Beurteilungspegel

Der Beurteilungspegel Lr ist ein Maß zur Kennzeichnung der auf einen Ort wirkenden Schallimmission während jeder Beurteilungszeit.[1] Um einen Beurteilungspegel zu ermitteln, werden der Mittelungspegel Laeq des zu beurteilenden Geräusches unter Berücksichtigung der Einwirkdauer und der Auffälligkeit der Geräusche (Tonhaltigkeit, Impulshaltigkeit, Informationshaltigkeit) zu einem Beurteilungspegel umgerechnet. Er ist damit nicht unmittelbar messtechnisch zu ermitteln. Er stellt ein Maß für die Belastung von Lärmbetroffenen an Arbeitsplätzen und in der Nachbarschaft von Schallquellen wie Gewerbebetrieben, Verkehrswegen, Sportstätten und Flughäfen dar. Der Beurteilungspegel ist mit den Immissionsrichtwerten der jeweiligen Regelwerke wie der TA Lärm (für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz) zu vergleichen, damit erforderlichenfalls schallmindernde Maßnahmen ergriffen werden.

Lärm am Arbeitsplatz

Der Beurteilungspegel entspricht dem arbeitsplatzbezogenen Mittelungspegel während einer Arbeitsschicht von üblicherweise 8 Stunden. Hierbei müssen zusätzlich Spitzenbelastungen (Peaks) berücksichtigt werden.

Nach der in Deutschland gültigen Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung ist ein Beurteilungspegel kleiner 80 dBA einzuhalten. Bei höheren Pegeln werden besondere Schutzmaßnahmen zur Geräuschminderung notwendig.

Verkehrslärm

Beim Straßenlärm, Schienenlärm oder Flugverkehrslärm wird die Pegelangabe aufgeteilt in Tagzeiten (06:00 bis 19:00 Uhr), Abendzeiten (19:00 bis 22:00 Uhr) und Nachtzeiten (22:00 bis 06:00 Uhr). Für diese Zeiträume gelten unterschiedliche Grenzwerte, die jeweils wieder immissionsortsabhängig aus dem berechneten Mittelungspegel bestimmt werden.

Die Mittelung erfolgt energetisch, siehe Bel, Beispiel: Wenn die Anwohner in der lautesten Nachtstunde zweimal von einem frisierten Moped geweckt werden, das in den Schlafzimmern jeweils für 5 Sekunden einen Pegel von 60 dB verursacht, und in der übrigen Zeit mit 20 dB relative Ruhe herrscht, so beträgt der Mittelwert rund 35 dB, denn 10 s · 106 + (1 h − 10 s) · 102 = 1 h · 103,459.

Literatur

  • Michael Ebner, Joachim Knoll: Gehörgefährdung des Publikums bei Veranstaltungen. Kommentar zu DIN 15905-5, 1. Auflage, Beuth Verlag, Berlin 2009, ISBN 978-3-410-16722-8.
  • Christin Rothe: Arbeitsschutz von A–Z. 5. Auflage, Rudolf Haufe Verlag GmbH, München 2009, ISBN 978-3-448-10084-6.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Dieter Gottlob, Berthold Vogelsang: Beurteilung von Schallimmissionen - Vorschriften - Normen - Richtlinien. In: Gerhard Müller, Michael Möser (Hrsg.): Taschenbuch der technischen Akustik. 3. Auflage. Springer, Berlin 2004, ISBN 3-540-41242-5, S. 106–108.