Beschussgesetz (Deutschland)

Basisdaten
Titel:Beschussgesetz
Abkürzung:BeschG
Art:Bundesgesetz
Geltungsbereich:Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie:Besonderes Verwaltungsrecht, Gewerberecht
Fundstellennachweis:7144-2
Erlassen am:
Inkrafttreten am:
Inkrafttreten der
Neufassung am:
1. April 2003
Letzte Änderung durch:Art. 234 VO vom 19. Juni 2020
(BGBl. I S. 1328, 1355)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
27. Juni 2020
(Art. 361 VO vom 19. Juni 2020)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Beschussgesetz (BeschG) der Bundesrepublik Deutschland regelt die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen und deren Munition. Der vollständige Name lautet Gesetz über die Prüfung und Zulassung von Feuerwaffen, Böllern, Geräten, bei denen zum Antrieb Munition verwendet wird, sowie von Munition und sonstigen Waffen.

Zu den im Gesetz eingeschlossenen Waffen zählen Feuerwaffen, Böller, Geräte, bei denen zum Antrieb Munition aber auch hülsenlose Treibladungen verwendet werden. Es schließt ebenfalls deren höchstbeanspruchte Teile und die Munition und sonstigen Waffen mit ein.

Siehe auch

Weblinks