Auslandschweizer

Als Auslandschweizer (französisch Suisses de l’étranger, italienisch Svizzeri all’estero, rätoromanisch Svizzers a l’exteriur) werden Schweizer Bürger bezeichnet, die nicht in der Schweiz leben. Sie werden oft auch die Fünfte Schweiz genannt.[1] Dieser Ausdruck erklärt sich aus den vier Sprachregionen der Schweiz (Deutschschweiz, Romandie, italienische Schweiz, rätoromanische Schweiz). Die Auslandschweizer machen derzeit etwa einen Zehntel aller Schweizer Staatsangehörigen aus.[2][3]

Interessensvertretung und politische Rechte

Als Dachorganisation von rund 750 Schweizer Vereinen im Ausland betrachtet sich die Auslandschweizer-Organisation (ASO) als Interessenvertreterin der Auslandschweizer – auch jener, die nicht in den Vereinen und Clubs organisiert sind. Im Auftrag des Bundes gibt sie auch das Informationsorgan Schweizer Revue heraus.

Am 1. Januar 1977 ist das Bundesgesetz vom 19. Dezember 1975 über die politischen Rechte der Auslandschweizer in Kraft getreten.[4] Seit diesem Tag besitzen Auslandschweizer das Stimm- und Wahlrecht bei Wahlen und Volksabstimmungen auf nationaler Ebene. Da diese jedoch hierfür in die Schweiz reisen mussten, nahmen an nationalen Wahlen jeweils nur rund 10'000 Auslandschweizer teil. Dies änderte sich erst mit der Einführung der brieflichen Wahl am 1. Juli 1992, seitdem können die Auslandschweizer das Stimm- und Wahlrecht auch wirklich ausüben, ohne hierfür in die Schweiz reisen zu müssen.[5] Um an den Wahlen teilnehmen zu können, müssen sich Auslandschweizer im Stimmregister ihrer letzten Schweizer Wohngemeinde oder in ihrem Heimatort registrieren lassen. Wer jedoch während vier Jahren an keiner Abstimmung oder Wahl teilnimmt, wird wieder aus dem Stimmregister gestrichen und muss selbst wieder aktiv werden, um wieder am politischen Leben teilnehmen zu können. 2010 waren dadurch etwa 130'000 Auslandschweizer stimmberechtigt.[6] Auf kantonaler Ebene ist das Stimm- und Wahlrecht für Auslandschweizer unterschiedlich geregelt.

2009 scheiterte ein parlamentarischer Vorstoss zur Einführung von speziellen Sitzen für Auslandschweizer nur knapp.[6]

Stimm- und Wählverhalten

Das Stimmverhalten der Auslandschweizer unterscheidet sich von dem der Inlandschweizer.[7] Sie vertreten wirtschafts- sowie gesellschaftsliberalere Positionen und stehen auch einer aussenpolitischen Öffnung der Schweiz wesentlich positiver gegenüber. Insbesondere bei Abstimmungen zur Migrationspolitik zeigen die Auslandschweizer ein wesentlich anderes Abstimmungsverhalten, sie lehnen Vorlagen wie die Ausschaffungsinitiative mehrheitlich ab (in sieben von acht Kantonen, die das Abstimmungsverhalten erfasst haben[8]) und auch bei aussenpolitischen Vorlagen besteht eine wesentliche Differenz zugunsten der aussenpolitischen Öffnung.[9]

Bei den Nationalratswahlen 2011 war die SP mit 21 % die stärkste Partei unter den Auslandschweizern. Zweitstärkste Partei war die SVP mit 20 %, die im Vergleich zum Gesamtergebnis unter den Auslandschweizern die grössten Verluste aller Parteien machte. Dagegen konnten die Grünen mit einem Wähleranteil von 15 % ihren Anteil bei den Auslandschweizern fast verdoppeln gegenüber dem nationalen Endergebnis von 8,4 %. Sie konnten dank dem hohen Wähleranteil bei den Auslandschweizern ihr Gesamtergebnis um 0,2 % verbessern.[10]

Geburt im Ausland

Ein im Ausland geborener Schweizer Bürger mit doppelter Staatsangehörigkeit verwirkt das Schweizer Bürgerrecht mit der Vollendung des 22. Lebensjahres, wenn er nicht bis dahin einer schweizerischen Behörde im Ausland oder Inland gemeldet worden ist oder sich selber gemeldet hat oder schriftlich erklärt, das Schweizer Bürgerrecht beibehalten zu wollen (Artikel 10 BüG). Hat er die Meldung oder Erklärung aus entschuldbaren Gründen unterlassen, kann er binnen zehn Jahren ein Gesuch um Wiedereinbürgerung stellen (Artikel 21 BüG).

Statistik

Ende Dezember 2023 lebten 813'420 Schweizer Staatsangehörige im Ausland (Statistik der bei einer schweizerischen Auslandsvertretung Gemeldeten).[11][12] 608'720 Personen oder 74,83 % der Auslandschweizer sind Doppelbürger. Der grösste Teil der Auslandschweizer lebte in Europa (520'729), gefolgt von Amerika (183'827), Asien (56'267), Ozeanien (33'917) und Afrika (18'680). Grösster Konsularbezirk und somit grösste Schweizer Gemeinschaft ausserhalb der Schweiz war Lyon (110'067).

Schweizer in EuropaSchweizer im ferneren Ausland

520'729 Schweizer oder rund 64 % der Auslandschweizer lebten am 31. Dezember 2023 in einem europäischen Staat. Von diesen wiederum wohnten 87,99 % (458'166) in einem Staat der Europäischen Union.

292'691 Schweizer oder 36 % der Auslandschweizer lebten am 31. Dezember 2023 in einem Staat ausserhalb Europas. Von diesen wiederum wohnten mehr als die Hälfte in den USA, Kanada oder Australien.

Länder mit mehr als 10'000 Schweizer Staatsangehörigen:

Länder mit mehr als 1'000 Schweizer Staatsangehörigen:

Expo.02

An der Schweizerischen Landesausstellung Expo.02 wurden die sechs Katamarane, die zwischen den einzelnen Standorten verkehrten, nach derjenigen Stadt jedes Kontinentes benannt, in der die meisten Auslandschweizer leben. Ihre Namen waren dementsprechend:

Mit diesem Schritt wollte man auch der Fünften Schweiz im Rahmen der Expo die Ehre erweisen.

Siehe auch

Literatur

  • Eidgenössischen Departement für Auswärtige Angelegenheiten, Auslandschweizerdienst (Hrsg.): Ratgeber für Auslandschweizer, EDA, Auslandschweizerdienst / Bundesamt für Bauten und Logistik, Vertrieb Publikationen, Bern 2009, zusätzliches Online-Angebot unter admin.ch.
  • Benedikt Vogel: Ostwärts. Schweizer im neuen Europa. Orell Füssli, Zürich 2004, ISBN 3-280-06043-5.
  • Susanne Wegmann: Die fünfte Schweiz auf dem fünften Kontinent: der Wandel schweizerischer Überseewanderung seit dem frühen 19. Jahrhundert. Rüegger, Grüsch 1989, ISBN 3-7253-0354-1 (= Konkrete Fremde, Band 7; zugleich Dissertation an der Universität Zürich von 1988 unter dem Titel: Zur Migration der Schweizer nach Australien).

Einzelnachweise

  1. Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten - Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
  2. Die fünfte Schweiz in Tages-Anzeiger vom Juli 2016
  3. 100 Jahre Auslandschweizer-Organisation: Loyalität, Lobbyieren und Pragmatismus. In: NZZ, 4. August 2016
  4. Bundesgesetz über die politischen Rechte der Auslandschweizer. In: Schweizerisches Bundesarchiv, Online-Amtsdruckschriften. 19. Dezember 1975, abgerufen am 23. Februar 2021.
  5. Informationsblatt über das Stimm- und Wahlrecht der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer@1@2Vorlage:Toter Link/www.eda.admin.ch (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im August 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 23 kB) herausgegeben vom EDA
  6. a b Luzius Stucki: Der lange Kampf der Auslandschweizer für ihr Stimmrecht. In: terra cognita. Nr. 17/2010, 2010, S. 42–43 (terra-cognita.ch [PDF; abgerufen am 11. Februar 2013]).
  7. Auslandschweizer: "Mit welchem Recht soll ich entscheiden, was in der Schweiz geschieht?" Abgerufen am 28. März 2023.
  8. Resultate der eidgenössischen Abstimmung vom 28. November 2010. Auslandschweizer Organisation, 6. Dezember 2010, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 3. April 2013; abgerufen am 11. Februar 2013.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/aso.ch
  9. Wie ticken unsere Auswanderer? auf SRF vom 5. August 2016
  10. Das politische Profil der Auslandschweizer. In: Schweizer Revue. Nr. 3, Juni 2012, S. 14–15 (aso.ch [PDF; abgerufen am 11. Februar 2013]).Das politische Profil der Auslandschweizer (Memento desOriginals vom 26. November 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/aso.ch
  11. BfS, Auslandschweizerdienst: Auslandschweizerstatistik 2017 bis 2023 nach Wohnländern
  12. Keystone-SDA/jc: Schweizerinnen und Schweizer leben vor allem in Europa. Abgerufen am 11. September 2024.

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Die Flagge der Dominikanischen Republik hat ein zentriertes weißes Kreuz, das bis zu den Rändern reicht. Dieses Emblem ähnelt dem Flaggendesign und zeigt eine Bibel, ein Kreuz aus Gold und sechs dominikanische Flaggen. Um den Schild herum sind Oliven- und Palmzweige und oben am Band steht das Motto "Dios, Patria, Libertad" ("Gott, Land, Freiheit") und zur liebenswürdigen Freiheit. Das Blau soll für Freiheit stehen, Rot für das Feuer und Blut des Unabhängigkeitskampfes und das weiße Kreuz symbolisierte, dass Gott sein Volk nicht vergessen hat. "Dominikanische Republik". Die dominikanische Flagge wurde von Juan Pablo Duarte, dem Vater der nationalen Unabhängigkeit der Dominikanischen Republik, entworfen. Die erste dominikanische Flagge wurde von einer jungen Dame namens Concepción Bona genäht, die in der Nacht des 27. Februar 1844 gegenüber der Straße von El Baluarte, dem Denkmal, an dem sich die Patrioten versammelten, um für die Unabhängigkeit zu kämpfen, wohnte. Concepción Bona wurde von ihrer Cousine ersten Grades unterstützt Maria de Jesús Pina.
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