Bildtafel der Strassensignale in der Schweiz und in Liechtenstein seit 2023
Die Bildtafel der Strassensignale in der Schweiz und in Liechtenstein seit 2023 zeigt den aktuell gültigen Katalog der Strassensignale (Stand: 1. Januar 2023).
Grundlage in der Schweiz ist die Signalisationsverordnung vom 5. September 1979[1] (SSV) und in Liechtenstein die Strassensignalisationsverordnung vom 27. Dezember 1979[2] (SSV).
Die in dieser Bildtafel gezeigten Signale werden auf Schweizer und Liechtensteiner Gebiet verwendet, ausgenommen hiervon sind Feldwege in Tägermoos, dort werden deutsche Signale verwendet (siehe Artikel hierzu).
Untenstehender Katalog ist vom Stand Januar 2023, alle Anpassungen seit Einführung der Verordnung auf den 1. Januar 1980 sind berücksichtigt worden. Zum Katalog vom Stand 1. Januar 1980 und zur Chronologie aller Änderungen seither sowie künftige Anpassungen siehe Bildtafel der Strassensignale in der Schweiz und in Liechtenstein von 1980 bis 2023.
Gliederung
Die untenstehende Gliederung orientiert sich an die Gliederung im Signalisationskatalog im Anhang 2 der SSV.
Kategorie | Form | Nr. | Art | Farbe | Beispiel(e) | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Rahmen | Hintergrund | Inhalt | |||||
1. Gefahrensignale | dreieckig | 1.01–1.18 | a) Gefährliche Strassenanlage | rot | weiss | schwarz | |
1.22–1.32 | b) Übrige Gefahren | ||||||
2. Vorschriftssignale | rund | 2.01–2.20 | a) Fahrverbote, Mass- und Gewichtsbeschränkungen | rot | weiss | schwarz | |
unterschiedlich | 2.30–2.59.6 | b) Fahranordnungen, Parkierungsbeschränkungen | unterschiedlich | ||||
2.60–2.65 | c) Besondere Wege, Busfahrbahn, Lichtsignal-System für die zeitweilige Regulierung von Fahrstreifen | ||||||
3. Vortrittssignale | unterschiedlich | 3.01–3.24 | – | unterschiedlich | |||
4. Hinweissignale | rechteckig | 4.01–4.25 | a) Verhaltenshinweise | weiss (dünn) | grün oder blau | weiss oder schwarz | |
unterschiedlich | 4.27–4.59.1 | b) Wegweisung auf Haupt- und Nebenstrassen | weiss (dünn) | unterschiedlich | weiss oder schwarz | ||
unterschiedlich | 4.60–4.73 | c) Wegweisung auf Autobahnen und Autostrassen | weiss oder schwarz (dünn) | unterschiedlich | weiss oder schwarz | ||
rechteckig | 4.75–4.91 | d) Informationshinweise | unterschiedlich | ||||
5. Ergänzende Angaben zu Signalen | rechteckig | 5.01–5.58 | – | schwarz (dünn) | weiss | schwarz | |
6. Markierungen und Leiteinrichtungen | – | 6.01–6.31 | – | – | weiss gelb blau rot |
Design
Die Grösse der Signale und Markierungen wird im Anhang 1 der SSV definiert. Weitere Details (Farbe, Schrift, zulässige Variationen, Aufstellung usw.) regeln entsprechende technische Normen.
Die Standardschrift ist ASTRA-Frutiger.[3][4] Vor 2003 aufgestellte Signale verwendeten die SNV-Schriftart, diese bleiben weiterhin gültig.
Ist das Signal gelb-schwarz (Ausnahme: 3.03 und 3.04), so gilt das Signal ausschliesslich für Führer von Militärfahrzeugen (Art. 101 Abs. 8 SSV).
Als Farben der Velosignale ist definiert: Weisse Fläche ist Verkehrsweiss (RAL 9016), Hintergrund ist Rubinrot (RAL 3003), der Hintergrund der grauen Ende-Signale ist Signalgrau (RAL 7004), die schwarzen Striche an den Ende-Signalen sind Verkehrsschwarz (RAL 9017).[5]
Signalisationskatalog der Schweiz und von Liechtenstein
Die Schweiz und Liechtenstein besitzen mit einigen Ausnahmen dieselbe Strassensignalisation. Ausnahmen sind als solche gekennzeichnet.
1.xx Gefahrensignale
Die Gefahrensignale stehen gemäss Art. 3 Abs. 3 SSV
- innerorts kurz vor der Gefahrenstelle. Stehen sie mehr als 50 Meter vorher, wird die Entfernung auf beigefügter «Distanztafel» (5.01) vermerkt
- ausserorts 150 bis 250 Meter vor der Gefahrenstelle, andernfalls wird die Entfernung auf beigefügter «Distanztafel» vermerkt
- auf Autobahnen und Autostrassen bei der Gefahrenstelle selbst oder höchstens 100 m vorher, ferner zusätzlich als Vorsignale mit beigefügter «Distanztafel» 500–1000 m vor der Gefahrenstelle.
Die Gefahrensignale sind für ortsunkundige Führer gedacht und sollen nur dort angebracht werden, wo eine Gefahr nicht oder zu spät erkannt werden kann (Art. 3 Abs. 2 SSV).
Die Länge der Strecke, auf der eine Gefahr besteht, kann auf beigefügter Zusatztafel «Streckenlänge» (5.03) vermerkt werden. Auf längeren Strecken werden die Gefahrensignale wiederholt, allenfalls mit beigefügter «Wiederholungstafel» (5.04) (Art. 3 Abs. 4 SSV).
1.01 Rechtskurve
1.02 Linkskurve
1.03 Doppelkurve nach rechts beginnend
1.04 Doppelkurve nach links beginnend
1.05 Schleudergefahr
1.06 Unebene Fahrbahn
1.07 Engpass
1.08 Verengung rechts
1.09 Verengung links
1.10 Gefährliches Gefälle
1.11 Starke Steigung
1.12 Rollsplitt
1.13 Steinschlag
1.13A Steinschlag (Variation)
1.14 Baustelle
1.15 Schranken
1.16 Bahnübergang ohne Schranken
1.18 Strassenbahn (nur Schweiz)
1.22 Fussgängerstreifen
1.23 Kinder
1.24 Wildwechsel
1.25F Tiere (Frosch)
1.25K Tiere (Kuh)
1.25P Tiere (Pferd)
1.26 Gegenverkehr
1.27 Lichtsignale
1.30 Andere Gefahren
1.31 Stau
1.32 Radfahrer
2.xx Vorschriftssignale
2.01 Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen
2.02 Einfahrt verboten
2.03 Verbot für Motorwagen
2.04 Verbot für Motorräder
2.05 Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder
2.06 Verbot für Motorfahrräder
2.07 Verbot für Lastwagen
2.08 Verbot für Gesellschaftswagen
2.09 Verbot für Anhänger
2.09.1 Verbot für Anhänger mit Ausnahme von Sattel- und Zentralachsanhänger
2.10.1 Verbot für Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung
2.11 Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
2.12 Verbot für Tiere
2.13 Verbot für Motorwagen und Motorräder (Beispiel)
2.14 Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder (Beispiel)
2.15 Verbot für Fussgänger
2.15.1 Skifahren verboten
2.15.2 Schlitteln verboten
2.15.3 Verbot für fahrzeug- ähnliche Geräte
2.16 Höchstgewicht
2.17 Achsdruck
2.18 Höchstbreite
2.19 Höchsthöhe
2.20 Höchstlänge
2.30 Höchstgeschwindigkeit
2.30.1 Höchstgeschwindigkeit 50 generell
2.31 Mindest- geschwindigkeit
2.32 Fahrtrichtung rechts
2.33 Fahrtrichtung links
2.34 Hindernis rechts umfahren
2.35 Hindernis links umfahren
2.36 Geradeausfahren
2.37 Rechtsabbiegen
2.38 Linksabbiegen
2.39 Rechts- oder Linksabbiegen
2.40 Geradeaus oder Rechtsabbiegen
2.41 Geradeaus oder Linksabbiegen
2.41.1 Kreisverkehrsplatz
2.41.2 Vorgeschriebene Fahrtrichtung für Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung
2.42 Abbiegen nach rechts verboten
2.43 Abbiegen nach links verboten
2.44 Überholen verboten
2.45 Überholen für Lastwagen verboten
2.46 Wenden verboten
2.47 Mindestabstand
2.48 Schneeketten obligatorisch
2.49 Halten verboten
2.50 Parkieren verboten
2.51 Zollhaltestelle
2.52 Polizei
2.53 Ende der Höchstgeschwindigkeit
2.53.1 Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell
2.54 Ende der Mindestgeschwindigkeit
2.55 Ende des Überholverbotes
2.56 Ende des Überholverbotes für Lastwagen
2.56.1 Ende eines Teilfahrverbotes (Beispiel)
2.57 Ende des Schneeketten-Obligatoriums
2.58 Freie Fahrt
2.59.1 Zonensignal
2.59.1 Zonensignal (Variation, nur Schweiz)
2.59.1 Zonensignal (Variation, nur Schweiz)
2.59.2 Ende-Zonensignal
2.59.2 Ende-Zonensignal (Variation, nur Schweiz)
2.59.2 Ende-Zonensignal (Variation, nur Schweiz)
2.59.3 Fussgängerzone
2.59.4 Ende der Fussgängerzone
2.59.5 Begegnungszone
2.59.6 Ende der Begegnungszone
2.60 Radweg
2.60.1 Ende des Radweges
2.61 Fussweg
2.62 Reitweg
2.63 Rad- und Fussweg mit getrennten Verkehrsflächen (Beispiel)
2.63.1 Gemeinsamer Rad- und Fussweg (Beispiel)
2.64 Busfahrbahn
2.65 Lichtsignal-System für die zeitweilige Regulierung von Fahrstreifen
In weiteren Landessprachen (Schweiz)
Da die Schweiz ein mehrsprachiges Land ist, das vier Landessprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) zählt, gibt es einige der Signale auch in den anderen Landessprachen.
2.30.1 Höchstgeschwindigkeit 50 generell (f)
2.30.1 Höchstgeschwindigkeit 50 generell (i)
2.30.1 Höchstgeschwindigkeit 50 generell (r)
2.53.1 (f) Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell
2.53.1 (i) Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell
2.53.1 (r) Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell
2.51 Zollhaltestelle
2.52 Polizei
2.59.1 (i/r) Zonensignal
2.59.1 (i/r) Zonensignal (Variation)
2.59.1 (i/r) Zonensignal (Variation)
2.59.2 (i/r) Ende-Zonensignal
2.59.2 (i/r) Ende-Zonensignal (Variation)
2.59.2 (i/r) Ende-Zonensignal (Variation)
2.59.3 (i/r) Fussgängerzone
2.59.4 (i/r) Ende der Fussgängerzone
2.59.5 (i/r) Begegnungszone
2.59.6 (i/r) Ende der Begegnungszone
Liechtenstein
Die Signale 2.30.1 und 2.53.1 gelten als beispielhaft, erkennbar an «(Beispiel)» im Beschreibungstext. Dies, da in Liechtenstein auch generelle Höchstgeschwindigkeiten von 30 km/h und 40 km/h vorgesehen sind (Art. 98 Abs. 5 Bst. d SSV).
2.30.1 Höchstgeschwindigkeit 50 generell (Beispiel)
2.53.1 Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell (Beispiel)
3.xx Vortrittssignale
«Vortrittssignale zeigen an, dass der Führer anderen Fahrzeugen den Vortritt gewähren muss oder dass ihm der Vortritt gegenüber anderen Fahrzeugen zusteht.» (Art. 35 Abs. 1 SSV)
3.01 Stop
3.02 Kein Vortritt
3.03 Hauptstrasse
3.04 Ende der Hauptstrasse
3.05 Verzweigung mit Strasse ohne Vortritt
3.06 Verzweigung mit Rechtsvortritt
3.09 Dem Gegenverkehr Vortritt lassen
3.10 Vortritt vor dem Gegenverkehr
3.20 Wechselblinklichtsignal (nur Schweiz)
3.21 einfaches Blinklichtsignal (nur Schweiz)
3.22 Andreaskreuz
3.24 Andreaskreuz
3.26 Lichtsignal bei Bahnübergang (nur Liechtenstein)
(österreichische Lichtzeichenanlage)
4.xx Hinweissignale
Liechtenstein enthält die Bildtafeln für 4.58 bis 4.73 (Autobahnen und Autostrassen) nicht, da Liechtenstein keine eigenen Autobahnen und Autostrassen unterhält. Die in diesen Hinweissignalen zu Illustrationszwecken angegebenen Ortsangaben entstammen der Schweizer Signalisationsverordnung. Die Liechtensteinische Strassensignalisationsverordnung nutzt für Nahziele liechtensteinische, für Fernziele dagegen grenznahe österreichische und Schweizer Ortschaften.[2]
4.01 Autobahn
4.02 Ende der Autobahn (nur Schweiz)
4.03 Autostrasse
4.04 Ende der Autostrasse (nur Schweiz)
4.05 Bergpoststrasse
4.06 Ende der Bergpoststrasse
4.07 Tunnel
4.07 Tunnel (mit Entfernungsangabe, nur Schweiz)
4.08 Einbahnstrasse
4.08.1 Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern (Beispiel)
4.09 Sackgasse
4.09.1 Sackgasse mit Ausnahmen (Beispiel)
4.10 Wasserschutzgebiet
4.11 Standort eines Fussgängerstreifens
4.12 Fussgänger-Unterführung
4.13 Fussgänger-Überführung
4.14 Spital
4.15 Ausstellplatz
4.16 Abstellplatz für Pannenfahrzeuge (nur Schweiz)
4.17 Parkieren gestattet
4.18 Parkieren mit Parkscheibe
4.20 Parkieren gegen Gebühr
4.21 Parkhaus
4.23 Vorwegweiser für bestimmte Fahrzeugarten (Beispiel Lastwagen)
4.24 Notfallspur (Beispiel)
4.25 Parkplatz mit Anschluss an öffentliches Verkehrsmittel (Beispiel)
4.27 Ortsbeginn auf Hauptstrassen, Schweiz
4.27 Ortsbeginn auf Hauptstrassen, Liechtenstein
4.28 Ortsende auf Hauptstrassen, Schweiz
4.28 Ortsende auf Hauptstrassen, Liechtenstein
4.29 Ortsbeginn auf Nebenstrassen, Schweiz
4.29 Ortsbeginn auf Nebenstrassen, Liechtenstein
4.30 Ortsende auf Nebenstrassen, Schweiz
4.30 Ortsende auf Nebenstrassen, Liechtenstein
4.31 Wegweiser zu Autobahnen oder
4.32 Wegweiser für Hauptstrassen
4.33 Wegweiser für Nebenstrassen
4.34 Wegweiser bei Umleitungen
4.34.1 Wegweiser für Umleitungen ohne Zielangabe
4.35 Wegweiser in Tabellenform
4.36 Vorwegweiser auf Hauptstrassen
4.37 Vorwegweiser auf Nebenstrassen
4.38 Vorwegweiser mit Fahrstreifenaufteilung auf Hauptstrassen
4.39 Vorwegweiser mit Fahrstreifenaufteilung auf Nebenstrassen
4.40 Vorwegweiser mit Anzeige von Beschränkungen
4.41 Einspurtafel über Fahrstreifen auf Hauptstrassen
4.42 Einspurtafel über Fahrstreifen auf Nebenstrassen
4.45 Wegweiser für bestimmte Fahrzeugarten (Beispiel Lastwagen)
4.46 Wegweiser «Parkplatz»
4.46.1 Wegweiser «Parkplatz mit Anschluss an öffentliches Verkehrsmittel»
4.47 Wegweiser «Zeltplatz»
4.48 Wegweiser «Wohnwagenplatz»
4.49 Betriebswegweiser
4.50.1 Wegweiser «Route für Fahrräder» (Beispiel)
4.50.3 Wegweiser «Route für Mountainbikes» (Beispiel)
4.50.4 Wegweiser «Route für fahrzeugähnliche Geräte» (Beispiel)
4.50.5 Wegweiser in Tabellenform für einen einzigen Adressatenkreis (Beispiel)
4.50.6 Wegweiser in Tabellenform für mehrere Adressatenkreise (Beispiel)
4.51.1 Wegweiser ohne Zielangabe (Beispiel)
4.51.2 Vorwegweiser ohne Zielangabe (Beispiel)
4.51.3 Bestätigungstafel (Beispiel)
4.51.4 Endetafel (Beispiel)
4.52 Verkehrsführung
4.53 Vorwegweiser für Umleitungen
4.54 Vorwegweiser bei Kreisverkehrsplatz (Beispiel)
4.55 Abzweigende Strasse mit Gefahrenstelle oder Verkehrsbeschränkung
4.56 Nummerntafeln für Europastrassen
4.57 Nummerntafel für Hauptstrassen
4.58 Nummerntafel für Autobahnen und Autostrassen
4.59 Nummerntafel für Anschlüsse (nur Schweiz)
4.59.1 Nummerntafel für Verzweigungen (nur Schweiz)
4.60 Ankündigung des nächsten Anschlusses (nur Schweiz)
4.61 Vorwegweiser bei Anschlüssen
4.62 Wegweiser bei Anschlüssen
4.63 Ausfahrtstafel
4.64 Trennungstafel
4.65 Entfernungstafel
4.66 Verzweigungstafel
4.67 Erster Vorwegweiser bei Verzweigungen
4.68 Zweiter Vorwegweiser bei Verzweigungen
4.69 Einspurtafel über Fahrstreifen auf Autobahnen und Autostrassen
4.70 Hinweis auf Notruf- säulen
4.71 Hinweis auf Polizeistützpunkte
4.72 Kilometertafel
4.73 Hektometertafel
4.75 Strassenzustand
4.76 Vororientierung über den Strassenzustand
4.77 Anzeige der Fahrstreifen (Beispiele)
4.77.1 Anzeige von Fahrstreifen mit Beschränkungen (Beispiel)
4.77.2 Freigabe des Pannenstreifens (Beispiele, nur Schweiz)
4.79 Zeltplatz
4.80 Wohnwagenplatz
4.81 Telefon
4.82 Erste Hilfe
4.83 Pannenhilfe
4.84 Tankstelle
4.85 Hotel-Motel
4.86 Restaurant
4.87 Erfrischungen
4.88 Informationsstelle
4.89 Jugendherberge
4.90 Radio-Verkehrs- information
4.91 Gottesdienst
4.92 Feuerlöscher
4.93 Anzeige der allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten
4.94 Richtung und Entfernung zum Nächsten Notausgang
4.95 Notausgang
5.xx Ergänzende Angaben zu Signalen
5.01 Distanztafel
5.02 Anzeige von Entfernung und Richtung
5.03 Streckenlänge
5.04 Wiederholungstafel
5.05 Anfangstafel
5.06 Endetafel
5.07 Richtungstafel
5.09 Richtung der Hauptstrasse
5.10 Ausnahmen vom Halteverbot
5.11 Ausnahmen vom Parkierungsverbot
5.12 Blinklicht (nur Schweiz)
5.13 Vereiste Fahrbahn
5.14 Gehbehinderte
5.15 Fahrbahnbreite
5.16 Schiesslärm (nur Schweiz)
5.16 Lichtsignal bei Bahnübergang (nur Liechtenstein)
5.17 Übernächste Tankstelle (nur Schweiz)
5.18 Rechtsabbiegen für Radfahrer gestattet
5.20 Leichte Motorwagen
5.21 Schwere Motorwagen
5.22 Lastwagen
5.23 Lastwagen mit Anhänger
5.24 Sattelmotorfahrzeug
5.25 Gesellschaftswagen
5.26 Anhänger
5.27 Wohnanhänger
5.28 Wohnmotorwagen
5.29 Motorrad
5.30 Motorfahrrad
5.31 Fahrrad
5.32 Mountain-Bike
5.33 Fahrrad schieben
5.34 Fussgänger
5.35 Strassenbahn
5.36 Traktor
5.37 Panzer
5.38 Pistenfahrzeug
5.39 Langlauf
5.40 Skifahren
5.41 Schlitteln
5.42 Ladestation
5.43 Mitfahrgemeinschaft (nur Schweiz)
5.50 Flugzeug/Flugplatz
5.51 Autoverlad auf Eisenbahn (nur Schweiz)
5.52 Autoverlad auf Fähre (nur Schweiz)
5.53 Industrie und Gewerbegebiet
5.54 Zollabfertigung mit Sichtdeklaration
5.55 S-Verkehr (nur Schweiz)
5.56 Spital mit Notfallstation
5.57 Notfalltelefon
5.58 Feuerlöscher
6.xx Markierungen
6.01 Sicherheitslinie
6.02 Doppelte Sicherheitslinie & 6.03 Leitlinie
6.04 Doppellinie
6.05 Vorwarnlinie
6.06 Einspurpfeile
6.07 Abweispfeile
6.08 Bus-Streifen
6.09 Radstreifen
6.10 Haltelinie & 6.12 Ununterbrochene Längslinie & 6.11 Stop
6.13 Wartelinie & 6.12 Ununterbrochene Längslinie & 6.14 Vorankündigung der Wartelinie
6.15 Randlinie & 6.16 Führungslinie
6.16.1 Führungslinie im Anschluss an Wartelinie
6.16.2 Führungslinie bei Richtungsänderung der Hauptstrasse
6.16.3 Führungslinie bei Richtungsänderung der Hauptstrasse
6.17 Fussgängerstreifen & 6.18 Halteverbotslinie
6.19 Längsstreifen für Fussgänger
6.20 Sperrflächen
6.21 Zickzacklinie
6.22 Parkverbotslinie
6.23 Parkverbotsfeld
6.25 Halteverbotslinie
6.26 Aufstellbereich für Radfahrer (Beispiel 1)
6.26 Aufstellbereich für Radfahrer (Beispiel 2)
6.30 Leitpfosten rechts
6.31 Leitpfosten links
Weblinks
- Liechtenstein: Strassensignalisationsverordnung vom 27. Dezember 1979 (SSV), aktuelle Fassung
- Übersicht der Strassensignale auf astra.admin.ch
- SR 741.21 Schweiz: Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV), aktuelle Fassung
Einzelnachweise
- ↑ Signalisationsverordnung (SSV). In: admin.ch. Bundesrat, 5. September 1979, abgerufen am 28. August 2022.
- ↑ a b Strassensignalisationsverordnung (SSV). In: gesetze.li. Rechtsdienst der Regierung des Fürstentums Liechtenstein, 27. Dezember 1979, abgerufen am 28. August 2022.
- ↑ rel: «Frutiger» für die Strasse. In: NZZ, 20. Januar 2003. Abgerufen am 28. Juni 2017.
- ↑ Frutiger honored with SOTA award. Microsoft Typography, abgerufen am 1. September 2012.
- ↑ VSS SN 640829a, Signalisation Langsamverkehr
Auf dieser Seite verwendete Medien
Vorschriftssignal: Verbot für fahrzeugähnliche Geräte.
Vortrittssignal: Einfaches Blinklicht
Hinweissignal: Anzeige von Fahrstreifen mit Beschränkungen
Hinweissignal: Tunnel
Markierung: 6.25 Am Fahrbahnrand angebrachte Halteverbotslinien (gelb, ununterbrochen) verbieten das freiwillige Halten an der markierten Stelle.
Markierung: 6.06 weisse Einspurpfeile
Hinweissignal: Erster Vorwegweiser bei Verzweigungen
Vorschriftssignal: Polizei
Vorschriftssignal: Verbot für Anhänger mit Ausnahme von Sattel- und Einachsanhänger
Markierung: 6.20 Sperrflächen (weiss schraffiert und umrandet) dienen der optischen Führung und der Kanalisierung des Verkehrs; sie dürfen von Fahrzeugen nicht befahren werden.
Gefahrensignal: Doppelkurve nach rechts beginnend
Zusatztafel: Wiederholungstafel
Zusatztafel: Vereiste Fahrbahn
Gefahrensignal: Verengung links
Hinweissignal: Ankündigung eines Tunnel (500m vor dem Tunnel)
Vorschriftssignal: Verbot für Motorräder
Vorschriftssignal: Fahrtrichtung links
Vorschriftssignal: Fussgängerzone
Hinweissignal: Standort eines Fussgängerstreifens
Hinweissignal: Hinweis auf Notrufsäulen
Vorschriftssignal: Höchstgewicht
Hinweissignal: Wasserschutzgebiet
Hinweissignal: Wegweiser «Empfohlene Route für Radfahrer»
Hinweissignal: Parkieren mit Parkscheibe
Vorschriftssignal: Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell
Markierung: 6.23 Am Fahrbahnrand angebrachte Parkverbotslinien (gelb, durchbrochen durch Kreuze; 6.22) und Parkverbotsfelder (gelb mit Diagonalkreuz) verbieten das Parkieren an der markierten Stelle. Trägt das Parkverbotsfeld eine Aufschrift (z.B. «Taxi» oder Kontrollschildnummer), sind Ein- und Aussteigenlassen von Personen und Güterumschlag nur zulässig, wenn die berechtigten Fahrzeuge nicht behindert werden.
Vorschriftssignal: Ende der Höchstgeschwindigkeit
Hinweissignal: Ankündigung des nächsten Anschlusses
Vorschriftssignal: Ende-Zonensignal
Zusatztafel: Zollabfertigung mit Sichtdeklaration
Vorschriftssignal: Höchstlänge
Vorschriftssignal: Hindernis rechts umfahren
4.77.2 Freigabe des Pannenstreifens
Markierung: 6.17 Fussgängerstreifen werden durch eine Reihe gelber, bei Pflästerung allenfalls weisser, Balken parallel zum Fahrbahnrand gekennzeichnet & 6.18 Vor Fussgängerstreifen wird auf der Fahrbahn eine mindestens 10 m lange Halteverbotslinie (gelb, ununterbrochen) im Abstand von 50-100 cm parallel zum rechten Fahrbahnrand angebracht; sie untersagt das freiwillige Halten auf der Fahrbahn und dem angrenzenden Trottoir.
Vorschriftssignal: Ende der Fussgängerzone
Zusatztafel: Feuerlöscher
Hinweissignal: Sackgasse
Zusatztafel: Gesellschaftswagen
Hinweissignal: Telefon
Markierung: 6.16.1 Führungslinien (weiss, unterbrochen) dienen der optischen Führung des Verkehrs wie folgt: a. sie grenzen bei breiten Einmündungen im Anschluss an Halte- oder Wartelinien (6.10, 6.13) die Fahrbahnen ab
Vorschriftssignal: Geradeaus oder Linksabbiegen
Hinweissignal: Vorwegweiser auf Nebenstrassen
Hinweissignal: Nummerntafeln für Europastrassen
Zusatztafel: Richtung der Hauptstrasse
Vorschriftssignal: Linksabbiegen
Gefahrensignal: Gegenverkehr
Vorschriftssignal: Zonensignal
Vortrittssignal: Wechselblinklicht
Hinweissignal: Vorwegweiser ohne Zielangabe
Hinweissignal: Einbahnstrasse mit Gegenverkehr von Radfahrern
Zusatztafel: Traktor (5.36)
Vorschriftssignal: Abbiegen nach rechts verboten
Vorschriftssignal: Begegnungszone
Zusatztafel: Anhänger
Hinweissignal: Wegweiser für Hauptstrassen
Vorschriftssignal: Abbiegen nach links verboten
Vorschriftssignal: Ende-Zonensignal
Segnale stradale svizzero: stazione di ricarica
Markierung: 6.22 Am Fahrbahnrand angebrachte Parkverbotslinien (gelb, durchbrochen durch Kreuze) und Parkverbotsfelder (gelb mit Diagonalkreuz; 6.23) verbieten das Parkieren an der markierten Stelle. Trägt das Parkverbotsfeld eine Aufschrift (z.B. «Taxi» oder Kontrollschildnummer), sind Ein- und Aussteigenlassen von Personen und Güterumschlag nur zulässig, wenn die berechtigten Fahrzeuge nicht behindert werden.
Vorschriftssignal: Mindestgeschwindigkeit
Hinweissignal: Zeltplatz
Hinweissignal: Wegweiser bei Umleitungen
Freie Fahrt.
Vorschriftssignal: Busfahrbahn
Zusatztafel: Wohnmotorwagen
Hinweissignal: Strassenzustand
Zusatztafel: Fahrrad schieben
Zusatztafel: Gehbehinderte
Markierung: 6.10 Die Haltelinie (weiss, ununterbrochen, quer zur Fahrbahn) & 6.11 Beim Signal «Stop» wird, abgesehen von Strassen ohne Hartbelag, die Haltelinie angebracht und das Wort «Stop» auf der Fahrbahn aufgetragen & 6.12 Die Haltelinie wird durch eine ununterbrochene Längslinie ergänzt; auf Einbahnstrassen kann sie fehlen.
Hinweissignal: Verzweigungstafel
Zusatztafel: Langlauf
4.27 Ortsbeginn auf Hauptstrassen, Liechtenstein
Vortrittssignal: Verzweigung mit Strasse ohne Vortritt
Gefahrensignal: Steinschlag (von rechts)
2.41.2 Vorgeschriebene Fahrtrichtung für Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung
Segnale stradale svizzero: zona di attesa per velocipedi
Hinweissignal: Bestätigungstafel
Hinweissignal: Vorwegweiser für bestimmte Fahrzeugarten (Beispiel Lastwagen)
Vorschriftssignal: Zollhaltestelle
Vorschriftssignal: Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell
Markierung: 6.31 Wird der Fahrbahnrand durchgehend mit Rückstrahlern gekennzeichnet, trägt der Leitpfosten rechts einen weissen, rechteckigen, senkrecht angebrachten Rückstrahler (6.30), der Leitpfosten links zwei weisse, runde, übereinander angeordnete Rückstrahler. Auf richtungsgetrennten Strassen und Strassen ohne Gegenverkehr trägt ein allfälliger Leitpfosten links einen weissen, senkrechten Rückstrahler.
Vorschriftssignal: Wenden verboten
Vorschriftssignal: Verbot für Anhänger
Hinweissignal: Ausfahrtstafel
4.30 Ortsende auf Nebenstrassen, Liechtenstein
Vorschriftssignal: Ende der Begegnungszone
Vorschriftssignal: Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell
Markierung: 6.26 Ausgeweitete Radstreifen sind Radstreifen mit einem dazugehörenden Aufstellbereich, die in besonderen Fällen vor Lichtsignalen markiert werden können. Im ausgeweiteten, mit dem Symbol eines Fahrrades gekennzeichneten Bereich ist es den Radfahrern bei rotem Licht erlaubt, sich in Abweichung von den Artikeln 42 Absatz 3 und 43 Absatz 1 VRV2 nebeneinander aufzustellen und anschliessend bei grünem Licht die Verzweigung zu befahren. Bei Rot müssen die andern Fahrzeuglenker vor der ersten Haltelinie halten.
Markierung: 6.04 Doppellinien (Sicherheitslinie neben Leitlinie)
Hinweissignal: Nummerntafel für Autobahnen und Autostrassen
Vorschriftssignal: Verbot für Motorwagen und Motorräder
Hinweissignal: Pannenhilfe
Gefahrensignal: Steinschlag (von links)
Gefahrensignal: Rollsplitt
Vorschriftssignal: Radweg
Zusatztafel: Wegweiser in Tabellenform für einen einzigen Adressatenkreis
Markierung: 6.08 Bus-Streifen, die durch ununterbrochene oder unterbrochene gelbe Linien und durch die gelbe Aufschrift «BUS» gekennzeichnet sind
Hinweissignal: Restaurant
Vorschriftssignal: Ende des Radweges
Zusatztafel: Lastwagen
Gefahrensignal: Engpass
Vorschriftssignal: Begegnungszone
Vorschriftssignal: Ende-Zonensignal
Einfahrt verboten.
Markierung: 6.21 Zickzacklinien (gelb) kennzeichnen Haltestellen des öffentlichen Linienverkehrs. An solchen Stellen dürfen Führer nur halten zum Ein- und Aussteigenlassen von Personen, sofern die Fahrzeuge im öffentlichen Linienverkehr nicht behindert werden
Hinweissignal: Vorwegweiser mit Anzeige von Beschränkungen
Vorschriftssignal: Ende der Höchstgeschwindigkeit 50 generell
Parkieren verboten.
Zusatztafel: Ausnahmen vom Parkierungsverbot
Vorschriftssignal: Zonensignal
Vortrittssignal: Ende der Hauptstrasse
Hinweissignal: Hinweis auf Polizeistützpunkte
Zusatztafel: Streckenlänge
Hinweissignal: Entfernungstafel
Vorschriftssignal: Schneeketten obligatorisch
Hinweissignal: Abzweigende Strasse mit Gefahrenstelle oder Verkehrsbeschränkung
Hinweissignal: Sackgasse mit Ausnahmen
Zusatztafel: Endetafel
Segnale stradale svizzero: covetturaggio
Vorschriftssignal: Mindestabstand
Vorschriftssignal: Geradeaus oder Rechtsabbiegen
Zusatztafel: Mountain-Bike
Markierung: 6.16.3 Führungslinien (weiss, unterbrochen) dienen der optischen Führung des Verkehrs wie folgt: b2. sie zeigen den Verlauf der Hauptstrasse, die in einer Verzweigung die Richtung ändert. Einmündende Strassen werden mit der Halte- oder Wartelinie versehen (6.16.2). Wo es zweckmässig erscheint, kann auch der entsprechende Teil der Führungslinie durch die Halte- oder Wartelinie ersetzt werden.
Hinweissignal: Verkehrsführung
Gefahrensignal: Unebene Fahrbahn
Hinweissignal: Wegweiser für bestimmte Fahrzeugarten (Beispiel Lastwagen)
Hinweissignal: Vorwegweiser auf Hauptstrassen
Zusatztafel: Motorfahrrad
Hinweissignal: Parkplatz mit Anschluss an öffentliches Verkehrsmittel
Hinweissignal: Bergpoststrasse
Vorschriftssignal: Ende-Zonensignal
Vorschriftssignal: Ende eines Teilfahrverbotes (Fahrstreifen)
Zusatztafel: Blinklicht
Hinweissignal: Vorwegweiser mit Fahrstreifenaufteilung auf Nebenstrassen
Zusatztafel: Anfangstafel
Hinweissignal: Ausstellplatz
Zusatztafel: Industrie und Gewerbegebiet
Zusatztafel: Fahrrad
Hinweissignal: Kilometertafel
Gefahrensignal: Fussgängerstreifen
Gefahrensignal: Kinder
Vorschriftssignal: Zonensignal
Markierung: 6.02 Doppelte-Sicherheitslinie & 6.03 Leitlinien (weiss, unterbrochen)
Hinweissignal: Fussgänger-Unterführung
Zusatztafel: Schiesslärm
Markierung: 6.15 Randlinien (weiss, ununterbrochen) zeigen den Rand der Fahrbahn an & 6.16 Führungslinien (weiss, unterbrochen) dienen der optischen Führung des Verkehrs
Gefahrensignal: Verengung rechts
Zusatztafel: Fahrbahnbreite
Vorschriftssignal: Verbot für Fahrzeuge mit gefährlicher Ladung
Vorschriftssignal: Höchstgeschwindigkeit
Vorschriftssignal: Gemeinsamer Rad- und Fussweg
Hinweissignal: Zweiter Vorwegweiser bei Verzweigungen
Gefahrensignal: Baustelle
Zusatztafel: Sattelmotorfahrzeug
Markierung: 6.01 Sicherheitslinien (weiss, ununterbrochen)
Vortrittssignal: Dem Gegenverkehr Vortritt lassen
4.28 Ortsende auf Hauptstrassen, Liechtenstein
Vorschriftssignal: Polizei
Zusatztafel: Übernächste Tankstelle
Hinweissignal: Wegweiser ohne Zielangabe
Zusatztafel: Richtungstafel
Zusatztafel: Lastwagen mit Anhänger
Zusatztafel: Fussgänger
Hinweissignal: Nummerntafel für Hauptstrassen
Vorschriftssignal: Fahrtrichtung rechts
Vorschriftssignal: Verbot für Motorwagen
Hinweissignal: Wegweiser für Nebenstrassen
Vorschriftssignal: Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder
Zusatztafel: Wohnanhänger
Hinweissignal: Notausgang. Farbe ist RAL 6029.
Zusatztafel: Panzer
Zusatztafel: Autoverlad auf Eisenbahn
Hinweissignal: Wegweiser bei Anschlüssen
Hinweissignal: Parkieren gegen Gebühr
4.29 Ortsbeginn auf Nebenstrassen, Liechtenstein
Vorschriftssignal: Ende-Zonensignal
Vorschriftssignal: Fussgängerzone
Vortrittssignal: Hauptstrasse
Gefahrensignal: andere Gefahren
Markierung: 6.30 Wird der Fahrbahnrand durchgehend mit Rückstrahlern gekennzeichnet, trägt der Leitpfosten rechts einen weissen, rechteckigen, senkrecht angebrachten Rückstrahler, der Leitpfosten links zwei weisse, runde, übereinander angeordnete Rückstrahler (6.31). Auf richtungsgetrennten Strassen und Strassen ohne Gegenverkehr trägt ein allfälliger Leitpfosten links einen weissen, senkrechten Rückstrahler.
Gefahrensignal: Radfahrer
Zusatztafel: Wegweiser in Tabellenform für mehrere Adressatenkreise
Vorschriftssignal: Hindernis links umfahren
Hinweissignal: "Nummerntafel für Verzweigungen"
Hinweissignal: Wegweiser für Umleitungen ohne Zielangabe
Hinweissignal: Einbahnstrasse
Zusatztafel: Distanztafel
Vorschriftssignal: Höchstgeschwindigkeit 50 generell
Vorschriftssignal: Verbot für Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung
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test
Hinweissignal: Ende der Bergpoststrasse
Vorschriftssignal: Zollhaltestelle
Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen.
Hinweissignal: Autobahn
Zusatztafel: Leichte Motorwagen
Vorschriftssignal: Rad- und Fussweg mit getrennten Verkehrsflächen
Hinweissignal: Vorwegweiser für Umleitungen
Hinweissignal: Ortsende auf Hauptstrassen
Segnale stradale svizzero: svolta a destra consentita ai ciclisti
5.55 S-Verkehr
Zusatztafel: Pistenfahrzeug
Vorschriftssignal: Verbot für Fussgänger
Hinweissignal: Einspurtafel über Fahrstreifen auf Autobahnen und Autostrassen
Hinweissignal: Wegweiser «Route für Mountain-Bikes»
Hinweissignal: Erste Hilfe
Hinweissignal: Parkieren gestattet
Gefahrensignal: Schranken
Vorschriftssignal: Lichtsignal-System für die zeitweilige Sperrung von Fahrstreifen
Hinweissignal: Wegweiser «Wohnwagenplatz»
Hinweissignal: Parkhaus
Vorschriftssignal: Verbot für Tiere
Markierung: 6.05 Vorwarnlinien (weiss, unterbrochen)
Hinweissignal: Vorwegweiser mit Fahrstreifenaufteilung auf Hauptstrassen
Hinweissignal: Vorwegweiser bei Kreisverkehrsplatz; eingeführt mit AS 1994 1103
Hinweissignal: Erfrischungen
Hinweissignal: Hektometertafel
Vorschriftssignal: Ende der Mindestgeschwindigkeit
Hinweissignal: Anzeige der allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten
Hinweissignal: Nummerntafel für Anschlüsse
Hinweissignal: Gottesdienst
Markierung: 6.19 Längsstreifen für Fussgänger werden auf der Fahrbahn durch gelbe, ununterbrochene Linien abgegrenzt und durch Schrägbalken gekennzeichnet.
Vorschriftssignal: Höchstbreite
Vorschriftssignal: Ende des Überholverbotes
Hinweissignal: Ortsende auf Nebenstrassen
Vorschriftssignal: Fussweg
Vorschriftssignal: Ende des Überholverbotes für Lastwagen
Gefahrensignal: Strassenbahn
Gefahrensignal: Gefährliches Gefälle
Hinweissignal: Ende der Autostrasse
Zusatztafel: Notfalltelefon
Gefahrensignal: Starke Steigung
Hinweissignal: Tankstelle
Hinweissignal: Wegweiser «Zeltplatz»
Gefahrensignal: Stau
Hinweissignal: Ortsbeginn auf Nebenstrassen
Hinweissignal: Vororientierung über den Strassenzustand
Vorschriftssignal: Rechts- oder Linksabbiegen
Vorschriftssignal: Überholen verboten
Hinweissignal: Trennungstafel
Gefahrensignal: Linkskurve
Vorschriftssignal: Achsdruck
Vorschriftssignal: Rechtsabbiegen
Hinweissignal: Wegweiser in Tabellenform
Vortrittssignal: Einfaches Andreaskreuz
Hinweissignal: Einspurtafel über Fahrstreifen auf Hauptstrassen
Hinweissignal: Wegweiser zu Autobahnen oder Autostrassen
Vorschriftssignal: Zonensignal
Vorschriftssignal: Zonensignal
Hinweissignal: Endetafel
Gefahrensignal: Lichtsignal
Hinweissignal: Fussgänger-Überführung
Gefahrensignal: Rechtskurve
Vorschriftssignal: Verbot für Motorfahrräder
Zusatztafel: Spital mit Notfallstation
Zusatztafel: Wegweiser «Route für fahrzeugähnliche Geräte»
Gefahrensignal: Wildwechsel
Hinweissignal: Notfallspur
Hinweissignal: Gottesdienst
Zusatztafel: Strassenbahn
Gefahrensignal: Tiere
Vorschriftssignal: Kreisverkehrsplatz
Vorschriftssignal: Reitweg
Zusatztafel: Autoverlad auf Fähre
Vortrittssignal: Stop
Markierung: 6.16.2 Führungslinien (weiss, unterbrochen) dienen der optischen Führung des Verkehrs wie folgt: b1. sie zeigen den Verlauf der Hauptstrasse, die in einer Verzweigung die Richtung ändert. Einmündende Strassen werden mit der Halte- oder Wartelinie versehen.
Hinweissignal: Wegweiser «Parkplatz mit Anschluss an öffentliches Verkehrsmittel» (Beispiel)
Vortrittssignal: Vortritt vor dem Gegenverkehr
Vorschriftssignal: Verbot für Gesellschaftswagen
Hinweissignal: Vorwegweiser bei Anschlüssen
Vorschriftssignal: Ende der Begegnungszone
Vorschriftssignal: Höchstgeschwindigkeit 50 generell
Vortrittssignal: Verzweigung mit Rechtsvortritt
Hinweissignal: Richtung und Entfernung zum nächsten Notausgang. Farbe ist RAL 6029.
Gefahrensignal: Tiere
Halten verboten.
Vorschriftssignal: Höchstgeschwindigkeit 50 generell
Hinweissignal: Hotel-Motel
Hinweissignal: Radio-Verkehrsinformation
Vorschriftssignal: Überholen für Lastwagen verboten
Vorschriftssignal: Skifahren verboten
Hinweissignal: Anzeige der Fahrstreifen
Gefahrensignal: Doppelkurve nach links beginnend
Zusatztafel: Ausnahmen vom Halteverbot
Hinweissignal: Ende der Autobahn
Hinweissignal: Autostrasse
Hinweissignal: Betriebswegweiser
Hinweissignal: Wegweiser «Parkplatz»
Vorschriftssignal: Verbot für Lastwagen
Markierung: 6.12 Ununterbrochene Längslinie, wo die Strassenbreite es erlaubt & 6.13 Wartelinie (Reihe weisser Dreiecke quer zur Fahrbahn) & 6.14 Auf Hauptstrassen und wichtigen Nebenstrassen kann die Wartelinie durch ein auf der Fahrbahn aufgemaltes weisses, auf der Spitze stehendes Dreieck angekündigt werden
Vorschriftssignal: Höchstgeschwindigkeit 50 generell
Zusatztafel: Anzeige von Entfernung und Richtung
Vorschriftssignal: Ende-Zonensignal
Hinweissignal: Wohnwagenplatz
Zusatztafel: Motorrad
Vorschriftssignal: Schlitteln verboten
Zusatztafel: Flugzeug/Flugplatz
Vorschriftssignal: Geradeausfahren
Hinweissignal: Ortsbeginn auf Hauptstrassen
Gefahrensignal: Schleudergefahr
Hinweissignal: Abstellplatz für Pannenfahrzeuge
Hinweissignal: Spital
Zusatztafel: Skifahren
Autor/Urheber: Glarnerwolf, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Militärwegweiser Flugplatz Mollis
Hinweissignal: Informationsstelle
Gefahrensignal: Bahnübergang ohne Schranken
Markierung: 6.09 Radstreifen werden durch eine unterbrochene oder ununterbrochene gelbe Linie abgegrenzt
Vorschriftssignal: Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motor- fahrräder
Hinweissignal: Einspurtafel über Fahrstreifen auf Nebenstrassen
Markierung: 6.07 Abweispfeile (weiss, schräg angeordnet)
Vorschriftssignal: Zonensignal
Vorschriftssignal: Höchsthöhe
Zusatztafel: Schwere Motorwagen
Vortrittssignal: Einfaches Andreaskreuz
Vortrittssignal: Kein Vortritt
Hinweissignal: Jugendherberge
Vorschriftssignal: Ende der Fussgängerzone
Hinweissignal: Feuerlöscher
Zusatztafel: Schlitteln
Vorschriftssignal: Ende des Schneeketten-Obligatoriums