Appellationsgericht Glogau

Das Appellationsgericht Glogau (bis 1849: Oberlandesgericht Glogau) war ein preußisches Appellationsgericht mit Sitz in Glogau.

Geschichte

Die Oberamtsregierung Glogau wurde mit Verordnung vom 26. Dezember 1808 in "Oberlandesgericht Glogau" umbenannt. Im Jahr 1815 wurde das Sprengel des Gerichtes um Teile der von Sachsen an Preußen abgetretenen Oberlausitz dem Oberlandesgericht Glogau zugeordnet. Die Herrschaft Hoyerswerda und der westlich davon gelegenen Oberlausitzer Orte kamen zum Oberlandesgericht Frankfurt an der Oder. Das "Patent wegen Einführung des Landrechts in die mit den Preußischen Staaten vereinigten ehemals Sächsischen Provinzen und Distrikte" von 1816 entzog allen Patrimonialgerichten die Kriminalgerichtsbarkeit und ordnete diese den stattlichen Gerichten zu. Dies war in den Kreisen Görlitz, Lauban und Rothenburg das neu errichtete Inquisitoriat in Görlitz, das dem Kriminalsenat des Oberlandesgerichtes Glogau unterstand. Die "Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximierten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte" vom 2. Januar 1849[1] hob dann auch die Patrimonialgerichtsbarkeit auf. Gleichzeitig wurde das Gericht in Appellationsgericht Glogau umbenannt. Dem Appellationsgericht Glogau waren die Kreisgerichte nachgelagert, die jeweils je Landkreis eingerichtet wurden. Dem Appellationsgericht Glogau war das Oberappellationsgericht Berlin übergeordnet.

Mit den Reichsjustizgesetzen wurden die Gerichte im Deutschen Reich vereinheitlicht. Das Appellationsgericht Glogau wurde 1879 aufgehoben. Neu eingerichtet wurden nun das Oberlandesgericht Breslau und das Landgericht Glogau. Das Landgericht Görlitz war nun für die gesamte preußische Oberlausitz zuständig.

Sprengel

Der Sprengel des Appellationsgerichtes Glogau umfasste den Regierungsbezirk Liegnitz der Provinz Schlesien ohne die Kreise Bolkenhain, Hirschberg, Hoyerswerda, Jauer, Landshut und Schönau und den Kreis Guhrau aus dem Regierungsbezirk Breslau. Es bestanden dort 14 Kreisgerichte in 5 Schwurgerichtsbezirken.

KreisgerichtKreisSchwurgerichtsbezirk
Kreisgericht GlogauLandkreis GlogauSchwurgericht Glogau
Kreisgericht SprottauLandkreis SprottauSchwurgericht Glogau
Kreisgericht GuhrauLandkreis GuhrauSchwurgericht Glogau
Kreisgericht LübenLandkreis LübenSchwurgericht Glogau
Kreisgericht GrünbergLandkreis Grünberg i. Schles.Schwurgericht Grünberg
Kreisgericht FreystadtLandkreis Freystadt i. Niederschles.Schwurgericht Grünberg
Kreisgericht SaganLandkreis SaganSchwurgericht Grünberg
Kreisgericht LiegnitzLandkreis LiegnitzSchwurgericht Liegnitz
Kreisgericht GoldbergLandkreis GoldbergSchwurgericht Liegnitz
Kreisgericht LöwenbergLandkreis LöwenbergSchwurgericht Bunzlau
Kreisgericht BunzlauLandkreis BunzlauSchwurgericht Bunzlau
Kreisgericht GörlitzLandkreis GörlitzSchwurgericht Görlitz
Kreisgericht LaubanLandkreis LaubanSchwurgericht Görlitz
Kreisgericht RothenburgLandkreis Rothenburg (Ob. Laus.)Schwurgericht Görlitz

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Quellen

Einzelnachweise

  1. Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximirten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte von 2. Januar 1849 (PrGS S. 1–13; insbes. §§ 18, 24–26, erlassen in Ausführung von Art. 88 der Verfassung von 1848)
  2. Landeskunde; Aus: Statistik des zollvereinten und nördlichen Deutschlands, Teil 1, ISBN 9783111207018, April 1858, S. 308, Digitalisat

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