Bildtafel der Verkehrszeichen im Deutschen Reich von 1925 bis 1927

Die Bildtafel der Verkehrszeichen im Deutschen Reich von 1925 bis 1927 zeigt die Verkehrszeichen im Deutschen Reich während der Weimarer Republik, wie sie durch die Neufassung der Verordnung über die Aufstellung von Warnungstafeln für den Kraftfahrzeugverkehr vom 25. April 1925 festgelegt worden sind. Die Verordnung trat unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und bestätigte die älteren Gesetzgebungen von 1923 und 1909.[1] Zu den älteren, bestätigten amtlichen Verlautbarungen gehörte auch das Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 21. Juli 1923. Nach Paragraph 5a sollten gefährliche Straßenabschnitte, die dem Durchgangsverkehr dienten, durch Warnungstafeln gesichert werden.

Herstellungsvorgaben und Farben

Alle Zeichen, die ausnahmslos Warntafeln für verkehrsgefährliche Stellen waren, mussten als weiße Sinnbilder auf dunkelblauen, kreisrunden Tafeln erscheinen. Diese Tafeln hatten einen Durchmesser von 60 bis 70 Zentimetern. Das vorgeschriebene Aussehen der Sinnbilder war durch das Internationale Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr vom 11. Oktober 1909 geregelt. Solange die Erkennbarkeit der Zeichen nicht beeinträchtigt wurde, war Werbung auf den Verkehrsschildern erlaubt.[2]

Eine spezielle Regelung für eine nähere Normierung der dunkelblauen Farbe auf den Tafeln existierte noch nicht. Der heute für die farbgetreue Darstellung der Verkehrszeichen zuständige RAL (Reichs-Ausschuss für Lieferbedingungen) hatte erst im April 1925 seine Arbeit aufgenommen und legte seinen ersten Farbtonkatalog 1927 vor.

Aufgrund der guten rückstrahlenden Wirkung und der langen Haltbarkeit wurden viele Schilder in Email-Technik hergestellt.

Die Farbtöne und die Typographie der Zeichen war nicht vereinheitlicht, somit war die Ausführung im Einzelnen von den Vorgaben der deutschen Länder, der Hersteller und der Automobilvereine abhängig. Auch die Texte auf den Tafeln konnten trotz offizieller Vorgaben abweichend ausgeführt sein.

Amtlich verordnete Tafeln

Internationale Warnungstafeln

Tafel für Höchstgeschwindigkeiten

Sperrtafeln

Bis 1927 nachträglich hinzugefügte Tafel

Im Januar 1926 wurden eine weitere Sperrtafel reichsweit gültig, die für schwere Kraftfahrzeuge bestimmt war. Diese Tafel war wie die übrigen Sperrtafeln 0,50 × 0,50 Meter groß und gelb gehalten. Der Text lautete Verbot für Kraftfahrzeuge mit mehr als 5,5 Tonnen Gesamtgewicht.[3]

Weitere Straßenbeschilderung

Die weitere Beschilderung der Straßen wurde in vielen Bereichen regional ausgeführt und war daher vielfach sehr uneinheitlich.

Initiativen örtlicher Behörden

Initiativen der Automobilclubs

Die ab 1863 im Königreich Württemberg aufgestellten Wegweiser und Ortstafeln bestanden zumeist noch bis in die 1930er Jahre.

Seit 1912 stellte unter anderem der Allgemeine Deutsche Automobil-Club Ortstafeln und Wegweisertafeln in privater Initiative auf, da staatliche Stellen keine Notwendigkeit darin sahen, eine autofahrergerechte neuzeitliche Beschilderung zu verordnen. Meist standen in den 1920er Jahren noch die in der Regel aus Gusseisen gefertigten Ortstafeln und Wegweiser aus dem 19. Jahrhundert.

In den 1920er Jahren begann der Deutsche Touring-Club mit der Aufstellung von Wegweisern in den wichtigsten deutschen Verkehrsregionen.[4] Die Schilder besaßen eine einheitliche Gestaltung; das untere Feld war den Firmen vorbehalten, die sich an der Herstellung der Tafel finanziell beteiligt hatten. Seit 1925 war das Anbringen von Werbung auf den Verkehrsschildern gesetzlich zugesichert. Der Bayerische Automobil-Club stellte zusätzlich in Bayern blau-weiße Warnungstafeln auf, die sich in ihrer grundsätzlichen Form an den staatlichen Tafeln für Höchstgeschwindigkeiten orientierten.

Sicherungen für Wegübergänge in Schienenhöhe

Wegübergänge wurden nahe der Schienenhöhe durch weiße, rechteckige Warnungstafeln gesichert, die einen schwarzen Rand besaßen. Diese nun meist aus Blech gestanzten Tafeln trugen Aufschriften, die den Straßenbenutzer auf die Gefahren und Verbote an beschrankten und unbeschrankten Bahnübergängen aufmerksam machen sollte. Allen Warnungstafeln war zu eigen, dass sie mit dem besonders groß geschriebenen Wort „Halt!“ begannen.

Literatur

  • Dietmar Fack: Automobil, Verkehr und Erziehung. Motorisierung und Sozialisation zwischen Beschleunigung und Anpassung 1885–1945. Leske + Budrich, Opladen 2000, ISBN 3810023868

Weblinks

Anmerkungen

  1. Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1925, Nr. 17, Tag der Ausgabe: Berlin, 1. Mai 1925, S. 51.
  2. Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1925, Nr. 17, Tag der Ausgabe: Berlin, 1. Mai 1925, S. 51–52.
  3. Neue Kennzeichnung der für schwere Kraftfahrzeuge gesperrten Wege. In: Automobil-Rundschau 1, 28. Jahrgang, 1926. S. 28.
  4. Der Deutsche Touring-Club (D.T.C.). Vom Radfahrer-Verein zum machtvollen Kraftfahrer-Verband. In: Deutsche Presse 20. Jahrgang (1930), S. 314 ff.; hier: S. 315.

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Warnungstafel für Wegübergänge ohne Schranken, Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft, Ausführung ab 1906.svg
Warnungstafel für Wegübergänge ohne Schranken, Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft, Ausführung ab 1906. Seit Ende 1894 wurden an allen königlich preußischen Strecken der Staatseisenbahn ältere Halt- und Warnungstafeln abgeschafft und gegen nur noch zwei Tafeln ersetzt. Der Unterschied dieser beiden Tafeln lag im Aufstellungsort und am textlichen Inhalt. Die hier gezeigte Tafel wurde an Wegübergängen mit Schranken aufgestellt, die andere Tafel an Wegübergängen ohne Schranken. Die Maße der Tafel werden in der Abbildung wiedergegeben, die Gesamthöhe der Tafel von ihrem Scheitelpunkt über den Pfosten bis zur Geländeoberkante lag bei 2400 mm. Umrandung und Schrift waren schwarz wiederzugeben, der Hintergrund war weiß. Die Buchstaben hatte erhaben aus dem Metall hervorzustehen. Die Tafeln wurden 1913 aus Zinkblech oder schmiedbarem Stahlguß hergestellt, der einen Überzug mit Emaillefeuerlack erhielt. Die Pfosten bestanden aus Eisen, Winkeleisen, Siederohren oder ausrangierten Eisenbahnschienen. Gebräuchliche Abmessungen waren für T-Eisen 80 auf 40 auf 7 mm, für Winkeleisen 70 auf 70 auf 7 mm und für Siederohre 48 mm mit 2,5 mm Wandstärke. Zum Befestigen der Tafeln an T-Eisen oder Eisenbahnschienen werden bisweilen Klauenplatten verwendet. Die Kosten einer Warnungstafel aus Zinkblech mit eingepreßten Buchstaben einschließlich Lackierung und Verstärkung aus 2 mm starkem verzinktem Eisenblech betrugen 1913 zwischen 4,50 bis 5,35 Mk. und die einer Tafel aus schmiedbarem Stahlguß mit Emaillefeuerlack 6.80 Mk. Ab 1897 galten die preußischen Vorgaben auch für die Großherzoglich Hessischen Staatseisenbahnen, die nun mit Preußen zur Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft verschmolzen und ab 1906 wurden die Tafeln nur noch in der damals eingeführten sogenannten „lateinischen Balken-“ oder „Blockschrift“ angefertigt. Eine solche Tafel ist hier abgebildet. Im Text hieß es 1913: Die Tafeln sind da aufzustellen, wo Fuhrwerke und Tiere angehalten werden müssen (§ 79 der BO.), wenn Schranken geschlossen sind, oder ein Zug sich nähert. Quelle: Ferdinand Loewe, Hermann Zimmermann (Hrsg.): Handbuch der Ingenieurwissenschaften in fünf Bänden, Bd. 4, Der Eisenbahnbau., Engelmann, Leipzig, S. 85.
Verkehrszeichen - Verbot für Kraftfahrzeuge und Motorräder, 1910.svg
Verkehrszeichen: Verbot für Kraftfahrzeuge und Motorräder. Mit der ersten Novelle der Automobilverkehrsordnung vom 3. Februar 1910 wurden im ganzen Deutschen Reich drei neue Verkehrszeichen eingeführt: Kraftfahrzeuge 15 km, Verbot für Kraftwagen und Motorräder, Verbot für Kraftwagen, offen für Motorräder. Die Schilder waren nach einer vorgeschriebenen Vorlage in den einzelnen deutschen Ländern von dazu ausgewählten Betrieben in Emaillie auszuführen. Quelle: Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen In: Reichsgesetzblatt 5, ausgegeben zu Berlin den 10. Februar 1910, S. 389 ff. Die drei Punkte wurden ab 1920 auch als Verkehrsschutzzeichen für Körperbehinderte eingesetzt. Quelle: Runderlaß des Reichsministeriums des Innern vom 10. Juli 1920.
Verkehrszeichen - Ortstafel Rohrbach, Amt Sinsheim (Baden), ADAC.svg
Deutsches Verkehrszeichen: Ortstafel Rohrbach, Amt Sinsheim (Baden). Ein vom ADAC in Auftrag gegebenes und im Emaillierwerk Hans Fink Pasing-München mit Eternit-Email hergestelltes Ortsschild. Solche Ortstafeln stellten der ADAC mit Werbeunterstützung in Eigenregie von 1912 bis 1934 auf. Nachdem die Länderverordnungen spätestens nach dem Ende des ersten Weltkriegs keine Fortsetzung mehr fanden, wurde die Aufstellung von Ortstafeln erst mit Einführung der Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung ab dem 1. Oktober 1934 wieder eine Aufgabe des Staates. Quelle: [1]. Zeitlich läßt sich das Schild nur schwer zuordnen. Metzeler stellte bereits vor dem Ersten Weltkrieg Reifen her. Auch der ADAC existierte bereits zu dieser Zeit. Die Typographie des Schildes nähert sich Formen der für Eisenbahnen entwickeltem preußische Musterzeichnung IV 44 von 1906 an. Andererseits können genauso auch deutliche Anleihen aus der DIN-Vornorm 1451 von 1931 herausgelesen werden. Die nicht in diese Schriftsysteme passenden verspielten Buchstaben c in Rohrbach oder "e" in "Sinsheim" lassen eher an die Zeit vor 1930 denken. Das Emaillierwerk Hans Fink in Pasing produzierte mit Eternit-Email bereits seit 1895. Rohrbach ist ein Dorf bei Sinsheim in Baden-Württemberg und wurde 1971 nach Sinsheim eingemeindet.
Verkehrszeichen - Verbot für Kraftfahrzeuge und Krafträder, 1910-1927.svg
Verkehrszeichen: Verbot für Kraftfahrzeuge und Krafträder. Mit der ersten Novelle der Automobilverkehrsordnung vom 3. Februar 1910 wurden im ganzen Deutschen Reich drei neue Verkehrszeichen eingeführt: Kraftfahrzeuge 15 km, Verbot für Kraftwagen und Motorräder, Verbot für Kraftwagen, offen für Motorräder. Die Schilder waren nach einer vorgeschriebenen Vorlage in den einzelnen deutschen Ländern von dazu ausgewählten Betrieben in Emaillie auszuführen. Quelle: Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen In: Reichsgesetzblatt 5, ausgegeben zu Berlin den 10. Februar 1910, S. 389 ff. Das hier gezeigte Zeichen, das nach einem erhaltenen Original digital nachgezeichnet wurde, weicht etwas vom gesetzlich vorgeschriebenen Text ab.
Collage historischer und aktueller Verkehrszeichen.svg
Collage historischer und aktueller Verkehrszeichen. Die Zeichen wurden von mir selbst und Andreas 06 als Vektordateien erstellt. Es handelt sich um die Zeichen E - Unbeschrankter Bahnübergang, Bild 17c - Kraftfahrstraße, Zeichen 306 - Vorfahrtsstraße.
Warnungstafel für Wegübergänge an Nebenbahnen mit ständigem Läutewerk, Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft, Ausführung ab 1906.svg
Warnungstafel für Wegübergänge an Nebenbahnen, die mit einem selbsttätigen Läutewerk ausgestattet sind, Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft, Ausführung ab 1906. Seit Ende 1894 wurden an allen königlich preußischen Strecken der Staatseisenbahn ältere Halt- und Warnungstafeln abgeschafft und gegen nur noch zwei Tafeln ersetzt. Der Unterschied dieser beiden Tafeln lag im Aufstellungsort und am textlichen Inhalt. Die hier gezeigte Tafel wurde an Wegübergängen mit Schranken aufgestellt, die andere Tafel an Wegübergängen ohne Schranken. Die Maße der Tafel werden in der Abbildung wiedergegeben, die Gesamthöhe der Tafel von ihrem Scheitelpunkt über den Pfosten bis zur Geländeoberkante lag bei 2400 mm. Umrandung und Schrift waren schwarz wiederzugeben, der Hintergrund war weiß. Die Buchstaben hatte erhaben aus dem Metall hervorzustehen. Die Tafeln wurden 1913 aus Zinkblech oder schmiedbarem Stahlguß hergestellt, der einen Überzug mit Emaillefeuerlack erhielt. Die Pfosten bestanden aus Eisen, Winkeleisen, Siederohren oder ausrangierten Eisenbahnschienen. Gebräuchliche Abmessungen waren für T-Eisen 80 auf 40 auf 7 mm, für Winkeleisen 70 auf 70 auf 7 mm und für Siederohre 48 mm mit 2,5 mm Wandstärke. Zum Befestigen der Tafeln an T-Eisen oder Eisenbahnschienen werden bisweilen Klauenplatten verwendet. Die Kosten einer Warnungstafel aus Zinkblech mit eingepreßten Buchstaben einschließlich Lackierung und Verstärkung aus 2 mm starkem verzinktem Eisenblech betrugen 1913 zwischen 4,50 bis 5,35 Mk. und die einer Tafel aus schmiedbarem Stahlguß mit Emaillefeuerlack 6.80 Mk. Ab 1897 galten die preußischen Vorgaben auch für die Großherzoglich Hessischen Staatseisenbahnen, die nun mit Preußen zur Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft verschmolzen und ab 1906 wurden die Tafeln nur noch in der damals eingeführten sogenannten „lateinischen Balken-“ oder „Blockschrift“ angefertigt. Eine solche Tafel ist hier abgebildet. Im Text hieß es 1913: Die Tafeln sind da aufzustellen, wo Fuhrwerke und Tiere angehalten werden müssen (§ 79 der BO.), wenn Schranken geschlossen sind, oder ein Zug sich nähert. Quelle: Ferdinand Loewe, Hermann Zimmermann (Hrsg.): Handbuch der Ingenieurwissenschaften in fünf Bänden, Bd. 4, Der Eisenbahnbau., Engelmann, Leipzig, S. 85.
Kurve, StVO 1910.svg
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Warnungstafel: Kurve. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 1910, S. 603. Die Zeichen orientierten sich an dem Internationalen Abkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 11. Oktober 1909.
Verkehrszeichen - Verbot für Kraftfahrzeuge an Sonn- und Festtagen.svg
Verkehrszeichen: Verbot für Kraftfahrzeuge an Sonn- und Festtagen. Das Zeichen wurde als eines der wenigen Zeichen bereits vor 1927 reichsweit eingeführt.
Verkehrszeichen - Kraftfahrzeuge 30 km.svg
Verkehrszeichen: Kraftfahrzeuge 30 km. Mit der ersten Novelle der Automobilverkehrsordnung vom 3. Februar 1910 wurden im ganzen Deutschen Reich drei neue Verkehrszeichen eingeführt. Darunter das Zeichen: Kraftfahrzeuge 15 km. Die Schilder waren nach einer vorgeschriebenen Vorlage in den einzelnen deutschen Ländern von dazu ausgewählten Betrieben in Emaillie auszuführen. Quelle: Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen In: Reichsgesetzblatt 5, ausgegeben zu Berlin den 10. Februar 1910, S. 389 ff. Schilder mit 30 km wurden auf Basis dieser Verordnung regional erlassen.
Entwürfe für württembergische Grenzpfähle Wegweiser und Ortstafeln 1863.jpg
Entwürfe für württembergische Grenzpfähle, Wegweiser und Ortstafeln, 1863 (StAL F 126 I Bü 84)
Verkehrszeichen - Verbot für Kraftfahrzeuge offen für Motorräder, 1910.svg
Verkehrszeichen: Verbot für Kraftfahrzeuge, offen für Motorräder. Mit der ersten Novelle der Automobilverkehrsordnung vom 3. Februar 1910 wurden im ganzen Deutschen Reich drei neue Verkehrszeichen eingeführt: Kraftfahrzeuge 15 km, Verbot für Kraftwagen und Motorräder, Verbot für Kraftwagen, offen für Motorräder. Die Schilder waren nach einer vorgeschriebenen Vorlage in den einzelnen deutschen Ländern von dazu ausgewählten Betrieben in Emaillie auszuführen. Quelle: Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen In: Reichsgesetzblatt 5, ausgegeben zu Berlin den 10. Februar 1910, S. 389 ff.
Straßenkreuzung, StVO 1925.svg
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Warnungstafel: Straßenkreuzung. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 1910, S. 603. Die Zeichen orientierten sich an dem Internationalen Abkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 11. Oktober 1909 und wurden 1925 bestätigt.
Querrinne, StVO 1925.svg
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Warnungstafel: Querrinne. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 1910, S. 603. Die Zeichen orientierten sich an dem Internationalen Abkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 11. Oktober 1909 und wurden 1925 bestätigt.
Verkehrszeichen - Wegweisertafel, DTC.svg
Wegweisertafel des Deutschen Touring Clubs: Harburg (Schwaben). In den 1920er Jahren stellte der Deutsche Touring Club mit Hilfe von Werbesponsoren Wegweisertafeln in den bedeutendsten Verkehrsregionen auf. Die Datei entstand nach einem erhaltenen Originalschild. Größe: rund 100 x 50 Zentimeter. Quelle: [1]
Verkehrszeichen - 10 km Höchstgeschwindigkeit für Lastwagen.svg
Verkehrszeichen: 10 km Höchstgeschwindigkeit für Lastwagen. Mit der ersten Novelle der Automobilverkehrsordnung vom 3. Februar 1910 wurden im ganzen Deutschen Reich drei neue Verkehrszeichen eingeführt. Darunter das Zeichen: Kraftfahrzeuge 15 km. Die Schilder waren nach einer vorgeschriebenen Vorlage in den einzelnen deutschen Ländern von dazu ausgewählten Betrieben in Emaillie auszuführen. Sieh auch: Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen In: Reichsgesetzblatt 5, ausgegeben zu Berlin den 10. Februar 1910, S. 389 ff. Schilder mit 30 km wurden auf Basis dieser Verordnung regional erlassen.
Bahnübergang, StVO 1925.svg
Warnungstafel: Bahnübergang. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 1910, S. 603. Die Zeichen orientierten sich an dem Internationalen Abkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 11. Oktober 1909 und wurden 1925 bestätigt.
Verkehrszeichen - Automobile Vorsicht! BAC.svg
Verkehrszeichen des Bayerischen Automobil-Clubs (BAC). Die blau-weiße Warnungstafel wurde wohl zwischen 1918 und 1934 hergestellt. Der 1899 gegründete BAC wird auf der Tafel nicht „Königlich Bayerischer Automobil-Club“ genannt. Diesen Namen führte er zwischen 1910 und 1918. Quelle: [1]
Warnungstafel für Wegübergänge mit Schranken, Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft, Ausführung ab 1906.svg
Warnungstafel für Wegübergänge mit Schranken, Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft, Ausführung ab 1906. Seit Ende 1894 wurden an allen königlich preußischen Strecken der Staatseisenbahn ältere Halt- und Warnungstafeln abgeschafft und gegen nur noch zwei Tafeln ersetzt. Der Unterschied dieser beiden Tafeln lag im Aufstellungsort und am textlichen Inhalt. Die hier gezeigte Tafel wurde an Wegübergängen mit Schranken aufgestellt, die andere Tafel an Wegübergängen ohne Schranken. Die Maße der Tafel werden in der Abbildung wiedergegeben, die Gesamthöhe der Tafel von ihrem Scheitelpunkt über den Pfosten bis zur Geländeoberkante lag bei 2400 mm. Umrandung und Schrift waren schwarz wiederzugeben, der Hintergrund war weiß. Die Buchstaben hatte erhaben aus dem Metall hervorzustehen. Die Tafeln wurden 1913 aus Zinkblech oder schmiedbarem Stahlguß hergestellt, der einen Überzug mit Emaillefeuerlack erhielt. Die Pfosten bestanden aus Eisen, Winkeleisen, Siederohren oder ausrangierten Eisenbahnschienen. Gebräuchliche Abmessungen waren für T-Eisen 80 auf 40 auf 7 mm, für Winkeleisen 70 auf 70 auf 7 mm und für Siederohre 48 mm mit 2,5 mm Wandstärke. Zum Befestigen der Tafeln an T-Eisen oder Eisenbahnschienen werden bisweilen Klauenplatten verwendet. Die Kosten einer Warnungstafel aus Zinkblech mit eingepreßten Buchstaben einschließlich Lackierung und Verstärkung aus 2 mm starkem verzinktem Eisenblech betrugen 1913 zwischen 4,50 bis 5,35 Mk. und die einer Tafel aus schmiedbarem Stahlguß mit Emaillefeuerlack 6.80 Mk. Ab 1897 galten die preußischen Vorgaben auch für die Großherzoglich Hessischen Staatseisenbahnen und ab 1906 wurden die Tafeln nur noch in der damals eingeführten sogenannten „lateinischen Balken-“ oder „Blockschrift“ angefertigt. Eine solche Tafel ist hier abgebildet. Im Text hieß es 1913: Die Tafeln sind da aufzustellen, wo Fuhrwerke und Tiere angehalten werden müssen (§ 79 der BO.), wenn Schranken geschlossen sind, oder ein Zug sich nähert. Quelle: Ferdinand Loewe, Hermann Zimmermann (Hrsg.): Handbuch der Ingenieurwissenschaften in fünf Bänden, Bd. 4, Der Eisenbahnbau., Engelmann, Leipzig, S. 85.
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Verkehrszeichen: Verbot für Kraftfahrzeuge mit mehr als 5,5 Tonnen Gesamtgewicht. Das Zeichen wurde 1926 eingeführt.