Autobahnkreuz Münster-Süd

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Autobahnkreuz Münster-Süd
A1 A43 E37
Karte
Übersichtskarte Autobahnkreuz Münster-Süd
(c) Thomas Römer, CC BY-SA 3.0
Übersichtskarte Autobahnkreuz Münster-Süd
Lage
Land:Deutschland
Bundesland:Nordrhein-Westfalen
Koordinaten:51° 54′ 56″ N, 7° 33′ 37″ O
Höhe:62 m ü. NN
Basisdaten
Bauart:Kleeblatt mit einer halbdirekten Rampe
Brücken:2 (Autobahn) / 4 (Sonstige)
Baujahr:1973
Letzter Umbau:2005
Blick auf das Kreuz Münster-Süd nach dem Umbau.
Blick auf das Kreuz Münster-Süd nach dem Umbau.
Blick auf das Kreuz Münster-Süd nach dem Umbau.

Das Autobahnkreuz Münster-Süd (Abkürzung: AK Münster-Süd; Kurzform: Kreuz Münster-Süd) ist ein Autobahnkreuz in Nordrhein-Westfalen in der Nähe von Münster. Es verbindet die Bundesautobahn 1 (HeiligenhafenKölnSaarbrücken; E 37) mit der Bundesautobahn 43 (Münster – Wuppertal).

Geografie

Das Autobahnkreuz liegt auf dem Stadtgebiet von Münster im Stadtbezirk Münster-West. Nächstgelegene Stadtteile sind Albachten und Mecklenbeck. Es befindet sich etwa 10 km südwestlich der Münsteraner Innenstadt, etwa 45 km nördlich von Dortmund und etwa 50 km südwestlich von Osnabrück.

Das Autobahnkreuz Münster-Süd trägt auf der A 1 die Anschlussstellennummer 78, auf der A 43 die Nummer 2.

Geschichte

Ursprünglich war das Autobahnkreuz in Kleeblattform ausgeführt worden. Aufgrund der Zunahme des Verkehrs aus dem Ruhrgebiet in Richtung Norden über die A 43 und des gleichzeitigen Ausbaus der bisherigen sechsspurigen A 1 zwischen dem Kreuz Münster-Süd und Münster-Nord wurde die Form des Kreuzes verbessert. Anfang des Jahres 2003 wurde damit begonnen, einen Überwurf quer über das Autobahnkreuz hin zur A 1 in Fahrtrichtung Norden zu bauen. Nach fast 2,5 Jahren Bauzeit wurde am 12. August 2005 dieser Überwurf offiziell für den Verkehr freigegeben. Der Umbau des gesamten Autobahnkreuzes hat circa 15 Millionen Euro gekostet.[1] Das hierfür erforderliche Brückenbauwerk ist 412 Meter lang und überwindet einen Höhenunterschied von 15 Metern zwischen den beiden Autobahnen. Besonders hieran ist die Bauweise im Taktschiebeverfahren mit einem Bogen im Radius von 340 Metern.

Die nicht mehr benötigten Abbiegespuren wurden daraufhin abgebrochen bzw. zurückgebaut. Der Rest des Autobahnkreuzes wurde in Kleeblattform beibehalten. Es ist daher nur noch bedingt möglich, auf dem Kreuz zu wenden. Es entfallen die Wendemöglichkeiten auf der A 43 in Fahrtrichtung Münster und der A 1 in Fahrtrichtung Süden.

Zwischen 2010 und 2014 wurde die A 1 im Bereich des Autobahnkreuzes sechsspurig ausgebaut. Hierbei werden die beiden im Jahre 1965 errichteten Brücken über die A 43 nacheinander abgetragen und neu aufgebaut.[2]

Verkehrsaufkommen

Das Kreuz wird täglich von rund 134.000 Fahrzeugen befahren.

VonNachDurchschnittliche
tägliche Verkehrsstärke
Anteil
Schwerlastverkehr
2005[3]2010[4][5]2015[6][7]200520102015
AS Münster-Nord (A 1)AK Münster-Süd69.70057.80081.50018,6 %20,2 %16,3 %
AK Münster-SüdAS Münster-Hiltrup (A 1)56.70053.70066.100keine Daten16,6 %13,4 %
Knoten Münster (B 51)AK Münster-Süd27.70055.80055.60004,8 %05,9 %06,1 %
AK Münster-SüdAS Senden (A 43)60.00060.30065.40012,6 %11,3 %10,8 %

Einzelnachweise

  1. Das Kleeblatt direkt überwinden - "Überwurf" von der A43 zur A1 für den Verkehr freigegeben. Brueckenweb.de, 12. August 2005, abgerufen am 17. November 2018.
  2. A1: sechsspuriger Ausbau freigegeben. Westfälische Nachrichten, 28. Oktober 2014, abgerufen am 17. November 2018.
  3. Manuelle Straßenverkehrszählung 2005. (PDF) Ergebnisse auf Bundesautobahnen. BASt Statistik, 2005, abgerufen am 18. Januar 2020.
  4. Manuelle Straßenverkehrszählung 2010. (PDF) Ergebnisse auf Bundesautobahnen. BASt Statistik, 2010, abgerufen am 18. Januar 2020.
  5. Manuelle Straßenverkehrszählung 2010. (PDF) Ergebnisse auf Bundesstraßen. BASt Statistik, 2010, abgerufen am 18. Januar 2020.
  6. Manuelle Straßenverkehrszählung 2015. (PDF) Ergebnisse auf Bundesautobahnen. BASt Statistik, 2015, abgerufen am 25. August 2017.
  7. Manuelle Straßenverkehrszählung 2015. (PDF) Ergebnisse auf Bundesstraßen. BASt Statistik, 2015, abgerufen am 18. Januar 2020.

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