Arbeitsgericht Göttingen

Das Arbeitsgericht Göttingen ist eines von 15 Arbeitsgerichten in Niedersachsen und hat seinen Sitz in Göttingen. Es ist zuständig für Arbeitsrechtsstreitigkeiten in den Landkreisen Göttingen und Northeim.

Jährlich werden etwa 2500 Klagen eingereicht.[1]

Instanzenzug

Dem Arbeitsgericht Göttingen ist das Landesarbeitsgericht Niedersachsen mit Sitz in Hannover übergeordnet. Die darauf folgende Instanz ist das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Gerichtsgebäude

Das Arbeitsgericht befindet sich zusammen mit dem Amtsgericht und Landgericht in dem Gebäudekomplex am Maschmühlenweg.

Geschichte

Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[2] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Hannover entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Hannover als eines von drei Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Celle. In Göttingen entstand das Arbeitsgericht Göttingen. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgerichte Duderstadt, Einbeck, Gieboldehausen, Göttingen, Moringen, Münden, Northeim, Reinhausen und Uslar. Es bestand jeweils eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk.[3]

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 vom 30. März 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Das Arbeitsgericht Göttingen entstand so neu.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Jahreseingangszahlen am Arbeitsgericht Göttingen. LAG Niedersachsen, 1. Juni 2011, ehemals im Original (nicht mehr online verfügbar); abgerufen am 27. August 2011.@1@2Vorlage:Toter Link/www.landesarbeitsgericht.niedersachsen.de (Seite nicht mehr abrufbar. Suche in Webarchiven)
  2. RGBl. I S. 507
  3. Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 103), Digitalisat

Koordinaten: 51° 32′ 20,5″ N, 9° 55′ 49,3″ O

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