Bayerischer Landtag

Bayerischer Landtag
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Basisdaten
Sitz:Maximilianeum in München
Legislaturperiode:fünf Jahre
Erste Sitzung:1946 (1819)
Abgeordnete:203
Aktuelle Legislaturperiode
Letzte Wahl:8. Oktober 2023
Nächste Wahl:voraussichtlich im Herbst 2028
Vorsitz:Landtagspräsidentin
Ilse Aigner (CSU)
Vizepräsidenten
Tobias Reiß (CSU)
Alexander Hold (FW)
Ludwig Hartmann (Grüne)
Markus Rinderspacher (SPD)
Sitzverteilung:Regierung (122)
  • CSU 85
  • FW 37
  • Opposition (81)
  • AfD 32
  • Grüne 32
  • SPD 17
  • Website
    www.bayern.landtag.de
    Das Landtagsgebäude Maximilianeum
    Das Landtagsgebäude Maximilianeum

    Der Bayerische Landtag ist das Landesparlament des Freistaates Bayern und dessen erstes von drei Verfassungsorganen. Bis 1999 gab es als zweite Kammer den Bayerischen Senat, seither verfügt Bayern über ein Einkammersystem.

    Verfassungsrechtliche Grundlagen

    Wahl

    Die Bestimmungen zum Landtag sind im 2. Abschnitt der Bayerischen Verfassung geregelt. Von 1950 bis 1998 bestand der Landtag aus 204 Abgeordneten, seit 2003 werden mindestens 180 Abgeordnete gewählt. Durch Überhang- und Ausgleichsmandate kann diese Zahl steigen, so wurden bei der Wahl 2008 187 Abgeordnete gewählt, bei der Landtagswahl am 14. Oktober 2018 wurden 205 Volksvertreter gewählt.

    Das Plenum (neuer Plenarsaal)
    Sitzung im neuen Plenarsaal

    Die Wahlen finden alle fünf Jahre (vor 1998: alle vier Jahre) statt und sind allgemein, frei, gleich, unmittelbar und geheim. Das Wahlsystem unterscheidet sich erheblich von dem anderer deutschen Bundesländer. Die Sitzverteilung findet innerhalb der sieben Wahlkreise statt, die den Regierungsbezirken entsprechen. Es gibt keine landesweiten Listen der Parteien. Bei der Zweitstimme gibt es Unterschiede zum Bundestagswahlrecht. Die Wähler können nicht nur eine Partei, sondern einen speziellen Kandidaten auf deren Liste ankreuzen und so die Abfolge der Listenkandidaten erheblich verändern. Außerdem bestimmen sich die Mehrheitsverhältnisse im Landtag nicht aus den Zweitstimmen alleine, sondern aus der Addition von Erst- und Zweitstimmen.

    Die Wahlperiode endet vorzeitig, wenn der Landtag mit Mehrheit seiner Mitglieder seine Auflösung beschließt oder auf Antrag von einer Million Stimmberechtigten durch einen Volksentscheid abberufen wird. Dies ist noch nie geschehen.

    Aufgaben

    Dem Landtag obliegt der Beschluss von Gesetzen und die Abstimmung über den Haushalt des Freistaates. Gesetze können durch Volksentscheid auch gegen den Willen der Landtagsmehrheit beschlossen werden. Der Landtag kann Verfassungsänderungen mit Zustimmung von zwei Dritteln seiner Mitglieder beschließen, worüber ein Volksentscheid stattfinden muss.

    Er wählt den Bayerischen Ministerpräsidenten und bestätigt die Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung.

    Die Kontrolle der Staatsregierung übt er durch das Zitierungsrecht und die Möglichkeit zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen aus. Ein Misstrauensvotum ist in der Bayerischen Verfassung nicht vorgesehen, jedoch muss der Ministerpräsident zurücktreten, wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Landtag auf Grund politischer Verhältnisse nicht mehr möglich ist. Tut er das nicht, kann er vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof angeklagt werden.

    Des Weiteren obliegt dem Landtag die Wahlprüfung und die Wahl des bayerischen Datenschutzbeauftragten.

    Landtagspräsidenten

    (c) Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0
    Ilse Aigner (CSU), Präsidentin des Bayerischen Landtags

    Der Landtagspräsident wird in der konstituierenden Sitzung nach der Wahl zusammen mit dem Präsidium durch den Landtag gewählt. Der Präsident führt die Geschäfte des Landtags, vertritt den Staat in allen Rechtsgeschäften und Rechtsstreitigkeiten des Landtags. Er übt das Hausrecht und die Polizeigewalt im Landtagsgebäude aus.

    Der Präsident leitet die Sitzungen der Vollversammlung, des Präsidiums und des Ältestenrats. Er übt die Dienstaufsicht über die Angehörigen des Landtagsamtes und die Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz aus. Der Landtagspräsident nimmt protokollarisch nach dem Ministerpräsidenten den zweithöchsten Rang im Staat ein. Im Falle eines Rücktritts des Ministerpräsidenten geht bis zur Neuwahl eines Ministerpräsidenten die Vertretung Bayerns nach außen auf den Landtagspräsidenten über. Während dieser Zeit kann der Landtagspräsident vom Landtag nicht abberufen werden (Art. 44 BV).

    Gegenwärtige Präsidentin des Landtags ist Ilse Aigner (CSU).

    Hauptgebäude des Bayerischen Landtages in München

    Präsidenten

    NameParteiAmtszeit (Beginn)Amtszeit (Ende)
    Michael HorlacherCSU16. Dezember 19468. Februar 1950
    Georg StangCSU8. Februar 195010. Mai 1951
    Alois HundhammerCSU19. Juni 195112. Dezember 1954
    Hans EhardCSU13. Dezember 195426. Januar 1960
    Rudolf HanauerCSU27. Januar 196029. Oktober 1978
    Franz HeublCSU30. Oktober 197823. Oktober 1990
    Wilhelm VorndranCSU24. Oktober 199019. Oktober 1994
    Johann BöhmCSU20. Oktober 19945. Oktober 2003
    Alois GlückCSU6. Oktober 200319. Oktober 2008
    Barbara StammCSU20. Oktober 20084. November 2018
    Ilse AignerCSU5. November 2018amtierend

    I. Vizepräsidenten

    NameParteiAmtszeit (Beginn)Amtszeit (Ende)
    Georg HagenSPD16. Dezember 19463. Dezember 1950
    Hans HögnSPD4. Dezember 19506. Dezember 1962
    Wilhelm HoegnerSPD7. Dezember 19622. Dezember 1970
    Helmut RothemundSPD3. Dezember 197011. November 1974
    Heinz RosenbauerCSU12. November 197429. Oktober 1978
    Bertold KammSPD30. Oktober 197821. Oktober 1986
    Siegfried MösleinCSU22. Oktober 198619. Oktober 1994
    Karl-Heinz HiersemannSPD20. Oktober 199415. Juli 1998
    Helmut RitzerSPD28. September 19985. Oktober 2003
    Barbara StammCSU6. Oktober 200319. Oktober 2008
    Reinhold BockletCSU20. Oktober 20084. November 2018
    Karl FrellerCSU5. November 201830. Oktober 2023
    Tobias ReißCSU30. Oktober 2023amtierend

    II. Vizepräsidenten

    NameParteiAmtszeit (Beginn)Amtszeit (Ende)
    Konrad KüblerCSU16. Dezember 194610. Dezember 1950
    Jakob FischbacherBP11. Dezember 195027. November 1953
    Georg BachmannCSU27. November 195312. Dezember 1954
    Georg BanteleBP13. Dezember 19543. Dezember 1958
    Ernst RiedigerGDP4. Dezember 19586. Dezember 1962
    Otto BezoldFDP7. Dezember 19621. Dezember 1966
    Simon NüsselCSU2. Dezember 19668. Dezember 1970
    Konrad PöhnerCSU8. Dezember 197011. November 1974
    Helmut RothemundSPD12. November 197426. Oktober 1976
    Volkmar GabertSPD26. Oktober 197629. Oktober 1978
    Ernst LechnerCSU30. Oktober 197821. Oktober 1986
    Helmut RothemundSPD22. Oktober 19866. Oktober 1992
    Karl-Heinz HiersemannSPD6. Oktober 199219. Oktober 1994
    Anneliese FischerCSU20. Oktober 199427. September 1998
    Roswitha RiessCSU28. September 19985. Oktober 2003
    Peter Paul GantzerSPD6. Oktober 200315. Dezember 2009
    Franz MagetSPD16. Dezember 20096. Oktober 2013
    Inge AuresSPD7. Oktober 20134. November 2018
    Thomas GehringGrüne5. November 201830. Oktober 2023
    Ludwig HartmannGrüne30. Oktober 2023amtierend


    III. Vizepräsidenten

    NameParteiAmtszeit (Beginn)Amtszeit (Ende)
    Peter MeyerFW20. Oktober 20084. November 2018
    Alexander HoldFW5. November 2018amtierend

    IV. Vizepräsidenten

    NameParteiAmtszeit (Beginn)Amtszeit (Ende)
    Christine StahlGrüne20. Oktober 20086. Oktober 2013
    Ulrike GoteGrüne7. Oktober 20134. November 2018
    vakant[1]AfD5. November 2018bis auf Weiteres

    V. Vizepräsidenten

    NameParteiAmtszeit (Beginn)Amtszeit (Ende)
    Jörg RohdeFDP20. Oktober 20086. Oktober 2013
    Markus RinderspacherSPD5. November 2018amtierend

    VI. Vizepräsidenten

    NameParteiAmtszeit (Beginn)Amtszeit (Ende)
    Wolfgang HeubischFDP5. November 201830. Oktober 2023


    Landtagswahlen

    In Bayern stellt jeder Regierungsbezirk (Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken, Schwaben) einen Wahlkreis dar. Es gibt daher sieben Wahlkreise. Bezogen auf die Wahlkreise entfallen 61 Sitze im Landtag auf Oberbayern (2013: 60, 2008: 58, 2003: 57), 18 Sitze auf Niederbayern, jeweils 16 Sitze auf die Oberpfalz und auf Oberfranken (2008: 17), 24 Sitze auf Mittelfranken (2003: 25), 19 Sitze auf Unterfranken (2013: 20) und 26 Sitze auf Schwaben. Die Wahlkreise wiederum sind in Stimmkreise eingeteilt. Stimmkreise sind die Landkreise und kreisfreien Städte bzw., davon abweichend, „räumlich zusammenhängende Stimmkreise“.[2] Ein Stimmkreis umfasste zur Landtagswahl 2013 rund 125.000 Einwohner[3] (2008: 102.000).[2]

    Landtagswahl 2023

    Die Landtagswahl fand am 8. Oktober 2023 statt. Die Liste der Mitglieder für die 19. Wahlperiode gibt eine Übersicht über die gewählten Parlamentarier. Die 19. Wahlperiode begann offiziell am 30. Oktober 2023 mit der konstituierenden Sitzung.

    Landtagswahl 2018

    Die Landtagswahl fand am 14. Oktober 2018 statt, die Liste der Mitglieder gibt eine Übersicht über die Parlamentarier. Der Tag der konstituierenden Sitzung – der 5. November 2018 – markiert den Beginn der 18. Wahlperiode. Die Abgeordneten sind (wie seit 1998) für fünf Jahre gewählt (2018–2023).

    Landtagswahl 2013

    Bayern wählte am 15. September 2013 ein Landesparlament. In der Liste der Mitglieder des Bayerischen Landtags (17. Wahlperiode) findet man die Zusammensetzung. Die Wahlperiode dauerte fünf Jahre (2013–2018).

    Je die Hälfte der 180 Abgeordneten wird direkt in Stimmkreisen und über Listen in den Wahlkreisen gewählt. Im Herbst 2013 wurden 90 Stimmkreisabgeordnete nach dem Mehrheitswahlrecht und 90 Abgeordnete über offene Listen der Parteien nach dem Verhältniswahlrecht bestimmt.

    Vergangene Landtagswahlen

    1962 bis 2008 hatte die CSU die absolute Mehrheit im Bayerischen Landtag inne, 2013 war dies letztmals wieder der Fall; bei den Landtagswahlen von 1970 bis 2003 erhielt die CSU stets auch mehr als 50 % der Wählerstimmen – neun Landtagswahlen in Folge, was in der Bundesrepublik keiner Partei in einem anderen Bundesland gelang.

    Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag

    Fraktionsvorsitzende im Bayerischen Landtag
    FraktionNameIm Amt seit
    CSUKlaus Holetschek2023
    GrüneKatharina Schulze2017
    FWFlorian Streibl2018
    AfDKatrin Ebner-Steiner2018 bis 2021, seit 2023
    SPDFlorian von Brunn2021

    Gremien

    Präsidium

    Der Bayerische Landtag wählt aus seiner Mitte das Präsidium, das sich aus der Landtagspräsidentin bzw. dem Landtagspräsidenten, den Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten sowie sieben Schriftführerinnen und Schriftführern zusammensetzt, wobei ab dem vierten Vizepräsidenten jeweils die Funktion eines Schriftführers wahrgenommen wird. Jede Fraktion hat die Möglichkeit, eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten vorzuschlagen. Das Präsidium befasst sich im Rahmen seiner Funktion als Beratungs-, Kontroll- und Beschlussorgan vor allem mit Verwaltungsangelegenheiten, führt die laufenden Geschäfte des Landtags zwischen dessen Tagung und trifft Vorbereitungen zum Haushaltsplan des Landtags.

    Derzeit besteht das Präsidium aus neun Mitgliedern:

    MitgliedFunktionPartei
    Ilse AignerLandtagspräsidentinCSU
    Tobias ReißI. VizepräsidentCSU
    Ludwig HartmannII. VizepräsidentGrüne
    Alexander HoldIII. VizepräsidentFW
    vakant[1]IV. VizepräsidentAfD
    Markus RinderspacherV. VizepräsidentSPD
    Gülseren DemirelSchriftführerinGrüne
    Gerhard HoppSchriftführerCSU
    Angelika SchorerSchriftführerinCSU
    Walter TaubenederSchriftführerCSU

    Ständige Ausschüsse

    Im Folgenden sind die ständigen Ausschüsse des 18. Bayerischen Landtags (2018 bis 2023) aufgeführt.

    AusschussVorsitzMitgliederCSUGrüneFWAfDSPDFDP
    Staatshaushalt und FinanzfragenJosef Zellmeier221033321
    Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und IntegrationPetra Guttenberger14632111
    Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und SportMartin Runge18832221
    Wirtschaft Landesentwicklung, Energie, Medien und DigitalisierungSandro Kirchner18832221
    Ernährung, Landwirtschaft und ForstenLeopold Herz18832221
    Arbeit und Soziales, Jugend und FamilieDoris Rauscher18832221
    Wissenschaft und KunstRobert Brannekämper18832221
    Bildung und Kultusvakant18832221
    Fragen des öffentlichen DienstesWolfgang Fackler14632111
    Eingaben und BeschwerdenStephanie Schuhknecht14632111
    Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale BeziehungenTobias Gotthardt14632111
    Umwelt und VerbraucherschutzRosi Steinberger18832221
    Gesundheit und PflegeBernhard Seidenath18832221
    Wohnen, Bau und VerkehrSebastian Körber18832221

    Farbig markiert sind die Fraktionen, die im jeweiligen Ausschuss den Vorsitz stellen.

    Die Ausschüsse des 17. Bayerischen Landtags (2013–2018) waren wie folgt besetzt:

    AusschussVorsitzMitgliederCSUSPDFWGrüne
    Ausschuss für Staatshaushalt und FinanzfragenPeter Winter21:12522
    Ausschuss für Verfassung, Recht und ParlamentsfragenFranz Schindler18:10422
    Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und SportFlorian Herrmann18:10422
    Ausschuss für Wirtschaft und Medien, Infrastruktur, Bau und Verkehr, Energie und TechnologieErwin Huber18:10422
    Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und ForstenAngelika Schorer18:10422
    Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend, Familie und IntegrationJoachim Unterländer18:10422
    Ausschuss für Wissenschaft und KunstMichael Piazolo18:10422
    Ausschuss für Bildung und KultusMartin Güll18:10422
    Ausschuss für Fragen des öffentlichen DienstesTobias Reiß18:10422
    Ausschuss für Eingaben und BeschwerdenSylvia Stierstorfer18:10422
    Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale BeziehungenFranz Rieger18:10422
    Ausschuss für Umwelt und VerbraucherschutzChristian Magerl18:10422
    Ausschuss für Gesundheit und PflegeKathrin Sonnenholzner18:10422

    Farbig markiert sind die Fraktionen, die im jeweiligen Ausschuss den Vorsitz stellten.

    Weitere aktuelle Ausschüsse und Gremien

    Geschlechterverteilung der Abgeordneten

    Der Gesamtanteil der weiblichen Abgeordneten betrug zu Beginn der 18. Wahlperiode 26,8 Prozent, der Männeranteil 73,2 Prozent. Die Anteile bei den einzelnen Landtagsfraktionen sind sehr unterschiedlich: Die SPD hat mit 50 Prozent den höchsten Frauenanteil in ihrer Fraktion, AfD und FDP mit je 9,1 Prozent den niedrigsten.

    Dem Bayerischen Landtag steht seit November 2018 mit Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) wieder eine Frau vor. Davor war ab Oktober 2008 Barbara Stamm (CSU) Präsidentin. Unter den Fraktionen haben die Grünen und die AfD jeweils eine Doppelspitze mit je einem Mann und einer Frau. Die Vorsitzenden der anderen Fraktionen sind allesamt männlich.

    FraktionAbgeordneteFrauenFrauenanteilMännerMänneranteil
    CSU851821,2 %6778,8 %
    Grüne381744,7 %2155,3 %
    FW27622,2 %2177,8 %
    AfD2229,1 %2090,9 %
    SPD221150,0 %1150,0 %
    FDP1119,1 %1090,9 %
    Gesamt2055526,8 %15073,2 %

    (Wo nicht weiter gekennzeichnet, wurden die Zahlen den Veröffentlichungen der Internetseite des Bayerischen Landtages entnommen,[4] die prozentualen Anteile der Fraktionen wurden berechnet.[5])

    Bayerischer Landtag bei der Europäischen Union

    Im Oktober 2010 wurde in der Bayerischen Vertretung bei der Europäischen Union in Brüssel ein Verbindungsbüro des Bayerischen Landtags eingerichtet.[6]

    Kooperationen und Partnerschaften

    Der Bayerische Landtag pflegt Kooperationen und Partnerschaften mit den Parlamenten von Kanada, Russland, China, Guangdong (China), Westkap (Südafrika), São Paulo (Brasilien) und mit dem Südtiroler Landtag. Des Weiteren bestehen Partnerschaften und Kooperationen mit National Conference of State Legislatures NCSL, Partnerschaft der Parlamente (PdP), CALRE (Conférence des assemblées législatives régionales d’union européenne) und der Parlamentarier-Konferenz Bodensee.[7]

    Geschichte

    Vorgeschichte

    Sitzungssaal der Kammer der Reichsräte
    Sitzungssaal der Kammer der Abgeordneten

    Bereits 1311 beginnt in Bayern die parlamentarische Geschichte. Die Ottonische Handfeste war die Grundlage für eine ständische Vertretung von Adel, Geistlichkeit und den Städten und Märkten in einer landständischen Vertretung, auch als Landschaft bezeichnet, die zu Landtagen zusammenkam. Diese Landständische Ordnung war zwar Veränderungen unterworfen, galt aber in den Grundzügen bis 1808 als König Max I eine Verfassung erließ, die die alte ständische Ordnung aufhob und eine Volksvertretung vorsah, die aber nie einberufen wurde.[8] Erst auf Grundlage der Verfassung des Königreichs Bayern von 1818 wurde 1819 wieder ein Parlament eingerichtet. Es bestand in der Zeit des Königreichs Bayern als Bayerische Ständeversammlung (ab 1848 Landtag) aus zwei Kammern: der ersten Kammer, Kammer der Reichsräte, und der zweiten Kammer, Kammer der Abgeordneten. Letztere wurde vorerst nach dem Zensuswahlrecht gewählt und ist die Vorläuferin des heutigen Landtags. 1848 wurde das Klassenwahlrecht abgeschafft.

    Nach der Novemberrevolution wurde der Provisorische Nationalrat (1918–1919) eingerichtet. Am 12. Januar (bzw. in der Pfalz am 2. Februar) 1919 fanden dann Landtagswahlen statt. Das gewählte Parlament musste wegen der Räterevolution in München 1919 vorübergehend nach Bamberg ausweichen (Bamberger Verfassung). Im April 1933 tagte der Landtag das vorerst letzte Mal. Am 30. Januar 1934 wurden sämtliche deutschen Länderparlamente durch das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I S. 75) auch formal ersatzlos aufgehoben. Noch 1934 wurde das Landtagsgebäude zum „Haus der Nationalsozialisten“ für deren Gauleitung umgewandelt. Dieses Parlamentsgebäude, in der Prannerstraße 20, in dem das bayerische Parlament seit 1819 getagt hatte, wurde 1944 bei einem Bombenangriff zerstört. Es war im 19. Jahrhundert immer wieder erweitert und umgebaut worden.

    Landtag in der Prannerstraße 20

    Bayerischer Landtag auf Basis der Verfassung von 1946

    Das Plenum (alter Plenarsaal)

    Nach dem Zusammenbruch der NS-Herrschaft ließ die amerikanische Besatzungsmacht vorerst nur Parteien und demokratische Gremien auf kommunaler Ebene zu. 1946 wurde der demokratische Wiederaufbau auf Landesebene eingeleitet. Am 26. Februar 1946 tagte zunächst ein Beratender Landesausschuss als Vorparlament zum demokratischen Neuanfang. Am 30. Juni 1946 wurde die Verfassungsgebende Landesversammlung vom bayerischen Volk gewählt. Die Wahl des ersten Landtags fand am 1. Dezember 1946 parallel zur Zustimmung zur Verfassung statt. Die neue bayerische Verfassung führte erneut ein Zweikammern-Parlament ein, neben dem Landtag als Volksvertretung gab es den Bayerischen Senat als Ständevertretung. Der Landtag tagte zunächst wie zuvor schon die Verfassunggebende Versammlung in der Großen Aula der Universität[9] und ab dem 28. Mai 1947 im Sophiensaal im Gebäude der Oberfinanzdirektion München in der Sophienstraße 6[10], am 12. Januar 1949 erstmals im Maximilianeum das seither sein Sitz ist[11] und auch Sitz des Senats war. Auch das Archiv des Bayerischen Landtags und die Landtagsbibliothek wurden dort untergebracht.

    In einer Sitzung in der Nacht vom 19. auf den 20. Mai 1949 stimmte der Bayerische Landtag mit 101 zu 63 Stimmen bei neun Enthaltungen gegen das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.[12] Mit ihrer Mehrheit im Landtag lehnte die CSU im Unterschied zur SPD und FDP das Grundgesetz ab.[13] Ministerpräsident Hans Ehard selbst hatte eindringlich vor den zentralistischen Tendenzen des Grundgesetzes gewarnt. Bayern stimmte damit als einziges Bundesland gegen das Grundgesetz, dessen Rechtsverbindlichkeit für Bayern man jedoch in derselben Sitzung im Falle der Annahme in zwei Dritteln der deutschen Länder anerkannte.[12] Tatsächlich erfolgte die Annahme sogar in allen übrigen zehn Länderparlamenten.

    Durch ein von der ödp initiiertes Volksbegehren wurde zum 31. Dezember 1999 die zweite Kammer – der bayerische Senat – abgeschafft.

    Befriedeter Bezirk

    Zwecks Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Parlaments besteht gem. Art. 17 Bayerisches Versammlungsgesetz[14] ein Befriedeter Bezirk („Bannmeile“). Damit ist es generell untersagt, dass in dessen Umgebung Versammlungen unter freiem Himmel stattfinden.

    Siehe auch

    Literatur

    Weblinks

    Commons: Bayerischer Landtag – Sammlung von Bildern

    Geschichte des Bayerischen Parlaments:

    Fußnoten

    1. a b Landtagsvizepräsident-Wahl: AfD scheitert zum zehnten Mal. Süddeutsche Zeitung, 30. Oktober 2023, abgerufen am 2. November 2023.
    2. a b Stimmkreise. Website des Bayerischen Landtags, abgerufen am 28. Mai 2013.
    3. Landeswahlleiter des Freistaates Bayern: Vorläufiges Ergebnis mit 90 von 90 Stimmkreisen
    4. Bayerischer Landtag: Frauen im Landtag (2013) S 307. (Memento vom 29. Mai 2014 im Internet Archive)
    5. Prozentsatz: Anzahl der Frauen in einem Bereich geteilt durch die jeweilige Gesamtzahl von Abgeordneten, multipliziert mit 100. Vgl. auch Prozent
    6. Kontaktstelle des Bayerischen Landtags in Brüssel | Bayerischer Landtag. Abgerufen am 18. Januar 2024.
    7. Kooperationen und Partnerschaften des Bayerischen Landtags mit anderen Parlamenten und Organisationen auf der Internetseite des Bayerischen Landtags. Abgerufen am 19. August 2014.
    8. Parlamentsgeschichte auf der Internetseite des Bayerischen Landtags. Abgerufen am 26. Dezember 2019.
    9. Josef Hugo Biller, Hans-Peter Rasp: München Kunst & Kultur. Stadtführer und Handbuch. 15., völlig neu bearbeitete Auflage. Ludwig, München 2003, ISBN 3-7787-5125-5, S. 285.
    10. Sophiensaal in München. Geschichte. Bayerisches Landesamt für Steuern, abgerufen am 8. Februar 2017.
    11. Peter Jakob Kock: Der Bayerische Landtag – Eine Chronik, S. 47 f. (pdf bei bayern.landtag.de)
    12. a b Peter Jakob Kock: Der Bayerische Landtag – Eine Chronik, S. 52–55 (pdf bei bayern.landtag.de)
    13. Stenographischer Bericht über die Verhandlungen des Bayerischen Landtags. In: Bayerischer Landtag. 19. Mai 1949, abgerufen am 26. Mai 2021.
    14. https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVersG08-17

    Koordinaten: 48° 8′ 10,8″ N, 11° 35′ 39,8″ O

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