Belgische Monarchie

Belgischer Königsthron

Die belgische Monarchie wurde 1830 begründet, als nach der Abspaltung Belgiens von den Niederlanden eine erbliche konstitutionelle Monarchie eingerichtet wurde. König der Belgier ist seit dem 21. Juli 2013 Philippe.

Ursprung

Gustave Wappers: Vereidigung Leopolds I. am 21. Juli 1831

Seit 1815 gab es das Vereinigte Königreich der Niederlande. Aus diesem löste sich der Süden 1830 in der belgischen Revolution, wofür es politische, konfessionelle und sprachliche Gründe gab. Als Namen für den neuen Staat wählte der Belgische Nationalkongress Belgien, nach der alten römischen Provinz Gallia Belgica.

Am 22. November 1830 entschied sich der Nationalkongress mit 174 zu 13 Stimmen für eine Monarchie. König sollte zuerst Louis d’Orléans werden, der das Angebot wegen internationaler Bedenken nicht annahm. Dann wählte der Nationalkongress Erasme Louis Surlet de Chokier zum vorläufigen belgischen Regenten. Nach etlichen Diskussionen designierte der Nationalkongress schließlich Leopold von Sachsen-Coburg-Saalfeld zum König, aus jener als liberal geltenden mitteldeutschen Dynastie, die in viele europäische Fürstenhäuser eingeheiratet hatte. Am 21. Juli 1831 legte Leopold I. den Eid ab.

König der Belgier

Die richtige Bezeichnung des Königs ist nicht „König von Belgien“, sondern „König der Belgier“. Dies betont, dass die Machtgrundlage des Königs nicht ein Hoheitsgebiet, sondern das Staatsvolk ist. Zuvor war bereits König Louis-Philippe 1830 zum „König der Franzosen“ erklärt worden, und nicht wie traditionell üblich zum „König von Frankreich“, genau wie die griechischen Monarchen den Titel „König der Hellenen“ trugen. Der König spricht daher auch nicht von Untertanen, sondern von Landsleuten.

1920 entschloss sich König Albert I., den deutschen Familiennamen abzuschaffen. Seitdem heißt der Name de Belgique, van België oder von Belgien.

Eid

Belgien ist die einzige europäische Monarchie, in der der Ausruf „Der König ist tot, es lebe der König!“ nicht zutrifft. Gemäß der belgischen Verfassung kann ein König erst dann den Thron besteigen, wenn er den Eid auf die Verfassung abgelegt hat. König Albert II. beispielsweise bestieg den Thron nicht am Todestag seines Bruders, dem 31. Juli 1993, sondern erst am 9. August 1993. In allen anderen heutigen Monarchien werden die Regenten unmittelbar mit dem Tod ihres Vorgängers inthronisiert. Allerdings können sie ihre monarchischen Rechte oft erst nach einer Eidesleistung ausüben.

Sprachen

Belgien hat drei offizielle Landessprachen, von denen Niederländisch und Französisch die bedeutendsten sind. Deshalb sind viele Könige und Angehörige der königlichen Familie unter zwei oder drei Namen bekannt. Der gegenwärtige König zum Beispiel wird auf Französisch Philippe und auf Niederländisch Filip genannt, der fünfte König hieß Baudouin auf Französisch und Boudewijn auf Niederländisch. In der dritten offiziellen belgischen Sprache, dem Deutschen, werden meistens die französischen Namen verwendet (Baudouin, Philippe usw.), manchmal jedoch auch die deutschen (Balduin, Philipp usw.).

Die königliche Familie selbst spricht vorwiegend Französisch, was in der Region Flandern negativ aufgenommen wird. Bei offiziellen Gelegenheiten achtet der König oder ein anderes Familienmitglied jedoch darauf, abwechselnd beide Sprachen zu verwenden. Wichtige Ansprachen richtet der König zusätzlich auch in deutscher Sprache an das belgische Volk.

Aufgaben und Neutralität

König Albert bei der Beerdigung von Papst Johannes Paul II., 2005 in Rom

Der König steht an der Spitze des Staates, alle drei Gewalten (siehe Staatsgewalt) müssen sich ihm verantworten. In seinem Namen wird Recht gesprochen. Er ernennt Minister und unterzeichnet Gesetze. Allerdings ist bei letzterem die Gegenunterzeichnung durch den entsprechenden Minister vonnöten. Die eigentliche Aufgabe des Königs im Regierungssystem ist die Einsetzung eines Informateurs oder Formateurs bei der Regierungsbildung. Außerdem empfängt der König einmal die Woche den Premierminister zu einem Gespräch.

Für den König und die Königin besteht sowohl ein aktives als auch ein passives Wahlverbot. Des Weiteren dürfen Mitglieder der königlichen Familie keine Minister sein. Der König darf nicht einmal als Privatperson Verträge abschließen. Er ist unantastbar und kann nicht verhaftet oder angeklagt werden.

Siehe auch

Weblinks

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Friday, April 8, 2005,
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