Arbeitspflicht

Das Wort Arbeitspflicht umfasst folgende Bedeutungen:

  • die Hauptpflicht des Arbeitnehmers aus einem Dienstvertrag zur vertragsgemäßen Arbeitsleistung, siehe Arbeitspflicht (Arbeitsrecht)
  • eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Arbeit in der Zeit des Nationalsozialismus, siehe Reichsarbeitsdienst
  • der Erlass des Alliierten Kontrollrats von 1946 zur Registrier- und Arbeitspflicht, siehe Kontrollratsbefehl Nr. 3
  • die gesetzliche Verpflichtung zu einem Arbeitsdienst, siehe auch zivile Dienstpflicht
  • die gesetzliche Verpflichtung Strafgefangener zur Arbeit, siehe § 41 Strafvollzugsgesetze (Deutschland)
  • die verfassungsrechtliche Verpflichtung in der DDR, einen Beruf zu lernen und ihn auszuüben, siehe §§ 24–25 Verfassung der DDR


Siehe auch: