Bildtafel der Verkehrszeichen im Deutschen Reich von 1923 bis 1925

Die Bildtafel der Verkehrszeichen im Deutschen Reich von 1923 bis 1925 zeigt die Verkehrszeichen im Deutschen Reich während der Weimarer Republik, zeigen die Neufassung der 1909 erlassenen Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen, die nun als Verordnung über Kraftfahrzeugverkehr vom 15. März 1923 gültig wurde.[1]

Weiterhin gültig blieben die 1910 eingeführten internationalen Warnungstafeln. In den zu den Punkten C. Der Führer des Kraftfahrzeuges und D. Benutzung öffentlicher Wege und Plätze gehörenden Paragraphen 18 und 23 wird 1923 auf Geschwindigkeitsbegrenzungen eingegangen. Bei Kraftfahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von unter 5,5 Tonnen durfte die Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften nun nicht mehr unter 30 Kilometer pro Stunde begrenzt werden. Regionale Verwaltungsbehörden hatten das Recht, die innerörtliche Geschwindigkeit auf bis zu 40 Kilometer pro Stunde heraufzusetzen. Fahrzeuge über 5,5 Tonnen durften eine Ortschaft mit maximal 25 Kilometer pro Stunde durchfahren. Zugmaschinen mit Anhänger durften in diesem Fall nicht schneller als 16 Kilometer pro Stunde fahren.[2] Insgesamt schenkt die Verordnung von 1923 den Verkehrszeichen nur oberflächlichen Raum, während beispielsweise die Nummernschilder in allen Details beschrieben werden.

Das Gesetz über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 21. Juli 1923 bezog sich in Paragraph 5a auf das Aufstellen von Warnungstafeln. Danach sollten gefährliche Straßenabschnitte, die dem Durchgangsverkehr dienten, durch Warnungstafeln gesichert werden. Dazu zählten unter anderem Bahnübergänge, Straßenkrümmungen und Kurven.

Die Farbtöne und die Typographie der Zeichen war nicht vereinheitlicht, somit war die Ausführung im Einzelnen von den Vorgaben der deutschen Länder, der Hersteller und der Automobilvereine abhängig. Auch die Texte auf den Tafeln konnten trotz offizieller Vorgaben abweichend ausgeführt sein.

Amtlich verordnete Tafeln

Internationale Warnungstafeln

Tafel für Höchstgeschwindigkeiten

Sperrtafeln

Weitere Beschilderung

Die weitere Beschilderung der Straßen wurde in vielen Bereichen regional ausgeführt und war daher vielfach sehr uneinheitlich.

Initiativen örtlicher Behörden

Initiativen der Automobilclubs

Die im 19. Jahrhundert gestalteten bayerischen Wegweiser und Ortstafeln bestanden im großen Stil zumeist noch bis in die 1930er Jahre.

Seit 1912 stellte unter anderem der Allgemeine Deutsche Automobil-Club Ortstafeln und Wegweisertafeln in privater Initiative auf, da staatliche Stellen keine Notwendigkeit darin sahen, eine autofahrergerechte neuzeitliche Beschilderung zu verordnen. Meist standen in den 1920er Jahren noch die in der Regel aus Gusseisen gefertigten Ortstafeln und Wegweiser aus dem 19. Jahrhundert.

In den 1920er Jahren begann der Deutsche Touring-Club mit der Aufstellung von Wegweisern in den wichtigsten deutschen Verkehrsregionen.[3] Die Schilder besaßen eine einheitliche Gestaltung; das untere Feld war den Firmen vorbehalten, die sich an der Herstellung der Tafel finanziell beteiligt hatten. Der Bayerische Automobil-Club stellte zusätzlich in Bayern blau-weiße Warnungstafeln auf, die sich in ihrer grundsätzlichen Form an den staatlichen Tafeln für Höchstgeschwindigkeiten orientierten.

Warnungstafeln für Wegübergänge

Die ursprünglich von der Preußisch-Hessischen Eisenbahngemeinschaft an Wegübergängen angebrachten Warnungstafeln, deren Schrift erhaben ausgeführt sein musste[4] blieben auch nach 1918 in den ursprünglichen Bemessungen erhalten.[5] Nach Gründung der Deutschen Reichseisenbahnen ab 1. April 1920 und erneut nach Gründung der Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft ab 30. August 1924 wurden diese Tafeln reichsweit gültig.

Literatur

  • Dietmar Fack: Automobil, Verkehr und Erziehung. Motorisierung und Sozialisation zwischen Beschleunigung und Anpassung 1885–1945. Leske + Budrich, Opladen 2000, ISBN 3810023868

Weblinks

Anmerkungen

  1. Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1923, Nr. 21, Tag der Ausgabe: Berlin, 23. März 1923, S. 175.
  2. Reichsgesetzblatt, Jahrgang 1923, Nr. 21, Tag der Ausgabe: Berlin, 23. März 1923, S. 180–181.
  3. Der Deutsche Touring-Club (D. T. C.). Vom Radfahrer-Verein zum machtvollen Kraftfahrer-Verband. In: Deutsche Presse 20. Jahrgang (1930), S. 314 ff.; hier: S. 315.
  4. Ferdinand Loewe, Hermann Zimmermann (Hrsg.): Handbuch der Ingenieurwissenschaften in fünf Bänden, Bd. 4, Der Eisenbahnbau., Engelmann, Leipzig 1913, S. 85.
  5. W. Cauer: Sicherungsanlagen im Eisenbahnbetriebe. In: Handbibliothek für Bauingenieure. Teil 2, Eisenbahnwesen und Städtebau, Bd. 7, Springer, Berlin/Heidelberg 1922, S. 422.

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Warnungstafel für Wegübergänge mit Schranken, Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft, Ausführung ab 1906.svg
Warnungstafel für Wegübergänge mit Schranken, Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft, Ausführung ab 1906. Seit Ende 1894 wurden an allen königlich preußischen Strecken der Staatseisenbahn ältere Halt- und Warnungstafeln abgeschafft und gegen nur noch zwei Tafeln ersetzt. Der Unterschied dieser beiden Tafeln lag im Aufstellungsort und am textlichen Inhalt. Die hier gezeigte Tafel wurde an Wegübergängen mit Schranken aufgestellt, die andere Tafel an Wegübergängen ohne Schranken. Die Maße der Tafel werden in der Abbildung wiedergegeben, die Gesamthöhe der Tafel von ihrem Scheitelpunkt über den Pfosten bis zur Geländeoberkante lag bei 2400 mm. Umrandung und Schrift waren schwarz wiederzugeben, der Hintergrund war weiß. Die Buchstaben hatte erhaben aus dem Metall hervorzustehen. Die Tafeln wurden 1913 aus Zinkblech oder schmiedbarem Stahlguß hergestellt, der einen Überzug mit Emaillefeuerlack erhielt. Die Pfosten bestanden aus Eisen, Winkeleisen, Siederohren oder ausrangierten Eisenbahnschienen. Gebräuchliche Abmessungen waren für T-Eisen 80 auf 40 auf 7 mm, für Winkeleisen 70 auf 70 auf 7 mm und für Siederohre 48 mm mit 2,5 mm Wandstärke. Zum Befestigen der Tafeln an T-Eisen oder Eisenbahnschienen werden bisweilen Klauenplatten verwendet. Die Kosten einer Warnungstafel aus Zinkblech mit eingepreßten Buchstaben einschließlich Lackierung und Verstärkung aus 2 mm starkem verzinktem Eisenblech betrugen 1913 zwischen 4,50 bis 5,35 Mk. und die einer Tafel aus schmiedbarem Stahlguß mit Emaillefeuerlack 6.80 Mk. Ab 1897 galten die preußischen Vorgaben auch für die Großherzoglich Hessischen Staatseisenbahnen und ab 1906 wurden die Tafeln nur noch in der damals eingeführten sogenannten „lateinischen Balken-“ oder „Blockschrift“ angefertigt. Eine solche Tafel ist hier abgebildet. Im Text hieß es 1913: Die Tafeln sind da aufzustellen, wo Fuhrwerke und Tiere angehalten werden müssen (§ 79 der BO.), wenn Schranken geschlossen sind, oder ein Zug sich nähert. Quelle: Ferdinand Loewe, Hermann Zimmermann (Hrsg.): Handbuch der Ingenieurwissenschaften in fünf Bänden, Bd. 4, Der Eisenbahnbau., Engelmann, Leipzig, S. 85.
Warnungstafel für Wegübergänge ohne Schranken, Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft, Ausführung ab 1906.svg
Warnungstafel für Wegübergänge ohne Schranken, Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft, Ausführung ab 1906. Seit Ende 1894 wurden an allen königlich preußischen Strecken der Staatseisenbahn ältere Halt- und Warnungstafeln abgeschafft und gegen nur noch zwei Tafeln ersetzt. Der Unterschied dieser beiden Tafeln lag im Aufstellungsort und am textlichen Inhalt. Die hier gezeigte Tafel wurde an Wegübergängen mit Schranken aufgestellt, die andere Tafel an Wegübergängen ohne Schranken. Die Maße der Tafel werden in der Abbildung wiedergegeben, die Gesamthöhe der Tafel von ihrem Scheitelpunkt über den Pfosten bis zur Geländeoberkante lag bei 2400 mm. Umrandung und Schrift waren schwarz wiederzugeben, der Hintergrund war weiß. Die Buchstaben hatte erhaben aus dem Metall hervorzustehen. Die Tafeln wurden 1913 aus Zinkblech oder schmiedbarem Stahlguß hergestellt, der einen Überzug mit Emaillefeuerlack erhielt. Die Pfosten bestanden aus Eisen, Winkeleisen, Siederohren oder ausrangierten Eisenbahnschienen. Gebräuchliche Abmessungen waren für T-Eisen 80 auf 40 auf 7 mm, für Winkeleisen 70 auf 70 auf 7 mm und für Siederohre 48 mm mit 2,5 mm Wandstärke. Zum Befestigen der Tafeln an T-Eisen oder Eisenbahnschienen werden bisweilen Klauenplatten verwendet. Die Kosten einer Warnungstafel aus Zinkblech mit eingepreßten Buchstaben einschließlich Lackierung und Verstärkung aus 2 mm starkem verzinktem Eisenblech betrugen 1913 zwischen 4,50 bis 5,35 Mk. und die einer Tafel aus schmiedbarem Stahlguß mit Emaillefeuerlack 6.80 Mk. Ab 1897 galten die preußischen Vorgaben auch für die Großherzoglich Hessischen Staatseisenbahnen, die nun mit Preußen zur Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft verschmolzen und ab 1906 wurden die Tafeln nur noch in der damals eingeführten sogenannten „lateinischen Balken-“ oder „Blockschrift“ angefertigt. Eine solche Tafel ist hier abgebildet. Im Text hieß es 1913: Die Tafeln sind da aufzustellen, wo Fuhrwerke und Tiere angehalten werden müssen (§ 79 der BO.), wenn Schranken geschlossen sind, oder ein Zug sich nähert. Quelle: Ferdinand Loewe, Hermann Zimmermann (Hrsg.): Handbuch der Ingenieurwissenschaften in fünf Bänden, Bd. 4, Der Eisenbahnbau., Engelmann, Leipzig, S. 85.
Warnungstafel für Wegübergänge an Nebenbahnen mit ständigem Läutewerk, Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft, Ausführung ab 1906.svg
Warnungstafel für Wegübergänge an Nebenbahnen, die mit einem selbsttätigen Läutewerk ausgestattet sind, Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft, Ausführung ab 1906. Seit Ende 1894 wurden an allen königlich preußischen Strecken der Staatseisenbahn ältere Halt- und Warnungstafeln abgeschafft und gegen nur noch zwei Tafeln ersetzt. Der Unterschied dieser beiden Tafeln lag im Aufstellungsort und am textlichen Inhalt. Die hier gezeigte Tafel wurde an Wegübergängen mit Schranken aufgestellt, die andere Tafel an Wegübergängen ohne Schranken. Die Maße der Tafel werden in der Abbildung wiedergegeben, die Gesamthöhe der Tafel von ihrem Scheitelpunkt über den Pfosten bis zur Geländeoberkante lag bei 2400 mm. Umrandung und Schrift waren schwarz wiederzugeben, der Hintergrund war weiß. Die Buchstaben hatte erhaben aus dem Metall hervorzustehen. Die Tafeln wurden 1913 aus Zinkblech oder schmiedbarem Stahlguß hergestellt, der einen Überzug mit Emaillefeuerlack erhielt. Die Pfosten bestanden aus Eisen, Winkeleisen, Siederohren oder ausrangierten Eisenbahnschienen. Gebräuchliche Abmessungen waren für T-Eisen 80 auf 40 auf 7 mm, für Winkeleisen 70 auf 70 auf 7 mm und für Siederohre 48 mm mit 2,5 mm Wandstärke. Zum Befestigen der Tafeln an T-Eisen oder Eisenbahnschienen werden bisweilen Klauenplatten verwendet. Die Kosten einer Warnungstafel aus Zinkblech mit eingepreßten Buchstaben einschließlich Lackierung und Verstärkung aus 2 mm starkem verzinktem Eisenblech betrugen 1913 zwischen 4,50 bis 5,35 Mk. und die einer Tafel aus schmiedbarem Stahlguß mit Emaillefeuerlack 6.80 Mk. Ab 1897 galten die preußischen Vorgaben auch für die Großherzoglich Hessischen Staatseisenbahnen, die nun mit Preußen zur Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft verschmolzen und ab 1906 wurden die Tafeln nur noch in der damals eingeführten sogenannten „lateinischen Balken-“ oder „Blockschrift“ angefertigt. Eine solche Tafel ist hier abgebildet. Im Text hieß es 1913: Die Tafeln sind da aufzustellen, wo Fuhrwerke und Tiere angehalten werden müssen (§ 79 der BO.), wenn Schranken geschlossen sind, oder ein Zug sich nähert. Quelle: Ferdinand Loewe, Hermann Zimmermann (Hrsg.): Handbuch der Ingenieurwissenschaften in fünf Bänden, Bd. 4, Der Eisenbahnbau., Engelmann, Leipzig, S. 85.
Collage historischer und aktueller Verkehrszeichen.svg
Collage historischer und aktueller Verkehrszeichen. Die Zeichen wurden von mir selbst und Andreas 06 als Vektordateien erstellt. Es handelt sich um die Zeichen E - Unbeschrankter Bahnübergang, Bild 17c - Kraftfahrstraße, Zeichen 306 - Vorfahrtsstraße.
Verkehrszeichen - Verbot für Kraftfahrzeuge und Motorräder, 1910.svg
Verkehrszeichen: Verbot für Kraftfahrzeuge und Motorräder. Mit der ersten Novelle der Automobilverkehrsordnung vom 3. Februar 1910 wurden im ganzen Deutschen Reich drei neue Verkehrszeichen eingeführt: Kraftfahrzeuge 15 km, Verbot für Kraftwagen und Motorräder, Verbot für Kraftwagen, offen für Motorräder. Die Schilder waren nach einer vorgeschriebenen Vorlage in den einzelnen deutschen Ländern von dazu ausgewählten Betrieben in Emaillie auszuführen. Quelle: Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen In: Reichsgesetzblatt 5, ausgegeben zu Berlin den 10. Februar 1910, S. 389 ff. Die drei Punkte wurden ab 1920 auch als Verkehrsschutzzeichen für Körperbehinderte eingesetzt. Quelle: Runderlaß des Reichsministeriums des Innern vom 10. Juli 1920.
Verkehrszeichen - Ortstafel Rohrbach, Amt Sinsheim (Baden), ADAC.svg
Deutsches Verkehrszeichen: Ortstafel Rohrbach, Amt Sinsheim (Baden). Ein vom ADAC in Auftrag gegebenes und im Emaillierwerk Hans Fink Pasing-München mit Eternit-Email hergestelltes Ortsschild. Solche Ortstafeln stellten der ADAC mit Werbeunterstützung in Eigenregie von 1912 bis 1934 auf. Nachdem die Länderverordnungen spätestens nach dem Ende des ersten Weltkriegs keine Fortsetzung mehr fanden, wurde die Aufstellung von Ortstafeln erst mit Einführung der Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung ab dem 1. Oktober 1934 wieder eine Aufgabe des Staates. Quelle: [1]. Zeitlich läßt sich das Schild nur schwer zuordnen. Metzeler stellte bereits vor dem Ersten Weltkrieg Reifen her. Auch der ADAC existierte bereits zu dieser Zeit. Die Typographie des Schildes nähert sich Formen der für Eisenbahnen entwickeltem preußische Musterzeichnung IV 44 von 1906 an. Andererseits können genauso auch deutliche Anleihen aus der DIN-Vornorm 1451 von 1931 herausgelesen werden. Die nicht in diese Schriftsysteme passenden verspielten Buchstaben c in Rohrbach oder "e" in "Sinsheim" lassen eher an die Zeit vor 1930 denken. Das Emaillierwerk Hans Fink in Pasing produzierte mit Eternit-Email bereits seit 1895. Rohrbach ist ein Dorf bei Sinsheim in Baden-Württemberg und wurde 1971 nach Sinsheim eingemeindet.
Kurve, StVO 1910.svg
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Warnungstafel: Kurve. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 1910, S. 603. Die Zeichen orientierten sich an dem Internationalen Abkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 11. Oktober 1909.
Verkehrszeichen - Verbot für Kraftfahrzeuge an Sonn- und Festtagen.svg
Verkehrszeichen: Verbot für Kraftfahrzeuge an Sonn- und Festtagen. Das Zeichen wurde als eines der wenigen Zeichen bereits vor 1927 reichsweit eingeführt.
Verkehrszeichen - Kraftfahrzeuge 30 km.svg
Verkehrszeichen: Kraftfahrzeuge 30 km. Mit der ersten Novelle der Automobilverkehrsordnung vom 3. Februar 1910 wurden im ganzen Deutschen Reich drei neue Verkehrszeichen eingeführt. Darunter das Zeichen: Kraftfahrzeuge 15 km. Die Schilder waren nach einer vorgeschriebenen Vorlage in den einzelnen deutschen Ländern von dazu ausgewählten Betrieben in Emaillie auszuführen. Quelle: Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen In: Reichsgesetzblatt 5, ausgegeben zu Berlin den 10. Februar 1910, S. 389 ff. Schilder mit 30 km wurden auf Basis dieser Verordnung regional erlassen.
Historischer Wegweiser Schlosswirtschaft Maxlrain-2.jpg
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Freiung 1, Maxlrain; Historischer Wegweiser vor der Schlosswirtschaft
Verkehrszeichen - Verbot für Kraftfahrzeuge offen für Motorräder, 1910.svg
Verkehrszeichen: Verbot für Kraftfahrzeuge, offen für Motorräder. Mit der ersten Novelle der Automobilverkehrsordnung vom 3. Februar 1910 wurden im ganzen Deutschen Reich drei neue Verkehrszeichen eingeführt: Kraftfahrzeuge 15 km, Verbot für Kraftwagen und Motorräder, Verbot für Kraftwagen, offen für Motorräder. Die Schilder waren nach einer vorgeschriebenen Vorlage in den einzelnen deutschen Ländern von dazu ausgewählten Betrieben in Emaillie auszuführen. Quelle: Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen In: Reichsgesetzblatt 5, ausgegeben zu Berlin den 10. Februar 1910, S. 389 ff.
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Warnungstafel: Straßenkreuzung. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 1910, S. 603. Die Zeichen orientierten sich an dem Internationalen Abkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 11. Oktober 1909 und wurden 1925 bestätigt.
Querrinne, StVO 1925.svg
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Warnungstafel: Querrinne. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 1910, S. 603. Die Zeichen orientierten sich an dem Internationalen Abkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 11. Oktober 1909 und wurden 1925 bestätigt.
Verkehrszeichen - Wegweisertafel, DTC.svg
Wegweisertafel des Deutschen Touring Clubs: Harburg (Schwaben). In den 1920er Jahren stellte der Deutsche Touring Club mit Hilfe von Werbesponsoren Wegweisertafeln in den bedeutendsten Verkehrsregionen auf. Die Datei entstand nach einem erhaltenen Originalschild. Größe: rund 100 x 50 Zentimeter. Quelle: [1]
Verkehrszeichen - 10 km Höchstgeschwindigkeit für Lastwagen.svg
Verkehrszeichen: 10 km Höchstgeschwindigkeit für Lastwagen. Mit der ersten Novelle der Automobilverkehrsordnung vom 3. Februar 1910 wurden im ganzen Deutschen Reich drei neue Verkehrszeichen eingeführt. Darunter das Zeichen: Kraftfahrzeuge 15 km. Die Schilder waren nach einer vorgeschriebenen Vorlage in den einzelnen deutschen Ländern von dazu ausgewählten Betrieben in Emaillie auszuführen. Sieh auch: Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen In: Reichsgesetzblatt 5, ausgegeben zu Berlin den 10. Februar 1910, S. 389 ff. Schilder mit 30 km wurden auf Basis dieser Verordnung regional erlassen.
Bahnübergang, StVO 1925.svg
Warnungstafel: Bahnübergang. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 1910, S. 603. Die Zeichen orientierten sich an dem Internationalen Abkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 11. Oktober 1909 und wurden 1925 bestätigt.
Verkehrszeichen - Automobile Vorsicht! BAC.svg
Verkehrszeichen des Bayerischen Automobil-Clubs (BAC). Die blau-weiße Warnungstafel wurde wohl zwischen 1918 und 1934 hergestellt. Der 1899 gegründete BAC wird auf der Tafel nicht „Königlich Bayerischer Automobil-Club“ genannt. Diesen Namen führte er zwischen 1910 und 1918. Quelle: [1]