Baurecht
Baurecht bezeichnet:
- allgemein die Rechtsordnung des Bauens, siehe Bauwesen #Begriffe
- privates Baurecht, die Rechtsordnung zwischen den an einer Baumaßnahme Beteiligten
Nationales:
- Baurecht (Deutschland), die deutschen Rechtsnormen, die das Bauen betreffen
- öffentliches Baurecht (Deutschland) als Teil derselben
- in Österreich die Rechtsmaterie zum Bauwesen (Landesebene), siehe Baugesetze und Bauordnungen (Österreich)
- öffentliches Baurecht (Österreich), regelt u. a. die Bebaubarkeit von Grundstücken
- Baurecht (Österreich), speziell ein Recht (Nießbrauch) zur Bebauung eines fremden Grundstücks
- in der Schweiz die Rechtsmaterie zum Bauwesen (Kantons- und Gemeindeebene), siehe Baugesetze und Bauordnungen (Schweiz)
- Baurecht (Schweiz), die Dienstbarkeit auf Errichtung und Beibehaltung eines Bauwerks auf oder unter fremder Bodenfläche
sowie:
- Baurecht (Zeitschrift), eine deutsche juristische Fachzeitschrift zum Baurecht
Baurecht ist der Familienname folgender Personen:
- Dietmar Baurecht (* 1973), österreichischer Politiker (SPÖ)
Siehe auch:
- Öffentliches Baurecht
- Baugesetz, Bauordnung
- Erbbaurecht
- Bauvertrag