Bevollmächtigter des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund

Bevollmächtigter des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund ist die Amtsbezeichnung desjenigen Ministers oder beamteten Staatssekretärs, der für die Koordinierung des Abstimmungsverhaltens von Nordrhein-Westfalen mit anderen Ländern im Bundesrat und allgemein für die Zusammenarbeit der nordrhein-westfälischen Landesregierung mit Bundestag und Bundesregierung zuständig ist.

Der nordrhein-westfälische Bevollmächtigte übt sein Amt teils in der Düsseldorfer Staatskanzlei aus, teils in der Berliner Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund, die ihm untersteht. Er ist beim Bundesrat akkreditiert und gehört dessen „Ständigem Beirat“ an. Dieses Gremium besteht aus den sechzehn Bevollmächtigten der Länder. Ähnlich wie der Ältestenrat eines Parlaments ist es beratend für den Bundesratspräsidenten und das Bundesratspräsidium tätig.[1]

Sofern der Bevollmächtigte sein Amt als Staatssekretär ausübt, untersteht er selbst dem Minister für Bundesangelegenheiten („Bundesratsminister“) und dem Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen.[2]

Geschichte

Bereits im Kaiserreich waren die Länder in Berlin mit Gesandtschaften beim Preußischen König vertreten. Auch in der Weimarer Republik wurden die Landesvertretungen beibehalten. Diese Tradition riss durch die Einführung eines Zentralstaats 1933 ab, wurde aber nach 1945 mit dem Wiederaufbau einer föderalen Ordnung in den westlichen Besatzungszonen Deutschlands und im Zuge des Vereinigungsprozesses 1990 auch auf dem Gebiet der ehemaligen DDR erneut aufgenommen.

Bereits vor Gründung der Bundesrepublik Deutschland bestanden auf Zonenebene gemeinsame länderübergreifende Strukturen. Von April 1948 bis zu seiner Berufung zum ersten Bevollmächtigten Nordrhein-Westfalens am 23. September 1949 war Carl Spiecker Vertreter des Landes beim Länderrat für das Vereinigte Wirtschaftsgebiet.[3]

Von 1949 bis 2001 amtierte der nordrhein-westfälische Bevollmächtigte in der Bonner Vertretung des Landes, seit 2002 ist die Berliner Landesvertretung im Ortsteil Tiergarten sein Dienstsitz.

Bis 1990 wurde das Amt des Bevollmächtigten durchgängig von Mitgliedern der Landesregierung Nordrhein-Westfalen wahrgenommen (dreimal, wenn auch nur kurzzeitig, sogar von Ministerpräsidenten: 1954, 1958–1959, 1980). Von 1990 bis 2010 wurde es hauptsächlich (1990–2000, 2002–2004 und 2005–2010) von beamteten Staatssekretären ausgeübt. Der aktuelle Bevollmächtigte ist erstmals in Personalunion der Leiter NRW-Landesvertretung.

Seit 1995 sind in Nordrhein-Westfalen – wie in vielen anderen Ländern – die Bundes- und Europaangelegenheiten institutionell miteinander verknüpft. 1998 ging die ursprüngliche Eigenständigkeit des nordrhein-westfälischen „Bundesratsministeriums“ verloren. Heute haben die Landesvertretungen in Berlin und Brüssel den Status von Abteilungen der Düsseldorfer Staatskanzlei. Sie unterstehen allerdings nicht dem Chef der Staatskanzlei, sondern dem in der Staatskanzlei angesiedelten Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie dem Bevollmächtigten.[4]

Bevollmächtigte des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund

Bevollmächtigte des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund waren:

Literatur

  • Lutz Kaßmann: Vom Rhein an die Spree. Die Vertretung des Landes Nordrhein-Westfalen beim Bund 1949 bis 2009. Aschendorff Verlag, Münster 2010, ISBN 978-3-402-12883-1

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Der Ständige Beirat auf der Homepage des Bundesrates.
  2. Organisationsplan der Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen, Stand 1. Dezember 2010.
  3. Siehe CV Carl Spiecker auf der Website des Landtags NRW.
  4. Siehe Einzelnachweis 2.