Bildtafel der Verkehrszeichen in den westdeutschen Besatzungszonen und der Bundesrepublik Deutschland von 1945 bis 1953

Die Bildtafel der Verkehrszeichen in den westdeutschen Besatzungszonen und der Bundesrepublik Deutschland von 1945 bis 1953 zeigt die Verkehrszeichen im besetzten Westdeutschland bis 1953, als die erste bedeutende Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Bundesrepublik Deutschland verordnet wurde. Neben den Verkehrszeichen der StVO wird hier unter anderem auf straßenverkehrstechnisch relevante Zeichenanordnungen im Verkehrsblatt und in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BO) eingegangen. Auf Grundlage des Erlasses über Verkehrszeichen und Einrichtungen an Reichsautobahnen vom 15. April 1938, als Bundesrecht bestätigt durch die Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen vom 3. Juli 1951, werden hier auch die Autobahn-Verkehrszeichen behandelt.

Da die Besatzungsmächte in den Westzonen den deutschen Polizeibehörden misstrauten, wurden deren länderspezifische polizeiliche Strafverfügungsrechte, die sich vielfach in Bagatellfällen erschöpften, in der britischen und amerikanischen Besatzungszone aus Überlegungen zur Gewaltenteilung heraus aufgehoben. Lediglich in der französischen Zone behielt die Polizei ihre Sonderrechte. 1948 verdeutlichten die deutschen Behörden ihren Missmut über die Wegnahme der polizeilichen Strafverfügungsrechte. Inzwischen waren die Amtsgerichte und Anwaltschaften mit den ehemals durch die Polizei geregelten Bagatellfällen überlastet, da durch den stetig wachsenden motorisierten Verkehr die Zahl der Verstöße gegen die Straßenverkehrs-Ordnung ständig zunahm.[1] Konfliktpotential bot insbesondere der manchmal laxe Umgang der Besatzungstruppen mit den deutschen Vorschriften. Gefragt wurde von juristischer Seite in den ersten Nachkriegsjahren auch, wie sich ein Verkehrsteilnehmer bei dem damaligen Mangel an den vielfach im Krieg zerstörten Verkehrszeichen zu verhalten habe und welche Schlussfolgerungen sich aus diesem Mangel für die Justiz ergeben würden.[2] In den Mangeljahren und Hungerwintern nach dem Krieg wurde insbesondere auch der Diebstahl von Holzpfosten, die vielfach zur Befestigung von Verkehrszeichen dienten, regional zum Problem.[3]

Grundsätzlich blieb die Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 mit ihren Novellen bis zum 28. Januar 1944[4] auch nach Kriegsende gültig, doch wurden etliche kriegsbedingte und nationalsozialistisch motivierte Abschnitte beseitigt. Mit dem am 10. Oktober 1945 erlassenen Kontrollratsgesetz Nr. 2 verkündete der Alliierte Kontrollrat das Verbot der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei einschließlich ihrer angeschlossenen Organisationen. Das Verbot untersagte auch den Gebrauch des Hakenkreuzes. Spätestens damit war der Gebrauch des 1943 erlassenen Verkehrszeichens Bild 34a Rufstelle des NSKK-Verkehrshilfsdienstes[5] rechtlich untersagt. Die Vier Mächte selbst stellten einige Verkehrszeichen auf, die nicht in der StVO enthalten waren und hauptsächlich den Besatzungstruppen und -behörden zur Orientierung dienten. Vom 7. September 1949 an galt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) als Bundesrecht weiter.

Kurz nach Gründung der Bundesrepublik im Jahr 1949 wurde im Vergleich zum sich deutlich erhöhenden Verkehrsaufkommen ein dazu überproportionaler Anstieg von Verkehrsunfällen registriert. Die Zahl der Verkehrsunfälle lag nach Auskunft des Statistischen Bundesamts (StatBA) allein im zweiten Viertel des Jahres 1951 bei 80.509. Das waren 35 Prozent mehr als 1950 und ungefähr doppelt so viele wie 1937. Rund 90 Prozent der Unfälle gingen auf menschliches Versagen oder Verschulden zurück. Im kurzen Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 1951 starben rund 1900 Personen im Straßenverkehr und rund 54.000 wurden verletzt. Alle Bemühungen, diese dramatische Entwicklung in den Griff zu bekommen, waren bis dahin gescheitert.[6]

Während der Zeit der Militärregierung Westdeutschlands wurden regional auch Verkehrszeichen der Besatzungsmächte verordnet. So stellte die Stadt Braunschweig in ihrem Verwaltungsbericht von 1948 fest, dass neben 116 deutschen auch 17 englische Verkehrszeichen aufgestellt worden waren.[7]

62nd. Military Police Highway Patrol Company

Hinweistafel der 62nd US Highway Patrol Germany

Ende 1948 wurde in der US-amerikanischen Besatzungszone eine Autobahn-Militärpolizei (Military Police Highway Patrol) ins Leben gerufen, die bis 1958 existierte. Die mit amerikanischen Streifenwagen ausgerüsteten Einheiten waren auf dem gesamten Autobahnnetz der US-Zone im Einsatz. Zu den Aufgaben dieser Polizisten gehörte es, die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten, auf die Einhaltung der Verkehrsregeln zu achten und in den ländlichen Gebieten unterstützend bei der Strafverfolgung tätig zu werden. Außerdem war die Highway Patrol auf Verkehrshilfsdienste versiert und half bei Verkehrsunfällen. Häufig begleitete ein deutscher Polizist die Einsätze, um unter anderem als Dolmetscher zu fungieren und deutsches Recht umzusetzen.[8]

Farben

Den Verkehrszeichen war das Farbtonregister 840 R zugrunde gelegt, das 1940, während des Zweiten Weltkriegs, eingeführt worden war.[9] Das Register 840 R behielt bis 1971 seine Gültigkeit und wurde mit der damaligen StVO-Neufassung durch neue RAL-Systeme ersetzt.[10][11]

Folgende Farbtöne wurden im Farbtonregister 840 R für die Verkehrszeichen festgelegt. In Klammern stehen die heutigen Farbnamen, die es damals noch nicht gab.

  • Rot: RAL 2002 (Blutorange)
  • Gelb: RAL 2007 (Leuchthellorange)
  • Blau: RAL 5002 (Ultramarinblau)

Für schwarz und weiß wurde 1937 zwar keine Norm festgelegt, doch zur Orientierung darauf hingewiesen, dass die Normfarbe für weiß RAL 1 (RAL 9002 – Grauweiß) und für schwarz RAL 5 (RAL 9005 – Tiefschwarz) ist. Festgelegt war zudem ein weißer Anstrich für die Pfosten der Verkehrszeichen.[12]

Mit der Normierung der Emailfarben durch den RAL ab 1940[13] war es nun möglich, viele der Verkehrsschilder in einheitlicher Farbgebung zu fertigen. Die Industrie hatte bis 1951 bereits Anstrichstoffe für reflektierende Lackierungen entwickelt. Verkehrsschilder, die durch Autoscheinwerfer angestrahlt wurden, zeigten eine rückstrahlende Wirkung.[14]

Typographie

Beispiel mit der Fetten Mittelschrift DIN 1451

Die typographische Grundlage bildete das 1932 erstmals erschienene Normblatt zur DIN 1451. Im Februar 1951 war dazu eine neue Ausgabe gültig geworden.[15] Als Empfehlung war 1937 im Reichsgesetzblatt festgelegt worden, dass die dort enthaltenen Schriften eine Mindeststrichstärke von 7 Millimeter einhalten sollten. Die auf den Verkehrsschildern erscheinenden Zahlen sollten die Höhe der Versalien besitzen. Große Buchstaben hatten dabei nicht unter 50 Millimeter und Kleinbuchstaben nicht unter 35 Millimeter hoch abgebildet werden. Ausnahmen von diesen Regelungen wurden auf eigenen Musterblättern dargelegt.[12]

Da insbesondere typographische Zeichen zur damaligen Zeit oft noch von Schildermalern erstellt wurden, konnte es zu deutlichen Abweichungen im Schriftbild und der Ausprägung einzelner Buchstaben kommen.

I. Warnzeichen

(Bilder 1 bis 10)

II. Gebots- und Verbotszeichen

(Bilder 11 bis 31)

III. Hinweiszeichen

(Bilder 32 bis 52)

Zeichen für Laternen, die nicht die ganze Nacht über brennen

(Bilder 35 bis 36)

Ortstafel

(Bilder 37 bis 38)

Anstelle des Verwaltungsbezirks konnte in den Grenzräumen seit Einführung der am 1. Januar 1938 gültig gewordenen StVO gegebenenfalls der Begriff „Zollgrenzbezirk“ angegeben werden. Hierzu gab es kein eigenes Bild in der Vorschrift.[18]

Wegweiser für Reichsstraßen (ab 1951: Bundesstraßen)

(Bilder 39 bis 41)

Rückwirkend zum 24. Mai 1949 wurden die Reichsstraßen mit dem Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstige Bundesstraßen des Fernverkehrs vom 2. März 1951 in Bundesstraßen umbenannt.[19]

Wegweiser für sonstige befestigte Straßen

Wegweiser für unbefestigte Straßen

Reichsstraßen-Nummernschild (ab 1951: Bundesstraßen-Nummernschild)

Zeichen für Ring- oder Sammelstraßen für Fernverkehr

Vor-Wegweiser

(Bilder 46 bis 51)

Zeichen für Hauptverkehrsstraßen

IV. Zeichen zur Leitung des Verkehrs bei Straßensperrungen

(Bilder 53 bis 58)

Signalscheiben auf Drehgestellen zur Verkehrsregelung bei halbseitigen Sperrungen

(Bilder 53 bis 54)

Wegweiser für Umleitungen

(Bilder 55 bis 56)

Tafel für Umleitung des Verkehrs auf Reichsstraßen (ab 1951: Bundesstraßen)

(Bilder 57 bis 58)

Unnummerierte, aber ab 1. Januar 1938 ebenfalls gültig gewordene Zeichen

Zusatztafeln

Nicht in der StVO aufgeführt, aber im Reichsverkehrsblatt veröffentlichte Zeichen

Folgende Zeichen wurden ursprünglich im Reichsverkehrsblatt 1939[20] veröffentlicht, sind in der Straßenverkehrs-Ordnung jedoch nicht enthalten gewesen. Die Verordnung aus dem Reichsgesetzblatt wurde erst 2006 aufgehoben.[21]

Leiteinrichtungen

Die Bestimmungen der Vorläufigen Richtlinien für den Ausbau der Landstraßen (RAL 1937) vom Dezember 1942 galten in der Bundesrepublik teilweise weiter. Allerdings gab es textliche Modifizierungen, wie das Fachbuch Die Straße von 1951 bestätigte. Der Anstrich für Leitsteine bestand wie bereits 1942 vorgegeben, aus einem 0,20 Meter hohen weißen Kopf und gleich darunter ein 0,12 Meter hoher schwarzer Strich. Insgesamt sollten überall dort, wo keine anderen gut erkennbaren Merkmale anzutreffen waren, Leitsteine oder Leitpföcke gesetzt werden.[22] Die 1,20 Meter langen Leitpflöcke besaßen einen Durchmesser von 15 Zentimeter und 20 Zentimeter hohen weißen Kopf sowie darunter einen zwölf Zentimeter breiten schwarzen Ring. Sie sollten 0,70 Meter über der Geländeoberkante herausragen. Die Straßennummerierung befand sich zu Beginn der 1950er Jahre nun nicht mehr auf den Leitsteinen, sondern auf speziell behauenen oder aus Beton gegossenen Kilometersteinen, wobei die dem Verkehr zugewandte breitere Seite die Kilometerzahl und die Schmalseite zur Straße hin die aufgemalte schwarze Nummerierung auf gelbem Grund besaß.

Kennzeichen für Bahnübergänge in Schienenhöhe

Diese Zeichen waren nicht in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen worden. Ihre Anordnung und Aufstellung regelte die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft, die durch das Gesetz zur Neuregelung der Verhältnisse der Reichsbank und der Deutschen Reichsbahn ab 1937 unter Reichshoheit gestellt wurde. Die Rechtsverhältnisse nach dem Zweiten Weltkrieg bis 1949 waren komplizierter. In der amerikanischen Zone wurden die Reichsbahndirektionen Augsburg, Frankfurt am Main, Kassel, München, Regensburg und Stuttgart (für die Bahnen in Württemberg-Baden) der Oberbetriebsleitung United States Zone in Frankfurt am Main unterstellt. Die Reichsbahndirektionen Essen, Hamburg, Hannover, Köln, Münster (Westfalen) und Wuppertal wurden in der Reichsbahn-Generaldirektion in der Britischen Zone zusammengefasst. Entsprechend der Bildung der Bizone entstand 1946 daraus die Hauptverwaltung der Eisenbahnen des amerikanischen und britischen Besatzungsgebiets. Sie verlegte 1947 ihren Sitz nach Offenbach am Main und nannte sich „Deutsche Reichsbahn im Vereinigten Wirtschaftsgebiet“. Nach Gründung der Bundesrepublik Deutschland erfolgte die Umbenennung in „Deutsche Bundesbahn“.[23]

Warnkreuze

Warnlichtanlagen

Ein langsam blinkendes weißes Licht bedeutete: Der Übergang ist für den Straßenverkehr frei. Ein schnell blinkendes rotes Licht bedeutete: Halt! Der Übergang ist für den Straßenverkehr gesperrt. Die Paragraphen 79 (1) und 82 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung regelten den Umgang mit der Signalanlage. Sowohl die Arme des Warnkreuzes, als auch die weiß-roten Ränder der Warnlichttafel waren mit runden Rückstrahlern versehen, um die Zeichen bei Dunkelheit für Kraftfahrer noch besser erkennbar zu machen. Die Warnlichtanlagen wurden elektrisch oder bei fehlender Stromversorgungsmöglichkeit mit Azetylen betrieben.[24] Ab 1943 wurden die Warnlichtanlagen mit zwei Lichtern – weiß und rot – sowie Anlagen, die zusätzlich mit der Leuchtaufschrift „Zwei Züge“ versehen waren, mit der Elften Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 4. Februar 1943 Teil der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 17. Juli 1928. Diese Verordnung wurde am 23. Februar 1943 rechtsgültig.[25]

Warnlichter für Wegübergänge der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung

Ältere Warnlichter, die noch nicht abgebaut waren

Autobahnbeschilderung

Die Autobahnbeschilderung der Vorkriegszeit blieb bis zur StVO-Novelle 1956 unverändert erhalten. Rückwirkend zum 24. Mai 1949 wurden die Reichsautobahnen mit dem Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstige Bundesstraßen des Fernverkehrs vom 2. März 1951 in Bundesautobahnen umbenannt.[19]

Tafeln im Mittelstreifen

Tafeln am rechten Fahrbahnrand

Tafeln an Autobahntankstellen

Kilometersteine im Mittelstreifen

Weblinks

Literatur

  • Erwin Flister: Beitrag zur Kenntnis der Reflexstoffe für Verkehrssignale. In: Straße und Autobahn 8 (1950), S. 24–27.
  • Fritz Joedicke: Sicherungsmaßnahmen bei Sperrung einer ganzen Richtungsfahrbahn auf der Autobahn durch Beschilderung und neuartige Fahrbahnmarkierung. In: Straße und Tiefbau 2 (1948), S. 330.
  • Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen (Hrsg.): Anleitung für gleichmäßige Gestaltung und einheitliche Anordnung von Ortstafeln, Wegweisern und Vorwegweisern an Straßen und Autobahnen, 1952.
  • Paul Jainski: Prüfverfahren für die Eignung von Reflexstoffen für Verkehrszeichen. In: Straße und Autobahn 1 (1951), S. 9.
  • Forschungsgesellschaft für das Straßenwesen (Hrsg.): Merkblatt für die Wegweisung auf Straßen und Autobahnen, 1951.
  • Gregor Maria Kirschbaum (Hrsg.): Das Straßenrecht. Fortsetzungswerk in Lose-Blatt-Form. Eine vollständige Sammlung aller wichtigen Rechtsvorschriften aus Straßenverkehr und Straßenbau, mit Ergänzungen und Erläuterungen nach dem neuesten Stand der Rechtsfortbildung. Kirschbaum, Bielefeld 1949.

Anmerkungen

  1. Daniell Bastian: Westdeutsches Polizeirecht unter alliierter Besatzung (1945–1955). Mohr Siebeck, Tübingen 2010, ISBN 978-3-16-150424-2. S. 91–95.
  2. J. Arndt: Rechtsfolgen der Kriegsschäden in der Verkehrsbeschilderung. In. Neue juristische Wochenschrift. 1. Jahrgang, Heft 18, 1947/48, Biederstein, München, Berlin 1948. S. 684.
  3. Nürnberg 1945–1949. Quellen zur Nachkriegsgeschichte. Teil 2: Die Amtszeit des 1. Stadtrats Juni 1946–Juni 1948. Stadtarchiv, Nürnberg, 1989. ISBN 3925002219. S. 557.
  4. Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1944, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Berlin, 4. Februar 1944, S. 48.
  5. Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr. In: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1943, Nr. 55, Tag der Ausgabe: Berlin, 31. Mai 1943, S. 334.
  6. Robert Adamek, Friedrich Saake: Die Straßenkosten und ihre Finanzierung. In: Forschungsarbeiten aus dem Straßenwesen 8, Neue Folge, Kirschbaum, Bielefeld 1952, S. 27.
  7. Verwaltungsbericht der Stadt Braunschweig 1948, Amt für Statistik und Wahlen, Braunschweig 1949, S. 34.
  8. Erinnerungsseite der 62nd Highway Patrol (MP) – Germany (Memento vom 22. Mai 2016 im Internet Archive).
  9. Johannes Denecke: Lackfarben 1932–1945. In: Johannes Denecke Tarnanstriche des deutschen Heeres 1914 bis heute, Bernard & Graefe, Bonn 1999, ISBN 3-7637-5990-5. S. 104–106.
  10. Straßenverkehrstechnik 4, 1973 (17. Jahrgang), S. 138–139; hier: S. 131.
  11. Johann Peter Noth, Reimund Wieg: 20 Jahre Gütezeichen-Verkehrszeichen. In: Straßenverkehrstechnik 4, 1978 (22. Jahrgang), S. 138–139; hier: S. 138.
  12. a b Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Berlin, 16. November 1937, S. 1195.
  13. Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Verlag Chemie, Weinheim an der Bergstraße 1958, S. 444.
  14. Otto Merz: Die Lackierung in der blechverarbeitenden Industrie. In: Oberflächenbehandlung in der Blechverarbeitung 2, Düsseldorf 1951, S. 57.
  15. Gestaltung und Ausführung von Verkehrszeichen. In: Straße und Autobahn, Heft 4, 1980, S. 287.
  16. a b c d Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Berlin, 16. November 1937, S. 1192.
  17. a b c d Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Berlin, 16. November 1937, S. 1193.
  18. Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung – StVO –) vom 13. November 1937. In: Reichsgesetzblatt, Teil 1, Jahrgang 1937, Nr. 56, Berlin, 16. November 1937, S. 1193.
  19. a b Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundesautobahnen und sonstige Bundesstraßen des Fernverkehrs. In: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1951, Nr. 11, Tag der Ausgabe: Bonn, 6. März 1951, S. 157.
  20. Reichsverkehrsblatt B, Nr. 33 vom 29. Juli 1939.
  21. Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Vom 19. September 2006. Artikel 27: Aufhebung der Verordnung über die Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. In: Bundesgesetzblatt I, Nr. 44, Bonn am 30. September 2006, S. 2146–2153; hier: S. 2148 und S. 2153.
  22. Rudolf Kraus: Die Straße. Leitfaden für den Unterricht an höheren technischen Lehranstalten. Braun, Karlsruhe 1951, S. 52.
  23. Jürgen Zabel (Hrsg.): Eisenbahnen in der Region Frankfurt RheinMain. Hestra-Verlag, Darmstadt 2002, ISBN 978-3-7771-0304-4, S. 29.
  24. E. Behr: Sicherung von Wegübergängen in Schienenhöhe. In: VDI-Zeitschrift, 34 Band 82, (1939), S. 965 ff.; hier: S. 970.
  25. Elften Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 4. Februar 1943. In: Reichsgesetzblatt, Nr. 5, Teil II, 16. Februar 1943, S. 17–29.
  26. a b c d e Rudolf Kraus: Die Straße. Leitfaden für den Unterricht an höheren technischen Lehranstalten. Braun, Karlsruhe 1951, S. 56.

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Bild 48 - Vor-Wegweiser, StVO 1937.svg
Bild 50 - Vor-Wegweiser. Das Schild war 1250 x 850 mm groß. Die schwarze Umrahmung war wie bei den Ortstafeln 40 mm stark. Die schwarzen Striche sollten bei Reichsstraßen 100 mm und 50 mm für andere Straßen breit sein. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1194 sowie S. 1208
Bild 52 - Zeichen für Hauptverkehrsstraßen, StVO 1937.svg
Bild 52: Zeichen für Vorfahrtstraßen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1208
Bild 23 - Parkverbot, StVO 1937.svg
Bild 23: Parkverbot; Rot: RAL 6 (rot) = RAL 2001 (Rotorange). Quelle: Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1202
Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel unmittelbar an der Ausfahrt.svg
Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel auf dem Mittelstreifen unmittelbar an der Ausfahrt Mittfeld. Nach einem Photo aus dem Jahr 1953. Das Schild gibt den Farbton 32 h nach der RAL-Farbkarte 840 b2 wieder. Das Schild besaß die Abmessungen 2,50 × 1,80 m.
Anlage 2 -Kraftfahrlinien (Durchmesser 350 mm), StVO 1939.svg
Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien nach Anlage 2 der Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. Vom 19. Juli 1939. Verkündet am 28. Juli 1939 im Reichsanzeiger Nr. 172 sowie im Reichsverkehrsblatt B, Nr. 33 vom 29. Juli 1939: „Das Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien (Anlage 2) ist ein gelbes, gründgerändertes Schild in Form eines Signalarmes, dessen kreisrundes Ende ein H und dessen Arm die nähere Bezeichnung der Kraftfahrlinie - beides in grüner Schrift - enthält. Das kreisrunde Ende des Zeichens soll 25 oder 35 cm Durchmesser haben. Der Arm ist bis zur Mitte des Buchstabens H 50 cm lang.“. Die Haltestellenzeichen können auch in der gleichen Form und Farbe als beleuchtete Transparente ausgebildet werden. Als Farbton sollte der gelber Farbton wurde RAL 1012 des 5. Ergänzungsblatts zur Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 bestimmt, für den Grünton wurde die Farbe 27 der Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 festgelegt. Heute wären das RAL 1012 Zitronengelb und RAL 6002 Laubgrün. Die Haltestellenzeichen galten als Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 13. November 1937. Die Verordnung aus dem Reichsverkehrsblatt mit den dort enthaltenen Haltestellenzeichen wurde im Bundesgesetzblatt mit der Signalordnung für Straßenbahnen. Vom 14. Juni 1958. als weiterhin gültig bestätigt (siehe: Signalordnung für Straßenbahnen. In: Bundesgesetzblatt, Teil 1, Nr. 33, Bonn am 26. Juni 1958, S. 397-398; hier: S. 397). Im Jahr 2006 wurde die Verordnung von 1939 aufgehoben (siehe: Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Vom 19. September 2006. Artikel 27: Aufhebung der Verordnung über die Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. In: Bundesgesetzblatt I, Nr. 44, Bonn am 30. September 2006, S. 2146-2153; hier: S. 2148 und S. 2153).
Bild 10 - Einstreifige Bake (rechts), StVO 1937.svg
Bild 10: Einstreifige Bake (rechts); Quelle: Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1200
Bild 21 - Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten, StVO 1937.svg
Bild 21: Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten (z.B. 30 km, 40 km usw. je Stunde). Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist. Insgesamte Größe des Zeichens: 500 x 500 mm. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1202. Bereits in der selben Ausführung in Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 112, Tag der Ausgabe: Berlin, 9. Oktober 1934, S. 903. Da unter der Bezeichnung: „f: Verbot höherer Geschwindigkeit als 30 km je Stunde“.
Bild 30b - Skizze für die Kennzeichnung einer Straße, auf der zur Beachtung der Vorfahrt gehalten werden muß, StVO 1938.svg
Bild 30b: Skizze für die Kennzeichnung einer Straße, auf der zur Beachtung der Vorfahrt gehalten werden muß. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1938, Nr. 168, Tag der Ausgabe: Berlin, 17. Oktober 1938, S. 1436
Bild 17 - Gebot für Reiter, Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer, StVO 1937.svg
Bild 17: Gebot für Reiter, Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Das Schild wurde mit der Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 eingeführt und am 1. Januar 1938 rechtsgültig. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Teil I, Seite 1192.
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Bild 9: Zweistreifige Bake (links). Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1200
Warnzeichen bei Annäherung eines Zugs auf mehrgleisiger Bahn, BO 1943.svg
Warnkreuze und Warnlicher für Wegübergänge; hier: Warnzeichen bei Annäherung eines Zugs auf mehrgleisiger Bahn. Quelle: Elften Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 4. Februar 1943. In: Reichsgesetzblatt, Nr. 5, Teil II, 16. Februar 1943, S. 17–29. Diese Verordnung wurde am 23. Februar 1943 rechtsgültig. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist.
Bild 35 - Ring für Laternenpfähle - Zeichen für Laternen, die nicht die ganze Nacht über brennen, StVO 1937.svg
Bild 35: Zeichen für Laternen, die nicht die ganze nacht über brennen. Ring für Laternenpfähle. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1204
Zusatztafel - Verlauf der Verbotsstrecke; StVO 1937.svg
Zusatztafel: Verlauf der Verbotsstrecke. Dieses Schild war im Verlauf einer Verbotsstrecke dicht unterhalb des Verbotszeichen anzubringen und wiederholte dieses Verbotszeichen; ergänzt durch zwei Pfeile, die in die Verbotsrichtungen – zum Verbotsanfang und zum Verbotsende – wiesen. Das Schild war 500 x 150 mm groß. Das Schild wurde mit der Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 eingeführt und am 1. Januar 1938 rechtsgültig. Es bezog sich auf den Verlauf einer Verbotsstrecke und konnte unter Park- und Halteverbotszeichen angebracht werden. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Teil I, Seite 1192.
Bild 45 - Zeichen für Ring- oder Sammelstraßen für Fernverkehr, StVO 1937.svg
Autor/Urheber: Mediatus, Lizenz: CC0
Bild 45: Zeichen für Ring- oder Sammelstraßen für Fernverkehr. Insgesamte Größe des Zeichens: 400 x 400 mm. Größe des inneren gelben Kreises: 270 mm. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1207.
Bild 42 - Wegweiser für sonstige befestigte Straßen, StVO 1937.svg
Bild 42: Wegweiser für sonstige befestigte Straßen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1207.
Beispiel - Fette Mittelschrift DIN 1451 (alt).svg
Autor/Urheber: Mediatus, Lizenz: CC0
Fette Mittelschrift nach DIN 1451. Alte, bis 1980 genutzte Form. Die hier gezeigte Type ist eine vom Mediatus entwickelte Variante aus historischen Zeichen. Siehe für Grundsätzlichkeiten u.a.: P. Krieg: Gestaltung und Ausführung von Verkehrszeichen und Prüfung der Haltbarkeit. In: Straße und Autobahn, 4, 1980, S. 196–200; hier: S. 196.
Bild 7 - Dreistreifige Bake (links) - vor unbeschranktem Übergang, StVO 1937.svg
Bild 7: Dreistreifige Bake (links) – vor unbeschranktem Übergang. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1199
Pfeilschild - Ausfahrt von Reichsautobahnen - nach einem Photo von 1938.svg
Pfeilschild - Ausfahrt von Reichsautobahnen - nach einem Photo von 1938 an der Ausfahrt Chiemsee/Bernau. Die Strecke 47 (München–Salzburg) begann im Münchener Ortsteil Ramersdorf und ist heute eine Teilstück der Bundesautobahn 8. Quelle des Schildes: Indian Concrete Journal, 1938. Die Typographie wurde unverändert dem Photo entnommen, die Schildgröße entspricht der Anlage zur technischen Vorschrift Reichsautobahn T-1 Jwkb 286 vom 12. August 1939. Dort wird das Schild als „Bild 3“ bezeichnet und die Gesamtgröße des Schildes mit 0,82 x 3,13 m angegeben, wobei die Pfeilspitze vom äußeren Rand gemessen 9,63 m lang ist. Nähere Angaben zur weißen Umrandung oder zur Schriftgröße werden nicht gemacht. Der Blauton entstammte der RAL-Farbkarte 840 b2 und war 32 h.Diese Tafeln standen am rechten Fahrbahnrand der Autobahnen.
Bild 55 - Wegweiser für Umleitungen mit Umleitungspfeil, StVO 1937.svg
Bild 55: Wegweiser für Umleitungen mit Umleitungspfeil. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1210
Anlage 4 - Haltestellenzeichen für Straßenbahnen, StVO 1939.svg
Haltestellenzeichen für Straßenbahnen nach Anlage 4 der Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. Vom 19. Juli 1939. Verkündet am 28. Juli 1939 im Reichsanzeiger Nr. 172 sowie im Reichsverkehrsblatt B, Nr. 33 vom 29. Juli 1939. Geregelt war nur der Durchmesser des kreisrunden Zeichens. Für die Stärke der Linien waren Form und Maße freigestellt. An einer Doppelhaltestelle war das Haltestellenzeichen doppelt anzubringen. Das Haltestellenzeichen wurde am oberen Ende eines Ständers angebracht, der bis 0,5 m hoch grün und darüber gelb gestrichen war. Als Farbton sollte der gelber Farbton wurde RAL 1012 des 5. Ergänzungsblatts zur Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 bestimmt, für den Grünton wurde die Farbe 27 der Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 festgelegt. Heute wären das RAL 1012 Zitronengelb und RAL 6002 Laubgrün. Die Haltestellenzeichen galten als Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 13. November 1937. Die Verordnung aus dem Reichsverkehrsblatt mit den dort enthaltenen Haltestellenzeichen wurde im Bundesgesetzblatt mit der Signalordnung für Straßenbahnen. Vom 14. Juni 1958. als weiterhin gültig bestätigt (siehe: Signalordnung für Straßenbahnen. In: Bundesgesetzblatt, Teil 1, Nr. 33, Bonn am 26. Juni 1958, S. 397-398; hier: S. 397). Im Jahr 2006 wurde die Verordnung von 1939 aufgehoben (siehe: Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Vom 19. September 2006. Artikel 27: Aufhebung der Verordnung über die Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. In: Bundesgesetzblatt I, Nr. 44, Bonn am 30. September 2006, S. 2146-2153; hier: S. 2148 und S. 2153).
Bild 34 - Hilfsposten (mit Pfeil rechtsweisend), StVO 1937.svg
Bild 34: Hilfsposten (mit Pfeil rechtsweisend). Das Schild wurde mit der Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 eingeführt und am 1. Januar 1938 rechtsgültig. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Teil I, Seite 1193.
Bild 19 - Verkehrsverbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Breite, StVO 1937.svg
Bild 19: Verkehrsverbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Breite (z.B. 2 m, 2,25 m usw.). Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist. Insgesamte Größe des Zeichens: 500 x 500 mm. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1202.
Bild 33 - Vorsichtzeichen - Schule, StVO 1937.svg
Bild 33: Vorsichtzeichen „Schule“. Das Schild wurde mit der Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 eingeführt und am 1. Januar 1938 rechtsgültig. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Teil I, Seite 1193.
Anlage 1 - Straßenbahnen, StVO 1939.svg
Haltestellenzeichen für Straßenbahnen nach Anlage 1 der Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. Vom 19. Juli 1939. Verkündet am 28. Juli 1939 im Reichsanzeiger Nr. 172 sowie im Reichsverkehrsblatt B, Nr. 33 vom 29. Juli 1939: „Das Haltestellenzeichen für Straßenbahnen (Anlage 1) ist eine kreisrunde gelbe Scheibe mit grünem Rand und grünem H. Der Durchmesser der Scheibe kann 35 oder 45 cm betragen“. Die Haltestellenzeichen können auch in der gleichen Form und Farbe als beleuchtete Transparente ausgebildet werden. Als Farbton sollte der gelber Farbton wurde RAL 1012 des 5. Ergänzungsblatts zur Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 bestimmt, für den Grünton wurde die Farbe 27 der Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 festgelegt. Heute wären das RAL 1012 Zitronengelb und RAL 6002 Laubgrün. Die Haltestellenzeichen galten als Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 13. November 1937. Die Verordnung aus dem Reichsverkehrsblatt mit den dort enthaltenen Haltestellenzeichen wurde im Bundesgesetzblatt mit der Signalordnung für Straßenbahnen. Vom 14. Juni 1958. als weiterhin gültig bestätigt (siehe: Signalordnung für Straßenbahnen. In: Bundesgesetzblatt, Teil 1, Nr. 33, Bonn am 26. Juni 1958, S. 397-398; hier: S. 397). Im Jahr 2006 wurde die Verordnung von 1939 aufgehoben (siehe: Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Vom 19. September 2006. Artikel 27: Aufhebung der Verordnung über die Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. In: Bundesgesetzblatt I, Nr. 44, Bonn am 30. September 2006, S. 2146-2153; hier: S. 2148 und S. 2153).
Zusatztafel - drei scharfe Kurven folgen, StVO 1936.svg
Zusatztafel - drei scharfe Kurven folgen. Beispiel für eine Zusatztafel mit mehreren gleichartigen Gefahrenstellen die kurz aufeinanderfolgen. Die Abbildung wurde nach dem Foto eines älteren Originals aus den 1960er Jahren rekonstruiert. Diverse Varianten sind möglich, da das Zeichnen im Reichsgesetzblatt nicht näher geregelt wurde. Quelle: Kurt Albrecht: „Kraftfahrtechnischer Leitfaden.“ 8. Auflage, Elbe Verlag, Dresden 1943. S. 291. Tafeln dieser Art wurden in ähnlicher Form bis 1971 in Westdeutschland aufgestellt.
Bild 13 - Verkehrsverbot für Kraftwagen, StVO 1937.svg
Bild 13: Verkehrsverbot für Kraftwagen. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist. Insgesamte Größe des Zeichens: 500 x 500 mm. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1201.
Warnkreuz mit Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang, 1941.svg
Vereinfachte Form von Warnkreuz mit Warnlicht für den unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang. Bauform Pintsch; neuere, querliegende Ausführung des Warnsignalschirms. Die rot-weiße Umrandung am Signalschirm sowie die Armen des Warnkreuzes waren mit runden Reflektoren besetzt. Quelle für die Zeichnung: E. Behr: Sicherung von Wegübergängen in Schienenhöhe. In: VDI-Zeitschrift, 34 Band 82, (1939), S. 965 ff.; hier: S. 970. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist.
Bild 30 - Vorfahrt auf der Hauptstraße achten! StVO 1937.svg
Bild 30: Vorfahrt auf der Hauptstraße achten! Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1203
Kilometerstein1V.jpg
Autor/Urheber: Die Autorenschaft wurde nicht in einer maschinell lesbaren Form angegeben. Es wird Timo Müller als Autor angenommen (basierend auf den Rechteinhaber-Angaben)., Lizenz: CC BY-SA 3.0

Kilometerstein an der ehemaligen B 214 in Sulingen von vorne. Die Zahl 214 auf gelbem Hintergrund steht für die Straßennumer, die Kilometerzahl steht auf beiden Seiten (siehe Image:Kilometerstein1R.jpg).

Im Unterschied zu den de:Hektometersteinen, wo auf der Vorderseite die volle Kilometerzahl und an den seiten die erste Nachkommerziffer (also 100 Meter) steht, ist bei den Kilometersteinen vorne die Straßennummer und an den Seiten die Kilometerzahl angegeben.
Bild 53 - Signalscheiben auf Drehgestellen zur Verkehrsregelung, StVO 1937.svg
Bild 53: Signalscheiben auf Drehgestellen zur Verkehrsregelung bei halbseitigen Sperrungen; Quelle: Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1209. Das Signal wurde bis zur Neufassung der StVO von 1970 in dieser Form in Westdeutschland eingesetzt.
Anlage 2 - Kraftfahrlinien - Kraftpost.svg
Verkehrszeichen Kraftfahrlinien hier mit der Beschriftung „Kraftpost“ in der Farben der Anlage 2 der Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. Mit der Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 14. August 1953 wurde die Gültigkeit der 1939 veröffentlichten Haltestellenzeichen bestätigt. Siehe: Verordnung zur Änderung der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Vom 14. August 1953. In: Bundesgesetzblatt, Teil I, Nr. 51 vom 21.08.1953, S. 974-977; hier: S. 974. Für die Farben war damals das RAL-Farbtonregister 840 R im Einsatz. Die Kraftpost verkehrte bis 1985 in Westdeutschland. In der DDR wurde die Kraftpost bereits 1953 aufgelöst.
Bild 56 - Umleitung (ohne Umleitungspfeil), StVO 1937.svg
Bild 56: Umleitung (ohne Umleitungspfeil). Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1199
Collage historischer und aktueller Verkehrszeichen.svg
Collage historischer und aktueller Verkehrszeichen. Die Zeichen wurden von mir selbst und Andreas 06 als Vektordateien erstellt. Es handelt sich um die Zeichen E - Unbeschrankter Bahnübergang, Bild 17c - Kraftfahrstraße, Zeichen 306 - Vorfahrtsstraße.
Autobahnausfahrt-Vorwegweiser, nach einem Film-Standbild von 1953.svg
Autobahnausfahrt-Vorwegweiser. Quelle: Film-Standbild aus einer Dokumentation der Military Police Highway Patrols in Germany aus dem Jahr 1953. Die amtliche ultramarinblaue Farbgebung wurde dem RAL-Farbtonregister 840 R entnommen. Der durch den RAL deffinierte digitale Farbton wird hier wiedergegeben. Das Schild besaß die Abmessungen 2,50 × 1,80 m.
Bild 33 - Vorsichtzeichen, StVO 1937.svg
Bild 33: Vorsichtszeichen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1204
Bild 11 - Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art, StVO 1937.svg
Bild 11: Verkehrsverbot für Fahrzeuge aller Art; Quelle: Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1201
Bild 27 - Vorgeschriebene Fahrtrichtung- Rechts abbiegen oder geradeaus, StVO 1937.svg
Bild 27: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Rechts abbiegen oder geradeaus. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1202
Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel - 1000 m, nach einem Foto zwischen 1948-1958.svg
Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel - 1000 m. Die Vektorgraphik entstand nach einem sehr guten Foto eines Angehörigen der 62nd. Military Police Highway Patrol Company, deren Einheit zwischen 1948–1958 in der US-Besatzungszone existierte. Die amtliche ultramarinblaue Farbgebung wurde der Farbkarte RAL 840 B 2 entnommen. Der durch den RAL definierte digitale Farbton wird hier wiedergegeben. Das Schild besaß die Abmessungen 2,50 × 1,80 m.
Bild 1 - Allgemeine Gefahrstelle, StVO 1937.svg
Bild 1: Allgemeine Gefahrstelle. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1199
Warnkreuz mit rotem Warnlicht für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang.svg
Warnkreuz mit einem roten Warnlicht für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang. Wenn sich zwei Züge dem Bahnübergang nähern schaltet das Blinklicht ein und die Aufschrift Zwei Züge erscheint. Zugleich ertönt ein Wecker. Die rot-weiße Umrandung am Signalschirm sowie die Arme des Warnkreuzes waren mit runden Reflektoren besetzt. Quelle: DIN A3-Aushang der Reichsbahndirektion Schwerin: Warnlichter an unbeschrankten Eisenbahnübergängen vom Juli 1936. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist.
Bild 22 - Halteverbot, StVO 1937.svg
Bild 22: Halteverbot; RAL 6 (rot) = RAL 2001 (Rotorange); RAL 32 h (blau) = RAL 5002 (Ultramarinblau). Quelle: Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1292
Bild 36 - Schild für Laternen an Überspannungen - Zeichen für Laternen, die nicht die ganze Nacht über brennen, StVO 1937.svg
Bild 36: Zeichen für Laternen, die nicht die ganze nacht über brennen. Schild für Laternen an Überspannungen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1204
Bild 24 - Vorgeschriebene Fahrtrichtung - Rechts, StVO 1937.svg
Bild 24: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Rechts. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1202
Bild 51 - Vor-Wegweiser, StVO 1937.svg
Bild 50 - Vor-Wegweiser. Das Schild war 1250 x 850 mm groß. Die schwarze Umrahmung war wie bei den Ortstafeln 40 mm stark. Die schwarzen Striche sollten bei Reichsstraßen 100 mm und 50 mm für andere Straßen breit sein. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1194 sowie S. 1208
Bild 44 - Reichsstraßen-Nummernschild, StVO 1937.svg
Autor/Urheber: Mediatus, Lizenz: CC0
Bild 44: Reichsstraßen-Nummernschild. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1207
Ohne Nummer - Übergang für Fußgänger, StVO 1937.svg
Ohne Nummer: Übergang für Fußgänger. Das Schild wurde mit der Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 eingeführt und am 1. Januar 1938 rechtsgültig. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Teil I, Seite 1193.
Bild 37 - Ortstafel (Vorderseite), StVO 1937.svg
Bild 37: Ortstafel (Vorderseite). Größe: 1000 x 650 mm. Randleiste: 40 mm. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1205.
Bild 25 - Vorgeschriebene Fahrtrichtung -Geradeaus, StVO 1937.svg
Bild 25: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Geradeaus. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1202
Einfahrt zur Reichsautobahn.svg
Pfeilschild - Einfahrt zur Reichsautobahn. Die Typographie wurde unverändert einem historischen Photo entnommen, die Schildgröße entspricht der Anlage zur technischen Vorschrift Reichsautobahn T-1 Jwkb 286 vom 12. August 1939. Dort wird das Schild als „Bild 3“ bezeichnet und die Gesamtgröße des Schildes mit 0,82 x 3,13 m angegeben, wobei die Pfeilspitze vom äußeren Rand gemessen 9,63 m lang ist. Nähere Angaben zur weißen Umrandung oder zur Schriftgröße werden nicht gemacht. Der Blauton entstammte der RAL-Farbkarte 840 b2 und war 32 h.Diese Tafeln standen am rechten Fahrbahnrand der Autobahnen.
Reichsautobahn - Baken vor einer Ausfahrt - 400 Meter.svg
Bake an Autobahnen: 400 Meter zur Ausfahrt. Nach dem Krieg galten die Reichsautobahn-Vorkriegsbestimmungen noch einige Zeit als Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik weiter. Ein Vorbild für das hier wiedergegebene Zeichen findet sich als grobe Skizze in Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen und Verordnungen. Schmidt, Berlin 1944. In der DDR wird das Zeichen mit seinen Bemaßungen z.B. in der folgenden Schrift wiedergegeben: Friedrich Nöring: Der Straßenbaupraktiker. Fachbuchverlag, Leipzig 1953, S. 79.
Kleiner Kilometerstein mit Zielortangabe in Richtung Autobahnende, Juli 1939.svg
Kleiner Kilometerstein mit Zielortangabe in Richtung Autobahnende, Juli 1939. Diese sog. „Kleinen Steine“ wurden ab August 1939 in einer jeweiligen Entfernung von 500 Metern zwischen den großen 25-Kilometer-Steinen an den Reichsautobahnen im Mittelstreifen aufgestellt. Die vertieft eingemeißelten Buchstaben wurden in brauner Farbe nachgezeichnet. Quelle: Anweisung des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen an die Direktion der Reichsautobahnen vom 4. Juli 1939 (Nr. 2250-27-A.20.46); * Rudolf Hoffmann: Die Kilometrierung der Reichsautobahnen. In: Die Straße 6, 1939, S. 486—488.
Bild 28 - Einbahnstraße, StVO 1937.svg
Bild 28 - Einbahnstraße; exakt vermaßt nach den Vorgaben von 1937: Farbe: RAL 6 (rot) = RAL 2001 (Rotorange); RAL 1 (weiß) = RAL 9002 (Grauweiß). Quelle: Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1203.
Bild 34 - Hilfsposten, StVO 1937.svg
Bild 34: Hilfsposten. Das Zeichen war 500 x 700 mm groß. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1204. Korrekte Farbgebung mit RAL 6 (rot); heute: RAL 2002 (Blutorange) und RAL 32 h (blau); heute: RAL 5002 (Ultramarinblau).
Bild 1 - Wegübergang mit Schranken, Reichsbahn-Verordnung 1928.svg
Bild 1: Wegübergang mit Schranken, Reichsbahn-Verordnung 1928; später als Warnkreuz für beschrankten ein- oder mehrgleisigen Bahnübergang bezeichnet, eingeführt am 1. Oktober 1928. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist. Das Zeichen wurden erstmals 1934 in die Sechste Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 20. November 1934 aufgenommen. Diese erschien im Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Teil II, S. 1051-1054 und wurde am 10. Dezember 1934 gültig.
Bild 2 - Eingleisiger Wegübergang ohne Schranken, Reichsbahn-Verordnung 1928.svg
Bild 2: Eingleisiger Wegübergang ohne Schranken; später als Warnkreuz für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang bezeichnet, eingeführt am 1. Oktober 1928. Die Bemaßung wird in der Zeichnung wiedergegeben. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist. Das Zeichen wurden erstmals 1934 in die Sechste Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 20. November 1934 aufgenommen. Diese erschien im Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Teil II, S. 1051-1054 und wurde am 10. Dezember 1934 gültig.
Warnkreuz mit einem roten Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang.svg
Warnkreuz mit einem roten Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang. Das rote Licht blinkte schnell und bedeutete: Halt! Der Übergang ist für den Straßenverkehr gesperrt. Die rot-weiße Umrandung am Signalschirm sowie die Arme des Warnkreuzes waren mit runden Reflektoren besetzt. Quelle: DIN A3-Aushang der Reichsbahndirektion Schwerin: Warnlichter an unbeschrankten Eisenbahnübergängen vom Juli 1936. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist.
Bild 21 mit Zusatztafel Gegenverkehr - StVO vor 1956.svg
Bild 21 mit Zusatztafel „Gegenverkehr“ an der Autobahn Stuttgart–Ulm nahe Wiesensteig im Jahr 1950. Nach einem sehr guten Foto von 1950, das den Größenvergleich der Zusatztafel zum Schild verdeutlicht.
Autobahnausfahrt-Vorwegweiser mit Fernzielangaben, 1945.svg
Autobahnausfahrt-Vorwegweiser mit Fernzielangaben. Nachgezeichnet über einem 1945 entstandenen US-amerikanischen Photo. Das Schild stand im Mittelstreifen an der Autobahn A4 von Gerstungen kommend kurz vor dem Autobahnkreuz Wildeck-Obersuhl.
Zusatztafel - drei Querinnen folgen, StVO 1937.svg
Zusatztafel: Drei Querrinnen folgen. Tafel, wie sie ab 1938 lediglich durch eine grobe Beschreibung vom Reichsgesetzblatt geregelt wurde. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Berlin, 16. November 1937, S. 1191.
Bild 16 - Verkehrsverbot für Krafträder an Sonn- und Feiertagen, StVO 1937.svg
Bild 16: Verkehrsverbot für Krafträder an Sonn- und Feiertagen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1202
Warnkreuz mit Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang - Reichsbahn-Verordnung 1935.svg
Warnkreuz mit Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist. Das rote Licht blinkte schnell und bedeutete: Halt! Der Übergang ist für den Straßenverkehr gesperrt. Das weiße Licht blinkte langsam und bedeutete: Der Übergang ist für den Straßenverkehr frei. Die rot-weiße Umrandung am Tragschild sowie die Arme des Warnkreuzes waren mit runden Reflektoren besetzt. Quellen: Das Stellwerk, Januar 1936; Kurt Albrecht: „Kraftfahrtechnischer Leitfaden.“ 8. Auflage, Elbe Verlag, Dresden 1943. S. 293.
Autohof-Ankündigungstafel - 600 m, nach einem Foto von 1947.svg
Autohof-Ankündigungstafel: 600 m. Nach einem Foto vor der Autobahnüberführung Feudenheim - Neckarau im Jahre 1947. Die amtliche ultramarinblaue Farbgebung wurde der Farbkarte RAL 840 B 2 entnommen. Der durch den RAL definierte digitale Farbton wird hier wiedergegeben. Das Schild besaß die Abmessungen 2,50 × 1,80 m.
Bild 6 - Unbeschrankter Eisenbahnübergang, StVO 1937.svg
Historisches Verkehrszeichen (Deutschland): Bild 6: "Unbeschrankter Eisenbahnübergang", Quelle: Reichsgesetzblatt 123, 1937, S. 1199.
Vor-Wegweiser Kreisverkehr.svg
Vor-Wegweiser - in den Kreisverkehr einordnen. Schild nach StVO von 1937 mit abweichender Planskizze. Über einem Photo vorrückender Amerikaner im Frühjahr 1945 abgezeichnet. Der Vorwegweiser stand am Autobahnende nach Frankfurt. Das Schild war laut der am 1. Januar 1938 gültig gewordenen Straßenverkehrs-Ordnung 1250 x 850 mm groß. Die schwarze Umrahmung war wie bei den Ortstafeln 40 mm stark. Die schwarzen Striche sollten bei Reichsstraßen 100 mm und 50 mm für andere Straßen breit sein. Im Falle dieses Zeichens war der Strich für andere Straßen zu breit geraten und der Pfeil wich von den Vorgaben ab.
Bild 1 - Allgemeine Gefahrstelle mit Zusatztafel 6 Kurven.svg
Bild 1 - Allgemeine Gefahrstelle mit Zusatztafel 6 Kurven. Diese Zeichenkombination ist für 1938 belegt. Quelle: K. Pfanstiel (Hrsg.): „Lehrbuch für Kraftfahrer aller Klassen.“ Degener Verleg, 1938. S. 61. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist.
Bild 41 - Wegweiser für Reichsstraßen, StVO 1937.svg
Bild 41: Wegweiser für Bundesfernstraßen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1199
Zusatztafel - Ende, StVO 1937.svg
Zusatztafel - Ende. Angebracht unter einem Parkverbotschild. Nach einem guten Standbild aus einem amerikanischen Kriegsberichterstatter-Film vom Frühjahr 1945. Das Schild wurde mit der Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 eingeführt und am 1. Januar 1938 rechtsgültig. Es bezog sich auf den Verlauf einer Verbotsstrecke und konnte unter Park- und Halteverbotszeichen angebracht werden. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Teil I, Seite 1192.
Zusatztafel - Verlauf der Verbotsstrecke, StVO 1937.svg
Zusatztafel: Verlauf der Verbotsstrecke. Dieses Schild war im Verlauf einer Verbotsstrecke dicht unterhalb des Verbotszeichen anzubringen und wiederholte dieses Verbotszeichen; ergänzt durch zwei Pfeile, die in die Verbotsrichtungen – zum Verbotsanfang und zum Verbotsende – wiesen. Das Schild wurde mit der Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 eingeführt und am 1. Januar 1938 rechtsgültig. Es bezog sich auf den Verlauf einer Verbotsstrecke und konnte unter Park- und Halteverbotszeichen angebracht werden. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Teil I, Seite 1192.
Bild 17 - Gebot für Fußgänger, Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer, StVO 1937.svg
Bild 17: Gebot für Fußgänger, Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Das Schild wurde mit der Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 eingeführt und am 1. Januar 1938 rechtsgültig. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Teil I, Seite 1192.
Bild 40 - Wegweiser für Reichsstraßen, StVO 1937.svg
Bild 40: Wegweiser für Bundesfernstraßen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1199
Bild 29 - Haltzeichen an Zollstellen, StVO 1937.svg
Bild 29: Wegweiser für Bundesfernstraßen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1203
Bild 38 - Ortstafel (Rückseite), StVO 1937.svg
Bild 38 - Ortstafel (Rückseite). Größe: 1000 x 650 mm. Randleiste: 40 mm. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1205.
Bild 43 - Wegweiser für unbefestigte Straßen, StVO 1937.svg
Bild 43: Wegweiser für unbefestigte Straßen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1207
Warnzeichen bei Annäherung zweier Züge auf mehrgleisiger Bahn, BO 1943.svg
Warnkreuze und Warnlicher für Wegübergänge; hier: Warnzeichen bei Annäherung zweier Züge auf mehrgleisiger Bahn. Quelle: Elften Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 4. Februar 1943. In: Reichsgesetzblatt, Nr. 5, Teil II, 16. Februar 1943, S. 17–29. Diese Verordnung wurde am 23. Februar 1943 rechtsgültig. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist.
Kilometerstein1R.jpg
Autor/Urheber: Die Autorenschaft wurde nicht in einer maschinell lesbaren Form angegeben. Es wird Timo Müller als Autor angenommen (basierend auf den Rechteinhaber-Angaben)., Lizenz: CC BY-SA 3.0

Kilometerstein an der ehemaligen B 214 in Sulingen von der Seite. Die 25 steht für die Kilometerzahl. Dies ist (oder besser: war) also der Kilometer 25 der B 214.

Im Unterschied zu den Hektometersteinen, wo auf der Vorderseite die volle Kilometerzahl und an den seiten die erste Nachkommaziffer (also 100 Meter) steht, ist bei den Kilometersteinen vorne (also zur Fahrbahn gerichtet) die Straßennummer und an den Seiten die Kilometerzahl angegeben.
Ohne Nummer – Verkehrsverbot für Kraftwagen und Krafträder an Sonn- und Feiertagen, StVO 1937.svg
Ohne Nummer: Verkehrsverbot für Kraftwagen und Krafträder an Sonn- und Feiertagen. Das Schild wurde mit der Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 eingeführt und am 1. Januar 1938 rechtsgültig. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Teil I, Seite 1192.
Leitsteine nach Tafel VIII zu RAL 1937, 4. Auflage, Dezember 1942.svg
Leitsteine an Straßen erster und zweiter Ordnung sowie an Reichsstraßen wie sie die Verordnung vom Dezember 1942 festgelegt hat. Die Steine sollten zu jeder Witterung und jeder Tageszeit eine sichere und leichte Benutzung der Straßen ermöglichen. Die Steine waren so aufzustellen daß sie die Straßenbenutzer, insbesondere die Fahrzeugführer, gut und rechtzeitig sehen konnten.
Bild 30a - Halt! Vorfahrt achten! StVO 1938.svg
Bild 30a: Halt! Vorfahrt auf der Hauptstraße achten! Deutsches Haltschild, eingeführt am 1. November 1938. Korrekte Farbgebung mit RAL 6 (rot); heute: RAL 2002 (Blutorange) und RAL 32 h (blau); heute: RAL 5002 (Ultramarinblau). Die Seitenlänge des Schildes mußte 1050 mm betragen, die Breite der roten Umrandung lag bei 120 mm. Die Schrifthöhe war 170 mm und der Abstand des Schriftzugs „Halt“ zur Unterkante des roten Rahmens betrug 70 mm. Die Schriftstärke mußte 1/7 der Schrifthöhe betragen. Quelle: Reichsgesetzblatt, Teil 1, Jahrgang 1938, Nr. 168, Tag der Ausgabe: Berlin, 17. Oktober 1938, S. 1434; Abbildung S. 1435.
Bild 47 - Vor-Wegweiser, StVO 1937.svg
Bild 47: Vor-Wegweiser. Das Schild war 1250 x 850 mm groß. Die schwarze Umrahmung war wie bei den Ortstafeln 40 mm stark. Die schwarzen Striche sollten bei Reichsstraßen 100 mm und 50 mm für andere Straßen breit sein. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1194 sowie S. 1208
Warnkreuz mit einem weißen Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang.svg
Warnkreuz mit einem weißen Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang. Das weiße Licht blinkte langsam und bedeutete: Der Übergang ist für den Straßenverkehr frei. Die rot-weiße Umrandung am Signalschirm sowie die Arme des Warnkreuzes waren mit runden Reflektoren besetzt. Quelle: DIN A3-Aushang der Reichsbahndirektion Schwerin: Warnlichter an unbeschrankten Eisenbahnübergängen vom Juli 1936. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist.
Bild 3 - Kurve, StVO 1937.svg
Bild 3: Kurve; Quelle: Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1199
Bild 2 - Tank, RAB T1 Jwkb 286, 1939.svg
Bild 2: Tank, nach der Anlage zur technischen Vorschrift Reichsautobahn T-1 Iwkb 286 vom 12. August 1939. Dort wird das Schild als „Bild 2“ bezeichnet und seine Gesamtgröße mit 0,60 x 0,40 m angegeben. Der weiße Kreis ist 0,35 m hoch. Im unteren Drittel, das vom unteren Schildrand 0,20 m hoch ist, befindet sich ein wegweisender Pfeil. Nähere Angaben zur weißen Umrandung oder zur Schriftgröße werden nicht gemacht. Der Blauton entstammte der RAL-Farbkarte 840 b2 und war 32 h. Das Schild war mittig an einen hölzernen Vierkantpfosten befestigt, der 10 × 10 Zentimeter umfaßte. Nach dem Krieg galten die Reichsautobahn-Vorkriegsbestimmungen noch einige Zeit als Bundesgesetz weiter.
Ohne Nummer - Verkehrsverbot für Fahrräder, StVO 1937.svg
Ohne Nummer: Verkehrsverbot für Fahrräder. Das Schild wurde mit der Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 eingeführt und am 1. Januar 1938 rechtsgültig. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Teil I, Seite 1193.
Anlage 1 - Straßenbahnen (Durchmesser 450 mm), StVO 1939.svg
Haltestellenzeichen für Straßenbahnen nach Anlage 1 der Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. Vom 19. Juli 1939. Verkündet am 28. Juli 1939 im Reichsanzeiger Nr. 172 sowie im Reichsverkehrsblatt B, Nr. 33 vom 29. Juli 1939: „Das Haltestellenzeichen für Straßenbahnen (Anlage 1) ist eine kreisrunde gelbe Scheibe mit grünem Rand und grünem H. Der Durchmesser der Scheibe kann 35 oder 45 cm betragen“. Die Haltestellenzeichen können auch in der gleichen Form und Farbe als beleuchtete Transparente ausgebildet werden. Als Farbton sollte der gelber Farbton wurde RAL 1012 des 5. Ergänzungsblatts zur Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 bestimmt, für den Grünton wurde die Farbe 27 der Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 festgelegt. Heute wären das RAL 1012 Zitronengelb und RAL 6002 Laubgrün. Die Haltestellenzeichen galten als Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 13. November 1937. Die Verordnung aus dem Reichsverkehrsblatt mit den dort enthaltenen Haltestellenzeichen wurde im Bundesgesetzblatt mit der Signalordnung für Straßenbahnen. Vom 14. Juni 1958. als weiterhin gültig bestätigt (siehe: Signalordnung für Straßenbahnen. In: Bundesgesetzblatt, Teil 1, Nr. 33, Bonn am 26. Juni 1958, S. 397-398; hier: S. 397). Im Jahr 2006 wurde die Verordnung von 1939 aufgehoben (siehe: Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Vom 19. September 2006. Artikel 27: Aufhebung der Verordnung über die Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. In: Bundesgesetzblatt I, Nr. 44, Bonn am 30. September 2006, S. 2146-2153; hier: S. 2148 und S. 2153).
Bild 12 - Verbot einer Fahrtrichtung oder Einfahrt, StVO 1937.svg
Bild 12: Verbot einer Fahrtrichtung oder Einfahrt; Quelle: Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1201.
Großer Kilometerstein mit Zielortangabe in Richtung Autobahnnullpunkt, Juli 1939.svg
Großer Kilometerstein mit Zielortangabe in Richtung Autobahnnullpunkt, Juli 1939. Diese Steine wurden ab August 1939 in einer jeweiligen Entfernung von 25 Kilometern zueinander, an den Reichsautobahnen im Mittelstreifen aufgestellt. Die vertieft eingemeißelten Buchstaben wurden in brauner Farbe nachgezeichnet. Quelle: Anweisung des Generalinspektors für das deutsche Straßenwesen an die Direktion der Reichsautobahnen vom 4. Juli 1939 (Nr. 2250-27-A.20.46); * Rudolf Hoffmann: Die Kilometrierung der Reichsautobahnen. In: Die Straße 6, 1939, S. 486—488.
Bild 50 - Vor-Wegweiser, StVO 1937.svg
Bild 50 - Vor-Wegweiser. Das Schild war 1250 x 850 mm groß. Die schwarze Umrahmung war wie bei den Ortstafeln 40 mm stark. Die schwarzen Striche sollten bei Reichsstraßen 100 mm und 50 mm für andere Straßen breit sein. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1194 sowie S. 1208
Bild 3 - Mehrgleisiger Bahnübergang ohne Schranken, Reichsbahn-Verordnung 1928.svg
Bild 3: Mehrgleisiger Bahnübergang ohne Schranken; später als Warnkreuz für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang bezeichnet, eingeführt am 1. Oktober 1928. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist. Das Zeichen wurden erstmals 1934 in die Sechste Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 20. November 1934 aufgenommen. Diese erschien im Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Teil II, S. 1051-1054 und wurde am 10. Dezember 1934 gültig.
Bild 57 - Tafel für Umleitung des Verkehrs auf Reichsstraßen, StVO 1937.svg
Bild 57: Tafel für Umleitung des Verkehrs auf Reichsstraßen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1211.
Bild 8 - Dreistreifige Bake (rechts) - vor beschranktem Übergang, StVO 1937.svg
Bild 8: Dreistreifige Bake (rechts) – vor beschranktem Übergang. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1199
Reichsautobahn - Baken vor einer Ausfahrt - 600 Meter.svg
Bake an Autobahnen: 600 Meter zur Ausfahrt. Nach dem Krieg galten die Reichsautobahn-Vorkriegsbestimmungen noch einige Zeit als Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik weiter. Ein Vorbild für das hier wiedergegebene Zeichen findet sich als grobe Skizze in Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen und Verordnungen. Schmidt, Berlin 1944. In der DDR wird das Zeichen mit seinen Bemaßungen z.B. in der folgenden Schrift wiedergegeben: Friedrich Nöring: Der Straßenbaupraktiker. Fachbuchverlag, Leipzig 1953, S. 79.
Zusatzzeichen - Baustelle - 1937.svg
Zusatzzeichen Baustelle. Nach einem Standbild aus dem 1937 gedrehten Kurzfilm „Schnelle Straßen“ mit Wolfgang Staudte.
Bild 32 - Parkplatz, StVO 1937.svg
Bild 32: Parkplatz. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1204
Beschrankter Wegübergang ein- oder mehrgleisig mit Fahrleitung, BO 1943.svg
Warnkreuze und Warnlicher für Wegübergänge; hier: Beschrankter Wegübergang ein- oder mehrgleisig mit Fahrleitung. Quelle: Elften Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 4. Februar 1943. In: Reichsgesetzblatt, Nr. 5, Teil II, 16. Februar 1943, S. 17–29. Diese Verordnung wurde am 23. Februar 1943 rechtsgültig. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist.
Autobahnausfahrt-Vorwegweiser, nach einem Foto zwischen 1948-1958.svg
Autobahnausfahrt-Vorwegweiser. Die Vektorgraphik entstand nach einem sehr guten Foto eines Angehörigen der 62nd. Military Police Highway Patrol Company, deren Einheit zwischen 1948–1958 in der US-Besatzungszone existierte. Die amtliche ultramarinblaue Farbgebung wurde der Farbkarte RAL 840 B 2 entnommen. Der durch den RAL deffinierte digitale Farbton wird hier wiedergegeben. Das Schild besaß die Abmessungen 2,50 × 1,80 m.
Reichsautobahn - Baken vor einer Ausfahrt - 200 Meter.svg
Bake an Autobahnen: 200 Meter zur Ausfahrt. Nach dem Krieg galten die Reichsautobahn-Vorkriegsbestimmungen noch einige Zeit als Gesetz in der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik weiter. Ein Vorbild für das hier wiedergegebene Zeichen findet sich als grobe Skizze in Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen und Verordnungen. Schmidt, Berlin 1944. In der DDR wird das Zeichen mit seinen Bemaßungen z.B. in der folgenden Schrift wiedergegeben: Friedrich Nöring: Der Straßenbaupraktiker. Fachbuchverlag, Leipzig 1953, S. 79.
Ohne Nummer – Verkehrsverbot für Kraftwagen und Krafträder, StVO 1937.svg
Ohne Nummer: Verkehrsverbot für Kraftwagen und Krafträder. Digital erstellt nach einem in Königsberg erhalten gebliebenen Schild. Das Schild wurde mit der Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 eingeführt und am 1. Januar 1938 rechtsgültig. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Teil I, Seite 1192.
Anlage 2 -Kraftfahrlinien, StVO 1939.svg
Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien nach Anlage 2 der Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. Vom 19. Juli 1939. Verkündet am 28. Juli 1939 im Reichsanzeiger Nr. 172 sowie im Reichsverkehrsblatt B, Nr. 33 vom 29. Juli 1939: „Das Haltestellenzeichen für Kraftfahrlinien (Anlage 2) ist ein gelbes, gründgerändertes Schild in Form eines Signalarmes, dessen kreisrundes Ende ein H und dessen Arm die nähere Bezeichnung der Kraftfahrlinie - beides in grüner Schrift - enthält. Das kreisrunde Ende des Zeichens soll 25 oder 35 cm Durchmesser haben. Der Arm ist bis zur Mitte des Buchstabens H 50 cm lang.“. Die Haltestellenzeichen können auch in der gleichen Form und Farbe als beleuchtete Transparente ausgebildet werden. Als Farbton sollte der gelber Farbton wurde RAL 1012 des 5. Ergänzungsblatts zur Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 bestimmt, für den Grünton wurde die Farbe 27 der Farbtonkarte für Fahrzeuganstriche Nr. 840 B 2 festgelegt. Heute wären das RAL 1012 Zitronengelb und RAL 6002 Laubgrün. Die Haltestellenzeichen galten als Verkehrseinrichtungen im Sinne des § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 13. November 1937. Die Verordnung aus dem Reichsverkehrsblatt mit den dort enthaltenen Haltestellenzeichen wurde im Bundesgesetzblatt mit der Signalordnung für Straßenbahnen. Vom 14. Juni 1958. als weiterhin gültig bestätigt (siehe: Signalordnung für Straßenbahnen. In: Bundesgesetzblatt, Teil 1, Nr. 33, Bonn am 26. Juni 1958, S. 397-398; hier: S. 397). Im Jahr 2006 wurde die Verordnung von 1939 aufgehoben (siehe: Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Vom 19. September 2006. Artikel 27: Aufhebung der Verordnung über die Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. In: Bundesgesetzblatt I, Nr. 44, Bonn am 30. September 2006, S. 2146-2153; hier: S. 2148 und S. 2153).
Bild 17 - Gebot für Radfahrer, Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer, StVO 1937.svg
Bild 17 - Verkehrszeichen: Gebot für Radfahrer, Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer, den bezeichneten Weg oder Straßenteil zu benutzen. Quelle: Reichsgesetzblatt 1937
Bild 4 - Kreuzung, StVO 1937.svg
Autor/Urheber: Mailtosap (Sascha Pöschl), Lizenz: CC BY-SA 3.0
Bild 4: Kreuzung; Quelle: Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1199
Weggabelung unmittelbar vor einem Bahnübergang mit Zusatzschild, BO 1943.svg
Warnkreuze und Warnlichter - Anlage A (Zu $ 18) der BO von 1943: „Liegt ein Wegübergang unmittelbar hinter einer Wegegabelung, so wird durch einen Pfeil unter dem Warnkreuz angezeigt, daß es nur für den Straßenverkehr in der Richtung des Pfeiles gilt.“
Bild 26 - Vorgeschriebene Fahrtrichtung - Rechts abbiegen, StVO 1937.svg
Bild 26: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Rechts abbiegen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1202
Warnkreuz mit Warnlicht für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang, Reichsbahn-Verordnung 1935.svg
Warnkreuz mit Warnlicht für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist.
Bild 5 - Beschrankter Eisenbahnübergang, StVO 1937.svg
Bild 5: Beschrankter Eisenbahnübergang; Quelle: Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1199
Reichsbahn-Einheitsschranken, 1932.svg
Reichsbahn-Einheitsschranke, wie sie ab 1932 gebaut wurde. Die Masten der Warnkreuze bestanden nach den amtlichen Vorgaben dieser Zeit entweder aus Holz, Beton oder alten Eisenbahnschienen. Bestimmend für die Optik der Schranken waren zwei lange rote Streifen.
Autobahnausfahrt-Vorwegweiser, nach einem Film-Standbild von 1945.svg
Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel. Quelle des Schildes: US-amerikanischer Original-Farbfilm vom Frühjahr 1945. Diese Tafeln standen am rechten Fahrbahnrand der Autobahnen. Die amtliche ultramarinblaue Farbgebung wurde dem RAL-Farbtonregister 840 R entnommen. Der durch den RAL deffinierte digitale Farbton wird hier wiedergegeben. Diese Zeichen waren 2,50 Meter breit und 1,80 Meter hoch. Quelle der Bemaßung: Eduard Schönleben: Der Betrieb der Reichsautobahnen. In: Die Straße 1, 4. Jahrgang, (1937), S. 4–12; hier: Abb. 4: Hauptschild an der Reichsautobahn.
Bild 3 - Ausfahrt mit Zusatzschild Tank, RAB T1 Jwkb 286, 1939.svg
Bild 3: Pfeilschild „Ausfahrt“ mit Zusatzschild „Tank“, nach der Anlage zur technischen Vorschrift Reichsautobahn T-1 Iwkb 286 vom 12. August 1939. Dort wird das Schild als „Bild 3“ bezeichnet. Die Originalbemaßung aus der in der Vorschrift abgebildeten Skizze wird hier vollständig wiedergegeben. Nähere Maßangaben zur Breite der weißen Umrandung oder zur Schriftgröße werden nicht gemacht. Der Blauton entstammte der RAL-Farbkarte 840 b2 und war 32 h. Nach dem Krieg galten die Reichsautobahn-Vorkriegsbestimmungen noch einige Zeit als Bundesgesetz weiter.
Bild 1 - Tank, RAB T1 Jwkb 286, 1939.svg
Bild 1: Tank, nach der Anlage zur technischen Vorschrift Reichsautobahn T-1 Iwkb 286 vom 12. August 1939. Dort wird das Schild als „Bild 1“ bezeichnet und die Gesamtgröße des Schildes mit 0,40 x 1,00 m angegeben. Nähere Angaben zur weißen Umrandung oder zur Schriftgröße werden nicht gemacht. Der Blauton entstammte der RAL-Farbkarte 840 b2 und war 32 h. Nach dem Krieg galten die Reichsautobahn-Vorkriegsbestimmungen noch einige Zeit als Bundesgesetz weiter.
Bild 46 - Vor-Wegweiser, StVO 1937.svg
Bild 46 - Vor-Wegweiser. Das Schild war 1250 x 850 mm groß. Die schwarze Umrahmung war wie bei den Ortstafeln 40 mm stark. Die schwarzen Striche sollten bei Reichsstraßen 100 mm und 50 mm für andere Straßen breit sein. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1194 sowie S. 1208
Zusatztafel - Anfang, StVO 1937.svg
Zusatztafel: Anfang. Das Schild wurde mit der Straßenverkehrs-Ordnung von 1937 eingeführt und am 1. Januar 1938 rechtsgültig. Es bezog sich auf den Verlauf einer Verbotsstrecke und konnte unter Park- und Halteverbotszeichen angebracht werden. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Teil I, Seite 1192.
Bild 31 - Droschkenplatz, StVO 1937.svg
Bild 31: Droschkenplatz. Insgesamte Größe des Zeichens: 500 x 800 mm. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1203. Korrekte Farbgebung mit RAL 6 (rot); heute: RAL 2002 (Blutorange) und RAL 32 h (blau); heute: RAL 5002 (Ultramarinblau).
Bild 15 - Verkehrsverbot für Kraftwagen an Sonn- und Feiertagen, StVO 1937.svg
Bild 13: Verkehrsverbot für Kraftwagen an Sonn- und Feiertagen. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist. Insgesamte Größe des Zeichens: 500 x 500 mm. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1201.
Bild 1 - Allgemeine Gefahrstelle mit Zusatztafel Gefällstrecke, StVO 1938.svg
Bild 1 - Allgemeine Gefahrstelle mit Zusatztafel Gefällstrecke. Zusatztafeln dieser Art wurden seit 1938 aufgestellt. Sie zeigten Länge und Höchstwert des Gefälles. Quelle: Kurt Albrecht: „Kraftfahrtechnischer Leitfaden.“ 8. Auflage, Elbe Verlag, Dresden 1943. S. 291 sowie Tafel 115. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist. Zu finden auch in Reichsgesetzblatt, Teil 1, Jahrgang 1937, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Berlin, 16. November 1937, S. 1191.
Hinweistafel der 62nd US Highway Patrol, Germany, zwischen 1948-1958.svg
Hinweistafel der 62nd US Highway Patrol (MP), Germany, zwischen 1948-1958. Schild nach den Vorgaben einer offiziellen Veröffentlichung. Breite und Höhe des oberen Schildbereiches (mit Rand): 5 Fuß, 4 Zoll. Die an Ketten gehängte kleine Entfernungstafel ist mit 6 x 18 Zoll bemaßt. Die Rot-Kreuz-Tafel hat 1 Fuß und 6 Zoll x 2 Fuß.
Bild 39 - Wegweiser für Reichsstraßen, StVO 1937.svg
Bild 39: Wegweiser für Bundesfernstraßen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1199
Bild 21 - Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten, StVO 1953.svg
Bild 21: Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten – nach einem Foto aus den 1950er Jahren. Verkehrszeichen nach den Vorgaben der StVO in der Fassung vom 24. August 1953. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1953, Nr. 56, S. 1226. Tag der Ausgabe: Bonn, 3. September 1953.
Autobahn-Entfernungstafel, nach einem Film-Standbild nach 1945.svg
Autobahn-Entfernungstafel aus der amerikanischen Besatzungszeit nach 1945. Nach einem Standbild aus einem historischen Film. Das Schild war an der heutigen Bundesautobahn 8 aufgestellt. Die amtliche ultramarinblaue Farbgebung wurde dem RAL-Farbtonregister 840 R entnommen. Der durch den RAL deffinierte digitale Farbton wird hier wiedergegeben.
Bild 14 - Verkehrsverbot für Krafträder, StVO 1937.svg
Bild 14: Verkehrsverbot für Krafträder. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1201
Leitsteine nach Tafel VIII zu RAL 1937, 4. Auflage, Dezember 1942 - in der für die BRD gültigen Form.svg
Leitsteine nach Tafel VIII zu RAL 1937, 4. Auflage, Dezember 1942. Es hieß in Elsners Taschen-Jahrbuch für den Straßenbau 1954: „Für Form und Abmessungen der Leitsteine und Kilometersteine gelten die vorläufigen Richtlinien für den Ausbau der Landstraßen (RAL).“ Zuätzlich deffiniert wurde daß, wenn der Naturstein zu dunkel ausfallen sollte, dieser hell zu streichen war. (Paul Trapp: Was der Straßenwärter von Leiteinrichtungen wissen muß! In: ÖTV-Presse. Zentralorgan der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr 5, 1954, S. 78 ff.; hier: S. 78.). Außerdem sollten die Steine nur an der Außenseite von Kurven sowie an Wegeeinmündungen und Kreuzungen Anstriche erhalten. Der Anstrich für Leitsteine bestand wie bereits 1942 vorgegeben, aus einem 0,20 Meter hohem weißen Kopf und gleich darunter ein 0,12 Meter hoher schwarzer Strich (Rudolf Kraus: Die Straße. Leitfaden für den Unterricht an höheren technischen Lehranstalten. Braun, Karlsruhe 1951, S. 52.). Wie auch die konkreten Angaben im Taschenbuch für Bauingenieure beweisen, blieben auch die Abmessungen der Leitsteine identisch mit der ursprünglichen Richtlinie von 1942 (Ferdinand Schleicher (Hrsg.): Taschenbuch für Bauingenieure, Springer, Berlin/Göttingen/Heidelberg 1955, S. 503.). DIe Straßennummerierung befand sich allerdings nun nicht mehr auf den Leitsteinen sondern auf speziell behauenen oder aus Beton gegossenen Kilometersteinen, wobei die dem Verkehr zugewandte breitere Seite die Kilometerzahl und die Schmalseite zur Straße hin die aufgemalte schwarze Nummerierung auf gelbem Grund besaß (Paul Trapp: Was der Straßenwärter von Leiteinrichtungen wissen muß! In: ÖTV-Presse. Zentralorgan der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr 5, 1954, S. 78 ff.; hier: S. 111.). Auch 1964 hatte sich an den Angaben nichts verändert. Dazu gibt das Straßenbau-Taschenbuch genaue Auskunft. Quelle: Arthur Lämmlein (Hrsg.): Straßenbau-Taschenbuch Franckh, Stuttgart 1964, S. 426.
Bild 18 - Verkehrsverbot für Fahrzeuge über ein bestimmtes Gesamtgewicht, StVO 1937.svg
Bild 18: Verkehrsverbot für Fahrzeuge über ein bestimmtes Gesamtgewicht. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist. Insgesamte Größe des Zeichens: 500 x 500 mm. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1201.
Bild 20 - Verkehrsverbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Höhe, StVO 1937.svg
Bild 20: Verkehrsverbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Höhe (z.B. 3 m, 3.20 m usw.). Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist. Insgesamte Größe des Zeichens: 500 x 500 mm. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1202.
Betriebszeichen an eingleisiger Bahn, BO 1943.svg
Warnkreuze und Warnlicher für Wegübergänge; hier: Betriebszeichen an eingleisiger Bahn. Quelle: Elften Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 4. Februar 1943. In: Reichsgesetzblatt, Nr. 5, Teil II, 16. Februar 1943, S. 17–29. Diese Verordnung wurde am 23. Februar 1943 rechtsgültig. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist.
Bild 49 - Vor-Wegweiser, StVO 1937.svg
Bild 49 - Vor-Wegweiser. Das Schild war 1250 x 850 mm groß. Die schwarze Umrahmung war wie bei den Ortstafeln 40 mm stark. Die schwarzen Striche sollten bei Reichsstraßen 100 mm und 50 mm für andere Straßen breit sein. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1194 sowie S. 1208