren Inhalte hinweisen darf.

Einzelnachweise

  1. ↑ Bundesgesetz vom 12. Juni 1981 über die Presse und andere publizistische Medien (Mediengesetz - MedienG) RIS, abgerufen am 30. November 2016.
  2. ↑ Blattlinie duden.de, abgerufen am 30. November 2016.
  3. ↑ Beispiel: Das Redaktionsstatut Kurier, 5. Dezember 2011
  4. ↑ Bundesgesetz über den Österreichischen Rundfunk (ORF-Gesetz, ORF-G) (Memento vom 25. Juni 2017 im Internet Archive)