Amtsgericht Perleberg
Das Amtsgericht Perleberg ist eines von 24 Amtsgerichten in Brandenburg und ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das Gerichtsgebäude befindet sich in Perleberg in der Lindenstraße 12 steht unter Denkmalschutz.
Amtsgerichtsbezirk
Der Bezirk des Amtsgerichts Perleberg erstreckt sich auf den Landkreis Prignitz.
Zuständigkeit und Aufgaben
In den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts fallen folgende Tätigkeiten: Zivilsachen, Familiensachen, Strafsachen, Ordnungswidrigkeitssachen, Vormundschafts-, Betreuungs- und Unterbringungssachen, Güterrechtsregistersachen, Wohnungseigentumssachen, Nachlasssachen, Grundbuchsachen, Hinterlegungssachen und Zwangsvollstreckungssachen.
Übergeordnete Gerichte
Im Instanzenzug übergeordnet sind das Landgericht Neuruppin, das Brandenburgische Oberlandesgericht (in Brandenburg an der Havel) und der Bundesgerichtshof.
Geschichte
Ab 1849 bestand das Kreisgericht Perleberg. Übergeordnet war das Appellationsgericht Frankfurt a. d. Oder. Im Rahmen der Reichsjustizgesetzen wurden diese Gerichte aufgehoben und reichsweit einheitlich Oberlandes-, Landes- und Amtsgerichte gebildet.
Das königlich preußische Amtsgericht Perleberg wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 15 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Neuruppin im Bezirk des Kammergerichtes gebildet. Der Sitz des Gerichts war die Stadt Perleberg.
Sein Gerichtsbezirk umfasste den Landkreis Westprignitz ohne die Teile, die den Amtsgerichten Havelberg, Lenzen, Pritzwalk und Wittenberge zugeordnet waren.[1]
Am Gericht bestanden 1880 drei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Warnow gehalten.[2]
1951 wurde das Amtsgericht Havelberg in eine Zweigstelle des Amtsgerichts Perleberg umgewandelt. 1952 wurden in der DDR die Amtsgerichte abgeschafft und stattdessen Kreisgerichte gebildet. Perleberg kam zum Kreis Perleberg, zuständiges Gericht war damit das Kreisgericht Perleberg im Bezirk des Bezirksgerichts Potsdam. Das Amtsgericht Perleberg wurde aufgehoben.
Das Brandenburgische Gerichtsneuordnungsgesetz (BbgGerNeuOG) verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuordnung der ordentlichen Gerichtsbarkeit und zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Land Brandenburg vom 14. Juni 1993[3] verfügte zum 1. Dezember 1993 die Fortführung der bestehenden Kreisgerichte als Amtsgerichte, die Fortführung der Bezirksgerichte in Cottbus, Frankfurt (Oder) und Potsdam als Landgerichte und die Errichtung eines weiteren Landgerichts in Neuruppin. Damit entstand das Amtsgericht Perleberg neu.
Gebäude
Das Amtsgericht nutzte zunächst Räume im Rathaus. Ab etwa 1875 gab es Pläne für ein Gerichtsgebäude. Zunächst wurde 1880/81 das Gerichtsgebäude durch Kreisbauinspektor Toebe errichtet. 1898 wurden unter der Leitung von Lothar Krüger die Pläne für das Amtsgerichtsgebäude erarbeitet. Das Amtsgerichtsgebäude (Lindenstraße 12) wurde zwischen 1899 und 1900 unter der Aufsicht von Regierungsbaumeister Philipp Nitze und Kreisbaumeister Heinrich Cummerow errichtet. Von 1992 bis 2000 wurde das Gebäude saniert und ein Erweiterungsbau errichtet. Das frühere Gefängnis hinter dem Hof des Amtsgerichts wird als Grundbuchamt genutzt.
Der zweigeschossige und elfachsig Bau aus Ziegeln wird von einem Walmdach bedeckt. Bemerkenswert sind Mittelrisalit mit Blendmaßwerk und Stufengiebel. Das Amtsgericht mit Gefängnis und Einfriedung steht als Baudenkmal unter Denkmalschutz.[4]
Richterinnen und Richter
- Adolf Zander
- Christine Kirbach
Siehe auch
Literatur
- Matthias Metzler, Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland, Denkmale in Brandenburg, Landkreis Prignitz, Teil 1: Stadt Perleberg, Wernersche Verlagsgesellschaft, Worms, 1. Auflage 2020, ISBN 978-3-88462-396-1, S. 174–175.
Weblinks
- Eintrag zur Denkmalobjektnummer 09160385 in der Denkmaldatenbank des Landes Brandenburg
- Internetpräsenz des Amtsgerichts Perleberg. Abgerufen am 31. August 2018.
- Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Perleberg. Abgerufen am 31. August 2018.
Einzelnachweise
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 429, Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 397 online
- ↑ GVBl. I S. 198
- ↑ Denkmale in Brandenburg
Koordinaten: 53° 4′ 42″ N, 11° 51′ 28,7″ O
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Amtsgericht in der Lindenstraße Nr. 12