Bastonade

Bastinado im alten Ägypten. Nach Gaston Maspero, 1892[1] nachgedruckt bei Roscoe Lewis Ashley[2]

Bastonade, Bastinado (franz. bastonnade, ital. bastonata = Stockhieb, zu: bastonare = prügeln, zu: bastone = Stock)[3] oder früher Sohlenstreich, im arabischen Sprachraum Falaka, bezeichnet je nach Zwecksetzung und Ausführungsweise eine Züchtigungspraktik oder Foltermethode, bei der eine Folge von Hieben auf die bloßen Fußsohlen einer Person vollzogen wird.

Die Bastonade wird häufig mit nahöstlichen und fernöstlichen Ländern in Verbindung gebracht, wo diese meist in der dort gebräuchlichen Falaka-Methode teilweise öffentlich ausgeführt wird und durch Augenzeugenberichte und fotografische Dokumente erfasst ist, kommt jedoch bis heute auch in vielen Staaten der westlichen Welt auf unterschiedliche Art und Weise zur Anwendung.

In China ist eine Vollziehung der Bastonade seit dem Jahr 960 dokumentiert, in Europa findet sie im Jahr 1537 erstmalige Erwähnung.[4] In der deutschen Gebrauchssprache war früher der Begriff Sohlenstreich geläufig, vgl. Mozarts Die Zauberflöte (siehe unten), welches dem seltener verwendeten Begriff Sohlenhiebe im gegenwärtigen Sprachgebrauch entspricht. In der deutschen Umgangssprache wurde die Bastonade mitunter auch durch die Wendung (Anzahl) auf die Fußsohlen umschrieben. Im englischen Sprachraum ist überwiegend die Begriffsvariation Bastinado gebräuchlich, zeitweilig wurde der Begriff booting verwendet, gelegentlich wird es auch als foot whipping oder sole caning bezeichnet.[4]

Falaka. Iran, frühes 20. Jahrhundert

Die jeweilige Anzahl der aufeinanderfolgend verabreichten Hiebe variiert abhängig vom Sachzusammenhang und der im jeweiligen Kulturkreis verwendeten Methode. Im Iran gelten 50 Hiebe als vergleichsweise milde Strafe, gegenüber Straftätern kann ein Vielfaches hiervon verhängt werden. Im Osmanischen Reich ist die Verhängung von 250 Hieben geschichtlich dokumentiert (zu Iran und osmanischem Reich vgl. Abschnitt Neuzeitliche Geschichte). In Mozarts Die Zauberflöte werden 77 Hiebe erwähnt. Während der Zeit des Nationalsozialismus wird beispielsweise aus Kinderheimen von 100 bis 170 Schlägen berichtet.[5]

Umstände der Anwendung

Die Bastonade kommt verstärkt dort zur Anwendung, wo Personen zunächst grundsätzlich dem Recht oder der faktischen Möglichkeit zur Züchtigung durch andere Personen unterworfen und zudem durchgehend zur Barfüßigkeit gezwungen sind. Diese Umstände können für die betreffenden Personen z. B. durch persönliche Unfreiheit in Form von Gefangenschaft oder Sklaverei sowie sonstige Konstellationen bedingt sein, bei denen eine feststehende Hierarchie mit einem faktischen Machtgefälle besteht. Die Bastonade wird bis heute in verschiedenen Ländern in Gefängnissen, bei Polizeiverhören sowie bei kriegerischen und politischen Auseinandersetzungen angewendet.

Gefängnisse

In Deutschland war die Bastonade bis zum Ende der NS-Zeit innerhalb von Strafanstalten und Gefangenenlagern gebräuchlich. In Frankreich wurde sie von der Staatspolizei Sûreté zu Folterzwecken im Verhör eingesetzt und kam in verschiedenen Gefängnissen zum Einsatz, wie beispielsweise in der Strafkolonie Neukaledonien. Routinemäßig kam die Bastonade auch in griechischen Gefängnissen zum Einsatz, so berichten 83 % der inhaftierten Personen bei einer Erhebung im Jahre 1967 von deren Anwendung. Die ungarische sowie jugoslawische Polizei verwendete diese in den 1930er Jahren, sowie auch die rumänische Polizei bis zum Ende der kommunistischen Ceausescu-Diktatur im Jahre 1989. In Spanien berichteten 39 % der Inhaftierten von der Anwendung durch die Guardia Civil. In Europa wurde bzw. wird sie weiterhin in Zypern, Polen, Litauen, Bulgarien, Georgien, Ukraine, Portugal, Mazedonien, der Slowakei und Kroatien im Rahmen des Strafvollzuges eingesetzt.[6]

Weitere Staaten, in denen die Bastonade zum Einsatz kam bzw. kommt, sind Syrien, Israel, Türkei, Marokko, Iran, Ägypten, Irak, Libyen, Libanon, Tunesien, Jemen, Saudi-Arabien, Kuwait, Brasilien, Argentinien, Nicaragua, Chile, Südafrika, Rhodesien/Simbabwe, Paraguay, Honduras, Bolivien, Äthiopien, Somalia, Kenia, Kamerun, Mauritius, Philippinen, Südkorea, Pakistan und Nepal.[7]

Besatzung

Von britischen Besatzern wurde sie in Palästina sowie in Venezuela, von französischen Besatzern in Algerien, in Südafrika und von US-amerikanischen Soldaten in Vietnam verwendet. Im kolonial besetzten Indien wurde die Bastonade im Zusammenhang mit Steuervergehen angewendet;[4] das deutsche NS-Regime setzte die Bastonade neben dem Straf- und Lagervollzug unter anderem auch in den besetzten Ländern Dänemark und Norwegen ein.[6]

Politische Unterdrückung

Um die studentische Bewegung in Griechenland einzuschüchtern, wurde diese Methode laufend eingesetzt, da praktisch keine sichtbaren Spuren mehr festzustellen waren, sobald die betroffenen Studenten aus der Haft entlassen waren.[7]

Sklaverei

Während der neuzeitlichen Sklaverei in Brasilien oder den amerikanischen Südstaaten wurde die Bastonade insbesondere dort angewendet, wo ein sogenanntes „sauberes Schlagen“ (clean beating) zur Anwendung kommen sollte. Bei in Sklaverei gehaltenen Frauen sollte in diesem Zusammenhang eine „Wertminderung“ vermieden werden, welche ggf. infolge von Hautverletzungen durch die übliche Auspeitschung eintreten konnte. Da diese laut offiziellen Sklavengesetzen vielerorts ohnehin zur Barfüßigkeit gezwungen waren, war die Bastonade eine naheliegende Strafe. Im Sklavengesetz von „Cape Town“ findet sich z. B. die Formulierung „Slaves must go barefoot and must carry passes (Sklaven müssen barfuß gehen und Ausweispapiere mit sich führen)“.[8] Somit wurde zur Bestrafung vor allem jüngerer Frauen mit höherem Verkaufswert häufig ausweichend die Bastonade verwendet, zumal sich diese Methode als sehr effektiv erwies, jedoch in der Regel keine ernsten Verletzungen zurückblieben und der „Handelswert“ hierdurch auch nicht vorübergehend gemindert wurde.[9]

Durchführung

Die Bastonade wird mit einem hierfür geeigneten Schlaginstrument auf die bloßen Fußsohlen der betreffenden Person ausgeführt. Die Schläge erfolgen im Normalfall in den Bereich des weichen Fußgewölbes zwischen Ferse und Ballen. Meist kommen hierbei Gerte oder Rohrstock, aber auch flexible Gegenstände wie Riemen, Kabel oder Ruten zum Einsatz.

Nach nahöstlicher Methode (tr: Falaka) werden deren Fußgelenke an einen Balken geschnürt und mit ihm emporgehoben, die Schläge werden hierbei meist mit einem hölzernen Stock ausgeführt. Im Bericht File on Torture (in Turkey) von Amnesty International vom September 1987 wird diese dort am häufigsten angewandte Methode bildlich gezeigt und beschrieben, dass hierzu nur ein Stuhl und ein Seil notwendig ist, um die Füße in einer Position zu fixieren. Es waren und sind jedoch in anderen Regionen verschiedene Arten üblich, die betreffende Person für die Bastonade zu fesseln und die Züchtigung auszuführen.

Die zu schlagende Person wurde und wird bei allen regional verschiedenen Ausprägungen grundsätzlich in der körperlichen Bewegungsfreiheit wenigstens soweit eingeschränkt, dass es dieser nicht möglich ist, in Erwartung der Schlageinwirkung oder im Schmerzreflex die Füße aus der Stellung zu bewegen oder den Körper aus der Position zu bringen. Hierdurch sollen vor allem die Wirkung der Strafe sichergestellt sowie ernstere Verletzungen bei der betreffenden Person vermieden werden, die bei Bewegungen der Füße unabhängig vom Schlaginstrument durch fehlgehendes Auftreffen der Schläge eintreten können.

Auswirkungen

Durch die Bastonade wird eine besonders intensive Schmerzwahrnehmung ausgelöst, da die menschlichen Fußunterseiten aufgrund der hohen Dichte an Nervenzellen eine sehr hohe Schmerzsensibilität aufweisen. Der bei der Ausführung unter Verwendung von Rohrstock, Gerte oder anderen flexiblen Instrumenten von geringem Durchmesser von der betroffenen Person wahrgenommene Schmerzreiz wird zumeist als schneidend, stechend oder beißend, nachwirkend häufig als brennend beschrieben. Der ausgelöste Schmerz ist hierbei nicht auf die punktuelle Einwirkungsstelle auf den Fußbogen beschränkt, sondern strahlt unterschwellig in den gesamten Körper aus. Dieser Effekt entsteht, da der längsseitig unter der Fußsohle entlang führende und durch die Schlageinwirkung in den Fußbogen unmittelbar tangierte Schienbeinnerv den Reiz unmittelbar in den zentralen Ischiasnerv weiterleitet und dieser von dort aus reflexartig in die übrigen Körperregionen ausstrahlt. Die Schmerzsensibilität der Fußsohle nimmt hierbei im Gegensatz zu anderen Körperregionen bei sich wiederholenden Einwirkungen, wie beispielsweise Schlägen, nicht graduell ab. Es tritt durch die funktionelle Eigenart der Fußsohle (wie auch der Handfläche) als primäres Tastorgan hierbei weder ein Taubheitsgefühl noch eine Gewöhnung ein. Die subjektive Schmerzwahrnehmung nimmt mit steigender Anzahl der Hiebe durch zunehmende Aktivierung der Nozizeptoren bis zu deren maximaler Reizung vielmehr graduell zu. So kann nach einer Mehrzahl an vorausgegangenen Schlageinwirkungen schon ein moderater Berührungsreiz, der im Normalfall unterhalb der Schmerzschwelle wahrgenommen würde, durch die gesteigerte Aktivität der Nozizeptoren soweit verstärkt werden, dass dieser eine subjektive Schmerzempfindung auslöst. Bei gleichbleibender Intensität der Einwirkung durch das Schlaginstrument nimmt daher der von der betroffenen Person empfundene Schmerz bis zu einem gewissen Grad stetig zu. Die während der Bastonade wahrgenommenen Schmerzempfindungen können jedoch abhängig von der subjektiven, jedoch von Fall zu Fall variablen Schmerztoleranz und deren möglicher weiterer Verschiebung durch Gefühle von Angst und Ohnmacht als unterschiedlich intensiv bewertet werden.[10]

Bei Ausführung der Bastonade in oben beschriebener Weise bleibt die Gesamtheit der körperlichen Auswirkungen in der Regel vorübergehender Natur; die Fußknochen sowie der Stütz- und Bewegungsapparat werden hierbei nicht geschädigt. Die unterhalb des weichen Fußgewölbes liegenden Mittelfußknochen sind durch die darüber verlaufende kurze Fußmuskulatur (Zehenbeuger) hinreichend geschützt, die Krafteinwirkung eines oben beschriebenen Schlaginstrumentes wird im Regelfall durch Haut und Fußmuskulatur vollständig aufgenommen, ohne die Fußknochen zu tangieren. Hämatome oder offene Verletzungen der Haut treten auch bei höherer Intensität der Schlageinwirkung äußerst selten auf, da die Dermis der Fußsohle, wie die der Handflächen, aufgrund ihrer hohen Stärke und Elastizität besonders reißfest beschaffen ist und die darüber liegende Oberhaut (Epidermis) ebenfalls eine vielfach höhere Stärke als andere Hautregionen aufweist.[11] So treten bei der betroffenen Person trotz der Auslösung hoher Schmerzreize üblicherweise keine medizinischer Versorgung bedürfenden Verletzungen auf. Äußerlich sichtbare Nachwirkungen in Form von Rötungen der Unterhaut klingen meist einige Stunden nach der Durchführung überwiegend bis vollständig ab, auch die nachwirkenden Schmerzreize gehen während dieser Zeit zurück. Eine dieser Methode unterzogene Person kann sich zumeist auch kurz nach der Durchführung trotz fortwirkender Schmerzreize normal gehend fortbewegen. Aufgrund dieser Wirkungsweisen und des zu deren Erzielung vergleichsweise geringen Aufwandes kommt die Bastonade fortgesetzt in einigen Ländern in unterschiedlichen Zusammenhängen zur Anwendung (siehe oben).

Wird die Bastonade im Gegensatz zu der oben beschriebenen Ausführungsweise unter Verwendung starrer und massiver Schlaginstrumente in die Bereiche von Zehen, Ballen oder Ferse ausgeführt, wie es im Rahmen der nahöstlichen Falaka-Methode zum Teil praktiziert wird, können hiermit selbst bei leichter Schlageinwirkung schwere Verletzungen wie Knochenbrüche und Nervenschädigungen sowie folgend eine häufig dauerhafte Beeinträchtigung der Bewegungsfunktion zurückbleiben. Dieses in diesen Fällen häufig gezielt herbeigeführte oder billigend in Kauf genommene Ergebnis ist aufgrund seiner dauerhaft schädigenden Wirkungsweise unter dem Begriff der Leibesstrafe einzuordnen. Unmittelbar nach einer in letzterer Weise erlittenen Falaka ist es der betreffenden Person zumeist nicht möglich, ohne Hilfestellung zu stehen oder zu gehen.

Neuzeitliche Geschichte

Sowohl vor als auch nach dem Militärputsch in der Türkei 1980 war die Bastonade eine der klassischen Foltermethoden. In Frauengefängnissen des gegenwärtigen Iran werden die Inhaftierten regelmäßig mit der Bastonade bestraft sowie unter deren Anwendung verhört.[12][13][14] In Indien werden Insassinnen der Frauengefängnisse in gleicher Weise durch Schläge auf die Fußsohlen gezüchtigt.[15] Auch in Syrien stellt die Bastonade eine übliche Bestrafung in dortigen Gefängnissen dar.[16] Im Libyen-Konflikt wird die Bastonade ebenfalls regelmäßig eingesetzt (Bericht der Berliner Zeitung vom 14. September 2011).[17] In Konzentrationslagern des NS-Regimes stellte die Bastonade eine alltägliche Form der Züchtigung von Inhaftierten beider Geschlechter dar.[18] Auch aus Kinderheimen während dieser Zeit wird von regelmäßiger Bestrafung durch Schläge auf die Fußsohlen berichtet.[5] Aus Österreich wird der Einsatz der Bastonade in Kinderheimen bis in die 1960er Jahre berichtet.[19] Im US-amerikanischen Bundesstaat Massachusetts ist bis 1969 die Bastonade im Vollzug der Jugendstrafanstalten dokumentiert.[6] Im Iran galten vor der Konstitutionellen Revolution von 1905 etwa 50 Stockschläge auf die Fußsohlen als eine vergleichsweise milde, 1000 als eine grausame Bestrafung. Helmuth von Moltke berichtet in einem Brief vom 27. September 1836 aus dem osmanischen Reich als Augenzeuge über eine Strafe von 500 Hieben, 250 je Fußsohle, die auf seine Bitte hin vom Sultan auf 50 reduziert wurde.

Literatur und Kunst

In dem Werk von Heinrich Graetz zur Geschichte der Juden berichtet er im IV. Band über den Einsatz der Bastonade in Damaskus.[20]

In der Oper Die Zauberflöte wird die Bastonade in der 22. Szene erwähnt „Nur siebenundsiebzig Sohlenstreich“. Die Anzahl der Streiche wurde in anderen Sprachen variiert, um dem musikalischen Takt zu entsprechen. In der englischen Übersetzung ist von vierzig Hieben die Rede.[21]

Die Bastonade verwendet auch Karl May in literarischer Beschreibung, sowohl in seiner Mahdi-Trilogie als auch im Orientzyklus.[22]

In filmischen Werken wird die Bastonade meist im Rahmen von Gefangenschaft in der Visualisierung politisch motivierter Folter oder Züchtigung dargestellt. Dahingehende Umsetzungen finden sich u. a. in den Spiel- bzw. Fernsehfilmen 12 Uhr nachts – Midnight Express (Midnight Express), Revolution, Bless you, Prison, Die Geschichte der Dienerin (The Handmaid's Tale), The Courageous Heart of Irena Sendler, Eleni sowie Autumn Born.

In nahöstlichen Fernsehformaten wird die Bastonade vielfach in unterschiedlichen Sachzusammenhängen dargestellt, hier meist in der innerhalb dieses Kulturkreises üblichen „Falaka“-Anwendungsweise (siehe oben). Hierbei wird die Anwendung der Bastonade nahezu durchgängig an weiblichen Personen gezeigt. Entsprechende Umsetzungen finden sich u. a. in den TV-Serien Muhteşem Yüzyıl (historische Züchtigung von weiblichen Bediensteten, Türkei), Childen Of Streets (Züchtigung von weiblichen Strafgefangenen, Ägypten), Bu kalp seni unutur mu? (politische Folter einer Aktivistin, Türkei) sowie El Shahroura (häusliche Gewalt gegenüber der Ehefrau, Libanon).

Einzelnachweise

  1. http://babel.hathitrust.org/cgi/pt?id=mdp.39015064334355;view=1up;seq=30
  2. http://babel.hathitrust.org/cgi/pt?id=nnc2.ark:/13960/t74t6pm1b;view=1up;seq=15
  3. Vergleiche den Eintrag bei duden.de unter Bastonade; Zugriff am 19. Dezember 2012
  4. a b c Vgl. Torture and Democracy von Darius Rejali. S. 274.
  5. a b kurier.at [Wimmersdorf: 270 Schläge auf die Fußsohlen]. Abgerufen am 19. Februar 2014.
  6. a b c Vgl. Torture and Democracy von Darius Rejali. S. 275.
  7. a b Vgl. Torture and Democracy von Darius Rejali. S. 276f.
  8. Cape Town and Surrounds.. Western Cape Government. Abgerufen am 14. Juli 2013.
  9. Vgl. Torture and Democracy von Darius Rejali. S. 277.
  10. Siehe dazu u. a. die Seite Schmerz und Angst in „Praxisklinik Dr. med. Thomas Weiss“ zur Schmerzverstärkung durch Angst; Zugriff am 23. September 2013.
  11. Siehe dazu u. a. die Seite Lederhaut in „MedizInfo“ zur Lederhaut; Zugriff am 16. Juni 2013
  12. DER SPIEGEL 38/1984 [Wir werden hingerichtet]. Abgerufen am 22. Februar 2014.
  13. Deutsche Welle [Hinter den Mauern von Evin]. Abgerufen am 22. Februar 2014.
  14. Frankfurter Allgemeine, Politik [Ich kenne nur die Stimmen]. Abgerufen am 23. Februar 2014.
  15. Human Rights Watch ISBN 0-929692-92-6, S. 16 [Prison Conditions in India]. Abgerufen am 23. Februar 2014.
  16. www.tagesspiegel.de [Gefangen in Syrien:Schläge auf die Fußsohlen]. Abgerufen am 19. Februar 2014.
  17. www.berliner-zeitung.de [Schläge auf die nackten Fußsohlen]. Abgerufen am 19. Februar 2014.
  18. Vgl. Ruxandra Cesereanu: An Overview of Political Torture in the Twentieth Century. S. 124f.
  19. Siehe einen Bericht bei „krone.at“ vom 29. März 2012 Berichte über Folter in Kinder-Heim auf der Hohen Warte; Zugriff am 19. Dezember 2012
  20. Auszüge daraus sind im Internet unter 11. Kapitel. Das Jahr 1840 und die Blutanklage von Damaskus. (1840.) einzusehen; Zugriff am 19. Dezember 2012
  21. Siehe dazu u. a. die Seite Mozarts Zauberflöte.: Eine kritische Auseinandersetzung um ihre Deutung. von Jules Speller; Zugriff am 20. März 2013
  22. Siehe dazu u. a. die Seite Vater der Fünfhundert im Karl-May-Wiki; Zugriff am 19. Dezember 2012

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Antoin Sevruguin 12 Falak Whipping the soles of a criminal.jpg
Falak Whipping the soles of a criminal. One of Antoin Sevruguin's historical Iran photographs.