BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH

BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH

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RechtsformGmbH
Gründung1. Juli 1992
SitzBerlin

Amtsgericht Charlottenburg Handelsregisternummer: HRB 43990

Leitung
  • Martin Kreienbaum (Geschäftsführer)
  • Thomas Windmöller (Geschäftsführer)
  • Martin Hillebrecht von Liebenstein (Vorsitzender des Aufsichtsrates)
Mitarbeiterzahl286[1]
Umsatz33,8 Mio. EUR[1]
BrancheImmobilien
Websitebvvg.de
Stand: 31. Dezember 2021

Die BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) ist ein staatliches Unternehmen der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin. Aufgaben der BVVG sind die Verwaltung, Verpachtung und der Verkauf von land- und forstwirtschaftlichen Flächen auf dem Gebiet der neuen Bundesländer.

Geschichte und Hintergrund

Die BVVG ist eine Nachfolgeeinrichtung der Treuhandanstalt und Tochter der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS).

Die BVVG erfüllt seit ihrem Gründungsjahr 1992 den gesetzlichen Auftrag, in den Bundesländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ehemals enteignete, volkseigene land- und forstwirtschaftliche Flächen zu privatisieren. Entsprechend der sozialistischen Staatsidee wurde in Ostdeutschland während der sowjetischen Besatzungszeit und nach Gründung der DDR Privateigentum enteignet und in Volkseigentum überführt. Während Bürgern der DDR hierfür manchmal eine Entschädigung zustand, erhielten Personen, die aus der DDR geflüchtet waren, normalerweise keine Entschädigung.

Dieses führte zwischen der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zu der „offenen Vermögensfrage“, wie die Enteignungen in der DDR zu behandeln sind, soweit Vermögen von Staatsangehörigen der BRD betroffen ist.

Eine erste rechtliche Grundlage der Tätigkeit der BVVG ist unter anderem das von der letzten Volkskammer der DDR beschlossene Treuhandgesetz vom 17. Juni 1990. Seit 1996 ist die BVVG auch als Privatisierungsstelle des Bundes tätig, um den Flächenverkauf nach den in der Zwischenzeit verschiedene Male[2] modifizierten Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) und der Flächenerwerbsverordnung (FlErwV) durchzuführen. Einer der Geschäftsführer war nach 1992 Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg.

Tätigkeit

Bis zum 31. Dezember 2005 hatte die BVVG ca. 380.000 ha land- und forstwirtschaftlicher Flächen verkauft, davon ca. 240.000 ha zu vergünstigten Konditionen an Berechtigte nach dem EALG. Zum selben Zeitpunkt waren noch ca. 630.000 ha BVVG-Flächen verpachtet, davon ca. 580.000 ha langfristig.[3]

Bis Ende Dezember 2017 hatte die BVVG rund 861.400 ha landwirtschaftliche und rund 594.700 ha forstwirtschaftliche Flächen sowie ca. 81.100 ha als Umwidmungsflächen veräußert. Am 31. Dezember 2017 befanden sich noch ca. 126.200 ha landwirtschaftliche und ca. 7.600 ha forstwirtschaftliche Flächen im Bestand der BVVG. Bund und Länder hatten sich 2015 auf die Verlängerung des Privatisierungszeitraumes bis 2030 geeinigt.[4]

Privatisierung landwirtschaftlicher Nutzflächen

Die im Jahr 2009 rasant angestiegenen Verkaufspreise der BVVG führen zu Kritik verschiedener Verbände und Betroffenengruppen.[5] Nach Ansicht der Bauernverbände übersteigen die für Kauf oder Pacht aufzuwendenden finanziellen Mittel bei weitem den durch die landwirtschaftliche Nutzung des Bodens erwirtschaftbaren Betrag.[6]

Übertragung von Flächen im Rahmen des Nationalen Naturerbes

Aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung übertrug die BVVG in großem Umfang Flächen in die Trägerschaft der Bundesländer, der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) oder von Naturschutzverbänden (Nationales Naturerbe). Rechtsgrundlage ist § 3 Absatz 12 des Ausgleichsleistungsgesetzes, der einen Erwerbsanspruch der Länder vorsieht. Nach Satz 2 der genannten Vorschrift kann die BVVG (im Gesetz als Privatisierungsstelle bezeichnet) „das Eigentum an den Flächen auch unmittelbar auf einen von einem Land benannten Naturschutzverband oder eine von einem Land benannte Naturschutzstiftung übertragen.“ Für die Auswahl der Flächen und der neuen Träger waren naturschutzfachliche Kriterien maßgebend.

Veräußerung von Seen

Aus Anlass eines Einzelfalls wurden zahlreichen Proteste gegen die Privatisierung von Seen laut. Im August 2009 kündigte das bundeseigene Unternehmen an, vorläufig keine Seen mehr privatisieren zu wollen. Damit entsprach es einer politischen Forderung insbesondere der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. 2012 verkaufte die BVVG dem Land Brandenburg ein Paket von 65 Gewässern mit einer Fläche von rd. 3135 ha.[7]

Perspektive der BVVG

Im Zuge des Abwicklungsprozesses der BvS hat das Bundesfinanzministerium die Beteiligungsführung auf die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) übertragen. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP für die 17. Legislaturperiode wurde vereinbart: „Ehemalige Treuhandflächen: Die Verwertung der Flächen der Bodenverwertungs- und Verwaltungs GmbH (BVVG) soll unter verstärkter Berücksichtigung agrarstruktureller Belange zügig vorangebracht und im Wesentlichen bis zum Jahr 2025 abgeschlossen werden. Die gegenwärtige Verkaufspraxis der BVVG wird überprüft. Wir setzen Verbesserungen beim Flächenerwerbsänderungsgesetz im Sinne der Alteigentümer durch.“[8]

Die Übertragung an die Alteigentümer, bei der die BVVG als Privatisierungsstelle des Bundes fungiert, soll in den nächsten Jahren abgeschlossen werden. Interesse an einer Übernahme der BVVG haben die Länder Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern kundgetan. Hierüber waren der Bund und die genannten Länder im Gespräch. Das BMF erklärte dazu: „Der Bund erneuerte seine grundsätzliche Bereitschaft zu einem Verkauf. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass Bund und Länder sich über den Kaufpreis verständigen.“[9] Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD für die 18. Legislaturperiode heißt es insoweit: „In Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wird geklärt, ob die noch in der Hoheit des Bundes verbliebenen Treuhandflächen interessierten Ländern übertragen werden können.“[10]

Die Verkaufsverhandlungen des Bundes mit Sachsen-Anhalt sind jedoch beendet worden. Das Land strebt nunmehr lediglich den Kauf von 3500 ha. für Hochwasserschutz an. Das Magdeburger Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt erklärte dazu: „Weitere Flächen wird das Land entgegen ursprünglichen Planungen nicht von der BVVG erwerben.“[11] Der Privatisierungszeitraum soll bis zum Jahre 2030 verlängert werden.[12]

Siehe auch

Literatur

  • Klaus Böhme, Privatisierung bei steigenden Preisen – BVVG mit neuen Grundsätzen und Akzenten, NL-BzAR 8/2007, 318 – 323, Böhme-Artikel (PDF; 469 kB)
  • Klaus Schmidt (Hrsg.): Landwirtschaft in der DDR – VEG, LPG und Kooperationen; wie sie wurden, was sie waren, was aus ihnen geworden ist, Agrimedia GmbH & Co. KG, Clenze 2009

Weblinks

Einzelnachweise

  1. a b Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021; veröffentlicht im elektronischen Bundesanzeiger; Abgerufen am 21. November 2022
  2. zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 3. Juli 2009 (BGBl. I S. 1688)
  3. siehe dazu die Webseite der BVVG (Memento desOriginals vom 14. Juni 2009 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/bvvg.de
  4. Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi): Jahresbericht der Bundesregierung zum Stand der Deutschen Einheit 2018, S. 69
  5. Darstellung der Verkaufssituation im Bericht in Agrarrecht, S. 318 ff (PDF; 469 kB)
  6. So u. a. der Präsident des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern, Rainer Tietböhl.nach topagrar
  7. http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2012/07/2012-07-30-PM38.html (Link nicht abrufbar)
  8. Koalitionsvertrag S. 49 (Memento vom 18. September 2013 im Internet Archive)
  9. Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 18. Juni 2013. Abgerufen am 16. Juli 2013. (Memento desOriginals vom 24. September 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesfinanzministerium.de
  10. Koalitionsvertrag S. 123 (Memento vom 16. Juli 2014 im Internet Archive) (PDF; 993 kB)
  11. Pressemitteilung Nr. 029/2015. Abgerufen am 12. Mai 2015.
  12. Pressemitteilung Nr. 029/2015. Abgerufen am 12. Mai 2015.

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