Bühnenreifeprüfung

Als Bühnenreife wurde in Deutschland der erfolgreiche Abschluss einer Berufsausbildung zum Schauspieler bezeichnet.

Bis 1994 wurde die sogenannte „Bühnenreifeprüfung“ von der Paritätischen Prüfungskommission der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA) und des Deutschen Bühnenvereins abgenommen, die aus erfahrenen Schauspielern, Dramaturgen, Regisseuren und Intendanten bestand. In der Bundesrepublik Deutschland war der Schauspielberuf nie geschützt, zumal die künstlerische Freiheit oder die Freiheit der Berufswahl demgegenüber immer höher bewertet worden wären. Daher hatte dort auch die „Bühnenreife“ nie den Stellenwert oder gar die Verbindlichkeit anderer Studien- oder Berufsabschlüsse, eher den Charakter einer Initiation innerhalb einer Berufsgruppe. Nach wie vor gibt es Schauspielinstitute, die den Begriff verwenden, um eine Bezeichnung für das Ausbildungsziel anzubieten.

Literatur

  • Martin Vácha: SängerInnenberuf heute: Anforderungsprofil einer künstlerischen Profession. Dissertation. Springer Fachmedien, Wiesbaden 2016, ISBN 978-3-658-13372-6, S. 84 (Volltext in der Google-Buchsuche).