Amtsgericht Selb

Das Amtsgericht Selb

Das Amtsgericht Selb war ein von 1879 bis 1973 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der Stadt Selb.

Geschichte

Selb war Amtssitz im „Sechsämterland“ im Fürstentum Brandenburg-Kulmbach und wurde im Jahr 1810 in das Königreich Bayern eingegliedert. 1812 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns ein Landgericht älterer Ordnung in Selb errichtet.

Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde im oberfränkischen Selb ein Amtsgericht errichtet mit identischem Sprengel wie das zu gleich aufgehobene Landgericht Selb. Der Amtsgerichtsbezirk Selb umfasste somit die Gemeinden Erkersreuth, Heidelheim, Hohenberg an der Eger, Längenau, Lauterbach, Mühlbach, Neuhaus an der Eger, Neuhausen, Oberweißenbach, Plößberg, Schönwald, Selb, Silberbach, Spielberg, Unterweißenbach und Vielitz.[1][2] Die übergeordneten Instanzen waren das Landgericht Hof und das Oberlandesgericht Bamberg. Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) am 1. Juli 1973[3] wurde das Amtsgericht Selb aufgehoben und dessen Bezirk mit Ausnahme der – als Teil des nunmehrigen Landkreises Hof[4] – dem Amtsgericht Hof zugeteilten Gemeinde Neuhausen dem Amtsgericht Wunsiedel zugewiesen[5].

Gerichtsgebäude

Das Amtsgerichtsgebäude, ein 1860 errichteter neugotischer Bau mit Seitenflügeln in der Ludwigstraße 4, steht heute unter Denkmalschutz.[6]

Weblinks

Commons: Amtsgericht (Selb) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 370)
  2. Landgericht Selb. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 1109–1112.
  3. Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) vom 25. April 1973 (GVBl S. 189)
  4. Verordnung zur Neugliederung Bayerns in Landkreise und kreisfreie Städte vom 27. Dezember 1971 (GVBl. S. 495)
  5. Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern (GerOrgG) vom 14. Februar 1973, LT-Drs. 7/3763 (PDF; 1,4 MB)
  6. Denkmalliste für Selb (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege

Koordinaten: 50° 10′ 9,2″ N, 12° 7′ 46,1″ O

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