Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (DDR)

(c) Bundesarchiv, Bild 183-K1019-0022 / Koch, Heinz / CC-BY-SA 3.0
ABI-Kontrolle in Leipzig

Die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion (ABI) war eine Kontrollinstitution in der DDR, die dem Zentralkomitee der SED und dem Ministerrat der DDR unterstellt war. Sie sollte die unbedingte Erfüllung der Partei- und Regierungsbeschlüsse sichern.

Die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion wurde am 14. Mai 1963 mit einem Beschluss des Zentralkomitees der SED und einem Ministerratsbeschluss[1] im Rahmen des Neuen Ökonomischen Systems der Planung und Leitung (NÖS) unter Walter Ulbricht eingeführt. Eine gleichnamige Organisation bestand 1920 bis 1934 in der Sowjetunion (russisch Рабоче-крестьянская инспекцияRabotsche-krestjanskaja inspekzija, kurz Rabkin oder RKI), ursprünglich zur Kontrolle der Bürokratie, seit dem ersten Fünfjahresplan vor allem von Industrie und Landwirtschaft. Vorläufer der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion war die 1948 durch die Deutsche Wirtschaftskommission gebildete Zentrale Kommission für Staatliche Kontrolle beim Ministerrat der DDR.

Die ABI sollte „selbständig und unabhängig von den Leitungen und Leitern der Partei-, Staats- und Wirtschaftsorgane“ arbeiten und „mit Unterstützung der Öffentlichkeit ohne Ansehen der Person“ Hemmnisse aufdecken und beseitigen.[2] Mit dem Scheitern des NÖS verlor auch die ABI an Einfluss.

Erich Honecker ließ das Gesetz umschreiben. Fortan sollten durch die ABI nur noch die Erfüllung des Wirtschaftsplanes sichergestellt werden, indem eine genaue Kontrolle der Befolgung von SED-Beschlüssen, der Einhaltung von Produktionsplänen, der Vermeidung von Bürokratismus und der Vervollkommnung von Organisation und Leitung stattfand.

Das System baute auf rund 280.000 ehrenamtlichen ABI-Mitarbeitern, den sogenannten „Volkskontrolleuren“ auf, die hauptberuflich in Genossenschaften, Betrieben und Kombinaten, Ministerien und Verwaltungen arbeiteten. Sie kontrollierten ihre Mitarbeiter und waren befugt, Weisungen zu erteilen und sogar Disziplinarmaßnahmen anzuordnen, ihre tatsächlichen Einflussmöglichkeiten waren jedoch eher gering. Allerdings berichteten die Tageszeitungen oft über Erfolge der Volkskontrolleure, wenn es um Versorgungsmängel und mangelhafte Dienstleistungen ging, besonders krasse Fälle wurden sogar im DDR-Fernsehen ausgewertet.

ABI-Mitarbeiter konnten auf Vorschlag des Zentralen Komitees der ABI als Verdienter Volkskontrolleur der Deutschen Demokratischen Republik ausgezeichnet werden.

Die Spitze der ABI bildete das Zentrale Komitee der ABI, dessen Vorsitzender Mitglied des Ministerrates sein sollte. Vorsitzende des Zentralen Komitees der ABI waren:

Weitere Organe waren Zweiginspektionen bei den Vereinigungen Volkseigener Betriebe (VVB) sowie Bezirks-, Kreis-, Stadt- und Stadtbezirksinspektionen. Die regionalen Organe waren dem zentralen Komitee sowie den örtlichen Volks- und Gemeindevertretungen rechenschaftspflichtig. Die staatlichen und parteipolitischen Organisationen wie Polizei, Justiz, Stasi und die Parteiapparate unterstanden keiner Kontrolle durch die ABI.

Die Arbeiter- und Bauerninspektion bestand bis zum Ende der DDR. Im Zuge der Wende und friedlichen Revolution in der DDR wurde die ABI im Januar 1990 in das Komitee für Volkskontrolle umgewandelt. Mit Beschluss vom 4. Januar 1990 unterstellte das Präsidium der Volkskammer das Zentrale Komitee der ABI als Komitee für Volkskontrolle der DDR der Volkskammer.[3][4][5][6]

Literatur

  • Birgit Wolf: Sprache in der DDR. Ein Wörterbuch. de Gruyter, Berlin / New York 2000, ISBN 3-11-016427-2, S. 2
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Einzelnachweise

  1. Beschluss über die Aufnahme und Tätigkeit der Arbeiter-und-Bauern-Inspektion der Deutschen Demokratischen Republik vom 13. Mai 1963. In: GBl. II, 1963, S. 262 ff.
  2. Gesetz über die Arbeiter-und-Bauern-Inspektion. Zitiert nach Daniela Dahn: Wehe dem Sieger! Ohne Osten kein Westen. Rowohlt-Taschenbuch-Verlag, Reinbek 2010, ISBN 978-3-499-62468-1
  3. Arbeiter- und Bauerninspektion der DDR, Bezirkskomitee Gera - Archivportal Thüringen. In: archive-in-thueringen.de. Abgerufen am 17. September 2022.
  4. Umgestaltung des Komitees der ABI zum Komitee für Volkskontrolle: Bd. 1 in der Deutschen Digitalen Bibliothek
  5. Umgestaltung des Komitees der ABI zum Komitee für Volkskontrolle: Bd. 2 in der Deutschen Digitalen Bibliothek
  6. Oschatz-damals - Komitee für Volkskontrolle. In: oschatz-damals.de. Abgerufen am 17. September 2022.

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Es folgt die historische Originalbeschreibung, die das Bundesarchiv aus dokumentarischen Gründen übernommen hat. Diese kann allerdings fehlerhaft, tendenziös, überholt oder politisch extrem sein.
ADN-ZB Koch 19.11.71-ill-Leipzig: Abi kontrolliert Wintervorbereitungen-im Mittelpunkt der Arbeit der Arbeiter- und Bauerninspektion steht gegenwärtig die Kontrolle über die gründliche Vorbereitung auf die Winterperiode. Während eines Informationsrundganges auf der Baustelle Lößnig des Wohnungs-und Gesellschaftsbaukombinates Leipzig(WGK) am 18.10.71 kontrollierten Beauftragte der ABI gemeinsam mit Vertretern des Rates der Stadt Leipzig, unter ihnen Stadtrat Ritter (M) , den Stand der Wintervorbereitungen. Durch gut organisierte Maßnahmen wollen die Bauschaffenden des WGK die Bauarbeiten im neuentstehenden Johannes R. Becher- Viertel auch in der kalten Jahreszeit planmäßig weitetführen.