Appellationsgericht Hamm

Das Appellationsgericht Hamm war zwischen 1849 und 1879 ein preußisches Appellationsgericht mit Sitz in Hamm.

Geschichte

Die "Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximierten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte" vom 2. Januar 1849[1] hob dann auch die Patrimonialgerichtsbarkeit auf. Gleichzeitig wurde das Appellationsgericht Hamm geschaffen. Dem Appellationsgericht Hamm waren die Kreisgerichte nachgelagert, die grundsätzlich je Landkreis eingerichtet wurden. Dem Appellationsgericht Hamm war das Oberappellationsgericht Berlin übergeordnet.

Mit den Reichsjustizgesetzen wurden die Gerichte im Deutschen Reich vereinheitlicht. Das Appellationsgericht Hamm wurde 1879 aufgehoben. Neu eingerichtet wurde nun das Landgericht Dortmund im Bezirk des Oberlandesgerichtes Hamm.

Sprengel

Der Sprengel des Appellationsgerichtes Hamm umfasste die Kreise Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm, Iserlohn, Soest und den größten Teil des Kreises Altena aus dem Regierungsbezirk Arnsberg und die Kreise Rees, Essen und Duisburg aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf. Es bestanden dort 10 Kreisgerichte in 3 Schwurgerichtsbezirken.

KreisgerichtSitzSchwurgerichtsbezirkGerichtskommissionen
Kreisgericht BochumBochumHammGerichtsdeputation in Hattingen, Gerichtskommission in Witten
Kreisgericht DortmundDortmundHammGerichtskommission in Schwerte
Kreisgericht DuisburgDuisburgWeselGerichtsdeputation in Broich,
Kreisgericht EssenEssenWeselGerichtskommission in Werden
Kreisgericht HagenHagenHagenGerichtsdeputation in Schwelm,
Kreisgericht HammHammHammGerichtsdeputation in Unna,
Kreisgericht IserlohnIserlohnHagenGerichtskommissionen in Limburg, Menden
Kreisgericht LüdenscheidLüdenscheidHagenGerichtskommissionen in Altena, Meinerzhagen, Plettenberg
Kreisgericht SoestSoestHammGerichtskommission in Merl
Kreisgericht WeselWeselWeselGerichtskommissionen in Dinslaken, Emmerich, Rees

Literatur

  • H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 141 f., Digitalisat

Einzelnachweise

  1. Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 24–26, erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)

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