Arbeitsgericht Hamm

Arbeits- und Landesarbeitsgericht Hamm

Das Arbeitsgericht Hamm ist ein Gericht der ersten Instanz der Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen. Bei ihm sind vier Kammern gebildet.[1]

Gerichtssitz und -bezirk

Sitz des Gerichts ist die kreisfreie Großstadt Hamm. Der Gerichtsbezirk des Arbeitsgerichtes Hamm umfasst neben Hamm das Gebiet der Städte und Gemeinden Werl, Welver, Soest, Lippetal, Wickede (Ruhr), Bad Sassendorf, Ense, Möhnesee, Warstein, Rüthen, Lippstadt, Erwitte, Geseke und Anröchte. Für erstinstanzliche Verfahren aus den Städten und Gemeinden Lippstadt, Erwitte, Geseke und Anröchte findet im Amtsgericht Lippstadt ein Gerichtstag statt.[2]

Übergeordnete Gerichte

Dem Arbeitsgericht Hamm ist das Landesarbeitsgericht Hamm und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.

Gebäude

Das Arbeitsgericht ist zusammen mit dem Landesarbeitsgericht Hamm im Gerichtsgebäude Marker Allee 94 untergebracht.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Anlage zur Bekanntmachung der Zahl der Kammern bei den Gerichten für Arbeitssachen des Landes Nordrhein-Westfalen (RV d. JM vom 15. Juli 2015), abgerufen am 23. Juli 2015
  2. Verordnung über die Abhaltung von Gerichtstagen der Arbeits- und Sozialgerichte vom 30. Oktober 2009. Abgerufen am 1. August 2012

Koordinaten: 51° 41′ 3,9″ N, 7° 50′ 39,2″ O

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