Anwendungssystem

Ein Anwendungssystem (englisch application system) bezeichnet die Gesamtheit der IT-Infrastruktur, bestehend aus: Hardware, Software, Daten, Speichertechnik, Kommunikation und Netzwerk, welche für ein bestimmtes Aufgabengebiet entwickelt wurde. Ein Anwendungsprogramm wird manchmal als Anwendungssystem bezeichnet, deckt aber nur einen Teil der Betrachtung ab.

In der Wirtschaftsinformatik bezeichnet ein Anwendungssystem das automatisierte Teilsystem von Informationssystemen. Im weiteren Sinne umfasst das Anwendungssystem die zugehörige Hardware, Systemsoftware, Kommunikationseinrichtungen und das Anwendungssystem selbst.

Bestandteile von Anwendungssystemen

Ein Anwendungssystem besteht aus folgenden Komponenten

Anwendungsprogramm
Basissoftware
Kommunikationstechnik
Computerhardware
Sonstige Hardware

Anwendungsprogramm

Das zur Anwendung gebrauchte Programm ist eine Verarbeitungsvorschrift. Das bedeutet, dass ein Algorithmus (Folge von Befehlen bzw. Instruktionen), die eingegebenen Daten auswertet und mit Hilfe einer Ausgabefunktion (z. B.: Monitor, Drucker etc.) diese Daten interpretiert.

Basissoftware

Die Basissoftware, beispielsweise das Betriebssystem, bildet die Voraussetzung für den Einsatz eines Computers und bezeichnet zugleich die, in einer Programmiersprache, geschriebenen Programme.

Computerhardware

Hardware ist die physische Voraussetzung für die Benutzung eines Anwendungssystems.

Sonstige Hardware

  • Kommunikationstechnik
  • Speicher
  • Output-Geräte

Die Integration von Anwendungssystemen

Ziel der Einführung eines Anwendungssystems in einem Unternehmen ist stets ein durchgängiger und fehlerfreier Informationsfluss. Für die Anwendungsintegration ist deswegen die korrekte Abstimmung von relevanten Konzepten entscheidend, wobei sich folgende drei Ansätze anbieten:

  • Datenintegration: Eine Datenintegration sieht eine derartige Verwaltung der vorhandenen Datenbestände durch zwei oder mehr Anwendungssystem, so dass für jedes Datum nur eine einmalige Speicherung erfolgt. Sollte ein und dasselbe Datum mehrfach auftreten, so werden Kopien erschaffen, die in einem übereinstimmenden Zustand gehalten werden. Die technische Realisation ist möglich, indem man entweder eine übergreifende Datenbank aufbaut und betreibt oder die Datenbestände periodisch bzw. ereignisabhängig über Schnittstellen miteinander abgleicht.
  • Funktionsintegration: Eine Funktionsintegration liegt bei einer Zusammenfassung fachlicher zusammenhängender Funktionen in einem Anwendungssystem vor. Funktionsintegration zielt ebenfalls auf die Vermeidung von eventuell nach der Integration auftretenden Datenintegrationsproblemen. Es ist jedoch anzumerken, dass ein einzelnes funktionsintegriertes Anwendungssystem nicht immer die besten BWL-Lösungen für alle integrierten Funktionen liefert.
  • Prozess- und Vorgangsintegration: Die Prozess- und Vorgangsintegration wird durch die bruchlose Verbindung von auf Anwendungssystemen gestützte Funktionen und Teilprozessen erreicht. Dabei werden dem Benutzer bei jedem Bearbeitungsschritt jegliche relevanten Funktionen und Daten zur Verfügung gestellt. Eine erfolgreiche Prozess- und Vorgangsintegration ermöglicht des Weiteren eine leichtere Überwachung des Prozessablaufs, was jedoch eine umfangreiche Beschreibung des Prozesses erfordert. Die Prozess- und Vorgangsintegration kann hierbei sowohl im Unternehmen intern als auch extern zwischen Unternehmen oder zwischen einem Unternehmen und dessen Verbrauchern erfolgen.

Literatur

  • Mertens, Peter; Bodendorf, Freimut; König, Wolfgang; Picot, Arnold; Schumann, Matthias; Hess, Thomas: Grundzüge der Wirtschaftsinformatik; Springer Verlag, 9. Auflage, 2005, ISBN 3-540-23411-X.