Bildtafel der Verkehrszeichen im Deutschen Reich von 1910 bis 1923
Die Bildtafel der Verkehrszeichen im Deutschen Reich von 1910 bis 1923 zeigt die Verkehrszeichen im Deutschen Reich während des Deutschen Kaiserreichs und der Weimarer Republik, wie sie durch das Internationale Abkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 11. Oktober 1909 festgelegt worden sind. Die damals in Paris abgehaltene Konferenz brachte den ersten bedeutenden Zusammenschluss von Staaten, der auf den sich internationalisierenden Automobilverkehr mit vereinheitlichten Standards reagierte.
Die Mitgliedsstaaten verpflichteten sich darüber zu wachen, dass gefährliche Wegstellen mit den durch die Konferenz vorgeschriebenen Warnungstafeln gesichert würden. Abweichungen von diesen Zeichen waren nur durch gegenseitige Einvernahme der Mitgliedsstaaten möglich. Der Vertrag betonte, dass insbesondere die Anbringung von Schildern für Zollämter, Mautstellen und Steuerhebestellen frei gestattet sei. Die Ratifizierung erfolgte am 1. März 1910.[1] Für die Aufstellung sollten die Automobilclubs und -vereine sorgen.
Die damals beschlossenen Sinnbilder waren wegweisend und sind teilweise bis heute in Gebrauch. Das Sinnbild für Kurve wurde in Westdeutschland erst ab 1971 durch eine neue Graphik ersetzt und das Sinnbild für Bahnübergang erst 2013 aus der Straßenverkehrsordnung gestrichen.
Amtlich verordnete Tafeln
Warnungstafeln nach Anlage D zu § 8 des Internationalen Verkehrsabkommens von 1909
Internationale Warnungstafeln
- Querrinne
- Kurve
- Straßenkreuzung
- Bahnübergang
- Zeitgenössische Umsetzung der Tafel „Bahnübergang“
Weitere staatlich verordnete Tafeln
Mit der ersten Novelle der Automobilverkehrversordnung vom 3. Februar 1910 wurden im ganzen Reich drei neue Tafeln in der Größe 0,50 × 0,50 Meter eingeführt: Kraftfahrzeuge 15 km, Verbot für Kraftwagen und Motorräder, Verbot für Kraftwagen, offen für Motorräder.[2] Im Jahr 1910 wurde gesetzlich geregelt, dass Kraftwagen ihre Fahrgeschwindigkeiten innerhalb von Ortschaften nicht mehr unter 15 km/h drosseln mussten. Lediglich für Fahrzeuge über 5,5 Tonnen konnten lokale Polizeibehörden niedrigere innerörtliche Geschwindigkeiten vorschreiben.[3] Die Blau- und Gelbtöne sowie die Typographie der Zeichen waren nicht vereinheitlicht und wichen teils deutlich voneinander ab. Auch die Texte auf den Tafeln konnten trotz offizieller Vorgaben abweichend ausgeführt sein.
- Kraftfahrzeuge 15 km
- Verbot für Kraftfahrzeuge und Motorräder
- Verbot für Kraftfahrzeuge, offen für Motorräder
Später hinzugefügte Tafeln
Auf Basis der in der Novelle von 1910 verordneten Tafeln erschienen kurze Zeit später folgende Zeichen. Im Jahr 1919 wurde festgestellt, dass gummibereifte Lastwagen mit Verbrennungsmotoren eine Höchstgeschwindigkeit von 15 bis 16 km/h nicht überschreiten sollten. Für LKW als Zugwagen waren 12 bis 14 km/h anzuvisieren.[4] Für gummibereifte Lastwagen mit Elektroantrieb hatte die Praxis im gleichen Jahr ergeben, dass eine Höchstgeschwindigkeit von 18 km/h realistisch war.[5] Die unten gezeigte Geschwindigkeitsbegrenzung für Lastwagen war eine lokal eingesetzte Variante der offiziellen, schwarz-blauen Geschwindigkeitstafeln.
- Kraftfahrzeuge 30 km/h Höchstgeschwindigkeit
- Lastwagen 10 km/h Höchstgeschwindigkeit
Weitere, teils regional verbreitete Tafeln
Viele frühe Verkehrszeichen wurden auf private oder wirtschaftliche Initiative hin aufgestellt. So begannen 1912 der ADAC und in dieser Zeitphase auch der AvD damit, Ortstafeln und Wegweiser aufzustellen. Zur Beteiligung an der Finanzierung dieser Schilder konnten die Unternehmen Dunlop und die Continental-Caoutchouc- und Gutta-Percha Compagnie gewonnen werden. Die Wegweisertafeln von Continental bestanden aus zweiteiligen Tafeln, die rund fünf Meter über dem Straßenniveau an Hauswänden entweder nebeneinander oder untereinander angebracht wurden. Jede der Tafeln war rund einen halben Meter hoch und ungefähr einen Meter breit. Das eigentliche Wegweisertafel war von roter Farbe. Die Buchstaben mit dem Zielort und der Pfeil darunter waren weiß. Die Umrandung der Wegweisertafel wurde in gelber Farbe ausgeführt. Die zweite Tafel, die dazugehörte, war als direkte Werbung für Continental gedacht. Sie trug die Aufschrift des Unternehmens und war blau und weiß gehalten.[6] Neben diesen deutschlandweit tätigen Clubs stellten auch regionale Verbindungen wie der Bayerische Automobil-Club Warnungstafeln auf.
- Ortstafel des Allgemeinen Deutschen Automobil-Clubs
mit Hinweis auf umsichtiges Fahren
Viele Bereiche, darunter die Verkehrssicherheit sowie Umwelt- und Gesundheitsbelastung, die heute durch eine entsprechende Beschilderung geregelt werden, waren bereits vor dem Ersten Weltkrieg Themen in Reichstagssitzungen. So stellte der Zentrumspolitiker Michael Krings im März 1912 eine Anfrage zur gesundheitsgefährdenden Staubbelästigung durch den Bahn- und Autoverkehr. Der damalige Direktor im Reichsamt des Inneren, Theodor Lewald antwortete auf die Frage, dass die Hauptursache die schlechten deutschen Straßenverhältnisse seien und durch Baumaßnahmen eine Verbesserung erzielt werden könne. Außerdem wolle er bei einem der nächsten internationalen Verkehrskongressen eine Diskussion anstoßen, um dieses Thema zu erörtern.[7] Lewald überzeugte sich selbst im September 1912 bei einem Besuch in England von dem sehr positiven Ergebnis geteerter Straßen: „Das ist etwas, was man in Deutschland allerdings absolut nicht kennt.“ Im Februar 1914 verwies Lewald daher mit Blick auf England darauf, dass eine Teerung der Straßen volle Abhilfe zum Thema der Staubentwicklung schaffe.[8] Ein 1912 von der Regierung in Auftrag gegebenes Gutachten zur Staubbelastung, das die Kaiserliche Biologische Anstalt für Land- und Forstwirtschaft erstellte, beschäftigte sich mit dem Thema, ob eine Teerung der Landstraßen unmittelbare Schäden auf die angrenzenden natur- und landwirtschaftlich genutzten Räume wie Baumalleen und Felder bewirken könne. Die 1913 veröffentlichten Ergebnisse zeigten, dass keinerlei zusätzliche Belastungen durch den Teerstaub für Bäume und Landwirtschaft zu erwarten wären.[8] Durch den Beginn des Ersten Weltkriegs wurde jeder weitere straßenbautechnische Fortschritt verhindert. Lokale Polizeibehörden reagierten bis 1914 mit der Aufstellung von Schildern zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf dieses Thema.
Prellsteine
Im Jahre 1914 wurden Prellsteine folgendermaßen beschrieben: Die rechteckigen Werkstücke sind insgesamt 1,20 Meter hoch und besitzen einen quadratischen Grundriß von 0,20 x 0,20 Metern. Die Steine sind weiß zu streichen, ihre Köpfe schwarz zu teeren, damit sie auch im Winter sichtbar bleiben.[9]
Warnungstafeln für Wegübergänge
In Preußen und Hessen waren vor dem Ersten Weltkrieg drei Warnungstafeln vorgeschrieben, die von der Preußisch-Hessischen Eisenbahngemeinschaft an Wegübergängen mit und ohne Schranken angebracht werden mussten. Die Schrift war erhaben auszuführen.[10] Diese Tafeln blieben auch nach 1918 in den ursprünglichen Bemessungen erhalten.[11] Nach Gründung der Deutschen Reichseisenbahnen ab 1. April 1920 wurden die Tafeln reichsweit gültig.
- Warnungstafel für Wegübergänge mit Schranken, wie sie in der typographischen Ausführung ab 1906 eingesetzt wurde
- Warnungstafel für Wegübergänge ohne Schranken, wie sie in der typographischen Ausführung ab 1906 eingesetzt wurde
- Warnungstafel für Wegübergänge an Nebenbahnen mit ständigem selbsttätigem Läutewerk, wie sie in der typographischen Ausführung ab 1906 eingesetzt wurde
Literatur
- Dietmar Fack: Automobil, Verkehr und Erziehung. Motorisierung und Sozialisation zwischen Beschleunigung und Anpassung 1885–1945. Leske + Budrich, Opladen 2000, ISBN 3-81002386-8.
Weblinks
Anmerkungen
- ↑ Bundesratsverordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Februar 1910. In: Reichsgesetzblatt Nr. 5, 1910, S. 389 ff.
- ↑ Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen In: Reichsgesetzblatt 5, ausgegeben zu Berlin den 10. Februar 1910, S. 389 ff.
- ↑ Weitz: Die Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Februar 1910 (Reichsgesetzblatt S. 389 ff.). Automobil-Rundschau des Mitteleuropäischen Motorwagen-Vereins 5 (1910), S. 103 ff.; hier: S. 110.
- ↑ Die Aufhebung der Gummi-Zwangswirtschaft. In: Allgemeine Automobil-Zeitung 39, 27. September 1919, S. 17–18; hier: S. 18.
- ↑ Elektrotechnik und Maschinenbau 31, 37. Jahrgang, 1919 S. 349.
- ↑ Freiherr von Löw: Die Wegweiser des Kraftfahrers. In: Automobil-Rundschau. Zeitschrift des Mitteleuropäischen Motorwagen-Vereins Heft 15/16, 1918, S. 114–115: hier: S. 115.
- ↑ Alfred Schau: Der Eisenbahnbau. Leitfaden für den Unterricht an den Tiefbauabteilungen der Baugewerkschulen und verwandten technischen Lehranstalten. Teubner, Leipzig/Berlin 1914. S. 189.
- ↑ Ferdinand Loewe, Hermann Zimmermann (Hrsg.): Handbuch der Ingenieurwissenschaften in fünf Bänden, Bd. 4, Der Eisenbahnbau., Engelmann, Leipzig 1913, S. 85.
- ↑ W. Cauer: Sicherungsanlagen im Eisenbahnbetriebe. In: Handbibliothek für Bauingenieure. Teil 2, Eisenbahnwesen und Städtebau, Bd. 7, Springer, Berlin/Heidelberg 1922, S. 422.
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Warnungstafel für Wegübergänge ohne Schranken, Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft, Ausführung ab 1906. Seit Ende 1894 wurden an allen königlich preußischen Strecken der Staatseisenbahn ältere Halt- und Warnungstafeln abgeschafft und gegen nur noch zwei Tafeln ersetzt. Der Unterschied dieser beiden Tafeln lag im Aufstellungsort und am textlichen Inhalt. Die hier gezeigte Tafel wurde an Wegübergängen mit Schranken aufgestellt, die andere Tafel an Wegübergängen ohne Schranken. Die Maße der Tafel werden in der Abbildung wiedergegeben, die Gesamthöhe der Tafel von ihrem Scheitelpunkt über den Pfosten bis zur Geländeoberkante lag bei 2400 mm. Umrandung und Schrift waren schwarz wiederzugeben, der Hintergrund war weiß. Die Buchstaben hatte erhaben aus dem Metall hervorzustehen. Die Tafeln wurden 1913 aus Zinkblech oder schmiedbarem Stahlguß hergestellt, der einen Überzug mit Emaillefeuerlack erhielt. Die Pfosten bestanden aus Eisen, Winkeleisen, Siederohren oder ausrangierten Eisenbahnschienen. Gebräuchliche Abmessungen waren für T-Eisen 80 auf 40 auf 7 mm, für Winkeleisen 70 auf 70 auf 7 mm und für Siederohre 48 mm mit 2,5 mm Wandstärke. Zum Befestigen der Tafeln an T-Eisen oder Eisenbahnschienen werden bisweilen Klauenplatten verwendet. Die Kosten einer Warnungstafel aus Zinkblech mit eingepreßten Buchstaben einschließlich Lackierung und Verstärkung aus 2 mm starkem verzinktem Eisenblech betrugen 1913 zwischen 4,50 bis 5,35 Mk. und die einer Tafel aus schmiedbarem Stahlguß mit Emaillefeuerlack 6.80 Mk. Ab 1897 galten die preußischen Vorgaben auch für die Großherzoglich Hessischen Staatseisenbahnen, die nun mit Preußen zur Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft verschmolzen und ab 1906 wurden die Tafeln nur noch in der damals eingeführten sogenannten „lateinischen Balken-“ oder „Blockschrift“ angefertigt. Eine solche Tafel ist hier abgebildet. Im Text hieß es 1913: Die Tafeln sind da aufzustellen, wo Fuhrwerke und Tiere angehalten werden müssen (§ 79 der BO.), wenn Schranken geschlossen sind, oder ein Zug sich nähert. Quelle: Ferdinand Loewe, Hermann Zimmermann (Hrsg.): Handbuch der Ingenieurwissenschaften in fünf Bänden, Bd. 4, Der Eisenbahnbau., Engelmann, Leipzig, S. 85.
Verkehrszeichen: Verbot für Kraftfahrzeuge und Motorräder. Mit der ersten Novelle der Automobilverkehrsordnung vom 3. Februar 1910 wurden im ganzen Deutschen Reich drei neue Verkehrszeichen eingeführt: Kraftfahrzeuge 15 km, Verbot für Kraftwagen und Motorräder, Verbot für Kraftwagen, offen für Motorräder. Die Schilder waren nach einer vorgeschriebenen Vorlage in den einzelnen deutschen Ländern von dazu ausgewählten Betrieben in Emaillie auszuführen. Quelle: Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen In: Reichsgesetzblatt 5, ausgegeben zu Berlin den 10. Februar 1910, S. 389 ff. Die drei Punkte wurden ab 1920 auch als Verkehrsschutzzeichen für Körperbehinderte eingesetzt. Quelle: Runderlaß des Reichsministeriums des Innern vom 10. Juli 1920.
Deutsches Verkehrszeichen: Ortstafel Diebach - fahrt vorsichtig. Ein vom ADAC bei einer Berliner Emaillierfabrik in Auftrag gegebenes Ortsschild. Solche Ortstafeln stellten der ADAC in Eigenregie von 1912 bis 1934 auf. Diese Tafel ist ein sehr frühes Beispiel. Nachdem die Länderverordnungen spätestens nach dem Ende des ersten Weltkriegs keine Fortsetzung mehr fanden, wurde die Aufstellung von Ortstafeln erst mit Einführung der Reichs-Straßenverkehrs-Ordnung ab dem 1. Oktober 1934 wieder eine Aufgabe des Staates.
Collage historischer und aktueller Verkehrszeichen. Die Zeichen wurden von mir selbst und Andreas 06 als Vektordateien erstellt. Es handelt sich um die Zeichen E - Unbeschrankter Bahnübergang, Bild 17c - Kraftfahrstraße, Zeichen 306 - Vorfahrtsstraße.
Verkehrszeichen: Kraftfahrzeuge 15 km. Mit der ersten Novelle der Automobilverkehrsordnung vom 3. Februar 1910 wurden im ganzen Deutschen Reich drei neue Verkehrszeichen eingeführt: Kraftfahrzeuge 15 km, Verbot für Kraftwagen und Motorräder, Verbot für Kraftwagen, offen für Motorräder. Die Schilder waren nach einer vorgeschriebenen Vorlage in den einzelnen deutschen Ländern von dazu ausgewählten Betrieben in Emaillie auszuführen. Quelle: Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen In: Reichsgesetzblatt 5, ausgegeben zu Berlin den 10. Februar 1910, S. 389 ff.
Warnungstafel für Wegübergänge an Nebenbahnen, die mit einem selbsttätigen Läutewerk ausgestattet sind, Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft, Ausführung ab 1906. Seit Ende 1894 wurden an allen königlich preußischen Strecken der Staatseisenbahn ältere Halt- und Warnungstafeln abgeschafft und gegen nur noch zwei Tafeln ersetzt. Der Unterschied dieser beiden Tafeln lag im Aufstellungsort und am textlichen Inhalt. Die hier gezeigte Tafel wurde an Wegübergängen mit Schranken aufgestellt, die andere Tafel an Wegübergängen ohne Schranken. Die Maße der Tafel werden in der Abbildung wiedergegeben, die Gesamthöhe der Tafel von ihrem Scheitelpunkt über den Pfosten bis zur Geländeoberkante lag bei 2400 mm. Umrandung und Schrift waren schwarz wiederzugeben, der Hintergrund war weiß. Die Buchstaben hatte erhaben aus dem Metall hervorzustehen. Die Tafeln wurden 1913 aus Zinkblech oder schmiedbarem Stahlguß hergestellt, der einen Überzug mit Emaillefeuerlack erhielt. Die Pfosten bestanden aus Eisen, Winkeleisen, Siederohren oder ausrangierten Eisenbahnschienen. Gebräuchliche Abmessungen waren für T-Eisen 80 auf 40 auf 7 mm, für Winkeleisen 70 auf 70 auf 7 mm und für Siederohre 48 mm mit 2,5 mm Wandstärke. Zum Befestigen der Tafeln an T-Eisen oder Eisenbahnschienen werden bisweilen Klauenplatten verwendet. Die Kosten einer Warnungstafel aus Zinkblech mit eingepreßten Buchstaben einschließlich Lackierung und Verstärkung aus 2 mm starkem verzinktem Eisenblech betrugen 1913 zwischen 4,50 bis 5,35 Mk. und die einer Tafel aus schmiedbarem Stahlguß mit Emaillefeuerlack 6.80 Mk. Ab 1897 galten die preußischen Vorgaben auch für die Großherzoglich Hessischen Staatseisenbahnen, die nun mit Preußen zur Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft verschmolzen und ab 1906 wurden die Tafeln nur noch in der damals eingeführten sogenannten „lateinischen Balken-“ oder „Blockschrift“ angefertigt. Eine solche Tafel ist hier abgebildet. Im Text hieß es 1913: Die Tafeln sind da aufzustellen, wo Fuhrwerke und Tiere angehalten werden müssen (§ 79 der BO.), wenn Schranken geschlossen sind, oder ein Zug sich nähert. Quelle: Ferdinand Loewe, Hermann Zimmermann (Hrsg.): Handbuch der Ingenieurwissenschaften in fünf Bänden, Bd. 4, Der Eisenbahnbau., Engelmann, Leipzig, S. 85.
Autor/Urheber: Mediatus, Lizenz: CC0
Warnungstafel: Kurve. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 1910, S. 603. Die Zeichen orientierten sich an dem Internationalen Abkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 11. Oktober 1909.
Verkehrszeichen: Kraftfahrzeuge 30 km. Mit der ersten Novelle der Automobilverkehrsordnung vom 3. Februar 1910 wurden im ganzen Deutschen Reich drei neue Verkehrszeichen eingeführt. Darunter das Zeichen: Kraftfahrzeuge 15 km. Die Schilder waren nach einer vorgeschriebenen Vorlage in den einzelnen deutschen Ländern von dazu ausgewählten Betrieben in Emaillie auszuführen. Quelle: Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen In: Reichsgesetzblatt 5, ausgegeben zu Berlin den 10. Februar 1910, S. 389 ff. Schilder mit 30 km wurden auf Basis dieser Verordnung regional erlassen.
Verkehrszeichen: Verbot für Kraftfahrzeuge, offen für Motorräder. Mit der ersten Novelle der Automobilverkehrsordnung vom 3. Februar 1910 wurden im ganzen Deutschen Reich drei neue Verkehrszeichen eingeführt: Kraftfahrzeuge 15 km, Verbot für Kraftwagen und Motorräder, Verbot für Kraftwagen, offen für Motorräder. Die Schilder waren nach einer vorgeschriebenen Vorlage in den einzelnen deutschen Ländern von dazu ausgewählten Betrieben in Emaillie auszuführen. Quelle: Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen In: Reichsgesetzblatt 5, ausgegeben zu Berlin den 10. Februar 1910, S. 389 ff.
Autor/Urheber: Mediatus, Lizenz: CC0
Warnungstafel: Straßenkreuzung. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 1910, S. 603. Die Zeichen orientierten sich an dem Internationalen Abkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 11. Oktober 1909 und wurden 1925 bestätigt.
Autor/Urheber: Mediatus, Lizenz: CC0
Warnungstafel: Querrinne. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 1910, S. 603. Die Zeichen orientierten sich an dem Internationalen Abkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 11. Oktober 1909 und wurden 1925 bestätigt.
Internationale Warnungstafel: Bahnübergang. Aufgestellt vom Kaiserlichen Automobil-Club ab 1910. Zeitgenössische Tafel wie sie im Original in der Ausstellung "Mit dem Auto in die Kurstadt" im Automobilmuseum Central-Garage 2016 in Bad Homburg zu sehen war.
Verkehrszeichen: 10 km Höchstgeschwindigkeit für Lastwagen. Mit der ersten Novelle der Automobilverkehrsordnung vom 3. Februar 1910 wurden im ganzen Deutschen Reich drei neue Verkehrszeichen eingeführt. Darunter das Zeichen: Kraftfahrzeuge 15 km. Die Schilder waren nach einer vorgeschriebenen Vorlage in den einzelnen deutschen Ländern von dazu ausgewählten Betrieben in Emaillie auszuführen. Sieh auch: Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen In: Reichsgesetzblatt 5, ausgegeben zu Berlin den 10. Februar 1910, S. 389 ff. Schilder mit 30 km wurden auf Basis dieser Verordnung regional erlassen.
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Verkehrszeichen Kurve von 1925
Warnungstafel: Bahnübergang. Deutsches Verkehrszeichen nach dem Reichsgesetzblatt 1910, S. 603. Die Zeichen orientierten sich an dem Internationalen Abkommen über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 11. Oktober 1909 und wurden 1925 bestätigt.
Warnungstafel für Wegübergänge mit Schranken, Preußisch-Hessische Eisenbahngemeinschaft, Ausführung ab 1906. Seit Ende 1894 wurden an allen königlich preußischen Strecken der Staatseisenbahn ältere Halt- und Warnungstafeln abgeschafft und gegen nur noch zwei Tafeln ersetzt. Der Unterschied dieser beiden Tafeln lag im Aufstellungsort und am textlichen Inhalt. Die hier gezeigte Tafel wurde an Wegübergängen mit Schranken aufgestellt, die andere Tafel an Wegübergängen ohne Schranken. Die Maße der Tafel werden in der Abbildung wiedergegeben, die Gesamthöhe der Tafel von ihrem Scheitelpunkt über den Pfosten bis zur Geländeoberkante lag bei 2400 mm. Umrandung und Schrift waren schwarz wiederzugeben, der Hintergrund war weiß. Die Buchstaben hatte erhaben aus dem Metall hervorzustehen. Die Tafeln wurden 1913 aus Zinkblech oder schmiedbarem Stahlguß hergestellt, der einen Überzug mit Emaillefeuerlack erhielt. Die Pfosten bestanden aus Eisen, Winkeleisen, Siederohren oder ausrangierten Eisenbahnschienen. Gebräuchliche Abmessungen waren für T-Eisen 80 auf 40 auf 7 mm, für Winkeleisen 70 auf 70 auf 7 mm und für Siederohre 48 mm mit 2,5 mm Wandstärke. Zum Befestigen der Tafeln an T-Eisen oder Eisenbahnschienen werden bisweilen Klauenplatten verwendet. Die Kosten einer Warnungstafel aus Zinkblech mit eingepreßten Buchstaben einschließlich Lackierung und Verstärkung aus 2 mm starkem verzinktem Eisenblech betrugen 1913 zwischen 4,50 bis 5,35 Mk. und die einer Tafel aus schmiedbarem Stahlguß mit Emaillefeuerlack 6.80 Mk. Ab 1897 galten die preußischen Vorgaben auch für die Großherzoglich Hessischen Staatseisenbahnen und ab 1906 wurden die Tafeln nur noch in der damals eingeführten sogenannten „lateinischen Balken-“ oder „Blockschrift“ angefertigt. Eine solche Tafel ist hier abgebildet. Im Text hieß es 1913: Die Tafeln sind da aufzustellen, wo Fuhrwerke und Tiere angehalten werden müssen (§ 79 der BO.), wenn Schranken geschlossen sind, oder ein Zug sich nähert. Quelle: Ferdinand Loewe, Hermann Zimmermann (Hrsg.): Handbuch der Ingenieurwissenschaften in fünf Bänden, Bd. 4, Der Eisenbahnbau., Engelmann, Leipzig, S. 85.