Automobilkaufmann

Automobilkaufmann bzw. Automobilkauffrau ist in Deutschland seit 1998 ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz.[1] Der Beruf des Automobilkaufmanns ist auf die organisatorischen, informationstechnischen, servicetechnischen und betriebswirtschaftlichen Anforderungen des Kfz-Gewerbes zugeschnitten, wobei das Auto und sein Markt im Vordergrund stehen. Hauptsächlich arbeiten Automobilkaufleute in Autohäusern des Kraftfahrzeuggewerbes oder aber bei Herstellern und Importeuren von Kraftfahrzeugen.

In der Schweiz ist der Eidg. Dipl. Automobilkaufmann eine Weiterbildung, welche mit einer höheren Fachprüfung abgeschlossen wird.

Deutschland

Voraussetzungen

Voraussetzung ist ein Schulabschluss (Realschule) und wirtschaftliche Grundkenntnisse.

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und erfolgt im dualen System. Dies bedeutet, dass die Ausbildung an den Lernorten Betrieb und Berufsschule stattfindet. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung möglich. Mögliche Gründe, die Ausbildungszeit zu verkürzen, sind besonders gute Leistungen in der Berufsschule, ein besonderer Schulabschluss (zum Beispiel ein Wirtschaftsschulabschluss) oder aber die Anrechnung einer Berufsausbildung. Voraussetzung ist, dass der Ausbildungsbetrieb und die zuständige IHK/HwK zustimmen. Es kann auf 2 Jahre verkürzt werden.

Aufgabenbereich

Während der Ausbildung lernt der angehende Automobilkaufmann alle kaufmännischen Bereiche eines Autohauses kennen, aber auch technisches Grundwissen über die Funktionsweise des Automobils wird den Auszubildenden vermittelt. Die Aufgabengebiete umfassen:

  • Betriebsorganisation, Personalwirtschaft, Sicherheit am Arbeitsplatz
  • bürowirtschaftliche Abläufe, Auftragsannahme und -Bearbeitung, Datenschutz
  • Buchhaltung, Kostenrechnung, Kalkulation
  • Disposition, Beschaffung, Vertrieb, Marketing, Lagerwirtschaft
  • Kundendienst, Teile- und Zubehör
  • Flottenmanagement, Fahrzeugvermietung

Automobilkaufleute wirken außerdem in Prozessen der betrieblichen Steuerung und Kontrolle des Finanz- und Rechnungswesens sowie der Personalverwaltung mit. Sie werden während ihrer Ausbildung auch mit allen Aspekten des Verkaufs von Neu- und Gebrauchtwagen vertraut gemacht, insbesondere mit allen vor- und nachbereitenden Maßnahmen. Die unmittelbare Verkaufstätigkeit wird nicht vom Automobilkaufmann übernommen, das ist die Aufgabe des Automobilverkäufers.

Prüfungen

Während der Ausbildung zum Automobilkaufmann müssen sowohl eine Zwischenprüfung in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres als auch eine Abschlussprüfung absolviert werden.

Abschluss

Die Abschlussprüfung besteht aus vier Prüfungsfächern, wobei drei Prüfungsfächer schriftlich (Vertriebs- und Serviceleistung, Finanzdienstleistung, Wirtschafts- und Sozialkunde) und ein Prüfungsfach mündlich (Praktische Übungen) erfolgen.

Ausbildungsvergütung und Gehalt

Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist vom Lehrjahr abhängig: Im ersten Lehrjahr beträgt sie in Deutschland durchschnittlich 545 €, im zweiten Lehrjahr wird eine Vergütung von etwa 580 € ausbezahlt und im dritten Lehrjahr erhält ein angehender Automobilkaufmann etwa 610 €.[2]

Das durchschnittliche Einstiegs-Bruttogehalt eines ausgebildeten Automobilkaufmanns variiert in Deutschland zwischen 1800 und 2400 €.

Weiterbildung

Folgende Weiterbildungsmöglichkeiten stehen dem Automobilkaufmann nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung zur Verfügung:

  • Geprüfter Automobilverkäufer
  • Geprüfter Automobil-Serviceberater
  • Geprüfter Automobil Teile- und Zubehörverkäufer
  • Betriebswirt im Kfz-Gewerbe (Hwk)– BFC

Schweiz

In der Schweiz setzt die Weiterbildung zum Eidg. Dipl. Automobilkaufmann eine Weiterbildung zum Automobildiagnostiker, Automobil-Verkaufsberater oder Kundendienstberater/in im Automobilgewerbe (alle mit eidg. Fachausweis) oder einen Fachhochschulabschluss in Automobiltechnik voraus. Die Ausbildung selbst dauert berufsbegleitend 4 Semester.[3][4]

Automobilkaufleute sind als Führungskräfte positioniert. Möglich ist auch das Führen eines eigenen Betriebes oder einer Niederlassung.

Geschichte

Das Reglement zur "Meisterprüfung im Autogewerbe" erlangte am 3. September 1984 Gültigkeit.

Das im Wesentlichen noch heute gültige „Reglement über die Höhere Fachprüfung für diplomierte Automechaniker“ stammt vom 3. Mai 1995. Die frühere Bezeichnung diplomierte Automechaniker ist heute noch anzutreffen.

Am 1. Januar 2002 trat dann das heutige Reglement in Kraft, wobei im Wesentlichen nur der Artikel "Titel und Veröffentlichung" geändert wurde und damit der Titel Eidg. Dipl. Automobilkaufmann eingeführt wurde.

Weblinks

Deutschland

Schweiz

Einzelnachweise

  1. Verordnung über die Berufsausbildung zum Automobilkaufmann/zur Automobilkauffrau (AutoKfAusbV) (Memento desOriginals vom 5. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gesetze-im-internet.de (PDF; 67 kB)
  2. Ausbildung zum/zur Automobilkaufmann/-frau. Abgerufen am 12. Februar 2018.
  3. Betriebswirt/in im Automobilgewerbe HFP (Memento desOriginals vom 14. Juli 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gibb.ch
  4. berufsberatung.ch - Berufe und Ausbildungen – Berufsfelder (Memento desOriginals vom 19. Dezember 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.berufsberatung.ch