Amtsgericht Eilenburg

Amtsgericht Eilenburg
Beflaggung am Eilenburger Amtsgericht am 17. Juni

Das Amtsgericht Eilenburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von insgesamt 25 Amtsgerichten im Freistaat Sachsen.

Gerichtssitz und -bezirk

Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Eilenburg umfasst den Bereich des ehemaligen Landkreises Delitzsch mit den Gemeinden Bad Düben, Delitzsch, Doberschütz, Eilenburg, Jesewitz, Krostitz, Laußig, Löbnitz, Rackwitz, Schkeuditz, Schönwölkau, Taucha, Wiedemar und Zschepplin (§ 1 Abs. 4, Anlage Nr. 9 Sächsisches Justizgesetz). Das Gericht hat seinen Sitz in 04838 Eilenburg, Walther-Rathenau-Straße 9.

Organisation

Das Amtsgericht Eilenburg verfügt über die Abteilungen Beratungshilfe, Betreuungsabteilung, Familienabteilung, Grundbuch, Nachlassabteilung, Strafabteilung, Vollstreckungsabteilung, Wachtmeisterei, Zahlstelle, Zeugenentschädigung und Zivilabteilung.

Für die Führung des Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Güterrechtsregisters sowie für Urheberrechtsstreitsachen, Verfahren der Insolvenzordnung, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung, bestimmte Wirtschaftsstrafsachen und bestimmte Entscheidungen in Strafsachen einschließlich Jugendstrafsachen ist jedoch für sämtliche Städte und Gemeinden des Bezirks das Amtsgericht Leipzig zuständig.

Am Amtsgericht Eilenburg befindet sich eine öffentliche Bibliothek. Das Landgericht Leipzig unterhält am Amtsgericht ein Büro seines Sozialen Dienstes.[1] Am Eilenburger Amtsgericht arbeiten sechs Gerichtsvollzieher.

Übergeordnete Gerichte

Das Amtsgericht Eilenburg ist neben den Amtsgerichten in Borna, Grimma, Leipzig und Torgau eines der fünf dem Landgericht Leipzig unmittelbar nachgeordneten Amtsgerichte. Das zuständige Oberlandesgericht hat seinen Sitz in Dresden.

Entscheidungen

Überregional bekannt wurde das Amtsgericht Eilenburg im Herbst 2009 mit einem Urteil zur Verwertbarkeit von Blitzerfotos zur Überführung von Temposündern. Es befand damals, „dass es bereits einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstellt, der einer gesetzlichen Grundlage bedarf, wenn ‚zur Identifizierung des verdächtigen Fahrers ein Bild technisch fixiert (wird), das als Beweismittel jederzeit abrufbar ist und aufbereitet und ausgewertet werden kann‘ “.[2][3]

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Sozialer Dienst Eilenburg (Landgericht Leipzig) auf amt24.sachsen.de (abgerufen am 31. Januar 2013)
  2. Tempokontrolle – Richter akzeptieren Blitzerfotos nicht als Beweis in Spiegel Online am 20. November 2009 (abgerufen am 30. Oktober 2011)
  3. Urteil und Begründung auf verkehrskexikon.de (abgerufen am 30. Oktober 2011)

Koordinaten: 51° 27′ 21,9″ N, 12° 38′ 19,8″ O

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Amtsgericht in Eilenburg, ehemaliges Kompaniegebäude der Kaserne Eilenburg
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Anbau an das Amtsgericht in Eilenburg, u.a. zur Unterbringung einer Kantine für das benachbarte Verwaltungszentrum