August Herschel

August Heinrich Wilhelm Herschel (geboren am 7. Dezember 1894 in Krefeld; gestorben am 13. November 1965 in Moers[1]) war ein deutscher Hilfsrichter, Kreissyndikus und Kreiskämmerer, sowie 1945 Landrat des Kreises Moers.[2]

Leben

Herschel studierte nach dem Besuch des Gymnasiums von 1913/1914 und unterbrochen durch seine Teilnahme am Ersten Weltkrieg ab 1919 Rechtswissenschaften unter anderem an der Universität Heidelberg. Nach der Ablegung des ersten juristischen Staatsexamens im Jahr 1919 im Folgejahr zum Dr. jur. promoviert, legte er 1923 auch das zweite juristische Staatsexamen ab. Im Weiteren war August Herschel bis 1924 zunächst als juristischer Hilfsarbeiter beim Kreisausschuss des Kreises Moers beschäftigt, 1925/1926 als Hilfsrichter am Landgericht Düsseldorf und 1926/1927 in gleicher Stellung an den Amtsgerichten Krefeld und Uerdingen tätig, bevor er dann bis 1945 als juristischer Hilfsarbeiter an den Kreisausschuss zurückkehrte. Seit 1929 war er dort Kreissyndikus und Kreiskämmerer.[2]

Als im Kreis Moers mit der Besetzung durch die alliierten Streitkräfte der Zweite Weltkrieg sein Ende nahm, setzte die Militärverwaltung Herschel vom 8. März bis zum 9. September 1945 kommissarisch als Landrat ein. Anschließend nahm er seine bisherige Tätigkeit für den Kreis wieder auf. Zum 31. Dezember 1959 trat er in den Ruhestand.[2]

Am 8. November 1960 wurde August Herschel das Bundesverdienstkreuz I. Klasse verliehen.[2]

August Herschel heiratete 1929 in Krefeld Irmgard Elisabeth Diepers (geboren am 16. März 1906 in Krefeld; gestorben am 6. August 1984 in Moers).[3]

Einzelnachweise

  1. Der Tod ist nicht in den Sterberegistern des Standesamt Moers (Stadt) von 1965 verzeichnet.
  2. a b c d Landkreistag Nordrhein-Westfalen (Hrsg.): Dokumentation über die Landräte und Oberkreisdirektoren in Nordrhein-Westfalen 1845–1991. Knipping, Düsseldorf 1992, S. 233.
  3. Ancestry.com. Moers, Deutschland, Sterberegister 1803–1986, Standesamt Moers, Urkunde Nr. 747 vom 7. August 1984.

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Wappen des ehemaligen Kreises Moers: "Ein geteilter, unten zweimal gespaltener Schild. Oben in Gold (Gelb) ein schwarzer Balken, unten Feld 1 eine achtstrahlige goldene (gelbe) Lilienhaspel mit silbernem (weißem) Herzschildchen in Rot, Feld 2 ein schwarzes Kreuz in Silber (Weiß), Feld 3 in Blau ein goldener (gelber) Löwe." Das Wappen wurde am 24. Juni 1930 angenommen. Bedeutung: Die alte Grafschaft Moers bildete den größten Teil des Kreises (oberes Feld), die drei unteren Wappenbilder bringen die übrigen Gebietsteile mit deren ehemaliger Zugehörigkeit zum Ausdruck: Feld 1 Herzogum Kleve, Feld 2 Kurfürsten- und Erzbistum Köln und Feld 3 Herzogtum Geldern.