Bildtafel der Verkehrszeichen im Deutschen Reich von 1934 bis 1938

Die Bildtafel der Verkehrszeichen im Deutschen Reich von 1934 bis 1938 zeigt die Verkehrszeichen, wie sie durch die erste Straßenverkehrs-Ordnung des Deutschen Reiches, die Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung (RStVO) vom 28. Mai 1934, beschlossen worden sind. Diese StVO trat am 1. Oktober 1934 in Kraft.[1] Neben den Verkehrszeichen der StVO wird hier unter anderem auf straßenverkehrstechnisch relevante Zeichenanordnungen in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BO) eingegangen.

Die StVO von 1934 war eine vollständige wegweisende Neufassung, der jedoch nur eine kurze Lebensdauer beschieden war. Bereits 1938 wurde sie durch eine weitere Neufassung abgelöst.[2] Ein wesentliches Anliegen der Ordnung von 1934 war in Bezug auf die Verkehrszeichen eine Überarbeitung der nicht einprägsamen und für den Autofahrer schlecht erfassbaren älteren Sperrschilder.

Farben

Den Verkehrszeichen wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrunde gelegt,[3] die seit Juni 1932 eingeführt worden war.[4] Folgende Farbtöne wurden im Farbtonregister 840 B 2 für die Verkehrszeichen festgelegt:[4]

  • RAL 6 (rot) – RAL 2002 (Blutorange)
  • RAL 24 (gelb) – RAL 2007 (Leuchthellorange)
  • RAL 32 h (blau) – RAL 5002 (Ultramarinblau)

Für schwarz und weiß wurde zwar keine Norm festgelegt, doch zur Orientierung darauf hingewiesen, dass die Normfarbe für weiß RAL 1 (RAL 9002 – Grauweiß) und für schwarz RAL 5 (RAL 9005 – Tiefschwarz) ist.[3] Da eine Vielzahl der damaligen Zeichen in emaillierten Ausführungen erschienen, konnte es zu erheblichen Farbabweichungen kommen, da Email erst ab 1940 nach RAL definiert wurde.[5]

Typographie

Beispiel mit der Fetten Mittelschrift DIN 1451

Die typographische Grundlage bildete das 1931 erstmals vorgelegte Normblatt DIN-Vornorm 1451. Als Empfehlung wurde festgelegt, dass die dort enthaltenen Schriften eine Mindeststrichstärke von sieben Millimeter einhalten sollten. Große Buchstaben hatten dabei nicht unter 50 Millimeter und Kleinbuchstaben nicht unter 35 Millimeter hoch abgebildet werden. Ausnahmen von diesen Regelungen wurden auf eigenen Musterblättern dargelegt.[3] Im Jahr 1936 wurde die DIN-Vornorm in fast unveränderter Form zur Norm erklärt.

Da insbesondere typographische Zeichen zur damaligen Zeit oft noch von Schildermalern erstellt wurden, konnte es zu deutlichen Abweichungen im Schriftbild und der Ausprägung einzelner Buchstaben kommen. Dasselbe galt für die Ziffern auf den Verkehrszeichen. Schon die Darstellung im Reichsgesetzblatt weicht hier stark von der DIN 1451 ab.

Herstellung

Die aufzustellenden Zeichen mussten licht- und wetterbeständig sein. Rückstrahlende, leuchtende und beleuchtete Verkehrszeichen waren erlaubt.[3]

Signalschau

Ab 1934 war nach einem Runderlaß des Generalinspekteurs für das deutsche Straßenwesen vom 28. November 1934 Der Deutsche Automobil-Club (DDAC) für die Aufstellung der Warn- und Hinweisschilder zuständig geworden. Anschließend hatte eine Überprüfung der Maßnahmen durch den DDAC selbst sowie der Verkehrspolizei und den Baulastträgern zu erfolgen. Ab 1936 mussten dann alle amtlichen Verkehrsschilder durch die zuständigen Behörden regelmäßig überprüft werden. Notwendig war diese als „Signalschau“ bezeichnete Kontrolle durch die stetige Zunahme des Kraftverkehrs geworden. Festgestellt wurden bei dieser Schau die Notwendigkeit, Vorschriftsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und der Zustand der Schilder. Neben den lokalen Polizeibehörden hatten bei dieser Untersuchung die Straßenunterhaltspflichtigen sowie die Vertreter der Verkehrsteilnehmer und damit das Nationalsozialistische Kraftfahrkorps (NSKK) und Der Deutsche Automobil-Club (DDAC) anwesend zu sein.[6]

A. Verkehrszeichen

I. Warnzeichen

II. Gebots- und Verbotszeichen

III. Hinweiszeichen

Ortstafel

Wegweiser für Fernverkehrsstraßen. Anordnung der Straßennummer oben oder unten ist freigestellt

Im Jahr 1936 wurden die „Fernverkehrsstraßen“ in „Reichsstraßen“ umbenannt.

Wegweiser für sonstige befestigte Straßen

Muster der zusätzlichen Anbringung von Fernverkehrsstraßennummern an Prellsteinen

Im Jahr 1936 wurden die „Fernverkehrsstraßen“ in „Reichsstraßen“ umbenannt.[7]

Ring- oder Sammelstraße für Fernverkehr

Hauptverkehrsstraße

Straße I. Ordnung

B. Die wichtigsten gemäß Artikel IV der Einführungsverordnung zur Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung vom 28. Mai 1934 (Reichsgesetzbl. I. S. 455) bis zur Aufstellung der neuen (zu A) bestehen bleibenden Zeichen

Sperrschilder für dauernde Sperrungen

Sperrschilder für Sperrungen an Sonn- und Feiertagen

Geschwindigkeitsbeschränkung

Geschwindigkeitsbeschränkung vor Schulen und Krankenhäusern

Bis 1938 nachträglich zur StVO hinzugefügte Tafeln sowie zusätzliche Neuerungen

1935

In der die Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung ergänzenden Verordnung vom 24. September 1935 wurden spezielle Vorgaben und neue Warnzeichen zur Kennzeichnung von Eisenbahnübergängen eingeführt. Diese Neuregelung, die am 1. April 1936 in Kraft trat, galt zunächst noch nicht für Landstraßen I. und II. Ordnung. Konnte die vorgeschriebene Entfernung der Baken von 240, 160 und 80 Metern nicht eingehalten werden, war die tatsächliche Entfernung in schwarzer Schrift über den roten Balken anzugeben.[8]

1936

Am 16. Mai 1936 wurde eine Verordnung zur Änderung der Ausführungsanweisung zur Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung, betreffend Verkehrszeichen verabschiedet. Unter anderem wurden die bisherigen Fernverkehrsstraßen in Reichsstraßen umbenannt und eine Zusatztafel eingeführt, auf der bei einer sich rasch hintereinander wiederholenden Gefahr (Kurve oder Querrinne) das jeweilige Sinnbild abgebildet wurde. Vor diesem Sinnbild befand sich eine Zahl, die die Menge der folgenden Gefahrenpunkte angab. Zudem wurden vor wichtigen Abzweigungen und Kreuzungen Vorwegweiser eingeführt, die nicht kleiner als 850 × 1250 Millimeter sein durften.[9] Daneben wurde festgelegt, dass die schwarzen Straßenführungsstriche zur Darstellung von Hauptstraßen 50 Millimeter und für Nebenstraßen 30 Millimeter breit sein sollten.[10]

Vor-Wegweiser

Zusatztafeln

1937

In der überarbeiteten Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1937 war das bereits veraltete Zeichen „Krankenhaus“ nicht mehr enthalten:[11]

Zusatztafeln

Regional verordnete Tafeln

Trotz der umfangreichen Beschilderungsmöglichkeiten, die mit der neuen Straßenverkehrs-Ordnung geboten wurden, kam es noch zur Aufstellung regionaler Tafeln an besonders gefährdeten Stellen.

Haltestellenzeichen für Kraftpostlinien

Die mit dem republikanischen Reichsadler unterlegenen Schilder der Reichspost wurden bis 1933 produziert und blieben oft auch nach Einführung neuerer Schilder an ihren Standorten, zumeist Hauswände öffentlicher Gebäude an den ländlichen Hauptstraßen hängen. Nach 1933 wurden jedoch auch neue Schilder hergestellt, nun in den neuen (alten) Farben des Reiches schwarz-weiß-rot. Beide Schilder wurden mit den am 28. Juli 1939 verkündeten Haltestellenzeichen hinfällig.[12]

Kennzeichen für Wegübergänge in Schienenhöhe

Diese Zeichen an Wegübergängen in Schienenhöhe waren nicht in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen worden. Ihre Anordnung und Aufstellung regelte die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft die als Deutsche Reichsbahn ab 1937 unter Reichshoheit gestellt wurde.

Warnkreuze

Die folgenden drei Zeichen wurden erstmals 1934 in die Sechste Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 20. November 1934 aufgenommen. Diese erschien im Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Teil II, S. 1051–1054 und wurde am 10. Dezember 1934 rechtsgültig.

Warnlichtanlagen

Durch Erlass des Reichs- und Preußischen Verkehrsministeriums vom 30. Dezember 1935 wurden die Warnlichtanlagen gleichwertig zur Schranke anerkannt und allgemein zugelassen.[13] Zur Sicherung der unbeschrankten Bahnübergängen waren mehrere Warnlichtanlagemodelle im Einsatz.

Ein langsam blinkendes weißes Licht (45 Blinken pro Minute) bedeutete: Der Übergang ist für den Straßenverkehr frei. Ein schnell blinkendes rotes Licht (90 Blinken pro Minute) bedeutete: Halt! Der Übergang ist für den Straßenverkehr gesperrt.[14] Die Blinkzahl wurde unterschiedlich gewählt, damit auch Farbenblinde den Signalwechsel erkennen konnten.[15] Die technisch anspruchsvollste Ausführung war für mehrgleisige unbeschrankte Bahnübergänge vorgesehen. Wenn sich zwei Züge aus beiden Richtungen dem Übergang näherten schaltete sich neben dem obligatorischen roten Blinklicht die Aufschrift „Zwei Züge“ ein und ein Wecker ertönte. Die Paragraphen 79 (1) und 82 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung regelten den Umgang mit der Signalanlage. Sowohl die Arme des Warnkreuzes, als auch die weiß-rote Umrandung des Tragschildes waren mit runden Rückstrahlern versehen, um die Zeichen bei Dunkelheit für Kraftfahrer noch besser erkennbar zu machen. Die Warnlichtanlagen wurden elektrisch oder bei fehlender Stromversorgungsmöglichkeit mit Azetylen betrieben.[16]

Halt-Schilder

Bahnübergänge wurden nahe der Schienenhöhe zusätzlich durch weiße, rechteckige Warnschilder gesichert, die meistens einen schwarzen Rand besaßen. Diese oft aus Blech gestanzten Schilder trugen nicht einheitlich geregelte Aufschriften, die den Straßenbenutzer auf die Gefahren und/oder Verbote an beschrankten und unbeschrankten Bahnübergängen aufmerksam machen sollte. All diesen Schildern war zu eigen, dass sie mit dem besonders groß geschriebenen Wort „Halt!“ begannen.

Autobahnbeschilderung

Folgende Zeichen waren nicht in der Neufassung enthalten und blieben in Westdeutschland größtenteils bis zur StVO-Novelle von 1956 unverändert erhalten. Auch bei der Autobahnbeschilderung wurde die Farbgebung der Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung angewandt. In der Regel waren die großen Autobahntafeln aus Holz und Sperrholz gefertigt. Sie besaßen eine weiße Umrandung, die entweder aufgemalt oder als Holzrahmung ausgeführt sein konnte. Die Buchstaben wurden aufgemalt oder waren in einigen Fällen zusätzlich auch plastisch ausgeführt.

Ab 1937 wurde damit begonnen, die bis dahin hellen Betonfahrbahnen schwarz zu färben, um im Kriegsfall feindlichen Flugzeugen keine Orientierung zu bieten.[17] Im selben Jahr wurden auch Planungen für die Kennzeichnung von Wildwechseln für die Beschilderung der Autobahnen vorgenommen. Bereits in diesem Jahr kam es an den Autobahnen zu einer ersten Aufstellung entsprechender Schilder. Doch erst 1938 wurde die Wildwechselbeschilderung, die es mit dem Sinnbild des Hirsches, des Rehes und des Wildschweines gab, versuchsweise zum Teil der Ausstattung von Autobahnen.[18] Man hoffte, die Tafeln möglicherweise wieder abbauen zu können, wenn sich die Tiere an die Veränderungen ihres Lebensraums gewöhnt und neue Futterplätze gefunden hatten.[19]

Am 9. Dezember 1937 gab der Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen (GI), Fritz Todt, unter anderem bekannt, dass auf Anordnung Adolf Hitlers sofort alle Schilder der Reichsautobahn auch nur noch die Bezeichnung „Reichsautobahn“ tragen durften. Wegweiser, die nur das Wort „Autobahn“ wiedergaben, waren damit ebenso wenig mehr zulässig, wie jene mit dem teils noch genutzten Wort „Kraftfahrbahn“. Entsprechende Schilder waren zu ändern.[20]

Wegweiser zur Autobahn

Tafeln im Mittelstreifen

Tafeln am rechten Fahrbahnrand

Die auch als „Hauptschilder“ bezeichneten Autobahnausfahrt-Vorwegweiser wurden leicht angewinkelt zur Fahrbahn hin aufgestellt und waren 2,50 Meter breit und 1,80 Meter hoch.[21] Wie weiter oben bereits festgestellt, wurden 1937/1938 die Tafeln zur Ankündigung von Wildwechseln versuchsweiser Teil der Autobahnausstattung. Von den Schildern gab es drei mehr oder weniger standardisierte Ausführungen. Je nach Ausführung und Genauigkeit des Schildermalers konnte es zu Abweichungen bei den Darstellungen kommen. Die Umrisse der Sinnbilder wurde durch runde Reflektoren nachgezeichnet.

Tafeln an Ausfahrten zu Rasthäusern

Literatur

  • Dietmar Fack: Automobil, Verkehr und Erziehung. Motorisierung und Sozialisation zwischen Beschleunigung und Anpassung 1885–1945. Leske + Budrich, Opladen 2000, ISBN 3-8100-2386-8

Weblinks

Anmerkungen

  1. Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung nebst Einführungsverordnung. In: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Berlin, 30. Mai 1934, S. 455.
  2. Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1937, Nr. 56, Tag der Ausgabe: Berlin, 16. November 1937, S. 1190.
  3. a b c d Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 112, Tag der Ausgabe: Berlin, 9. Oktober 1934, S. 887.
  4. a b Johannes Denecke: Lackfarben 1932–1945. In: Johannes Denecke Tarnanstriche des deutschen Heeres 1914 bis heute, Bernard & Graefe, Bonn 1999, ISBN 3-7637-5990-5. S. 104–106.
  5. Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Verlag Chemie, Weinheim an der Bergstraße 1958, S. 444.
  6. Dietmar Fack: Automobil, Verkehr und Erziehung. Motorisierung und Sozialisation zwischen Beschleunigung und Anpassung 1885–1945. Springer Fachmedien, Wiesbaden 2000, ISBN 978-3-663-09328-2, S. 346.
  7. Runderlaß Nr. 1/35, 3. Januar 1935: Verfahren im Zusammenhang mit der Neueinteilung des Straßennetzes. In: Die Straße 1 (1935), S. 31–32.
  8. Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1935, Nr. 104, Tag der Ausgabe: Berlin, 28. September 1935, S. 1181.
  9. Verordnung zur Änderung der Ausführungsanweisung zur Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung, betreffend Verkehrszeichen. In: Reichsgesetzblatt, Teil 1, Jahrgang 1936, Nr. 51, Tag der Ausgabe: Berlin, 29. Mai 1936, S. 456–458; hier: S. 458.
  10. Verordnung zur Änderung der Ausführungsanweisung zur Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung, betreffend Verkehrszeichen. In: Reichsgesetzblatt, Teil 1, Jahrgang 1936, Nr. 51, Tag der Ausgabe: Berlin, 29. Mai 1936, S. 456–458; hier: S. 457. Hinweis: Die Abbildungen im Reichsgesetzblatt, insbesondere die Darstellung der Straßenführungsstriche, stimmen nicht mit der schriftlich fixierten Vorgabe überein. Bei den unten stehenden Abbildungen wurden die schriftlichen Vorgaben beachtet.
  11. Verordnung über das Verhalten im Straßenverkehr (Straßenverkehrs-Ordnung – StVO –). In: Reichsgesetzblatt, Teil 1, Jahrgang 1937, Nr. 123, Tag der Ausgabe: Berlin, 16. November 1937, S. 1179–1214; hier: S. 1213.
  12. Anordnung des Reichsverkehrsministers zur Einführung einheitlicher Haltestellenzeichen für Straßenbahnen und Kraftfahrlinien. Vom 19. Juli 1939. In: Reichsverkehrsblatt B, Nr. 33, vom 29. Juli 1939
  13. Reichsverordnungsblatt 1, 1936, Ausgabe B, Kraftfahrtwesen Nr. 1
  14. E. Besser: Lichttechnik im Eisenbahnbetrieb. In: Rudolf Fewig (Hrsg.): Handbuch der Lichttechnik, Teil 1, Springer, Berlin 1938, S. 881–894; hier: S. 893.
  15. E. Behr: Sicherung von Wegübergängen in Schienenhöhe. In: VDI-Zeitschrift, 34 Band 82, (1939), S. 965 ff.; hier: S. 971.
  16. E. Behr: Sicherung von Wegübergängen in Schienenhöhe. In: VDI-Zeitschrift, 34 Band 82, (1939), S. 965 ff.; hier: S. 970.
  17. Volkhard Stern: Reichsautobahn und Reiseruf – Ein früher Fernsprechdienst für Reisende im Kraftfahrzeug. In: Das Archiv. Magazin zur Post- und Telekommunikationsgeschichte. 1, 2008, S. 28–33; hier: S. 28.
  18. Aktenbestand der Obersten Bauleitung der Reichsautobahnen, heute Autobahndirektion Südbayern: Verkehrszeichen, Beschilderung, Leitplanken, Bz. allg. Bd. 4 (1937) sowie Verkehrszeichen Signatur: StAM, Autobahndirektion Südbayern 351
  19. Theodor Schattenmann Reichsautobahnen. In: Deutsche Verwaltung. Organ der Verwaltungsrechtswahrer des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes. 18. Jahrgang, Heft 15 (1941). S. 287 ff.; hier: S. 290.
  20. Claudia Windisch-Hojnacki: Die Reichsautobahn. Konzeption und Bau der RAB, ihre ästhetischen Aspekte, sowie ihre Illustration in Malerei, Literatur, Fotografie und Plastik. Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn 1989 (Dissertation), S. 306.
  21. Eduard Schönleben: Der Betrieb der Reichsautobahnen. In: Die Straße 1, 4. Jahrgang, (1937), S. 4–12; hier: Abb. 4: Hauptschild an der Reichsautobahn
  22. An der Einfahrtskurve zum Rasthaus Chiemsee (Autobahn München–Salzburg).Die Anordnung folgt dem historischen Vorbild.

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Autobahn-Vorankündigung Wildwechsel durch Hirsche, RAB 1937.svg
Autobahn-Vorankündigung Achtung, Wildwechsel. Diese Tafel stand bereits 1937 versuchsweise an der Autobahn zwischen Berlin und Stettin am rechten Fahrbahnrand.
Bild 61 - Gesperrt für Kraftfahrzeuge aller Art, StVO 1937.SVG
Bild 61: Gesperrt für Kraftfahrzeuge aller Art. Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1212. Auch identisch in: R. Allmers, R. Kaufmann, C. Fritz, E. Kleinrath, E. H. Pflug (Hrsg.): Das deutsche Automobilwesen der Gegenwart. Reimar Hobbing, Berlin 1928. S. 219. Die Typographie wurde von einem historischen Vorbild übernommen. Die Bemaßung entspricht den damaligen Vorgaben. Das Schild war insgesamt 1200 mm hoch. Der Kreisdurchmesser hatte 500 mm, der der dort einzusetzenden Punkte 100 mm. Der Pfeil war oben und an den Pfeilenden 300 mm breit, seine Umrandung war mit 40 mm etwas schmäler als die des Kreises.
E 1 - Wegweiser für Fernverkehrsstraßen - II, StVO 1934.svg
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e 1: Wegweiser für Fernverkehrsstraßen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 112, Tag der Ausgabe: Berlin, 9. Oktober 1934, S. 905.
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Bild 23: Parkverbot; Rot: RAL 6 (rot) = RAL 2001 (Rotorange). Quelle: Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1202
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Bild 21: Verbot der Überschreitung bestimmter Fahrgeschwindigkeiten (z.B. 30 km, 40 km usw. je Stunde). Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist. Insgesamte Größe des Zeichens: 500 x 500 mm. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1202. Bereits in der selben Ausführung in Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 112, Tag der Ausgabe: Berlin, 9. Oktober 1934, S. 903. Da unter der Bezeichnung: „f: Verbot höherer Geschwindigkeit als 30 km je Stunde“.
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a: Sperrzeichen für Fahrzeuge aller Art. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 112, Tag der Ausgabe: Berlin, 9. Oktober 1934, S. 902.
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Bild 24: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Rechts.
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e 3: Muster der zusätzlichen Anbringung von Fernverkehrsstraßennummern an Prellsteinen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 112, Tag der Ausgabe: Berlin, 9. Oktober 1934, S. 906.
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Bild 62: Gesperrt für Kraftfahrzeuge über 5,5 Tonnen Gesamtgewicht. Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1212. Auch identisch in: R. Allmers, R. Kaufmann, C. Fritz, E. Kleinrath, E. H. Pflug (Hrsg.): Das deutsche Automobilwesen der Gegenwart. Reimar Hobbing, Berlin 1928. S. 219. Die Typographie wurde von einem historischen Vorbild übernommen. Die Bemaßung entspricht den damaligen Vorgaben. Das Schild war insgesamt 1200 mm hoch. Der Kreisdurchmesser hatte 500 mm, der der dort einzusetzenden Punkte 100 mm. Der Pfeil war oben und an den Pfeilenden 300 mm breit, seine Umrandung war mit 40 mm etwas schmäler als die des Kreises.
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RAB Vorankündigung "Achtung Wildschweine", 1937
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Bild 9: Zweistreifige Bake (links). Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1200
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c 5:Gebot für Radfahrer, Verbot für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 112, Tag der Ausgabe: Berlin, 9. Oktober 1934, S. 902.
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a: Querrinne. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 112, Tag der Ausgabe: Berlin, 9. Oktober 1934, S. 901.
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Bild 67: Gesperrt für Kraftfahrzeuge aller Art: Sonn- und feiertags. Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1212. Die Typographie wurde von einem historischen Vorbild übernommen. Die Bemaßung entspricht den damaligen Vorgaben. Das Schild war insgesamt 1200 mm hoch. Der Kreisdurchmesser hatte 500 mm. Der Pfeil war oben und an den Pfeilenden 300 mm breit, seine Umrandung war mit 40 mm etwas schmäler als die des Kreises.
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Bild b: Verbot einer Fahrtrichtung oder Einfahrt; Quelle: Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 112 vom 09. Oktober 1934, S. 902.
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Fette Mittelschrift nach DIN 1451. Alte, bis 1980 genutzte Form. Die hier gezeigte Type ist eine vom Mediatus entwickelte Variante aus historischen Zeichen. Siehe für Grundsätzlichkeiten u.a.: P. Krieg: Gestaltung und Ausführung von Verkehrszeichen und Prüfung der Haltbarkeit. In: Straße und Autobahn, 4, 1980, S. 196–200; hier: S. 196.
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Bild 69: Gesperrt für Fahrzeuge aller Art: Sonn- und feiertags. Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1212. Die Typographie wurde von einem historischen Vorbild übernommen. Die Bemaßung entspricht den damaligen Vorgaben. Das Schild war insgesamt 1200 mm hoch. Der Kreisdurchmesser hatte 500 mm. Der Pfeil war oben und an den Pfeilenden 300 mm breit, seine Umrandung war mit 40 mm etwas schmäler als die des Kreises.
H 4 - Einstreifige Bake rechts, StVO 1935.svg
h 4: Einstreifige Bake rechts. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1935, Nr. 104, Tag der Ausgabe: Berlin, 28. September 1935, S. 1182.
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Deutsches Verkehrszeichen: Vorsicht! Langsam. Größe 77 x 117 Zentimeter. Hersteller: Emaillierfabrik Klimo & Bongartz, Hamburg-Wandsbek. Die Fabrik wurde 1936 gegründet.
Bild 72 - Zeichen für Geschwindigkeitsbeschränkungen bis 5,5 t auf 30 km und über 5,5 t auf 25 km, StVO 1937.svg
Bild 72: Zeichen für Geschwindigkeitsbeschränkungen bis 5,5 t auf 30 km und über 5,5 t auf 25 km. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1213. Außerdem identisch in: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 112, Tag der Ausgabe: Berlin, 9. Oktober 1934, S. 908. Das Zeichen findet sich zudem in der Berliner Straßenordnung vom 15. Januar 1929, Anlage IV.
Bild 19 - Verkehrsverbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Breite, StVO 1937.svg
Bild 19: Verkehrsverbot für Fahrzeuge über eine bestimmte Breite (z.B. 2 m, 2,25 m usw.). Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist. Insgesamte Größe des Zeichens: 500 x 500 mm. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1202.
Zusatztafel - drei scharfe Kurven folgen, StVO 1936.svg
Zusatztafel - drei scharfe Kurven folgen. Beispiel für eine Zusatztafel mit mehreren gleichartigen Gefahrenstellen die kurz aufeinanderfolgen. Die Abbildung wurde nach dem Foto eines älteren Originals aus den 1960er Jahren rekonstruiert. Diverse Varianten sind möglich, da das Zeichnen im Reichsgesetzblatt nicht näher geregelt wurde. Quelle: Kurt Albrecht: „Kraftfahrtechnischer Leitfaden.“ 8. Auflage, Elbe Verlag, Dresden 1943. S. 291. Tafeln dieser Art wurden in ähnlicher Form bis 1971 in Westdeutschland aufgestellt.
Bild 13 - Verkehrsverbot für Kraftwagen, StVO 1937.svg
Bild 13: Verkehrsverbot für Kraftwagen. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist. Insgesamte Größe des Zeichens: 500 x 500 mm. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1201.
E 9 - Vor-Wegweiser, StVO 1936.svg
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e 9: Vor-Wegweiser. Das Zeichen hatte eine Größe von 1250 x 850 mm. Wie auf S. 458 des Reichsgesetzblattes vom 29. Mai 1936 zu erfahren ist, sollten die schwarzen Striche zur Darstellung von Hauptstraßen 50 mm stark sein. Für Nebenstraßen waren 30 mm vorgesehen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1936, Nr. 51, Tag der Ausgabe: Berlin, 29. Mai 1936, S. 458.
E 2 - Wegweiser für sonstige befestigte Straßen, StVO 1934.svg
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e 2: Wegweiser für sonstige befestigte Straßen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 112, Tag der Ausgabe: Berlin, 9. Oktober 1934, S. 906.
Collage historischer und aktueller Verkehrszeichen.svg
Collage historischer und aktueller Verkehrszeichen. Die Zeichen wurden von mir selbst und Andreas 06 als Vektordateien erstellt. Es handelt sich um die Zeichen E - Unbeschrankter Bahnübergang, Bild 17c - Kraftfahrstraße, Zeichen 306 - Vorfahrtsstraße.
Zusatztafel - Reichsautobahn 2 x kreuzen, StVO 1936.svg
Zusatztafel: 2 mal wird die Reichsautobahn (über Brückenbauwerke) gekreuzt. Beispiel für eine Zusatztafel mit mehreren gleichartigen Gefahrenstellen die kurz aufeinanderfolgen. Varianten sind möglich, da das Zeichnen im Reichsgesetzblatt nicht näher geregelt wurde. Verwendung mit Warnzeichen c; ab 1938 Bild 4.
Bild 33 - Vorsichtzeichen, StVO 1937.svg
Bild 33: Vorsichtszeichen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1204
Bild 27 - Vorgeschriebene Fahrtrichtung- Rechts abbiegen oder geradeaus, StVO 1937.svg
Bild 27: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Rechts abbiegen oder geradeaus. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1202
H 1 - Dreistreifige Bake links - vor unbeschranktem Übergang, StVO 1935.svg
h 1: Dreistreifige Bake links - vor unbeschranktem Übergang. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1935, Nr. 104, Tag der Ausgabe: Berlin, 28. September 1935, S. 1182.
Bild 1 - Allgemeine Gefahrstelle, StVO 1937.svg
Bild 1: Allgemeine Gefahrstelle. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1199
Warnkreuz mit rotem Warnlicht für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang.svg
Warnkreuz mit einem roten Warnlicht für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang. Wenn sich zwei Züge dem Bahnübergang nähern schaltet das Blinklicht ein und die Aufschrift Zwei Züge erscheint. Zugleich ertönt ein Wecker. Die rot-weiße Umrandung am Signalschirm sowie die Arme des Warnkreuzes waren mit runden Reflektoren besetzt. Quelle: DIN A3-Aushang der Reichsbahndirektion Schwerin: Warnlichter an unbeschrankten Eisenbahnübergängen vom Juli 1936. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist.
Bild 22 - Halteverbot, StVO 1937.svg
Bild 22: Halteverbot; RAL 6 (rot) = RAL 2001 (Rotorange); RAL 32 h (blau) = RAL 5002 (Ultramarinblau). Quelle: Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1292
Bild 70 - Zeichen für Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km.svg
Bild 70: Zeichen für Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1213. Außerdem identisch in: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 112, Tag der Ausgabe: Berlin, 9. Oktober 1934, S. 908. Auch identisch in: R. Allmers, R. Kaufmann, C. Fritz, E. Kleinrath, E. H. Pflug (Hrsg.): Das deutsche Automobilwesen der Gegenwart. Reimar Hobbing, Berlin 1928. S. 219. Das Zeichen findet sich zudem in der Berliner Straßenordnung vom 15. Januar 1929, Anlage IV.
Bild 64 - Durchfahrt verboten, StVO 1937.SVG
Bild 64: Durchfahrt verboten. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1212. Die Bemaßung entspricht denn damaligen Vorgaben. Das Schild war insgesamt 1200 mm hoch. Der Kreisdurchmesser hatte 500 mm. Der Pfeil war oben und an den Pfeilenden 300 mm breit, seine Umrandung war mit 40 mm etwas schmäler als die des Kreises.
Bild 25 - Vorgeschriebene Fahrtrichtung -Geradeaus, StVO 1937.svg
Bild 25: Vorgeschriebene Fahrtrichtung: Geradeaus. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1202
Bild 66 - Gesperrt für Kraftfahrzeuge, ausgenommen Motorräder - Sonn- und feiertags, StVO 1937.svg
Bild 66: Gesperrt für_Kraftfahrzeuge, ausgenommen Motorräder: Sonn- und feiertags. Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1212. Die Typographie wurde von einem historischen Vorbild übernommen. Die Bemaßung entspricht denn damaligen Vorgaben. Das Schild war insgesamt 1200 mm hoch. Der Kreisdurchmesser hatte 500 mm. Der Pfeil war oben und an den Pfeilenden 300 mm breit, seine Umrandung war mit 40 mm etwas schmäler als die des Kreises.
Bild 73 - Zeichen für Geschwindigkeitsbeschränkung vor Schulen, StVO 1937.svg
Bild 73: Zeichen für Geschwindigkeitsbeschränkung vor Schulen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1213. Außerdem identisch in: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 112, Tag der Ausgabe: Berlin, 9. Oktober 1934, S. 908. Auch identisch in: R. Allmers, R. Kaufmann, C. Fritz, E. Kleinrath, E. H. Pflug (Hrsg.): Das deutsche Automobilwesen der Gegenwart. Reimar Hobbing, Berlin 1928. S. 219.
E 4 - Ring- oder Sammelstraße für Fernverkehr, StVO 1934.svg
E 4: Zeichen für Ring- oder Sammelstraßen für Fernverkehr. Insgesamte Größe des Zeichens: 400 x 400 mm. Größe des inneren gelben Kreises: 270 mm. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 112, Tag der Ausgabe: Berlin, 9. Oktober 1934, S. 906.
Pfeilschild - zur Tankstelle - nach einem Filmstandbild von 1937.svg
Pfeilschild „zur Tankstelle“ und „Rasthaus“ nach einem Filmstandbild von 1937, das an der Ausfahrt zum Rasthaus Chiemsee entstand.
Bild 34 - Hilfsposten, StVO 1937.svg
Bild 34: Hilfsposten. Das Zeichen war 500 x 700 mm groß. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1204. Korrekte Farbgebung mit RAL 6 (rot); heute: RAL 2002 (Blutorange) und RAL 32 h (blau); heute: RAL 5002 (Ultramarinblau).
Haltestellenzeichen für Kraftpostlinien 1930er Jahre.svg
Haltestellenzeichen für Kraftpostlinien. Diese Emaille-Schilder wurden von der Reichspost in den 1930er Jahren eingeführt. Die rund 57 x 42 m großen Schilder waren normiert und wurden von verschiedenen Herstellern produziert. So zum Beispiel von U.W.R., bezeugt für 1936 und 1937
Bild 1 - Wegübergang mit Schranken, Reichsbahn-Verordnung 1928.svg
Bild 1: Wegübergang mit Schranken, Reichsbahn-Verordnung 1928; später als Warnkreuz für beschrankten ein- oder mehrgleisigen Bahnübergang bezeichnet, eingeführt am 1. Oktober 1928. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist. Das Zeichen wurden erstmals 1934 in die Sechste Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 20. November 1934 aufgenommen. Diese erschien im Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Teil II, S. 1051-1054 und wurde am 10. Dezember 1934 gültig.
Bild d 1 - Ortstafel (Vorderseite), StVO 1934.svg
Bild d 1: Ortstafel (Vorderseite). Größe: 1000 x 650 mm. Randleiste: 40 mm. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 112 vom 9. Oktober 1934, S. 905.
D - Beschrankter Eisenbahnübergang, StVO 1934.svg
d: Beschrankter Eisenbahnübergang. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 112, Tag der Ausgabe: Berlin, 9. Oktober 1934, S. 901.
Bild 74 - Zeichen für Geschwindigkeitsbeschränkung vor Krankenhäuser, StVO 1937.svg
Zeichen für Geschwindigkeitsbeschränkung vor Krankenhäusern - deutsches Verkehrszeichen.Nicht mehr enthalten in: R. Allmers, R. Kaufmann, C. Fritz, E. Kleinrath, E. H. Pflug (Hrsg.): Das deutsche Automobilwesen der Gegenwart. Reimar Hobbing, Berlin 1928. S. 219. Nicht enthalten in: Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1213. Nur im Wortlaut ohne Nummer enthalten in: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 112, Tag der Ausgabe: Berlin, 9. Oktober 1934, S. 908.
Bild 2 - Eingleisiger Wegübergang ohne Schranken, Reichsbahn-Verordnung 1928.svg
Bild 2: Eingleisiger Wegübergang ohne Schranken; später als Warnkreuz für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang bezeichnet, eingeführt am 1. Oktober 1928. Die Bemaßung wird in der Zeichnung wiedergegeben. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist. Das Zeichen wurden erstmals 1934 in die Sechste Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 20. November 1934 aufgenommen. Diese erschien im Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Teil II, S. 1051-1054 und wurde am 10. Dezember 1934 gültig.
Warnkreuz mit einem roten Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang.svg
Warnkreuz mit einem roten Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang. Das rote Licht blinkte schnell und bedeutete: Halt! Der Übergang ist für den Straßenverkehr gesperrt. Die rot-weiße Umrandung am Signalschirm sowie die Arme des Warnkreuzes waren mit runden Reflektoren besetzt. Quelle: DIN A3-Aushang der Reichsbahndirektion Schwerin: Warnlichter an unbeschrankten Eisenbahnübergängen vom Juli 1936. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist.
Haltestellenzeichen für Kraftpostlinien.svg
Haltestellenzeichen für Kraftpostlinien. Diese Emaille-Schilder wurden von der Reichspost während der Weimarer Republik eingeführt. Die rund 60 x 42 m großen Schilder waren normiert und wurden von verschiedenen Herstellern produziert. So zum Beispiel von Boos & Hahn in Ortenberg-Baden, bezeugt für 1932 und 1933; Emaillierwerk Schulze & Wehrmann, Wuppertal-Elberfeld (Gladiator-Email), 1932.
Bild 16 - Verkehrsverbot für Krafträder an Sonn- und Feiertagen, StVO 1937.svg
Bild 16: Verkehrsverbot für Krafträder an Sonn- und Feiertagen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1202
Warnkreuz mit Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang - Reichsbahn-Verordnung 1935.svg
Warnkreuz mit Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist. Das rote Licht blinkte schnell und bedeutete: Halt! Der Übergang ist für den Straßenverkehr gesperrt. Das weiße Licht blinkte langsam und bedeutete: Der Übergang ist für den Straßenverkehr frei. Die rot-weiße Umrandung am Tragschild sowie die Arme des Warnkreuzes waren mit runden Reflektoren besetzt. Quellen: Das Stellwerk, Januar 1936; Kurt Albrecht: „Kraftfahrtechnischer Leitfaden.“ 8. Auflage, Elbe Verlag, Dresden 1943. S. 293.
A - Parkplatz, StVO 1934.svg
Bild 32: Parkplatz. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 112, Tag der Ausgabe: Berlin, 9. Oktober 1934, S. 904.
C - Kreuzung, StVO 1934.svg
c: Kreuzung. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 112, Tag der Ausgabe: Berlin, 9. Oktober 1934, S. 901.
Bild 29 - Haltzeichen an Zollstellen, StVO 1937.svg
Bild 29: Wegweiser für Bundesfernstraßen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1203
Bild 63 - Gesperrt für Fahrzeuge aller Art, StVO 1937.SVG
Bild 63: Gesperrt für Fahrzeuge aller Art. Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1212. Auch identisch in: R. Allmers, R. Kaufmann, C. Fritz, E. Kleinrath, E. H. Pflug (Hrsg.): Das deutsche Automobilwesen der Gegenwart. Reimar Hobbing, Berlin 1928. S. 219. Die Typographie wurde von einem historischen Vorbild übernommen. Die Bemaßung entspricht denn damaligen Vorgaben. Das Schild war insgesamt 1200 mm hoch. Der Kreisdurchmesser hatte 500 mm, der der dort einzusetzenden Punkte 100 mm. Der Pfeil war oben und an den Pfeilenden 300 mm breit, seine Umrandung war mit 40 mm etwas schmäler als die des Kreises.
E - Unbeschrankter Eisenbahnübergang, StVO 1934.svg
E: Unbeschrankter Eisenbahnübergang. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 112, Tag der Ausgabe: Berlin, 9. Oktober 1934, S. 901.
Bild 71 - Zeichen für Geschwindigkeitsbeschränkungen über 5,5 Tonnen auf 25 km, StVO 1937.svg
Bild 70: Zeichen für Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1213. Außerdem identisch in: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 112, Tag der Ausgabe: Berlin, 9. Oktober 1934, S. 908. Das Zeichen findet sich zudem in der Berliner Straßenordnung vom 15. Januar 1929, Anlage IV.
E 1 - Wegweiser für Fernverkehrsstraßen, StVO 1934.svg
Autor/Urheber: Mediatus, Lizenz: CC0
e 1: Wegweiser für Fernverkehrsstraßen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 112, Tag der Ausgabe: Berlin, 9. Oktober 1934, S. 905.
Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel - 1000 m, nach einem Filmstandbild 1937.svg
Autobahnausfahrt-Ankündigungstafel: 1000 m. Diese Tafeln standen im Mittelstreifen der Autobahnen. Die Grafik entstand nach dem sehr guten, entzerrten Standbild eines Films, der 1937 gedreht wurde. Die amtliche ultramarinblaue Farbgebung wurde der Farbkarte RAL 840 B 2 entnommen. Der durch den RAL deffinierte digitale Farbton wird hier wiedergegeben.
Warnkreuz mit einem weißen Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang.svg
Warnkreuz mit einem weißen Warnlicht für unbeschrankten eingleisigen Bahnübergang. Das weiße Licht blinkte langsam und bedeutete: Der Übergang ist für den Straßenverkehr frei. Die rot-weiße Umrandung am Signalschirm sowie die Arme des Warnkreuzes waren mit runden Reflektoren besetzt. Quelle: DIN A3-Aushang der Reichsbahndirektion Schwerin: Warnlichter an unbeschrankten Eisenbahnübergängen vom Juli 1936. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist.
Autobahn-Pfeilschild Einfahrt, nach einem Filmstandbild 1937.svg
Pfeilschild „Einfahrt“ zu einem Autobahn-Rasthaus. Nach einem Filmstandbild von 1937 an der Autobahn München-Salzburg.
G - Vorfahrtrecht auf der Hauptstraße achten! StVO 1934.svg
g: Vorfahrtrecht auf der Hauptstraße achten! Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 112, Tag der Ausgabe: Berlin, 9. Oktober 1934, S. 901.
Hauptschild - Autobahnausfahrt-Vorwegweiser nach einem Photo vom Januar 1936.svg
Hauptschild: Autobahnausfahrt-Vorwegweiser. Schild der ersten Generation; Photo vom Janauer 1936.Diese Tafeln standen am rechten Fahrbahnrand der Autobahnen. Die amtliche ultramarinblaue Farbgebung wurde dem RAL-Farbtonregister 840 R entnommen. Der durch den RAL deffinierte digitale Farbton wird hier wiedergegeben. Diese Zeichen waren 2,50 Meter breit und 1,50 Meter hoch. Quelle der Bemaßung: Eduard Schönleben: Der Betrieb der Reichsautobahnen. In: Die Straße 1, 4. Jahrgang, (1937), S. 4–12; hier: Abb. 4: Hauptschild an der Reichsautobahn.
E 5 - Vor-Wegweiser, StVO 1936.svg
Autor/Urheber: Mediatus, Lizenz: CC0
e 5: Vor-Wegweiser. Das Zeichen hatte eine Größe von 1250 x 850 mm. Wie auf S. 458 des Reichsgesetzblattes vom 29. Mai 1936 zu erfahren ist, sollten die schwarzen Striche zur Darstellung von Hauptstraßen 50 mm stark sein. Für Nebenstraßen waren 30 mm vorgesehen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1936, Nr. 51, Tag der Ausgabe: Berlin, 29. Mai 1936, S. 458.
F - Hauptverkehrsstraße, StVO 1934.svg
f: Hauptverkehrsstraße. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 112, Tag der Ausgabe: Berlin, 9. Oktober 1934, S. 906.
Zusatztafel - 4 aufeinanderfolgende Querrinnen StVO 1936.svg
Zusatztafel: 4 aufeinanderfolgende Querrinnen. Beispiel für eine Zusatztafel mit mehreren gleichartigen Gefahrenstellen die kurz aufeinanderfolgen. Diverse Varianten sind möglich, da das Zeichnen im Reichsgesetzblatt nicht näher geregelt wurde.
E 6 - Vor-Wegweiser, StVO 1936.svg
Autor/Urheber: Mediatus, Lizenz: CC0
e 6: Vor-Wegweiser. Das Zeichen hatte eine Größe von 1250 x 850 mm. Wie auf S. 458 des Reichsgesetzblattes vom 29. Mai 1936 zu erfahren ist, sollten die schwarzen Striche zur Darstellung von Hauptstraßen 50 mm stark sein. Für Nebenstraßen waren 30 mm vorgesehen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1936, Nr. 51, Tag der Ausgabe: Berlin, 29. Mai 1936, S. 458.
Bild 3 - Mehrgleisiger Bahnübergang ohne Schranken, Reichsbahn-Verordnung 1928.svg
Bild 3: Mehrgleisiger Bahnübergang ohne Schranken; später als Warnkreuz für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang bezeichnet, eingeführt am 1. Oktober 1928. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist. Das Zeichen wurden erstmals 1934 in die Sechste Verordnung zur Änderung der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 20. November 1934 aufgenommen. Diese erschien im Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Teil II, S. 1051-1054 und wurde am 10. Dezember 1934 gültig.
Bild 65 - Gesperrt für Fahrräder und Motorräder - Sonn- und feiertags, StVO 1937.svg
Bild 65: Gesperrt für Fahrräder und Motorräder: Sonn- und feiertags. Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1212. Die Typographie wurde von einem historischen Vorbild übernommen. Die Bemaßung entspricht denn damaligen Vorgaben. Das Schild war insgesamt 1200 mm hoch. Der Kreisdurchmesser hatte 500 mm. Der Pfeil war oben und an den Pfeilenden 300 mm breit, seine Umrandung war mit 40 mm etwas schmäler als die des Kreises.
B - Kurve, StVO 1934.svg
b: Kurve. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 112, Tag der Ausgabe: Berlin, 9. Oktober 1934, S. 901.
Zusatzzeichen - Baustelle - 1937.svg
Zusatzzeichen Baustelle. Nach einem Standbild aus dem 1937 gedrehten Kurzfilm „Schnelle Straßen“ mit Wolfgang Staudte.
Wegweiser zur Autobahn - nach einem Film-Standbild - 1937.svg
Wegweiser zur Autobahn mit Zusatztafel – nach einem Standbild aus dem 1937 gedrehten Kurzfilm „Schnelle Straßen“ mit Wolfgang Staudte. Die amtliche leuchthellorange und ultramarinblaue Farbgebung wurde der Farbkarte RAL 840 B 2 entnommen. Die durch den RAL definierten digitalen Farbtöne werden hier wiedergegeben. Am 9. Dezember 1937 gab der Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen (GI), Fritz Todt, unter anderem bekannt, dass künftig alle Wegweiser zur Reichsautobahn auch nur noch „Reichsautobahn“ lauten durften. Wegweiser, die nur das Wort „Autobahn“ wiedergaben (wie in dem hier gezeigten Wegweiser), waren nicht mehr zulässig. Quelle: Claudia Windisch-Hojnacki: Die Reichsautobahn. Konzeption und Bau der RAB, ihre ästhetischen Aspekte, sowie ihre Illustration in Malerei, Literatur, Fotografie und Plastik. Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität, Bonn 1989 (Dissertation), S. 306.
G - Straße I. Ordnung, StVO 1934.svg
g: Straße I. Ordnung. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 112, Tag der Ausgabe: Berlin, 9. Oktober 1934, S. 909.
E 8 - Vor-Wegweiser, StVO 1936.svg
Autor/Urheber: Mediatus, Lizenz: CC0
e 8: Vor-Wegweiser. Das Zeichen hatte eine Größe von 1250 x 850 mm. Wie auf S. 458 des Reichsgesetzblattes vom 29. Mai 1936 zu erfahren ist, sollten die schwarzen Striche zur Darstellung von Hauptstraßen 50 mm stark sein. Für Nebenstraßen waren 30 mm vorgesehen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1936, Nr. 51, Tag der Ausgabe: Berlin, 29. Mai 1936, S. 458.
Autobahn-Pfeilschild Ausfahrt, nach einem Filmstandbild vor 1937.svg
Autobahn-Pfeilschild „Ausfahrt“. Nach einem Filmstandbild aus der Zeit vor 1937.
Hinweisschild Autobahn-Ausfahrt am Autobahnende Mannheim, nach einem Photo von 1936.svg
Hinweisschild Autobahn-Ausfahrt bei Kilometer 0,511 am Autobahnende kurz vor Mannheim (Anschlußstelle Mannheim-Neckarau). Nach einem Photo von 1936. Die amtliche ultramarinblaue Farbgebung wurde der Farbkarte RAL 840 B 2 entnommen. Der durch den RAL deffinierte digitale Farbton wird hier wiedergegeben.
Bild 68 - Gesperrt für Kraftfahrzeuge über 5,5 Tonnen Gesamtgewicht - Sonn- und feiertags, StVO 1937.svg
Bild 68: Gesperrt für Kraftfahrzeuge über 5,5 Tonnen Gesamtgewicht: Sonn- und feiertags. Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1212. Die Typographie wurde von einem historischen Vorbild übernommen. Die Bemaßung entspricht den damaligen Vorgaben. Das Schild war insgesamt 1200 mm hoch. Der Kreisdurchmesser hatte 500 mm. Der Pfeil war oben und an den Pfeilenden 300 mm breit, seine Umrandung war mit 40 mm etwas schmäler als die des Kreises.
Bild 59 - Gesperrt für Fahrräder und Motorräder, StVO 1937.svg
Bild 59: Gesperrt für Fahrräder und Motorräder. Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1212. Auch identisch in: R. Allmers, R. Kaufmann, C. Fritz, E. Kleinrath, E. H. Pflug (Hrsg.): Das deutsche Automobilwesen der Gegenwart. Reimar Hobbing, Berlin 1928. S. 219. Die Typographie wurde von einem historischen Vorbild übernommen. Die Bemaßung entspricht den damaligen Vorgaben. Das Schild war insgesamt 1200 mm hoch. Der Kreisdurchmesser hatte 500 mm, der des dort einzusetzenden Punktes 100 mm. Der Pfeil war oben und an den Pfeilenden 300 mm breit, seine Umrandung war mit 40 mm etwas schmäler als die des Kreises.
Bild 26 - Vorgeschriebene Fahrtrichtung - Rechts abbiegen, StVO 1937.svg
Bild 26: Vorgeschriebene Fahrtrichtung – Rechts abbiegen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1202
H 2 - Dreistreifige Bake rechts vor beschranktem Eisenbahnübergang, StVO 1935.svg
h 2: Dreistreifige Bake rechts vor beschranktem Eisenbahnübergang. Quelle: Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1935, Nr. 104, Tag der Ausgabe: Berlin, 28. September 1935, S. 1182.
Warnkreuz mit Warnlicht für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang, Reichsbahn-Verordnung 1935.svg
Warnkreuz mit Warnlicht für unbeschrankten mehrgleisigen Bahnübergang. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist.
Reichsbahn-Einheitsschranken, 1932.svg
Reichsbahn-Einheitsschranke, wie sie ab 1932 gebaut wurde. Die Masten der Warnkreuze bestanden nach den amtlichen Vorgaben dieser Zeit entweder aus Holz, Beton oder alten Eisenbahnschienen. Bestimmend für die Optik der Schranken waren zwei lange rote Streifen.
Bild 15 - Verkehrsverbot für Kraftwagen an Sonn- und Feiertagen, StVO 1937.svg
Bild 13: Verkehrsverbot für Kraftwagen an Sonn- und Feiertagen. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist. Insgesamte Größe des Zeichens: 500 x 500 mm. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1201.
Bundesarchiv Bild 146-1979-096-10A, Reichsautobahn Berlin-Stettin.jpg
(c) Bundesarchiv, Bild 146-1979-096-10A / UnbekanntUnknown / CC-BY-SA 3.0
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Reichsautobahn Berlin-Stettin. Ankündigungstafel "Wildwechsel durch Wildschweine". Diese mit Reflektoren ausgestatteten Zeichen gab es mit dem Sinnbild des Hirsches, des Rehes und des Wildschweines. Sie wurden ab 1938 versuchsweise aufgestellt. Man hoffte, die Tafeln möglicherweise wieder abbauen zu können, wenn sich die Tiere an die Veränderungen ihres Lebensraums gewöhnt und neue Futterplätze gefunden hatten. Quelle: Theodor Schattenmann Reichsautobahnen. In: Deutsche Verwaltung. Organ der Verwaltungsrechtswahrer des Nationalsozialistischen Rechtswahrerbundes. 18. Jahrgang, Heft 15 (1941). S. 287 ff.; hier: S.  290.
I 5 - Einbahnstraße, StVO 1934.svg
i 5: Einbahnstraße. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1934, Nr. 112, Tag der Ausgabe: Berlin, 9. Oktober 1934, S. 904. Das Zeichen gehörte schon zur Berliner Verkehrsordnung von 1929.
Bild 60 - Gesperrt für Kraftfahrzeuge, ausgenommen Motorräder, StVO 1937.SVG
Bild 60: Gesperrt für Kraftfahrzeuge, ausgenommen Motorräder. Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1212. Auch identisch in: R. Allmers, R. Kaufmann, C. Fritz, E. Kleinrath, E. H. Pflug (Hrsg.): Das deutsche Automobilwesen der Gegenwart. Reimar Hobbing, Berlin 1928. S. 219. Die Typographie wurde von einem historischen Vorbild übernommen. Die Bemaßung entspricht den damaligen Vorgaben. Das Schild war insgesamt 1200 mm hoch. Der Kreisdurchmesser hatte 500 mm, der der dort einzusetzenden Punkte 100 mm. Der Pfeil war oben und an den Pfeilenden 300 mm breit, seine Umrandung war mit 40 mm etwas schmäler als die des Kreises.
E 7 - Vor-Wegweiser, StVO 1936.svg
e 7: Vor-Wegweiser. Das Zeichen hatte eine Größe von 1250 x 850 mm. Wie auf S. 458 des Reichsgesetzblattes vom 29. Mai 1936 zu erfahren ist, sollten die schwarzen Striche zur Darstellung von Hauptstraßen 50 mm stark sein. Für Nebenstraßen waren 30 mm vorgesehen. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1936, Nr. 51, Tag der Ausgabe: Berlin, 29. Mai 1936, S. 458.
E 10 - Vor-Wegweiser, StVO 1936.svg
e 10: Vor-Wegweiser. Das Zeichen hatte eine Größe von 1250 x 850 mm. Wie auf S. 458 des Reichsgesetzblattes vom 29. Mai 1936 zu erfahren ist, sollten die schwarzen Striche zur Darstellung von Hauptstraßen 50 mm stark sein. Für Nebenstraßen waren 30 mm vorgesehen. In den bildlichen Darstellungen des Reichsgesetzblattes sind die Strichstärken also zu breit wiedergegeben, was für Irritationen sorgen kann. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1936, Nr. 51, Tag der Ausgabe: Berlin, 29. Mai 1936, S. 458.
Bild 14 - Verkehrsverbot für Krafträder, StVO 1937.svg
Bild 14: Verkehrsverbot für Krafträder. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1201
Bild d 2 - Ortstafel (Rückseite), StVO 1934.svg
Bild d 2 - Ortstafel (Rückseite). Größe: 1000 x 650 mm. Randleiste: 40 mm. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 112 vom 9. Oktober 1934, S. 905.
Bild 18 - Verkehrsverbot für Fahrzeuge über ein bestimmtes Gesamtgewicht, StVO 1937.svg
Bild 18: Verkehrsverbot für Fahrzeuge über ein bestimmtes Gesamtgewicht. Dem Rotton des Warnzeichens wurde die Farbkarte RAL 840 B 2 zugrundegelegt, die im Juni 1932 eingeführt worden ist. Insgesamte Größe des Zeichens: 500 x 500 mm. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 123 vom 16. November 1937, S. 1201.