Baufälligkeit

Dobbertiner Klosterkirche (1991)

Baufälligkeit von Bauwerken wird als Begriff meist adjektivisch („baufällig“) benutzt,[1] um Gebäude zu bezeichnen, die in ihrer Bausubstanz derart marode oder geschädigt sind, dass eine gefährdungsfreie Nutzung (wie z. B. Wohnen) dort nicht möglich ist, weil sie einsturzgefährdet sind oder weil ohne unmittelbare Sanierung beispielsweise herabstürzende Gebäudeteile oder Fassadenteile Passanten, Anwohner und Besucher gefährden.[2][3]

Weblinks

Wiktionary: Baufälligkeit – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

  1. Deutsche Verkehrszeitung vom 6. April 2020: Mehr als 1.000 Bahnbrücken sind baufällig In Deutschland sind 1.004 Bahnbrücken nicht mehr wirtschaftlich zu sanieren und können nur noch ersetzt werden. Das geht aus Angaben des Bahnbeauftragten der Bundesregierung, Enak Ferlemann (CDU), hervor. Würden sie alle nun in Angriff genommen, lägen die Kosten bei 7,3 Mrd. EUR, antwortete Ferlemann auf eine Anfrage der FDP-Fraktion im Bundestag, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt…
  2. Versicherungswirtschaft Heute vom 16. März 2020: Wohngebäudeversicherer müssen auch bei „Baufälligkeit“ Sturmschäden begleichen
  3. Universität Würzburg Wintersemester 2015/16: Übung im öffentlichen Recht. Fall „Die baufällige Scheune“

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Autor/Urheber: Horst Alsleben, Lizenz: CC BY-SA 3.0
Klosterkirche Dobbertin, Nordfassade, provisorische Regenentwässerung