Bauplanung

Bauplanung – Von der Planung zum Bauwerk

Bauplanung beschreibt einen Vorgang, bei dem ein Bauvorhaben gedanklich entwickelt und gestaltet wird. Diese gedanklichen Überlegungen werden in Architekturzeichnungen und Bauzeichnungen festgehalten. Dabei muss der örtliche Baugrund in seiner Form und Eigenschaft berücksichtigt werden. Die Umsetzbarkeit der Planung wird in Berechnungen nachgewiesen. Die Bauplanung ist der erste Abschnitt des Bauprozesses, wird jedoch auch noch während der Bauausführung weitergeführt. Sie ist Voraussetzung für die Genehmigung eines Bauvorhabens in Deutschland.

Bauplanungsarten

Es werden grob vier Arten von Bauplanungen unterschieden:[1]

  • Hochbauplanung
  • Ingenieurbauplanung
  • Tief-, Straßen- und Landschaftsbauplanung
  • Fachplanung

Alle diese Bereiche stehen in enger Verbindung zueinander und werden von Architekten, Bauingenieuren, Landschaftsarchitekten, Bauzeichnern und Fachplanern bearbeitet.

Vorschriften der Bauplanung

Bei der Bauplanung sind verschiedene rechtliche und technische Bestimmungen zu beachten. Ziel der Festsetzung baurechtlicher Bestimmungen sind die Gewährleistung von Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Bauvorhabens. Der verantwortliche Planer hat die Bestimmungen, die im Baubereich auch Anerkannte Regeln der Technik genannt werden, zu berücksichtigen. Des Weiteren ist auch auf die Einhaltung von Verordnungen und Gesetzen (beispielsweise Baugesetzbuch, Bauordnung) zu achten.

Planungsphasen

Leistungsphasen der Objekt- und Fachplanung nach HOAI
LP1Grundlagenermittlung
LP2Vorplanung
LP3Entwurfsplanung
LP4Genehmigungsplanung
LP5Ausführungsplanung
LP6Vorbereitung der Vergabe
LP7Mitwirkung bei der Vergabe
LP8Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation
LP9Objektbetreuung

Die Bauplanung wird gemäß der HOAI in Phasen gegliedert: (je nach Komplexität des Bauvorhabens können Teilpunkte entfallen)

Grundlagenermittlung

Bei der Grundlagenermittlung wird die Aufgabenstellung geklärt und die technischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen des Projektes dargelegt. Diese Phase der Bauplanung umfasst auch eine Ortsbesichtigung durch den Bauherrn und Planer, wobei sowohl der Baugrund, als auch die nähere Umgebung inspiziert werden. Die Ergebnisse der Grundlagenermittlung werden im Rahmen einer Ergebnisdarstellung schließlich aufbereitet.[2]

Vorplanung

Die Ergebnisse der Grundlagenermittlung bilden die Basis für die Vorplanung. In dieser Phase der Bauplanung werden Erkundigungen über die Art des Baugrundes eingeholt um ein Planungskonzept zu erstellen und eventuelle alternative Lösungsmöglichkeiten zu erörtern. In die Vorplanung fällt auch eine erste Kostenschätzung für das Bauprojekt, die durch DIN 276 geregelt ist. Auch die Informationen, die aus der Vorplanung erhalten wurden, werden anhand einer Ergebnisdarstellung festgehalten.[3]

Entwurfsplanung

Bei der Entwurfsplanung wird eine Berechnung und Auslegung der Anlage angestellt. Das Projekt wird im Maßstab 1:100 in eine technische Zeichnung umgesetzt und beschrieben. Auch hier fällt eine Kostenberechnung nach DIN 276 an und die Ergebnisse werden erneut in Form einer Ergebnisdarstellung festgehalten.[4]

Genehmigungsplanung

Bei der Genehmigungsplanung werden die Vorlagen für die Zustimmungen und Genehmigungen durch die Behörden erstellt. Es wird ein Einreichplan erstellt, der als Grundlage für die Verhandlungen mit den Behörden dient. Es folgt die Bewilligung des Projektes durch die Baubehörde.

Ausführungsplanung

Die Ausführungsplanung ist ein Instrument der Architekten und Ingenieuren, bei der Ausführungspläne im Maßstab 1:50, sowie Detailzeichnungen im Maßstab 1:1 bis 1:20 erstellt werden. Die Ausführungsplanung umfasst auch eine detaillierte Projektbeschreibung für die Ausführung.

Vorbereitung der Vergabe

Im Anschluss an die Ausführungsplanung werden Leistungsverzeichnisse erstellt und vergleichbare Angebote für die Ausführung eingeholt.[5]

Mitwirkung bei der Vergabe

Die eingegangenen Angebote werden geprüft und die Angebote ausgewertet. Es wird ein Preisspiegel aufgestellt und der Auftrag wird erteilt.

Bauüberwachung

Nach Baubeginn wird die Ausführung des Objektes auf Übereinstimmung mit der Planung und den Leistungsverzeichnissen überwacht. In die Überwachung der Bauphase fällt auch die Aufstellung und Einhaltung eines Zeitplans, die Überprüfung von Aufmaßen und Rechnungen der ausführenden Unternehmen und die Übereinstimmung mit anerkannten Regeln der Technik. Die Leistungen werden fachtechnisch kontrolliert und eventuelle Mängel festgestellt und beseitigt.

Siehe auch

Quellen

  1. Frey, August, Günter: Bautechnik Fachkunde Bau. 10. Auflage Europa Lehrmittelverlag, 2003, ISBN 3-8085-4460-0.
  2. Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – HOAI)
  3. Lutz Franke: Baukonstruktion im Planungsprozess. Vieweg & Teubner Verlag, Wiesbaden 2002, ISBN 3-528-02565-4, S. 50.
  4. Ernst Neufert: Bauentwurfslehre. Springer, 2012, ISBN 978-3-8348-1825-6.
  5. Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI, Fassung 2013): Anlage 10 (zu § 34 Absatz 4, § 35 Absatz 7) Grundleistungen im Leistungsbild Gebäude und Innenräume, Besondere Leistungen, Objektlisten

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