Büro des Landes Berlin bei der Europäischen Union

Büro des Landes Berlin bei der Europäischen Union

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Staatliche EbeneBerlin
StellungLandesvertretung
HauptsitzBrüssel
BehördenleitungVolker Löwe
Bedienstete11
NetzauftrittHomepage der Vertretung

Das Büro des Landes Berlin bei der Europäischen Union ist die Landesvertretung Berlins bei der Europäischen Union mit Sitz in Brüssel. Sie unterstützt die Berliner Senatsverwaltung in der Umsetzung der Berliner Europapolitik.

Organisation

Das Büro des Landes Berlin bei der EU in Brüssel ist gleichzeitig das Referat III B in der Berliner Senatsverwaltung für Kultur und Europa.

Aufgaben und Ziele

  • Das Büro dient der Information der Berliner Verwaltung über aktuelle Entwicklungen im legislativen und nicht-legislativen Bereich der EU-Politik, insbesondere im Bereich der EU-Strukturfonds und der EU-Förderprogramme („Früherkennungssystem“).
  • Es soll Berliner Interessen und Positionen in den europäischen Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozess, insbesondere durch Kontaktpflege zu den europäischen Institutionen wie Europäische Kommission, Rat und Europäisches Parlament, zu Regional- und Kommunalbüros, Netzwerken (z. B. Eurocities, Hauptstädte und Hauptstadtregionen) und Verbänden einbringen.
  • Es dient der Vorbereitung von Sitzungen des Ausschusses der Regionen für die Berliner Mitglieder und der Darstellung der Landesinteressen und Landeskompetenzen durch die Konzeption und Organisation von Fachveranstaltungen u. a. in Kooperation mit der Repräsentanz der Berliner Wirtschaft (Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH) und der Vertretung des Landes Brandenburg bei der EU.
  • Es soll die weitere Stärkung der Europakompetenzen der Berliner Verwaltung durch die Initiierung und Organisation von Fortbildungsseminaren und Besuchen in Brüssel für Führungskräfte der Senatsverwaltungen, Bezirke und nachgeordneten Behörden fördern.
  • Weitere Ziele sind die Entwicklung bzw. Unterstützung von europäischen Kooperationsprojekten, die Erstberatung zu europäischen Fördermitteln, die Unterstützung der städtepartnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der Hauptstadtregion Brüssel und Berlin und die Präsentation der kulturellen Vielfalt Berlins und allgemeine Information über Berlin für nationale und internationale Besuchergruppen sowie bei Anfragen aus Belgien.

Weblinks

Auf dieser Seite verwendete Medien

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.