Amtsgericht Pasewalk
Das Amtsgericht Pasewalk ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Mecklenburg-Vorpommern im Bezirk des Landgerichts Neubrandenburg.
Gerichtssitz und -bezirk
Sitz des Gerichts ist Pasewalk.[1]
Der Gerichtsbezirk umfasste bis zum Inkrafttreten der Gerichtsstrukturreform am 6. Oktober 2014 das Gebiet der folgenden Städte und Gemeinden.[2]
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In den Bezirk des Amtsgerichts Pasewalk eingegliedert wurden die folgenden zuvor zum Bezirk des Amtsgerichts Anklam gehörenden Städte und Gemeinden.[3]
- Anklam,
- Bargischow,
- Boldekow,
- Bugewitz,
- Ducherow,
- Neu Kosenow,
- Rossin und
- Sarnow
Das Amtsgericht Anklam wurde umgewandelt in eine Zweigstelle im Bezirk des Amtsgerichts Pasewalk.[3]
Des Weiteren wurden durch die Auflösung des Amtsgerichts Ueckermünde zum 1. Dezember 2014 die folgenden Städte und Gemeinden dem Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Pasewalk zugeordnet.[4][5]
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Damit wurde der ursprünglich etwa 860 km2 große Gerichtsbezirk durch die Gerichtsstrukturreform auf etwa 1960 km2 vergrößert.[6] In ihm leben ungefähr 85.000 Einwohner.[7]
Geschichte
Das königlich preußische Amtsgericht Pasewalk wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 14 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Stettin im Bezirk des Oberlandesgerichtes Stettin gebildet. Der Sitz des Gerichts war Pasewalk.
Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Kreis Ueckermünde der Stadtbezirk Pasewalk, die Amtsbezirke Belling, Coblentz, Ferdinandshof, Jatznick, Neuenkrug und Rothemühl sowie aus dem Amtsbezirk Torgelow die Gemeindebezirke Hammer a. d. Uecker und Liepe.[8]
Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[9]
1945 wurde der größte Teil Pommerns unter polnische Verwaltung gestellt. Damit endete die Geschichte des Stettiner Landes- und Oberlandesgerichtes. Das Amtsgericht Pasewalk befand sich westlich der Oder-Neiße-Grenze und blieb daher erhalten, wurde aber nun dem Landgericht Greifswald und dem Oberlandesgericht Schwerin nachgeordnet. 1952 wurden in der DDR die Amtsgerichte abgeschafft und durch Kreisgerichte ersetzt. Für den Kreis Pasewalk entstand das Kreisgericht Pasewalk.
Nach der Wende wurden die Amtsgerichte wieder neu eingerichtet. Das Amtsgericht Pasewalk wurde neu gebildet. Ihm war zunächst das Landgericht Stralsund übergeordnet.[10] 1994 wechselte die Zuständigkeit zum Landgericht Neubrandenburg.[11]
Gebäude
Das Gerichtsgebäude befindet sich in der Grünstraße 61 in Pasewalk. Die Grundsteinlegung auf dem ehemaligen Klosterhof des Dominikanerklosters Pasewalk fand im Jahr 1903 statt. Zwei Jahre später wurde das Gebäude bezogen. In den Jahren 2003 und 2004 errichtete man einen Anbau.[12]
Die Zweigstelle Anklam ist unter der Anschrift Baustraße 9 im Lilienthalcenter am Anklamer Markt zu finden.
Übergeordnete Gerichte
Zuständiges Oberlandesgericht ist das Oberlandesgericht Rostock.
Siehe auch
Weblinks
- Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Pasewalk. Abgerufen am 3. Dezember 2014.
- Internetpräsenz des Amtsgerichts Pasewalk. Abgerufen am 14. September 2018.
Einzelnachweise
- ↑ § 4 Abs. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549.
- ↑ § 4 Abs. 14 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 7. April 1998, GVOBl. M-V 1998, S. 444, 549. (PDF; 1,4 MB).
- ↑ a b Informationen zur Gerichtsstrukturreform. Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 16. Dezember 2015; abgerufen am 5. November 2015.
- ↑ § 4 Abs. 7 Nr. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
- ↑ I. e) der Anlage zu § 4 Abs. 2, S. 1 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 11. November 2013.
- ↑ Informationen der Initiatoren des Volksbegehrens gegen die Gerichtsstrukturreform. (PDF; 660 kB) S. 9, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 29. September 2015; abgerufen am 30. Januar 2018.
- ↑ Stand: 30. Juni 2014, Statistischer Bericht des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 30. Januar 2018.
- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 439, Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 465 online
- ↑ § 3 Abs. 5 des Gerichtsstrukturgesetzes in der Fassung vom 19. März 1991, GVOBl. M-V 1991, S. 103. (PDF; 684 kB).
- ↑ Art. 1 Nr. 1 des ersten Gesetzes zur Änderung des Gerichtsstrukturgesetzes (Gerichtsstrukturänderungsgesetz – GStrukÄndG) vom 28. Juni 1994, GVOBl. M-V 1994, S. 657. (PDF; 698 kB).
- ↑ Stadt Pasewalk, Fachbereich Schule/Kultur (Hrsg.): Historischer Stadtrundgang (Memento vom 2. Juni 2015 im Internet Archive)
Koordinaten: 53° 30′ 22,5″ N, 13° 59′ 14,8″ O
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Amtsgericht Pasewalk
Flagge der Provinz Pommern
Karte der Amtsgerichtsbezirke im Landgerichtsbezirk Neubrandenburg nach Umsetzung der Gerichtsstrukturreform zum 28. September 2015
Karte der Amtsgerichtsbezirke im Landgerichtsbezirk Neubrandenburg vor der am 6. Oktober 2014 in Kraft getretenen Gerichtsstrukturreform