Betriebsübergang

Betriebsübergang steht für:

  • im Recht Deutschlands den Betriebsübergang nach § 613a BGB, siehe Betriebsübergang (Deutschland)
  • im Recht Österreichs den Betriebsübergang nach den §§ 3 ff. AVRAG, siehe Betriebsübergang (Österreich)
  • im Recht der Schweiz den Betriebsübergang nach Art. 333 OR, siehe Betriebsübergang (Schweiz)
  • im Recht der Europäischen Union den Betriebsübergang nach verschiedenen Richtlinien, siehe Betriebsübergang (Europäische Union)