Anton Fehr

Anton Fehr

Anton Fehr (* 24. Dezember 1881 in Lindenberg im Allgäu; † 2. April 1954 ebenda) war ein deutscher Agrarwirtschaftler und Politiker.

Leben

Anton Fehr besuchte das Humanistische Gymnasium Kempten und nach praktischer Ausübung der Landwirtschaft die Akademie für Landwirtschaft und Brauerei Weihenstephan, dann die landwirtschaftliche Abteilung der Technischen Hochschule München. Hier trat er dem Corps Guestphalia an. Nach längerer Tätigkeit in der Landwirtschaft arbeitete er kurze Zeit am Laboratorium für Bodenkunde und von 1904 bis 1905 als Assistent am Milchwirtschaftlichen Institut in Weihenstephan. Er war von 1905 bis 1909 Landwirtschaftslehrer im Allgäu und von 1909 bis 1917 Kreisinspektor für Milchwirtschaft in Oberbayern. 1917 wurde er zum Lehrer für Milchwirtschaft an der Hochschule Weihenstephan berufen; von 1919 bis Oktober 1935 war er dort ordentlicher Professor. Fehr leitete als Professor das Milchwirtschaftliche Institut in Weihenstephan. Von Oktober 1915 bis März 1922 stand er im Nebenamt der bayerischen Landesfettstelle in München vor.

Fehr war Mitglied des Bayerischen Bauernbundes und von Juni 1920 bis November 1933 Reichstagsabgeordneter. Er gehörte dem ersten, zweiten, dritten, vierten, fünften, sechsten, siebten und achten Reichstag an. Vom 21. März bis zum 24. November 1922 war er Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft im Kabinett Wirth II. Von Juni 1924 bis Juli 1930 war er auch Bayerischer Staatsminister für Landwirtschaft und Arbeit.

Der Stürmer startete eine Kampagne gegen Fehr und behauptete, dieser habe sich 1922 als Reichsernährungsminister bestechen lassen. Von diesem Vorwurf wurde er in einem Gerichtsverfahren freigesprochen.

Im Oktober 1935 wurde Fehr als Professor und Leiter des Milchwirtschaftlichen Instituts in Weihenstephan entlassen. Diesen „Hinauswurf“ bezeichnete Gauleiter Adolf Wagner in einem Schreiben an Rudolf Heß vom 28. Oktober 1935 als „Unrecht“. In Weihenstephan wurden auch drei weitere Hochschullehrer wegen ihrer Zugehörigkeit oder Nähe zu Weimarer Parteien entlassen.[1]
Am 31. Mai 1936 schied Fehr als 1. Vorsitzender des Deutschen Milchwirtschaftlichen Reichsverbands zwangsweise aus. Zwei Tage nach dem Attentat auf Hitler am 20. Juli 1944 wurde er gemeinsam mit Otto Geßler und Andreas Hermes auf Schloss Achberg bei Lindau verhaftet, später nach Berlin (Prinz-Albrecht-Straße) gebracht und dann im Konzentrationslager Ravensbrück inhaftiert. Ein Prozess vor dem Volksgerichtshof fand nicht statt.

Fehr kehrte 1945 an die Hochschule Weihenstephan zurück.

Sennhof, 1929/1930 errichtetes Schulgebäude der Lehr- und Versuchsanstalt für Emmentalkäserei in Weiler im Allgäu; später Dr.-Anton-Fehr-Schule genannt

Ehrungen

Porträt

  • Bronzegussmedaille 1951, 87,2 mm, Josef Bernhart fecit. Prämie für hervorragende Leistungen in der Milchwirtschaft von der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft. Vorderseite: Bärtiges Halsbildnis nach links, signiert: BERNHART // Rückseite: Bauer peitscheschwingend hinter Ochsengespann. Standort: Deutsches Museum München, Privatsammlungen

Literatur

Weblinks

Commons: Anton Fehr – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Wolfgang A. Herrmann (Präsident der TU München): Rede (am 1. Juni 2010) zum Jahrestag des Entzugs der Approbation jüdischer Ärztinnen und Ärzte (Memento vom 27. Dezember 2018 im Internet Archive) (PDF; 1,5 MB), S. 7.
  2. Anton Fehr in: Deutsche Biografie, Historische Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, online unter deutsche-biographie.de. Abgerufen am 7. September 2020

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Sennhof; 1929/1930 vom Marktbaumeister Georg Bufler errichtetes Schulgebäude der Lehr- und Versuchsanstalt für Emmentalkäserei (mit Wohnräumen für die angehenden Sennen im Obergeschoss); später Dr.-Anton-Fehr-Schule; Weiler im Allgäu, Fridolin-Holzer-Straße 40; Lehreinrichtung 1890 gegründet, 1902-1910 nach Sonthofen ausgelagert, bestand bis 1970.
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Anton Fehr (* 24. Dezember 1881 in Lindenberg im Allgäu; † 2. April 1954 in Lindenberg im Allgäu) deutscher Agrarwirtschaftler und Politiker.

Wappen Deutsches Reich (Weimarer Republik).svg
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Wappen des Deutschen Reiches in der Frühzeit der Weimarer Republik. Eingeführt mit der

Bekanntmachung betreffend das Reichswappen und den Reichsadler vom 11. November 1919.

»Auf Grund eines Beschlusses der Reichsregierung gebe ich hiermit bekannt, daß das Reichswappen auf goldgelben Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe.

Wird der Reichsadler ohne Umrahmung dargestellt, so sind das gleiche Bild und die gleichen Farben, wie beim Adler im Reichswappen, zu verwenden, doch sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet.

Die im Reichsministerium des Innern verwahrten Muster sind für die heraldische Gestaltung des Reichswappens maßgebend. Die künstlerische Ausgestaltung bleibt für jeden besonderen Zweck vorbehalten.


Berlin, den 11. November 1919.

Der Reichspräsident
Ebert

Der Reichsminister des Innern
Koch«

Quelle: http://www.documentarchiv.de/wr/rwappen.html


1928 wurde dieses Wappen durch das neue Reichswappen von Tobias Schwab abgelöst, das Theodor Heuss im Februar 1950 auch als Bundeswappen verkündete: Reichs- bzw. Bundeswappen