Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 (Anreicherungsverordnung)

Flagge der Europäischen Union

Verordnung (EG) Nr. 1925/2006

Titel:Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Anreicherungsverordnung
Geltungsbereich:EU
Rechtsmaterie:Lebensmittelrecht
Grundlage:EGV, insbesondere Art. 95 und Art. 251
Verfahrensübersicht:Europäische Kommission
Europäisches Parlament
IPEX Wiki
Datum des Rechtsakts:20. Dezember 2006
Veröffentlichungsdatum:30. Dezember 2006
Inkrafttreten:19. Januar 2007
Anzuwenden ab:1. Juli 2007
Fundstelle:ABl. L, Nr. 404, 30. Dezember 2006, S. 26–38
VolltextKonsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist in Kraft getreten und anwendbar.
Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union beachten!

Die Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln, kurz Anreicherungsverordnung, ist eine Verordnung der Europäischen Union im Lebensmittelrecht.

Es gibt eine breite Palette von Nährstoffen und anderen Zutaten, die Lebensmitteln bei der Herstellung zugesetzt werden können, unter anderem Vitamine, Mineralstoffe einschließlich Spurenelementen, Aminosäuren, essentielle Fettsäuren, Ballaststoffe, verschiedene Pflanzen und Kräuterextrakte.

Ihr Zusatz zu Lebensmitteln war bisher in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch unterschiedliche nationale Vorschriften geregelt, die den freien Verkehr dieser Erzeugnisse behinderten, ungleiche Wettbewerbsbedingungen schufen und somit direkte Auswirkungen auf das Funktionieren des Binnenmarktes hatten.

Daher hat es der Europäische Gesetzgeber für notwendig befunden, diese Verordnung zur Harmonisierung der nationalen Bestimmungen über den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln zu erlassen.

Die Anreicherungsverordnung gilt ebenso wie die Health-Claims-Verordnung seit dem 1. Juli 2007. Beide Verordnungen nehmen gegenseitig aufeinander Bezug, was zu Verschränkungen in den Rechtsvorschriften führt.

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Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.

Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.

Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.