Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit

Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934

Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit (kurz Arbeitsordnungsgesetz, AOG) wurde am 20. Januar 1934 von der NS-Führung erlassen.[1] Es regelte den äußeren Aufbau der Betriebe und führte in der Wirtschaft das Führerprinzip ein.

Bedeutung und Folgen

Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes wurde das Wirtschaftsleben quasi gleichgeschaltet und auch hier das Führerprinzip eingeführt, wonach der Vorgesetzte als Betriebsführer die absolute Befehlsgewalt innehatte und ihm die Untergebenen als „Gefolgschaft“ (nicht etwa Belegschaft) zu unbedingtem Gehorsam verpflichtet waren. Damit war das Recht und die Möglichkeit zur Beschwerde stark eingeschränkt, das Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer sogar völlig abgeschafft. Kraft dieses Gesetzes wurden die letzten noch verbliebenen demokratischen Rechte innerhalb des Betriebes beseitigt, außerdem eine Betriebsjustiz eingeführt.

Der Unternehmer seinerseits hatte zwar innerbetrieblich eine umfassende Weisungsbefugnis, war jedoch seinerseits an Befehle des staatlich bestellten „Treuhänders der Arbeit“ gebunden, der in Bezug auf Arbeitszeit, Lohnpolitik und Arbeitsgestaltung bindende Anordnungen geben konnte. Die eigentliche Folge des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit lag aus diesem Grund vor allem darin, die Lenkungs- und Aufsichtsbefugnis des Staates zu Lasten von Unternehmern und Arbeitnehmern zu stärken.[2]

Das Arbeitsordnungsgesetz sowie das Gesetz zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben vom 23. März 1934[3] wurden durch Kontrollratsgesetz Nr. 40 vom 30. November 1946 und Gesetz Nr. 56 vom 30. Juni 1947 aufgehoben.

Literatur

  • Alfred Hueck, Hans Carl Nipperdey, Rolf Dietz: Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit. Kommentar. Mit sämtlichen Durchführungsverordnungen, dem Gesetz zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben mit seinen Durchführungsverordnungen und den neuen Arbeitszeitbestimmungen, München, Beck, 1934.

Weblinks

  • Das Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit vom 20. Januar 1934. Mit Erläuterungen von Dr. Paul Englisch. Die Gelbe Reihe 03, 1934; archive.org

Einzelnachweise

  1. RGBl. I S. 45 ff. Materialien zum Nationalsozialismus, abgerufen am 24. August 2018.
  2. Wolfgang Benz, Hermann Graml, Hermann Weiß: Enzyklopädie des Nationalsozialismus. Klett-Cotta, Stuttgart 1997, ISBN 3-608-91805-1, S. 372.
  3. Gesetz zur Ordnung der Arbeit in öffentlichen Verwaltungen und Betrieben. Materialien zum Nationalsozialismus, abgerufen am 23. August 2018.

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Scan aus dem Deutschen Reichsgesetzblatt 1934, Teil 1