Biergeld

Eintreiber des Biergelds auf einer Truhe für die Aufschlaggelder (1611), Stadtmuseum Traunstein

Das Biergeld, in Wien auch Taz[1] war ab dem 16. Jahrhundert eine der wichtigsten Verbrauchsteuern, die im Heiligen Römischen Reich erhoben wurden.[2]

Bedeutung

Bier war im Mittelalter eines der Hauptnahrungsmittel, die kommunalen Verbrauchssteuern darauf deshalb vielfältig. Ein jährlicher Bierkonsum von 300 bis 400 Litern pro Kopf war nicht ungewöhnlich.[3] Zum Vergleich: Die europäische Statistik des Jahres 2014 führt das Land Tschechien mit 144 Litern pro Kopf an.[4]

Besondere Bedeutung für die Finanzierung des Staates kam dem Biergeld überall dort zu, wo mehr Bier als Wein konsumiert wurde. In den Territorien des Heiligen Römischen Reichs war das Biergeld eine Abgabe zu Gunsten des Landesherren, seltener der Mediatstädte. Der Kaiser hatte auf diese Steuer keinen Anspruch. Dementsprechend war auch die Einnahme und Abrechnung in ständischer oder landesherrlicher Regie organisiert.

Die Regelmäßigkeit der Erhebung, die Höhe und der Kreis der Steuerpflichtigen differierte von Land zu Land. In manchen Ländern hatten die Stände das Bewilligungsrecht, in anderen Territorien konnte der Landesfürst die Steuer nach eigenem Ermessen erheben, z. B. Ferdinand I. durch die Böhmische Kammer seit 1546. Die Einnahmen daraus waren nach der Grundsteuer, Haussteuer bzw. Rauchfangsteuer die zweitwichtigsten für die königliche Hofkammer. Zunächst wurde ein Groschen pro Fass erhoben. Bis zum Ende des 16. Jahrhunderts stieg das Biergeld in Böhmen bis auf fünf oder gar sechs Groschen pro Fass. In anderen Ländern verlief die Entwicklung ähnlich.

Im 18. Jahrhundert wurde das Biergeld durch die so genannte Akzise ersetzt. Bis in die Gegenwart wird in Deutschland eine Biersteuer erhoben.

Literatur

  • Otto Kriegk: Die Geschichte des Biergeldes in der Kurmark Brandenburg (= Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte. Band 28). Göttingen 1915, DNB 570494656 (Digitalisat).
  • Reiner Sahm: Zum Teufel mit der Steuer! 5000 Jahre Steuern – ein langer Leidensweg der Menschheit. Springer Fachmedien, Wiesbaden 2012, ISBN 978-3-8349-4190-9, S. 84; 249; Anhang Teil II: Register oder Musterrolle der bis zu Anfang des 16ten Jahrhunderts vorkommenden Auflagen und andern Unterthansschuldigkeiten.
  • Walter Schomburg: Lexikon der deutschen Steuer- und Zollgeschichte. Abgaben, Dienste, Gebühren, Steuern und Zölle von den Anfängen bis 1806. Verlag C. H. Beck, München 1992, ISBN 3-406-36777-1, Biergeld, S. 45–46.

Weblinks

Wiktionary: Biergeld – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Taz im Wien Geschichte Wiki der Stadt Wien
  2. Reinhard Güll: Bier Statistisches Monatsheft Baden-Württemberg 1/2011, S. 51–54
  3. Brigitta Ullrich: Der Leere Beutel Webseite der Stadt Regensburg, 2003
  4. Pro-Kopf-Konsum von Bier in Europa nach Ländern im Jahr 2014 (in Liter) Statistik-Portal "statista", abgerufen am 19. Juni 2016

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Autor/Urheber: Wolfgang Sauber, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Aldersbach ( Niederbayern ). "Bier in Bayern"-Ausstellung ( 2016 ): Truhe für die Beersteuer (1611) - Detail: Prüfung der Qualität und Quantität des Bieres ( Stadtmuseum Traunstein )