Amtsgericht Röbel
Das Amtsgericht Röbel war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichts Neubrandenburg.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Gericht hatte seinen Sitz in der Stadt Röbel/Müritz.[1]
Der Gerichtsbezirk umfasste das Gebiet des damaligen Landkreises Röbel/Müritz.[2]
Am 31. Dezember 1997 wurde das Gericht aufgehoben und in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Waren (Müritz) umgewandelt. Die Zweigstelle wurde am 1. April 2002 geschlossen.[3]
Gebäude
Das Gericht war in einem Gebäude unter der Anschrift Bahnhofstraße 33 untergebracht.
Übergeordnete Gerichte
Dem Amtsgericht Röbel/Müritz war das Landgericht Neubrandenburg übergeordnet.[4] Zuständiges Oberlandesgericht war das Oberlandesgericht Rostock.
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991, GVOBl. M-V 1991, S. 103 (PDF; 684 kB).
- ↑ § 4 Abs. 8 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991.
- ↑ Verordnung vom 20. Februar 2002, GVOBl. M-V 2002, S. 133.
- ↑ § 3 Abs. 6 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991.
Koordinaten: 53° 22′ 23,8″ N, 12° 36′ 12,9″ O
Auf dieser Seite verwendete Medien
Autor/Urheber: Mr. Pommeroy~dewiki, Lizenz: CC BY-SA 4.0
Gebäude des ehemaligen Amtsgerichtes Röbel/Müritz in der Bahnhofstraße 33.