Audit Committee

Das Audit Committee ist der Prüfungsausschuss des Aufsichtsorgans. In deutschen und österreichischen Aktiengesellschaften ist das Aufsichtsorgan der Aufsichtsrat; in der Schweiz ist es der Verwaltungsrat.

Die Errichtung eines Audit Committee wird als Teil der Corporate Governance im deutschen Corporate-Governance-Kodex für deutsche Aktiengesellschaften empfohlen, entsprechend im Schweizer Swiss Code of Best Practice und im österreichischen Corporate-Governance-Kodex.

Ziele und Funktionsweise des Prüfungsausschusses als Organ des Verwaltungsrats – die praktische Ausgestaltung hängt stark von Rechtsrahmen und Rechtsform ab; es wird zwischen dem eingliedrigen und den zweigliedrigen Modellen unterschieden – sind allgemein in den OECD Corporate Governance Principles 2004 und im Aktionsplan Corporate Governance der Europäischen Kommission (COM (2003) 284 fin) umrissen.

Hauptaufgaben

Die Hauptaufgaben variieren von Land zu Land und vor allem von Unternehmen zu Unternehmen. Grundsätzlich ist das Audit Committee zuständig für:

Es bildet die Schnittstelle zwischen dem Aufsichtsorgan, externer und interner Revision einerseits und dem für den Betrieb der Steuerungssysteme verantwortlichen Management andererseits.

Rechtsgrundlagen

Deutschland

Durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - BilMoG) vom 25. Mai 2009 wurde in § 324 des Handelsgesetzbuches (HGB) festgelegt, dass „kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften“ unter bestimmten Voraussetzungen einen Prüfungsausschuss einrichten müssen.

Literatur

  • Stefan Rössler: Das Audit-Committee als Überwachungsinstrument des Aufsichtsrats. Ein Beitrag zur Verbesserung der corporate governance vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) (= Schriften zur Wirtschaftsprüfung, Steuerlehre und Controlling. Band 5). Verlag Moderne Industrie, Landsberg (Lech) 2001, ISBN 3-478-39943-2 (zugleich: Universität Hamburg, Dissertation, 2001).

Weblinks

Allgemein

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