Bernard Weck

Bernard Weck

Bernard Weck (ursprünglich Bernard de Weck, * 24. April 1890 in Freiburg; † 5. Mai 1950 ebenda) war ein Schweizer Politiker und Staatsrat des Kantons Freiburg.

Leben und Wirken

Von Hause aus katholisch stammte er von Freiburg, Bösingen und Pierrafortscha ab. Seine Eltern waren Romain de Weck, Direktor der Freiburger Hypothekarkasse und Stadtammann von Freiburg (1919–1922), und Emma de Diesbach. Er war der Enkel von Rodolphe Weck-Bussy und der Grossneffe von Louis de Weck-Reynold. Weck war mit Anna Schifferli verheiratet.

Nach dem Besuch des Kollegiums St. Michael schloss Bernard Weck seine Rechtsstudien an der Universität Freiburg, die er mit einem Semester in München ergänzt hatte, 1912 mit dem Lizentiat ab. Seine Verpflichtungen in Studentenverbindungen – Mitglied der Nuithonia und des Schweizerischen Studentenvereins (1910–1915), Präsident der Sarinia (1911–1912) – fanden eine Fortsetzung in den gleichen katholisch-konservativen Kreisen, als er Vizepräsident der Freiburger Konservativen Volkspartei und auf nationaler Ebene des Schweizerischen Katholischen Volksvereins wurde. Zudem war er Westschweizer Präsident des SKVV.

Da er zunächst Anwalt werden wollte, absolvierte er ein Praktikum in einer Kanzlei, bevor er sich neu ausrichtete und 1915 Gerichtsschreiber am Kantonsgericht wurde. Seine Karriere beschleunigte sich, als er 1916 zum Staatsanwalt des Kantons Freiburg und 1918 zum Oberamtmann des Saanebezirks ernannt wurde. Am 23. Dezember 1919 wurde er im Alter von 29 Jahren in den Staatsrat gewählt; er war das letzte Regierungsmitglied, das vom Kantonsparlament ernannt wurde. Nach der Einführung der Volkswahl nach dem Majorzsystem im Jahr 1921 wurde er siebenmal wiedergewählt. Somit verbrachte er 27 Jahre in der Kantonsexekutive, deren Präsidium er viermal ausübte (1924, 1930, 1937 und 1943). Zudem sass er von 1925 bis 1950 im Ständerat und wurde 1938 einstimmig zu dessen Präsidenten gewählt. Er leitete die Zollkommission und während des Krieges die Vollmachtenkommission.

Im Freiburger Staatsrat war Bernard Weck sukzessive Vorsteher von drei Direktionen. Zunächst leitete er die Polizei-, Sanitäts- und Handelsdirektion (1919–1926) und führte 1920 ein Sicherheitspolizeikorps ein. An der Spitze der Direktion der Justiz, des Kultus sowie der Gemeinden und Pfarreien (1927–1936) setzte er 1933 ein Gesetz für unentgeltliche Rechtspflege und verschiedene gesetzliche Bestimmungen oder Ausführungsreglemente zu Bundesgesetzen durch.

Ende 1936 übernahm Bernard Weck die Baudirektion, die er zehn Jahre lang leitete (1936–1946). Seine Hauptaufgabe war die Weiterführung des von Victor Buchs begonnenen Strassenerneuerungsprogramms (Teerung), das dem Kanton zu einem modernen Strassennetz verhelfen sollte. Als das Programm aufgrund mangelnder Materialien und infolge der Mobilisationen während des Zweiten Weltkriegs gestoppt wurde und sich die Frage künftiger Nationalstrassen stellte, setzte sich Bernard Weck hartnäckig für eine Streckenführung ein, die Freiburg vor der Isolation bewahrte. Um im Eisenbahnbereich von Bundessubventionen zur Sanierung des Netzes profitieren zu können, führte er 1942 die Fusion der wichtigsten Bahngesellschaften (Freiburg–Murten–Ins, Chemins de fer électriques de la Gruyère, Bulle–Romont) zur Compagnie des Chemins de fer fribourgeois (GFM) durch. Was die Wasserkraftwerke betraf, übernahm er das Projekt der Staumauer von Rossens und führte es bis zur Verabschiedung durch den Grossen Rat (1943) und den ersten Bauarbeiten weiter.

Unter dem Druck der jungen Konservativen verzichtete Bernard Weck bei den stürmischen Wahlen von 1946 auf eine weitere Kandidatur. Dagegen wurde er 1947 erneut in den Ständerat gewählt und setzte dort seine Tätigkeit auf Bundesebene fort, bis er 1950, durch eine lange Krankheit erschöpft, seinen Rücktritt einreichte. Ein paar Wochen später starb er am 5. Mai 1950 in Freiburg.

Literatur

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Portrait de Bernard Weck