Bell Deutschland

Bell Deutschland Holding
RechtsformGmbH
Gründung1. September 2012
SitzSeevetal, Niedersachsen
LeitungChristian Schröder
Markus von der Pütten
Ines Opitz
Lorenz Wyss
Marco Tschanz
Mitarbeiterzahlrund 1.200
Umsatz400 Millionen Euro
BrancheLebensmittelindustrie
Websitebellfoodgroup.com

Die Bell Deutschland Holding GmbH (ursprünglich Bell Deutschland GmbH & Co. KG) ist der deutsche Geschäftsbereich (Division) des schweizerischen Fleischverarbeitungsunternehmens Bell AG, der wiederum mehrheitlich der ebenfalls Schweizer Coop-Genossenschaft gehört.

Porträt

Bell Deutschland besteht seit 1. September 2012 und hat ihren Sitz in Seevetal, direkt südlich von Hamburg. Sie verfügt über sieben Produktionsstätten in Deutschland (Seevetal, Edewecht, Börger, Suhl, Bad Wünnenberg-Haaren, Schiltach, Reife- und Logistikzentrum in Harkebrügge). Die beiden Bell-Betriebe in Casarrubios del Monte (Spanien) und Libramont-Chevigny (Belgien) sind organisatorisch ebenfalls Bell Deutschland zugeordnet. Auch der Fleischgroßhändler Interfresh Food GmbH in Seevetal ist Teil der Division.

Marken von Bell Deutschland sind Abraham Schinken, Zimbo und Hoppe (auf Convenience-Produkte spezialisierter Standort in Bad Wünnenberg). Die Produkte der Division werden in rund 25 Länder Europas vertrieben. In der Bundesrepublik ist Bell Deutschland nach eigenen Angaben Marktführer bei Rohschinken.

2019 hat die Zur-Mühlen-Gruppe das Wurstwarengeschäft von Bell Deutschland übernommen.[1] Das Werk in Bad Wünnenberg wurde im gleichen Jahr von Hilcona übernommen.[2][3]

Kennzahlen

Das Unternehmen beschäftigt rund 1.200 Mitarbeiter und erreichte 2014 einen Umsatz von rund 400 Millionen Euro. Die Herstellungskapazität beträgt ca. 65.000 Tonnen pro Jahr.[4]

Kartellverfahren

Im Juli 2014 verhängte das Bundeskartellamt ein Bußgeld unter anderem gegen die Bell Deutschland Holding als Nachfolgerin der Firmen Zimbo Fleisch- und Wurstwaren GmbH & Co. KG und Abraham GmbH, da diese Unternehmen sich mit zahlreichen Mitbewerbern viele Jahre lang illegal über Preisspannen bei Wurstwaren abgesprochen hätten.[5] Bell bezifferte die Höhe der Buße gegen sich auf rund 100 Millionen Euro (etwa ein Drittel der Bußgeldsumme gegen alle Beteiligten), widersprach den Vorwürfen und kündigte Einspruch dagegen an.[6]

Bell konnte aufgrund unternehmensinterner Umstrukturierung, auch "Wurstlücke" genannt, erwirken, dass die Bußgeldbescheide in Höhe von 99,6 Mio. Euro aufgehoben werden mussten. Alleine in dem Verfahren, in dessen Rahmen auch Bußgeldbescheide gegen Marten Vertriebs GmbH & Co. KG und Sickendiek Fleischwarenfabrik GmbH & Co. KG aufgehoben werden mussten, sind nach Einschätzungen von Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, Bußgelder in einer Gesamthöhe von 238 Mio.[7] Euro entfallen. Anfang Juni 2017 wurde die "Wurstlücke" mit der 9. GWB-Novelle geschlossen.[8]

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Norbert Lehmann: Tönnies-Tochter Zur Mühlen übernimmt deutsches Wurstgeschäft von Bell. In: agrarheute.com. 29. Juli 2019, abgerufen am 3. September 2019.
  2. Martin Krause: Salat und Müsli statt Frikadellen aus Bad Wünnenberg. In: nw.de. 29. November 2019, abgerufen am 8. Dezember 2019.
  3. In Bad Wünnenberg werden nun Salate und Müsli hergestellt. In: westfalen-blatt.de. 30. November 2019, abgerufen am 8. Dezember 2019.
  4. Unternehmensprofil 2014, Bell AG
  5. Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Wursthersteller, Pressemitteilung Bundeskartellamt, 15. Juli 2014.
  6. Deutsches Bundeskartellamt verhängt Bussgeld – Bell weist Vorwürfe zurück und wird Einspruch einlegen (Memento des Originals vom 19. Juli 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bellfoodgroup.com, Pressemitteilung Bell AG, 15. Juli 2014
  7. „Wurstlücke“ – Weitere Bußgelder in Höhe von rund 110 Mio. Euro entfallen in Folge von unternehmensinternen Umstrukturierungen. (PDF) In: Pressemitteilung. Bundeskartellamt, 26. Juni 2017, abgerufen am 9. November 2021.
  8. BMWI: 9. GWB-Novelle - ein modernes Wettbewerbsrecht im Zeitalter der Digitalisierung. BMWI, 9. Juni 2014, abgerufen am 4. Juli 2017.