Augenmaß
Augenmaß ist die Fähigkeit zum quantitativen Schätzen der Zielmenge einer Messgröße durch Augenscheinnahme des Objektes oder Vorgangs.[1]
Im übertragenen Sinne wird bei Ermessensentscheidungen von Augenmaß gesprochen, wenn es um die Beachtung der Verhältnismäßigkeit geht („Augenmaß beweisen“).[1]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ a b Augenmaß, das. In: Duden. Abgerufen am 12. Mai 2021.