Verhältnismäßigkeitsprinzip

Als Verhältnismäßigkeitsprinzip wird der Rechtsgrundsatz bezeichnet, der besagt, dass bei Eingriffen in persönliche Rechte, die im Falle eines öffentlichen Interesses als zulässig gelten, ein gewisses Maß gehalten wird. Der Grundsatz gehört zum elementaren modernen Konzept eines Rechtsstaates.[1]

Nationales Recht:

Unionsrecht:

Einzelnachweise

  1. Bundeszentrale für politische Bildung: Verhältnismäßigkeitsprinzip | bpb. In: internet archive archivierte site von www.bpb.de. Abgerufen am 17. Oktober 2016.