Bernische Lehrerversicherungskasse

Bernische Lehrerversicherungskasse
Rechtsformöffentlich-rechtliche Körperschaft
Gründung1818 / 1904
SitzOstermundigen BE Schweiz Schweiz
LeitungThomas Keller
(Geschäftsführer)
Stefan Wacker
(Verwaltungskommissions-Präsident)
Mitarbeiterzahl24
BranchePensionskassen
Websitewww.blvk.ch

Die Bernische Lehrerversicherungskasse (BLVK) ist eine selbständige öffentlich-rechtliche Pensionskasse mit Sitz in Ostermundigen. Sie gewährleistet die berufliche Alters-. Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge für die Berner Lehrerschaft. Aktuell sind 18'680 aktive Lehrkräfte von Kindergärten, Volks- und kantonalen Schulen sowie 9'314 Rentnerinnen und Rentner versichert. Per 31. Dezember 2021 belief sich das Anlagevermögen auf CHF 9.3 Milliarden und der Deckungsgrad lag bei 97,4%.

Geschichte

Die Geschichte geht auf die 1818 als freiwillige Not- und Hilfskasse gegründete Schulmeisterkasse des Kantons Bern zurück. Diese hatte zum Zweck, die damalige prekäre soziale Lage der Lehrerschaft, die im Alter oft mit Armut verbunden war, zu mildern. Die private Kasse vermochte trotz Ausbau zur Invaliden-, Witwen- und Waisenkasse im Verlaufe des 19. Jahrhunderts keine Besserung herbeibringen. Dies führte Ende 1903 zur Verabschiedung des Dekrets betreffend staatlicher Unterstützung durch den Grossen Rat, das Mitte 1904 die Übertragung der Geschäfte an die Bernische Lehrerversicherungskasse und der Lehrerschaft eine sichere Alters- und Hinterbliebenenversicherung ermöglichte.

Rechtsgrundlagen

Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, das Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, die dazugehörigen Verordnungen sowie das Gesetz über die Bernische Lehrerversicherungskasse'. Zu den Rechtsgrundlagen zählt zudem das Vorsorgereglement der Bernischen Lehrerversicherungskasse.

Organisation

Oberstes strategisches Führungsorgan der Bernischen Lehrerversicherungskasse ist die Verwaltungskommission. Die Verwaltungskommission ist paritätisch zusammengesetzt und besteht aus einer maximal je vier Personen umfassenden Vertretung der Arbeitnehmenden und der Arbeitgebenden. Die mit Vertrag angeschlossenen Arbeitgebenden sind angemessen zu berücksichtigen. Die Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmenden werden durch die Delegiertenversammlung gewählt, jene der Arbeitgebenden durch den Regierungsrat. Das operative Tagesgeschäft wird vom geschäftsführenden Direktor geleitet.

Weblinks

Auf dieser Seite verwendete Medien

Flag of Switzerland within 2to3.svg
Die quadratische Nationalfahne der Schweiz, in transparentem rechteckigem (2:3) Feld.