Baptistengemeinde Oldenburg

Die Baptistengemeinde Oldenburg (seit 1942 auch Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Oldenburg genannt) ist die drittälteste Gemeinde des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland und die älteste des evangelisch-freikirchlichen Landesverbandes Baptisten im Nordwesten. Sie wurde am 10. September 1837 mit neun Personen gegründet. 1904 wurden ihr die Rechte eines eingetragenen Vereins verliehen. Am 10. Juni 1971 erhielt sie durch das Niedersächsische Kultusministerium die Körperschaftsrechte.

Die Kreuzkirche, das heutige Gotteshaus der Oldenburger Baptisten, befindet sich in der Eichenstraße 15 im Stadtteil Eversten. Zur Gemeinde gehörten 2011 505 Mitglieder[1] und nach eigenen Angaben ein mindestens ebenso großer Freundeskreis.[2]

Geschichte

Carl Weichardt

Mit den Anfängen der Oldenburger Baptistengemeinde eng verbunden sind der Großherzogliche Hofglaser Johann Heinrich Carl Christian Weichardt sowie der Kunstgärtner Johann Dietrich Knickmann. Beide waren durch persönliches Bibelstudium zur Überzeugung gelangt, dass eine schriftgemäße Taufe den persönlichen Glauben des Täuflings voraussetzt und deshalb ihre Säuglingstaufe als ungültig zu betrachten ist. Mit ihrem Wunsch, als Gläubige getauft zu werden, wandten sich die beiden Handwerker Anfang 1836 an den reformierten Bremer Pastor Friedrich Ludwig Mallet, der neben Gotfried Menken und Georg Treviranus zu den führenden Theologen der Erweckungsbewegung gehörte. Als Pfarrer der Bremischen Evangelischen Kirche konnte Mallet dem Wunsch der beiden Oldenburger natürlich nicht entsprechen. Er vermittelte aber einen Kontakt zu dem Hamburger Kaufmann und christlichen Buchhändler Johann Gerhard Oncken, mit dem er auf volksmissionarischem Gebiet in Bremen und im Bremer Umland eng zusammengearbeitet hatte. Friedrich Mallet war bekannt, dass Oncken inzwischen[3] Baptist geworden war.[4]

Anfänge

Nach einem ausführlichen Briefwechsel besuchte Oncken im Juni 1836 die beiden Handwerker, denen sich inzwischen zwei weitere Taufwillige angeschlossen hatten.[5] In einem Tagebucheintrag Johann Gerhard Onckens heißt es dazu:

„Am 7. Juni begaben wir ein wenig die Hunte, welche die Stadt durchfließt, hinab, und es wurde daselbst die köstliche Verordnung Christi an vier Taufkandidaten vollzogen. Friede und Freude erfüllte unsere Herzen auf dem Heimwege.“[4]

Die vier Täuflinge, allen voran Carl Weichardt, erwiesen sich als engagierte Missionare. Es entstand ein Hausbibelkreis, dem sich eine Reihe Oldenburger Bürger anschlossen.[6] Als Oncken im September 1837 einen zweiten Besuch in Oldenburg abstattete, lagen sechs weitere Taufmeldungen vor. Taufort war wieder die Hunte, wo sich der Weichardtsche Kreis am Abend des 9. Septembers versammelte. In dem bereits erwähnten Tagebuch Onckens findet sich dazu folgender Bericht:

„Wir waren vom schönsten Wetter begünstigt und erfuhren, dass Gottes Wege auch dann noch Wege der Sicherheit sind und des Friedens, wenn man verfolgt wird, weil man darin wandelt. Einige Schiffer hatten uns gedroht, uns zu ertränken, wenn wir uns unterstehen würden zu taufen. Aber wir wurden von oben geschützt, und alles um uns her war friedlich und still wie der Spiegel des Flusses, in den wir hinabstiegen.“[7]

Am folgenden Tag konstituierte sich unter dem Vorsitz Onckens die Oldenburger Baptistengemeinde. Bei dieser Gelegenheit wurde Carl Weichardt zum Ältesten ordiniert und damit zum Leiter der jungen Gemeinde bestellt. Das Diakonenamt übertrug Oncken dem Handschuhmacher Anton Stecher. Erste Amtshandlung Weichardts war die Durchführung einer weiteren Taufe, die noch am Abend des Gründungstages vollzogen wurde.[8]

Verfolgungen

Verhängte Sporteln wegen unerlaubter religiöser Zusammenkünfte

Noch vor der offiziellen Gemeindegründung wurde gegen den Weichardtschen Kreis wegen verbotener Conventikelbildung polizeilich ermittelt. Am 30. April 1837 meldete der Polizeidiener Mehls auf schriftlichem Wege, dass im Haus des Glasermeisters „vormittags 11 Uhr“ sich insgesamt vierzehn Personen versammelt hätten. Gegen die in der Meldung namentlich aufgeführten Personen wurde anschließend ein Verfahren eingeleitet, dessen Ausgang allerdings nicht dokumentiert ist. In einem auf den 12. Juni 1837 datierten Bericht des Kirchenconsistoriums an den Magistrat der Stadt findet sich auch der Hinweis auf „einen gewissen Oncken aus Hamburg“, der vor einiger Zeit „hier in Oldenburg Taufen verrichtet und sich separatistischer Umtriebe schuldig gemacht haben [soll].“ Da die obrigkeitlich ausgesprochenen Verwarnungen fruchtlos blieben, versuchte man mit der Verhängung von Bußgeldern und Haftstrafen die Ausbreitung der taufgesinnten Bewegung zu verhindern. Folgende nicht vollständige Tabelle gibt einen Überblick über verhängte Strafen und deren Begründungen[9][10]:

JahrBestrafte Person(en)BegründungStrafe / Konsequenz
1837 (April)14 Gottesdienstteilnehmer im Hause Weichardtunerlaubtes Conventikelwesenunbekannt
1837 (Juli)Schuhmacher Wesselsunerlaubte Abendmahlsfeier in privaten RäumenVerwarnung, da ein volles Geständnis abgelegt wurde
1837 (Oktober)Wiechmannunerlaubte Abendmahlsfeier in privaten Räumen2 Tage Gefängnis
1837 (Oktober)Wiechmannverbotene Conventikel geduldet; Wiederholungstäter5 Reichsthaler, 2 Tage Gefängnis
1837 (Oktober)10 weitere Gottesdienstteilnehmerunerlaubte religiöse Versammlungenteilweise Haft-, teilweise Geldstrafen
1837 (November)Carl Weichardtunerlaubte Abendmahlsfeier in privaten Räumen5 Reichsthaler
1837 (November)Anton Stecherunerlaubte Abendmahlsfeier in privaten Räumen5 Reichsthaler
1837 (November)Bäcker Böningunerlaubte Abendmahlsfeier in privaten Räumen2 Tage Gefängnis
1838 (März)Carl WeichardtVerweigerung der Taufe seines 6 Monate alten SohnesAnordnung der Zwangstaufe
1840 (Januar)Carl WeichardtDurchführung unerlaubter religiöser Versammlungen10 Reichsthaler
1840 (Januar)Anton StecherDurchführung unerlaubter religiöser Versammlungen10 Reichsthaler
1840 (Januar ?)des Wiechmann EhefrauDuldung unerlaubter religiöser Versammlungen in ihrem Haus2 Tage Gefängnis
1840 (August)Carl Weichardtunerlaubte religiöse Unterrichtung von Kindern (Sonntagsschule)unbekannt
1841 (September)Carl Weichardtunerlaubte Taufhandlung25 Goldthaler
1844 (April)Bäcker BöningTeilnahme an verbotenen separatistischen VersammlungenPfändung von Möbeln und Hausrat; 40 Reichsthaler

1845 kommt es sogar zu einem Briefwechsel zwischen der Großherzoglichen Regierung und der Polizeibehörde der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Oldenburger baten auf dem Wege eines Amtshilfeersuchens um das Verhör zweier, „angeblich von einer Hamburgischen Wiedertäufer-Gesellschaft als Missionaire ausgesandten Männer Namens Onken und Koepner“. Gemeint waren der bereits erwähnte Johann Gerhard Oncken sowie Julius Köbner, der Mitbegründer der deutschen und dänischen Baptisten. Beide seien „verschiedentlich wohl nur zum Zwecke der Ausbreitung des Separatistenwesens ins hiesige Land gekommen“ und sollen an mehreren Orten, „namentlich in Jever, Oldenburg und im Amte Berne ihrer Secte Anhänger geworden, getauft und das Abendmahl ausgetheilt“ haben. Die Hamburger Polizei gab dem Ersuchen statt und übersandte die nach den Verhören Onckens und Köbners ausgefertigten Protokolle nach Oldenburg.[11]

Zweimal im Jahr hatte der Oldenburger Magistrat gegenüber dem Consistorium Auskunft über das städtische „Sektenwesen“ zu geben. Diese Auskünfte fielen für den Weichardtschen Kreis durchaus positiv aus. Abgesehen „von den durch ihre Überzeugung und religiösen Handlungen veranlassten Maßregeln“ hätten sie zu keinerlei Beschwerde Anlass gegeben. Ab 1845 findet sich in den Berichten immer wieder die Bemerkung: „Anzeigen wegen stattgefundener Conventikel liegen nicht vor.“ Neun Jahre später erhielt der Magistrat seitens des Consistoriums noch einmal den Auftrag, die Baptisten im Oldenburger Stadtgebiet besonders zu beobachten.[12]

Die Aktenlage zeigt: Nicht die staatlichen Behörden waren primär die Initiatoren der gegen die Baptisten gerichteten Polizeiaktionen, sondern die „landes- bzw. staatskirchliche Geistlichkeit drängte zu diesen schmachvollen Szenen, wozu die derzeitigen Kirchengesetze eine gute Handhabe boten“.[13] Besonders sichtbar wurde dies beim Vollzug von Zwangstaufen von Kindern aus baptistischen Familien. Ein Pastor, begleitet von einem Kirchendiener und einem Polizeibeamten, betrat das Baptistenhaus und ließ den Säugling aus der Wiege nehmen, um ihn zu besprengen. Da ihnen seitens der Eltern das benötigte Wasser und die Taufschale häufig verweigert wurden, wandten sie sich um Hilfe suchend an die Nachbarn. Hin und wieder wurde das Wasser auch in einer Medizinflasche mitgebracht.[10] Solche Zwangstaufen gab es bis 1848. Ein Oldenburger Pastor der Landeskirche schilderte in seinen Erinnerungen eine obrigkeitlich angeordnete Säuglingstaufe folgendermaßen:

„Pastor Claußen ließ ihm [Carl Weichardt] in einem solchen Fall ankündigen, dass er zu der oder der Stunde in seinem Hause erscheinen werde, um die Taufe vorzunehmen. Dann verließen die Eltern, die das ganze Verfahren soviel wie möglich ignorierten, das Haus. Pastor Claußen kam mit dem Küster und einigen Taufzeugen, und die Taufe wurde in Abwesenheit der Eltern vollzogen.“[14]

Rolf Schäfer kommentierte diesen und andere Vorgänge so:

„[…] fand der Kampf um die Tauflehre nicht mit Hilfe von Argumenten statt – zumal die Baptisten theologisch nicht ernst genommen wurden –, sondern mit den Machtinstrumenten der bürgerlichen Ordnung. Deshalb wurden die Neugeborenen vor 1848 zwangsweise getauft.“[15]

Mit Beginn der 1850er Jahre trat an die Stelle der Verfolgungen der Baptistengemeinde ihre begrenzte Duldung. Die freiheitlichen Beschlussfassungen der Frankfurter Nationalversammlung im Revolutionsjahr 1848 veränderten auch im Großherzogtum Oldenburg die Lage der Dissidenten. Selbst der Oldenburger Kirchenrat offenbarte eine liberalere Haltung: „Nach der Gestaltung der jetzigen Verhältnisse der verschiedenen Religionsgemeinschaften im Staate müsse jede Kirche sich verpflichtet fühlen, neben sich die Entfaltung einer anderen Konfession zu dulden.“[16] Im Zuge dieser Liberalisierung erlaubte man den Baptisten im Lande Oldenburg Gotteshäuser zu errichten[17], Friedhöfe anzulegen[18] und öffentlich zu Veranstaltungen einzuladen.[16] Auch Eheschließungen, die bis dahin nur von einem Geistlichen der Staatskirche legitimiert werden konnten, waren jetzt, wenn auch ausnahmsweise, vor einem zivilen Amtsträger möglich. So konnte 1855 der Oldenburger Baptistenprediger und Missionair August Friedrich Wilhelm Haese seine Braut Metta Schütte vor Vertretern des Amtes Varel ehelichen und damit die erste zivilrechtliche Eheschließung im Großherzogtum Oldenburg vollziehen.[19] Anträge der Oldenburger Baptisten auf öffentlich-rechtliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft wurden allerdings bis Anfang des 20. Jahrhunderts weiterhin abschlägig beschieden. Erst am 28. Oktober 1904 wurde die Baptisten-Gemeinde Oldenburg unter der Nummer 25 in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Oldenburg eingetragen.[20]

Weitere Entwicklungen

Trotz der beschriebenen Erschwernisse hatte sich die baptistische Bewegung im Lande Oldenburg stark ausgebreitet. In einem auf den 26. Januar 1862 datierten Antrag der Gemeinden im Großherzogtum Oldenburg an das Staatsministerium wegen Verleihung von Korporationsrechten heißt es unter anderem:[21]

„Es bestehen schon jetzt im Herzogthum Oldenburg sieben Gemeinden, die ca. 600 Mitglieder (Abendmahlsgenossen) umfassen, während die Zahl von Anhängern, welche unseren öffentlichen Gottesdiensten beizuwohnen pflegen, sich auf schon 2000 Personen belaufen mag; […] auf 70 Stationen, wo theils Mitglieder, theils Freunde wohnen, wird von unseren Predigern und Missionaren das Evangelium verkündigt, und zwar häufig unter Zuhörern, die äußerst selten oder nie die Kirche besuchen, wodurch in der Verbindung mit der Mäßigkeitsbewegung, die von allen unseren Mitgliedern vertreten wird, ein heilsamer Einfluss auf die Sittlichkeit und das geistige Wohl Vieler sich erwiesen hat.“

Aus den im Zitat erwähnten „70 Stationen“ im Oldenburger Land entwickelten sich im Laufe der folgenden Jahrzehnte eine Reihe von selbständigen Baptistengemeinden, unter anderem in Westerstede-Felde, Varel, Delmenhorst und Jeddeloh I.[22] Eine 1858 in Sage erfolgte Gemeindegründung wurde zu Anfang der 1880er Jahre wieder aufgegeben.[23] Das 1863 errichtete Sager Bethaus wurde 1881 verkauft und dient bis heute als Wohnhaus.

Am 10. Juni 1971 wurden der seit 1904 als eingetragener Verein registrierten Baptistengemeinde Oldenburg durch das Niedersächsische Kultusministerium die Körperschaftsrechte verliehen.[20]

Gotteshäuser der Oldenburger Baptisten

Baptistenkapelle an der Wilhelmstraße (1868 – 1905); seit 1995 Synagoge

Die Oldenburger Baptistengemeinde führte ihre gottesdienstlichen Versammlungen ab 1837 im Haus des Kunstglasers Carl Weichardt durch. Es befand sich Am Stau in der Nähe des Huntehafens. Aufgrund der Verfolgung durch staatliche und kirchliche Behörden war die junge Gemeinde bis Ende der 1840er Jahre gezwungen, ihre Versammlungsorte häufig zu wechseln. Dabei dienten Werkstätten, Wohnzimmer aber auch Orte unter freiem Himmel als Versammlungsstätten.

1850 gelang es der Gemeinde, einen größeren Saal an der Burgstraße/Ecke Winkelgang anzumieten. Er befand sich in einem Bürgerhaus im Handwerkerviertel der Innenstadt (Poggenburg / Ecke Abraham, Burgstraße). Achtzehn Jahre später wurde an der Wilhelmstraße die erste Baptistenkapelle in Oldenburg errichtet. Bedingt durch das starke Gemeindewachstum wurde bereits 1905 am Steinweg eine neue Kirche eingeweiht. Die Kirche, die inzwischen abgerissen wurde, besaß ursprünglich eine neugotische Fassade und ähnelte der in der Nähe befindlichen Friedenskirche der Methodistengemeinde. Bei einem Aus- und Umbau im Jahr 1953 ging diese Fassade verloren. Im selben Jahr erhielt die Kapelle am Steinweg den Namen Kreuzkirche der Baptisten.

Die Kapelle an der Wilhelmstraße wurde zunächst an die Guttempler als Vereinshaus veräußert. Mit Beginn des Ersten Weltkrieges 1914 gingen durch Verkauf die Eigentumsrechte an das Oldenburger Evangelische Krankenhaus über, die die ehemalige Kapelle bis in die 1990er Jahre als Bettenhaus nutzte. 1995 erwarb die neugegründete Jüdische Kultusgemeinde Oldenburg das Gotteshaus und baute es zur Synagoge und zum Kulturzentrum um.

1973 wurde die neue Kreuzkirche an der Eichenstraße in Eversten fertiggestellt und ihrer Bestimmung übergeben. Ein Erweiterungsbau erfolgte 2007.[24] Auf dem Gelände der Kreuzkirche befindet sich auch das gemeindenahe Diakoniewerk Kreuzwerk, das vor allem Kranken- und Altenpflege sowie Häusliche Versorgung anbietet.[25]

Mit der Baptistengemeinde Oldenburg verbundene Persönlichkeiten

Zu den Personen, die über die Grenzen der Oldenburger Baptistengemeinde hinaus Bekanntheit erlangt haben, gehören unter anderem:

Literatur

  • Rudolf Donat: Das wachsende Werk. Ausbreitung der deutschen Baptistengemeinde durch sechzig Jahre (1849 bis 1909), Kassel 1960, S. 24–29; 334 – 338; 405ff
  • Rudolf Sichelschmidt: Auftrag und Verheißung. 125 Jahre Baptisten-Gemeinde Oldenburg, Oldenburg 1962
  • Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Oldenburg (Hrsg.): Sendung und Weg. 1837 − 1987: 150 Jahre Ev.-Freikl. Gemeinde Oldenburg, Oldenburg 1987
  • Margarete Jelten: Von Hamburg nach Oldenburg. Stichworte von Oldenburg 1836 als Stichworte für Oldenburg 1986. Zur Bundesratstagung 7. − 10. Mai 1986, Bremerhaven 1986
  • Joseph Lehmann: Geschichte der deutschen Baptisten; erster Teil: Bildung, Ausbreitung und Verfolgung der Gemeinden bis zum Anbruch wirklicher Religionsfreiheit im Jahre 1848, Hamburg 1896, S. 98–103.
  • Rudolf Donat: Wie das Werk begann. Entstehung der deutschen Baptistengemeinden, Kassel 1958; siehe besonders das Kapitel Vom Elbgebiet nach Ostfriesland und bis Mecklenburg. Die Ausbreitung in Nordwestdeutschland und Norddeutschland, S. 97–120
  • Margarete Jelten: Unter Gottes Dachziegel. Anfänge des Baptismus in Nordwestdeutschland, Bremerhaven 1984
  • Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Oldenburg KdöR (Hrsg.): Tradition und Weite. 175 Jahre Baptistengemeinde in Oldenburg, Oldenburg 2012

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden: Jahrbuch 2011 / 2012, Kassel 2012, S. 217
  2. Internetauftritt der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde Odenburg: Geschichte (Memento vom 26. September 2012 im Internet Archive); eingesehen am 27. Juli 2012
  3. Margarete Jelten: Unter Gottes Dachziegel. Anfänge des Baptismus in Nordwestdeutschland, Bremerhaven 1984, S. 36; Johann Gerhard Oncken hatte sich mit sechs weiteren Täuflingen im April 1834 von dem amerikanischen Theologieprofessor Barnas Sears in der Elbe bei Hamburg-Steinwärder taufen lassen und war anschließend zum Ältesten der neugegründeten Baptistengemeinde Hamburg bestellt worden.
  4. a b Rudolf Donat: Wie das Werk begann. Entstehung der deutschen Baptistengemeinden, Kassel 1958, S. 99.
  5. Über seinen Besuch in Oldenburg informierte Oncken im Baptist Missionary Magazine (Hrsg. Baptist General Convention), Bd. XVII, Boston 1837, S. 66
  6. Margarete Jelten: Von Hamburg nach Oldenburg. Stichworte von Oldenburg 1836 als Stichworte für Oldenburg 1986. Zur Bundesratstagung 7. − 10. Mai 1986, Bremerhaven 1986, S. 17.
  7. Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Oldenburg (Hrsg.): Sendung und Weg. 1837 − 1987: 150 Jahre Ev.-Freikl. Gemeinde Oldenburg. Oldenburg 1987, S. 5.
  8. Rudolf Donat: Wie das Werk begann. Entstehung der deutschen Baptistengemeinden, Kassel 1958, S. 100
  9. Vergleiche dazu Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Oldenburg (Hrsg.): Sendung und Weg. 1837 − 1987: 150 Jahre Ev.-Freikl. Gemeinde Oldenburg. Oldenburg 1987, S. 9–13
  10. a b Rudolf Donat: Wie das Werk begann. Entstehung der deutschen Baptistengemeinden, Kassel 1958, S. 100 f.
  11. Margarete Jelten: Unter Gottes Dachziegel. Anfänge des Baptismus in Nordwestdeutschland, Bremerhaven 1984, S. 123 f.
  12. Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Oldenburg (Hrsg.): Sendung und Weg. 1837 − 1987: 150 Jahre Ev.-Freikl. Gemeinde Oldenburg. Oldenburg 1987, S. 13.
  13. Rudolf Donat: Wie das Werk begann. Entstehung der deutschen Baptistengemeinden, Kassel 1958, S. 101.
  14. Johannes Ramsauer: Aus den Erinnerungen des kirchlichen Lebens im Herzogtum Oldenburg im 19.Jahrhundert, in: Oldenburgisches Kirchenblatt, Nr. 37 / 1932, S. 24.
  15. Rolf Schäfer u. a. (Hrsg.): Oldenburgische Kirchengeschichte, Oldenburg 1999, ISBN 3-89598-624-0, S. 405.
  16. a b Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Oldenburg (Hrsg.): Sendung und Weg. 1837 − 1987: 150 Jahre Ev.-Freikl. Gemeinde Oldenburg. Oldenburg 1987, S. 15.
  17. Bethaus Felde: 1850; Bethaus Jever, Baptistenkapelle Varel: 1858; Baptistenkapelle Oldenburg: 1868
  18. Baptistischer Friedhof Felde
  19. Siehe dazu auch den Artikel Frerich Bohlken.
  20. a b Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Oldenburg (Hrsg.): Sendung und Weg. 1837 − 1987: 150 Jahre Ev.-Freikl. Gemeinde Oldenburg. Oldenburg 1987, S. 17
  21. Zitiert nach Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Oldenburg (Hrsg.): Sendung und Weg. 1837 − 1987: 150 Jahre Ev.-Freikl. Gemeinde Oldenburg. Oldenburg 1987, S. 15; Auszug aus dem Antrag der Gemeinden im Großherzogtum Oldenburg … vom 26. Januar 1862 (Kopie)
  22. Siehe zur Gemeindegründung in Jeddeloh I Heinrich Kruse / Klaus Kruse: Dorfchronik Jeddeloh 1. 800 Jahre, Jeddeloh I 1990, S. 143 (online; PDF; 14,6 MB)
  23. Margarete Jelten: Unter Gottes Dachziegel. Anfänge des Baptismus in Nordwestdeutschland, Bremerhaven 1984, S. 248f.
  24. Die Angaben dieses Abschnitts beziehen sich auf Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Oldenburg (Hrsg.): Sendung und Weg. 1837 − 1987: 150 Jahre Ev.-Freikl. Gemeinde Oldenburg. Oldenburg 1987, S. 45 ff.; vergleiche dazu Hans-Volker Sadlack: Museum der Baptistenkapellen, in: Zeitschrift Die Gemeinde, Nr. 3/2009 vom 8. Februar 2009, S. 15
  25. Internetauftritt des Diakoniewerkes Kreuzwerk. Abgerufen am 29. Juni 2017.
  26. Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde Oldenburg (Hrsg.): Sendung und Weg. 1837 − 1987: 150 Jahre Ev.-Freikl. Gemeinde Oldenburg. Oldenburg 1987, S. 209.

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Synagoge Oldenburg Ehem Bethaus der Baptisten in Oldenburg.JPG
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Synagoge der jüdischen Gemeinde Oldenburg und ehemaliges (erstes) Bethaus der Baptisten. Bei diesem Kirchengebäude handelt es sich um einen frühen Nachbau des Bethauses der Baptisten in Jever.
Carl Weichardt Strafmandat 1837.jpeg
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Strafmandat gegem Carl Weichardt (Baptist) u.a. wegen unerlaubbter religiöser Zusammenkünfte; der eingefügte handschriftliche Kommentar im unteren Teil des Bildes zitiert Psalm 109,4+5. Er stammt wohl aus Weichardts Feder.