Berufsförderungsverordnung

Basisdaten
Titel:Verordnung zur Durchführung der Berufsförderung von Soldatinnen und Soldaten
Kurztitel:Berufsförderungsverordnung
Abkürzung:BFöV
Art:Bundesrechtsverordnung
Geltungsbereich:Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von:§ 10a Abs. 1 und 3 SVG
Rechtsmaterie:Wehrrecht
Fundstellennachweis:53-4-19
Erlassen am:23. Oktober 2006
(BGBl. 2006 I S. 2336)
Inkrafttreten am:
Letzte Änderung durch:Art. 17 G vom 20. August 2021
(BGBl. I S. 3932, 4013)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Januar 2025
(Art. 90 G vom 20. August 2021)
GESTA:H006
Weblink:Text der Verordnung
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Verordnung zur Durchführung der Berufsförderung von Soldatinnen und Soldaten (Berufsförderungsverordnung – BFöV) ist eine deutsche Rechtsverordnung der Bundesregierung, in der gemäß § 10a Abs. 1 und 3 des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) Vorschriften über die Berufsförderung der aktiven und ehemaligen Soldaten erlassen werden.

Gliederung

Die Verordnung hat folgende Gliederung:

  • Teil 1 – Berufsberatung nach § 3a des Soldatenversorgungsgesetzes
  • Teil 2 – Dienstzeitbegleitende Förderung der schulischen und beruflichen Bildung nach § 4 des Soldatenversorgungsgesetzes
  • Teil 3 – Förderung der schulischen Bildung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes
  • Teil 4 – Förderung der beruflichen Bildung nach § 5 des Soldatenversorgungsgesetzes
  • Teil 5 – Eingliederung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes
  • Teil 6 – Schlussvorschriften

Änderungen

Die Verordnung wurde zuletzt am 4. August 2019 durch das Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG) geändert. Neu in die Verordnung wurde unter anderem aufgenommen, dass für die Beratung in Fragen der schulischen und beruflichen Bildung die Karrierecenter der BundeswehrBerufsförderungsdienst – zuständig sind. Zudem können Teilnehmer an internen Maßnahmen durch die Änderung Leistungen nach dem Bundesreisekostengesetz und der Trennungsgeldverordnung erhalten.