Ausgleichszulage
Die Ausgleichszulage ist eine Leistung der österreichischen Sozialversicherung, die zusätzlich zur errechneten Pension gewährt wird, damit ein Mindesteinkommen erreicht wird. Sie wird umgangssprachlich oft als „Mindestpension“ bezeichnet. Die Ausgleichszulage selbst ist die Differenz zwischen der gebührenden Pension, weiteren anrechenbaren Nettoeinkommen und dem Ausgleichszulagenrichtsatz, der jedes Jahr per Verordnung durch das Sozialministerium angepasst wird (2023: Alleinstehende Pensionsbezieher € 1.110,26, Ehepaare im gemeinsamen Haushalt € 1.751,56[1]). Um eine Ausgleichszulage zu erhalten, muss der gewöhnliche Aufenthaltsort im Inland liegen.
Empfänger von Ausgleichszulage ab 65 Jahren erhalten die Vorteilscard der Österreichischen Bundesbahnen gratis.[2] Mit dieser erhält man nicht nur ÖBB-Tickets zum halben Preis, sondern in einigen Bundesländern, z. B. in der Steiermark, auch vergünstigte Fahrscheine für den Nahverkehr.[3] In Kärnten gibt es auch eine landesweit gültige vergünstigte Jahreskarte für Empfänger von Ausgleichszulage, das Kärnten Ticket Spezial (Preis 2022 199 Euro).[4]
In der Bundesrepublik Deutschland wird eine ähnliche Zielsetzung mit der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezweckt, die aber beim örtlichen Sozialhilfeträger zu beantragen ist.
Weblinks
- Richtsätze für die Prüfung des Anspruches auf Ausgleichszulage
- Zur Maßgeblichkeit der Ausgleichszulage im Niederlassungsverfahren (Eberwein/Jessner FABL 2/2010-I 62)
- Artikel zur Ausgleichszulage
Einzelnachweise
- ↑ Ausgleichszulage und Pensionsbonus. Bundesministerium Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, abgerufen am 1. Januar 2022.
- ↑ Alle Vorteilscards. Österreichische Bundesbahnen, abgerufen am 20. April 2022.
- ↑ Senior*innen. VERBUND LINIE, abgerufen am 20. April 2022.
- ↑ Kärnten Ticket. Kärntner Linien, abgerufen am 24. April 2022 (deutsch).