Amtsgericht Gernsheim

Das Amtsgericht Gernsheim war von 1879 bis 1934 ein hessisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das Gericht hatte seinen Sitz im Rathaus von Gernsheim.[1]

Gründung

Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurden Organisation und Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Zum 1. Oktober 1879 hob das Großherzogtum Hessen deshalb die Landgerichte auf. Funktional ersetzt wurden sie durch Amtsgerichte.[2] So ersetzte das Amtsgericht Gernsheim das aufgehobene Landgericht Gernsheim. „Landgerichte“ nannten sich nun die den Amtsgerichten direkt übergeordneten Obergerichte. Das Amtsgericht Gernsheim wurde dem Bezirk des Landgerichts Darmstadt zugeordnet.[3]

Gerichtsbezirk

Der Gerichtsbezirk der Amtsgerichts Gernsheim umfasste:

GemeindeHerkunftZugangAbgangNach
BiblisLandgericht Gernsheim18791934Amtsgericht Worms
BiebesheimLandgericht Gernsheim18791934Amtsgericht Groß-Gerau
CrumstadtLandgericht Gernsheim18791934Amtsgericht Groß-Gerau
GernsheimLandgericht Gernsheim18791934Amtsgericht Groß-Gerau[Anm. 1]
GroßrohrheimLandgericht Gernsheim18791934Amtsgericht Worms
Kleinrohrheim;Landgericht Gernsheim18791934Amtsgericht Groß-Gerau
Nordheim[Anm. 2]Landgericht Gernsheim18791934Amtsgericht Worms
StockstadtLandgericht Gernsheim18791934Amtsgericht Groß-Gerau
WattenheimLandgericht Gernsheim18791934Amtsgericht Worms

Ende

Zum 1. Oktober 1934 wurde das Amtsgericht Gernsheim aufgehoben. Der Gerichtsbezirk wurde auf den der Amtsgerichte Worms und Großgerau aufgeteilt.[4]

Anmerkungen

  1. Einschließlich der Hammer Aue.
  2. Einschließlich der Maulbeeraue.

Einzelnachweise

  1. Hans-Josef Becker: Heimat am Strom: Lesebuch Gernsheim. Magistrat der Stadt, Gernsheim 2006. ISBN 978-3-00-019884-7, S. 157.
  2. §§ 1, 3 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197f.
  3. §§ 2, 3 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197f.
  4. Verordnung über die Umbildung von Amtsgerichtsbezirken vom 11. April 1934. In: Hessisches Regierungsblatt. 1934 Nr. 10, S. 63 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 13,6 MB]).


Koordinaten: 49° 45′ 5,3″ N, 8° 29′ 6,5″ O

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